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   BGH, 07.06.1994 - 1 StR 279/94   

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https://dejure.org/1994,2442
BGH, 07.06.1994 - 1 StR 279/94 (https://dejure.org/1994,2442)
BGH, Entscheidung vom 07.06.1994 - 1 StR 279/94 (https://dejure.org/1994,2442)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 1994 - 1 StR 279/94 (https://dejure.org/1994,2442)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 583
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.06.1992 - 1 StR 182/92

    Widersprüche zwischen Urteilsinhalt und und Verfahrensakten

    Auszug aus BGH, 07.06.1994 - 1 StR 279/94
    Dem Revisionsgericht ist die Rekonstruktion des Inhalts der Beweisaufnahme verwehrt; es muß die Feststellungen des Tatrichters über das Ergebnis der Beweisaufnahme grundsätzlich als richtig und vollständig hinnehmen (ständ. Rspr., vgl. BGH NStZ 1992, 506; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 261 Rdn. 173 Fußn. 510 jew.m.w.Nachw.).
  • BGH, 21.09.1993 - 4 StR 374/93

    Revision gegen den Freispruch vom Vorwurf des Totschlags, des Vollrausches und

    Auszug aus BGH, 07.06.1994 - 1 StR 279/94
    Daß ein anderer Tatbeteiligter (hier der Angeklagte S.) von dieser Absicht (jedenfalls auch) geleitet wird, reicht hierzu nicht aus (BGH NStZ 1994, 30 m.w.Nachw.).
  • BGH, 20.05.1969 - 5 StR 658/68

    Verfolgungsverjährung für Mordbeihilfe bei Vorliegen niedriger Beweggründe

    Auszug aus BGH, 07.06.1994 - 1 StR 279/94
    Auch wenn die Zueignungsabsicht kein täterbezogenes Merkmal i.S.d. § 28 StGB ist (BGHSt 22, 375, 380; Lackner, StGB 20. Aufl. § 28 Rdn. 6), kann der Senat nicht völlig ausschließen, daß bei zutreffender rechtlicher Bewertung eine niedrigere Strafe verhängt worden wäre.
  • BGH, 06.07.1993 - 5 StR 279/93

    Anforderungen an Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 07.06.1994 - 1 StR 279/94
    Soll aus den Wahrnehmungen eines Zeugen - hier: Äußerungen der Angeklagten einige Wochen vor der Tat, sich vom Angeklagten D. trennen zu wollen - auf ein bestimmtes weiteres Geschehen - hier: Fortbestehen der Trennungsabsicht zum Tatzeitpunkt - geschlossen werden, ist nicht dieses weitere Geschehen, sondern die Wahrnehmung des Zeugen tauglicher Gegenstand des Zeugenbeweises (vgl. BGH NJW 1993, 2881 [BGH 06.07.1993 - 5 StR 279/93] m.w. Nachw.).
  • BGH, 30.09.2021 - 4 StR 170/21

    Verurteilung wegen Mordes an einem Polizeibeamten ist rechtskräftig

    aa) Grundsätzlich kann zwar eine Rechtsmittelbeschränkung auf die vollstreckungsrechtliche Vorfrage des Vorliegens besonderer Schwere der Schuld im Sinne des § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB wirksam erfolgen, weil die Bejahung oder Verneinung der besonderen Schuldschwere regelmäßig sowohl den Schuldspruch wegen Mordes als auch die Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe unberührt lässt (vgl. BGH, Urteile vom 22. April 1993 - 4 StR 153/93, BGHSt 39, 208, 209; vom 7. Juni 1994 - 1 StR 279/94; vom 2. März 1995 - 1 StR 595/94, BGHSt 41, 57, 59).
  • BGH, 02.03.1995 - 1 StR 595/94

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der besonderen Schwere

    Während nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine Revisionsbeschränkung auf diese Frage dann möglich sein soll, wenn schon die rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen des Tatrichters die Überprüfung ermöglichten, ist die weitere Frage, ob das auch gilt, wenn weitere Feststellungen zum Schuldspruch erforderlich sind, vom 4. Senat in der o.g. Entscheidung vom 22. April 1993 (BGH aaO) offengelassen worden (ebenso der 1. Strafsenat im Urteil vom 7. Juni 1994 - 1 StR 279/94 - für die Frage der Strafmaßrevision).
  • BGH, 01.02.2005 - 1 StR 327/04

    Zeugenmord mit Verdeckungsabsicht

    Hierbei ging der Angeklagte - zutreffenderweise - subjektiv (vgl. hierzu BGH NStZ 1994, 583) davon aus, daß ohne die Aussage der Geschädigten P. bei der Polizei die Tatumstände noch nicht für eine Strafverfolgung zureichend aufgedeckt sind (BGHSt 15, 291, 296).
  • BGH, 07.12.2000 - 1 StR 414/00

    Verhältnis der Mordmerkmale Habgier und Verdeckung einer Straftat, bei

    Insoweit sind auch ergänzende Feststellungen zur inneren Tatseite, die den bereits getroffenen nicht widersprechen dürfen, zulässig (BGHSt 41, 222, 223; noch offengelassen in BGHSt 41, 57, 61; BGH NStZ 1994, 583).
  • BGH, 08.02.2006 - 1 StR 523/05

    Untauglicher Versuch des Heimtückemords (gezieltes Suchen des

    Letztlich beruhe dieses Ergebnis auf den allgemeinen Grundsätzen zur Strafbarkeit des untauglichen Versuchs (so BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 19 = BGH NStZ 1994, 583).
  • BGH, 22.08.1995 - 1 StR 393/95

    Mordmerkmale der "Heimtücke" und der "niedrigen Beweggründe"; keine Aufhebung des

    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, daß bei zutreffender Bejahung eines Mordmerkmals die fehlerhafte Verneinung eines weiteren Mordmerkmals den Bestand des Schuldspruchs dann nicht gefährdet, wenn hinsichtlich des fehlerhaft behandelten Mordmerkmals weitere tatrichterliche Feststellungen nicht erforderlich sind (BGH NStZ 1994, 583; im Ergebnis ebenso BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 10 m.w.Nachw.).
  • BGH, 16.07.2003 - 2 StR 68/03

    Beweisantrag (Prozessverschleppung; Verfolgung prozessfremder Ziele: Benennung

    Denn für die rechtliche Qualifizierung als versuchter Mord würde es genügen, daß der Haupttäter L. glaubte, heimtückisch zu handeln (vgl. u.a. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 19).
  • BGH, 11.08.1998 - 1 StR 338/98

    Sexueller Missbrauch von Kindern

    Ebensowenig war die Jugendschutzkammer mangels irgendwelcher Anhaltspunkte gehalten, den nunmehr geltend gemachten Sinn des Hilfsbeweisantrags durch ergänzende Befragung zu ermitteln (vgl. BGH NStZ 1994, 583, 584).
  • BGH, 30.10.1996 - 2 StR 405/96

    Arglosigkeit und Wehrlosigkeit in Anbetracht eines offen feindseligen

    Daß das Hinzutreten oder der Wegfall eines weiteren Mordmerkmals die rechtliche Einordnung der Tat unberührt läßt, hat der Bundesgerichtshof bereits mehrfach entschieden (BGH NStZ 1994, 583; BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 10; BGH, Urteil vom 22. August 1995 - 1 StR 393/95).
  • BGH, 31.10.1995 - 1 StR 454/95

    Strafausspruch - Getroffene Feststellungen zum Schuldumfang - Widerspruch -

    Aufgrund des Urteils des Landgerichts vom 9. Dezember 1993 in Verbindung mit dem Senatsurteil vom 7. Juni 1994 (1 StR 279/94) sind die Angeklagten L. und D. des versuchten Mordes in Tateinheit mit Anstiftung zu schwerem Raub und zu räuberischem Angriff auf Kraftfahrer schuldig gesprochen.
  • BGH, 11.04.1995 - 1 StR 15/95

    Steinwurf - Tötungsvorsatz - Totschlag - Mord - Mordmerkmal - Niedriger

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