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   BGH, 22.06.1993 - 1 StR 264/93   

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https://dejure.org/1993,1718
BGH, 22.06.1993 - 1 StR 264/93 (https://dejure.org/1993,1718)
BGH, Entscheidung vom 22.06.1993 - 1 StR 264/93 (https://dejure.org/1993,1718)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 1993 - 1 StR 264/93 (https://dejure.org/1993,1718)
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§ 221 StGB, Garantenpflicht bei Verringerung von Rettungschancen;

Zurechenbarkeit der Gefährdung

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Aussetzung - Garantenpflicht zur Vollendung der begonnenen Hilfeleistung - Wesentliche Veränderung der Situation des Hilfsbedürftigen durch den Helfer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 221
    Garantenpflicht gegenüber Hilfsbedürftigen

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2628
  • MDR 1993, 1103
  • NStZ 1994, 84
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.03.1953 - 1 StR 689/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.06.1993 - 1 StR 264/93
    Durch sein Verhalten hatte der Angeklagte die später Verstorbene auch der Gefahr ausgesetzt, infolge von Unterkühlung schwere Gesundheitsschäden zu erleiden oder zu sterben (vgl. BGHSt 4, 113, 115; BGH MDR 1982, 448 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]).
  • BGH, 05.12.1974 - 4 StR 529/74

    Obhutspflicht - Beistandspflicht - Garantenpflicht - Garantenstellung - Pflichten

    Auszug aus BGH, 22.06.1993 - 1 StR 264/93
    Etwas anderes kann vielmehr erst dann gelten, wenn der Helfende durch seine Hilfe die Situation wesentlich für den Hilfsbedürftigen verändert, insbesondere andere Rettungsmöglichkeiten ausschließt oder neue Gefahren begründet; nur das rechtfertigt die Übernahme der strafrechtlichen Haftung (BGHSt 26, 35, 39; Rudolphi in SK 5. Aufl. § 13 Rdn. 64; Stree in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 13 Rdn. 27; Jescheck, StGB Allgemeiner Teil 4. Aufl. S. 564; Schünemann, Grund und Grenzen der unechten Unterlassungsdelikte 1971 S. 351; Arzt JA 1980, 712, 713).
  • BGH, 20.03.1981 - I ZR 12/79

    Sittenwidrigkeit eines Handelsvertretervertrages wegen zu geringer

    Auszug aus BGH, 22.06.1993 - 1 StR 264/93
    Durch sein Verhalten hatte der Angeklagte die später Verstorbene auch der Gefahr ausgesetzt, infolge von Unterkühlung schwere Gesundheitsschäden zu erleiden oder zu sterben (vgl. BGHSt 4, 113, 115; BGH MDR 1982, 448 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]).
  • BGH, 11.09.2019 - 2 StR 563/18

    Begehen durch Unterlassen (Garantenstellung aufgrund: Zugehörigkeit zu einer

    Allein daraus, dass jemand einem Hilfsbedürftigen beisteht, ergibt sich - jedenfalls dann, wenn damit wie hier keine wesentliche Veränderung der Situation des Hilfsbedürftigen eingetreten ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juni 1993 ? 1 StR 264/93, NJW 1993, 2628) - noch keine Garantenpflicht zur Vollendung einer begonnenen Hilfeleistung (so ausdrücklich schon BGH, Urteil vom 5. Dezember 1974 ? 4 StR 529/74, BGHSt 26, 35, 39).
  • BGH, 21.09.2022 - 6 StR 47/22

    Aussetzung mit Todesfolge (Obhuts- und Beistandspflicht: Heranziehung der

    Sie folgt auch nicht allein daraus, dass einem Verunglückten oder sonst Hilfsbedürftigen Beistand geleistet wird, sondern entsteht erst dann, wenn der Helfende die Situation für den Hilfsbedürftigen wesentlich verändert, namentlich andere, nicht notwendigerweise sichere Rettungsmöglichkeiten ausschließt oder vorher jedenfalls nicht in diesem Maße bestehende Gefahren schafft (vgl. BGH, Urteile vom 5. Dezember 1974 - 4 StR 529/74, aaO S. 39 vom 22. Juni 1993 - 1 StR 264/93; NJW 1993, 2628; vom 11. September 2019 - 2 StR 563/18; vom 31. März 2021 - 2 StR 109/20 Rn. 26; Schönke/Schröder/Bosch, StGB, 30. Aufl., § 13 Rn. 27).
  • BGH, 31.01.2002 - 4 StR 289/01

    Unfall der Wuppertaler Schwebebahn - Freisprüche von vier Monteuren aufgehoben

    Erforderlich ist vielmehr, daß durch die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben in zurechenbarer Weise das Vertrauen der übrigen Garanten in die verantwortliche Mitwirkung des Hilfswilligen bei der Gefahrabwendung begründet wird (vgl. BGH NJW 1993, 2628, 2629; Stree in FS für Hellmuth Mayer, 1966, S. 145, 155 f., 158).
  • OLG Stuttgart, 19.11.2007 - 2 Ws 297/07

    Aussetzung mit Todesfolge: Unterlassen der sofortigen Benachrichtigung eines

    Es ist allgemeine Auffassung, dass nicht jede begonnene Hilfeleistung zu einer Rechtspflicht führt, diese fortzusetzen (vgl. BGH NJW 1993, S. 2628 f. ; Tröndle/Fischer a.a.O., Rn. 5 zu § 221 m.w.N.).
  • LG Weiden/Oberpfalz, 20.08.2021 - 1 Ks 21 Js 8059/20

    Aussetzung mit Todesfolge (Weidener "Flutkanal-Prozess")

    Tatsächlich haben die Angeklagten ... und ... hier jeweils durch ihr Verhalten die Rettungsmöglichkeiten für den Geschädigten verringert, indem sie den Geschädigten unter ihrer Hilfeleistung aus der Shisha-Bar führten und damit aus einem sicheren Umfeld, im Rahmen dessen mehrere Personen zu etwaigen Hilfeleistungen gegenüber dem Geschädigten zur Verfügung gestanden wären, hinausführten (vgl. BGH, Urt. v. 22.06.1993, Az. 1 StR 264/93).
  • OLG Zweibrücken, 18.08.1997 - 1 Ss 159/97
    Der Gesetzgeber hat, wie Wortlaut und Entstehung des Gesetzes ergeben, gerade die "Chancenentziehung unter Verletzung einer bestehenden Garantenpflicht" in der Alternative des "Verlassens in hilfloser Lage" typisiert, die eine bloße Intensivierung einer bereits vorhandenen Gefahr genügen läßt (vgl. RGSt 59, 387; BGH, Urteil vom 25. Mai 1993 - 1 StR 210/93; BGH NStZ 1994, 84, 85; Jaehnke in Leipziger Kommentar zum StGB , § 221 Rdnr. 17; Küpper, Die Aussetzung als konkretes Gefährdungsdelikt, Jura 1994, 513 ff).
  • BGH, 24.08.1999 - 5 StR 81/99

    Urteil im Fürstenwalder Kampfhund-Fall aufgehoben

    b) R stand unter der Obhut des Angeklagten I und naheliegend auch des Angeklagten W. Eine Obhutspflicht wird auch durch vorausgegangenes gefährdendes Tun begründet (vgl. BGHSt 26, 35, 37; BGHR StGB § 221 Abs. 1 Garantenpflicht 1; BGH NStZ-RR 1996, 1311 Jähnke in LK 10. Aufl. § 221 Rdn. 19; Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 221 Rdn. 3).
  • OLG Saarbrücken, 04.08.2023 - 1 Ws 28/23

    Nichtzulassung der Anklage bestätigt: Ärztekammerpräsident hat keine

    Die Übernahme einer Schutzfunktion begründet jedoch nur dann eine Garantenpflicht, wenn sie die Lage des Geschützten wesentlich verändert, insbesondere andere Rettungsmöglichkeiten ausschließt oder neue Gefahren begründet (BGH, Urteil vom 22. Juni 1993 - 1 StR 264/93 -, juris; Bosch in: Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 13 Rn. 28).
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