Weitere Entscheidung unten: BGH, 29.09.1993

Rechtsprechung
   BGH, 12.10.1993 - 1 StR 475/93   

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BGH, 12.10.1993 - 1 StR 475/93 (https://dejure.org/1993,467)
BGH, Entscheidung vom 12.10.1993 - 1 StR 475/93 (https://dejure.org/1993,467)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 1993 - 1 StR 475/93 (https://dejure.org/1993,467)
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Heustadelbrand

§§ 163a Abs. 4 Satz 2, 136 Abs. 1 Satz 2 StPO, Unverwertbarkeit einer Aussage, wenn der Beschuldigte infolge seines geistig-seelischen Zustands die Belehrung nicht versteht, jedoch Verwertbarkeit, wenn der Verteidiger nicht nach § 257 StPO widerspricht

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 136 Abs. 1 S. 2 StPO; § 163a Abs. 4 S. 2 StPO
    Verwertungsverbot bezüglich der Vernehmung des Beschuldigten bei Nichtverstehen der Belehrung über Aussagefreiheit wegen geistig-seelischen Zustands

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Entschädigung für die Dauer der einstweiligen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Verwertung einer Aussage in der Hauptverhandlung - Anforderungen an den Hinweis des Polizeibeamten über die Aussagefreiheit - Nichtverstehen eines polizeilichen Hinweises aus geistig-seelischen Gründen

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Verwertung der Aussage eines verhandlungsunfähigen Beschuldigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 163a Abs. 4 Satz 2, § 136 Abs. 1 Satz 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Fehlender Dolmetscher

Papierfundstellen

  • BGHSt 39, 349
  • NJW 1994, 333
  • NJW 1994, 334
  • MDR 1994, 192
  • NStZ 1994, 95
  • StV 1994, 4
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus BGH, 12.10.1993 - 1 StR 475/93
    Versteht der Beschuldigte infolge seines geistig-seelischen Zustands den Hinweis des Polizeibeamten über seine Aussagefreiheit nicht, so dürfen Äußerungen, die er bei dieser Vernehmung macht, in der Hauptverhandlung nur verwertet werden, wenn der verteidigte Angeklagte der Verwertung zustimmt oder ihr nicht bis zu dem in § 257 StPO genannten Zeitpunkt widerspricht (im Anschluß an BGH, 27. Februar 1992, 5 StR 190/91, BGHSt 38, 214).

    Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft darf die erfolgte, aber vom Beschuldigten aufgrund seiner geistig-seelischen Beschaffenheit inhaltlich nicht verstandene polizeiliche Belehrung nicht der unterbliebenen polizeilichen Belehrung (vgl. BGHSt 38, 214) gleichgestellt werden.

    Die Aussage des Zeugen K. bleibe also verwertbar (vgl. BGHSt 38, 214, 225/226).

    In dem in BGHSt 38, 214 abgedruckten Beschluß hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß Äußerungen, die der Beschuldigte in einer polizeilichen Vernehmung macht, nicht verwertet werden dürfen, wenn der Vernehmung nicht der durch § 163 a Abs. 4 Satz 2, § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO vorgeschriebene Hinweis vorausgegangen ist.

    Das Gesetz schreibt den Hinweis auf das Schweigerecht vor, weil es davon ausgeht, dieses - das als solches schon lange vor der gesetzlichen Hinweispflicht bestand - sei nicht allgemein bekannt (BGHSt 38, 214, 221).

    Sie ist zulässig, wenn der verteidigte Angeklagte in der Hauptverhandlung zustimmt oder bis zu dem in § 257 StPO genannten Zeitpunkt nicht widerspricht (BGHSt 38, 214, 225/226).

  • BGH, 16.03.1993 - 1 StR 888/92

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Begangene Taten im Zustand

    Auszug aus BGH, 12.10.1993 - 1 StR 475/93
    Erst dann wird - unter Verwertung der Wahrnehmungen des Vernehmungsbeamten - geklärt werden können, ob so schwere körperliche oder seelische Mängel oder Krankheiten vorliegen, daß die abschließende Feststellung zu treffen ist, der Beschuldigte habe den Hinweis des Vernehmungsbeamten nicht verstanden (vgl. zu dieser Feststellung auch BGHR StPO § 136 Belehrung 2).
  • LG Verden, 27.08.1985 - Ks 29 Js 1998/84
    Auszug aus BGH, 12.10.1993 - 1 StR 475/93
    Auch das würde das Gebot fairen Verfahrens verletzen (vgl. auch LG Verden StV 1986, 97).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Teilweise macht der Bundesgerichtshof ein Beweisverwertungsverbot davon abhängig, dass der Verwertung der betroffenen Information nach ihrer Einführung in die Hauptverhandlung widersprochen wird ("Widerspruchslösung"); ein Angeklagter ohne Verteidiger muss darüber belehrt werden (vgl. BGHSt 38, 214 ; 39, 349 ; 42, 15 ; 50, 272 ; 51, 367 ; 52, 38 ; 52, 110 ; Gössel, in: Löwe- Rosenberg, StPO, Bd. 1, 26. Aufl. 2006, Einl. Abschn. L Rn. 28 ff.).
  • BVerfG, 19.09.2006 - 2 BvR 2115/01

    Belehrung ausländischer Beschuldigter über das Recht auf konsularische

    Es wird zu klären sein, ob es sich hierbei um allgemeine, die Rüge der Verletzung von Art. 36 WÜK umfassende beweisthemenbezogene Verwertungswidersprüche oder lediglich um beweismittelbezogene Verwertungswidersprüche handelte, die sich ausschließlich auf die Rüge der fehlenden anwaltlichen Vertretung bezogen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2003 - 5 StR 307/03 -, NStZ 2004, S. 389 f.; BGHSt 39, 349 ).
  • BGH, 12.01.1996 - 5 StR 756/94

    Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers bei der Beschuldigtenvernehmung

    Insoweit entspricht die Sachlage den Fällen, die den Entscheidungen BGHSt 38, 214 und BGHSt 39, 349 zugrunde liegen und die ebenfalls die Verwertbarkeit von Beschuldigtenvernehmungen zum Gegenstand haben (siehe BGHSt 38, 214, 225).

    Die Rechtsansicht des Senates, daß sich der Revisionsführer in den Fällen mangelhafter Belehrung des Beschuldigten nur nach vorangegangener rechtzeitiger Beanstandung in der Hauptverhandlung vor dem Tatrichter auf das Verwertungsverbot berufen kann (BGHSt 38, 214, 225 f.), ist inzwischen in BGHSt 39, 349, 352 vom 1. Strafsenat bestätigt worden.

    Zur Zeit der Verhandlung vor dem Tatrichter waren diese Entscheidung und die ihr folgende Entscheidung des 1. Strafsenats in BGHSt 39, 349 mit der dort ausgesprochenen Voraussetzung eines Widerspruchs für ein Verwertungsverbot bekannt.

  • BGH, 11.09.2007 - 1 StR 273/07

    Recht auf ein faires Verfahren (Recht auf konsularischen Beistand: Belehrung bei

    a) Generell gilt, dass Angaben des Angeklagten, die im Ermittlungsverfahren unter Verstoß gegen die Verfahrensgrundsätze des § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO (Schweigerecht sowie Recht zur Verteidigerkonsultation) oder sonstige Belehrungspflichten aus dem Grundsatz des fairen Verfahrens nach Art. 20 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG erlangt wurden, gleichwohl verwertet werden können, wenn der (verteidigte) Angeklagte nicht bis zu dem in § 257 StPO genannten Zeitpunkt widersprochen hat (BGHSt 50, 272, 274; zur Widerspruchslösung vgl. BGHSt 38, 214; 39, 349, 352; 42, 15, 22 f.; BGH NJW 1997, 2893; NStZ 1997, 502; Gössel in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl. Einl. Abschn. L Rdn. 28 f.).
  • BVerfG, 01.03.2000 - 2 BvR 2017/94

    Zur Frage der Zulässigkeit des Einsatzes privater Vertrauensleute im

    Der Beschwerdeführer hat die rechtzeitige Erhebung des von der Rechtsprechung (vgl. BGHSt 38, 214 ; 39, 349 ; 42, 15 ) geforderten Widerspruchs gegen die Beweisverwertung in der tatrichterlichen Hauptverhandlung nicht in seiner Revisionsbegründung dargelegt; er hat deshalb bereits keine zulässige Verfahrensrüge angebracht.
  • OLG Bremen, 31.10.2011 - 2 SsRs 28/11

    Abgabe von Alkohol an Jugendliche; Testkauf durch von der Polizei angeleitete

    Denn für das Strafverfahren ist anerkannt, dass Angaben eines Angeklagten, die von ihm im Ermittlungsverfahren unter Verstoß gegen die Verfahrensgrundsätze des § 136 Abs. 1 S. 2 StPO erlangt wurden, gleichwohl verwertet werden können, wenn der (verteidigte) Angeklagte nicht bis zu dem in § 257 StPO genannten Zeitpunkt widersprochen hat (BGH, aaO; BGHSt 50, 272, 274; BGHSt 39, 349, 352; NJW 1997, 3587, 3588).
  • BGH, 20.12.1995 - 5 StR 680/94

    Gezielte Ermittlungsmaßnahme der Polizei durch Hinzuziehung einer Privatperson

    Der 1. Strafsenat hat diese Rechtsprechung fortgeführt und die Grundsätze der Entscheidung BGHSt 38, 214 entsprechend auf den Fall angewandt, daß der Beschuldigte infolge seines geistig-seelischen Zustands den Hinweis auf seine Aussagefreiheit nicht versteht (BGHSt 39, 349).

    Zwar hat der Bundesgerichtshof bei zwei vergleichbaren Sachverhalten (unterbliebene Beschuldigtenbelehrung und Unfähigkeit des Beschuldigten, die Belehrung zu verstehen, BGHSt 38, 214 und BGHSt 39, 349) einen Einwand des Betroffenen gegen die Verwertung seiner Angaben verlangt.

  • BGH, 05.02.2002 - 5 StR 588/01

    Hinweis auf anwaltlichen Notdienst

    Die Voraussetzungen einer geistigseelischen Beschaffenheit, welche bereits die Besorgnis begründete, sie könne die Belehrung nicht verstanden haben (vgl. BGHSt 39, 349, 351), liegen nicht vor.
  • BGH, 21.05.1996 - 1 StR 154/96

    Recht auf Verteidigerkonsultation (Möglichkeit der Verwertung einer Aussage bei

    Jenseits der von § 136 a StPO gezogenen Grenzen geht die Strafprozeßordnung davon aus, daß ein im vollen Besitz seiner geistigen Kräfte befindlicher Beschuldigter (für den Fall geistiger Beeinträchtigung s. BGHSt 39, 349, 351) selbst und frei entscheiden kann und muß, inwieweit er die in der Belehrung eröffneten Rechte für sich in Anspruch nehmen will.
  • BGH, 01.12.2011 - 3 StR 284/11

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags (Antrag auf ein anthropologisches

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass die Annahme eines Beweisverwertungsverbotes bezüglich der vom Angeklagten C. L. bei der Polizei gemachten Aussage die sichere Feststellung voraussetzt, dieser habe die ihm vor seiner Vernehmung erteilte Belehrung nach § 163a Abs. 4 Satz 2, § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO wegen einer akuten psychotischen Störung nicht verstanden (BGH, Urteil vom 12. Oktober 1993 - 1 StR 475/93, BGHSt 39, 349, 351 f.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 27. Februar 1992 - 5 StR 190/91, BGHSt 38, 214, 224; Urteil vom 20. Juni 1997 - 2 StR 130/97, NStZ 1997, 609, 610).
  • BGH, 19.03.1996 - 1 StR 497/95

    Straftatbestand der Nichtanzeige geplanter Straftaten; Anwesenheitsrechte von

  • BGH, 20.06.1997 - 2 StR 130/97

    Verwertung einer Aussage aus der polizeilichen Vernehmung - Verwertungsverbot bei

  • BGH, 09.04.1997 - 3 StR 2/97

    Verbot der Verwertung von Angaben im vollzugsrechtlichen Disziplinarverfahren -

  • BGH, 22.03.1995 - 5 StR 680/94

    Verurteilung des Angeklagten wegen schweren Raubes zu einer Freiheitsstrafe -

  • OLG Celle, 10.02.2023 - 2 Ws 336/22

    Rechtliches Gehör; Eröffnung; Sicherungsverfahren; Vernehmung; Auswirkungen des

  • BGH, 17.07.1996 - 5 StR 121/96

    Fehlgeschlagene Verständigung im Strafverfahren

  • BGH, 03.12.2003 - 5 StR 307/03

    Beweisthemenbezogener Widerspruch gegen die Verwertung von Beschuldigtenangaben

  • OLG Karlsruhe, 16.11.2016 - 2 (4) Ss 633/16

    Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei Trunkenheit im Verkehr

  • OLG Stuttgart, 27.03.2001 - 4 Ss 113/01

    Hauptverhandlung; Widerspruch; Verwertung von Aussagen; Belehrungspflicht;

  • LG Frankenthal, 10.02.2020 - 5320 Js 8919/19
  • OLG Hamm, 08.06.2005 - 3 Ws 473/04

    Fahrlässige Tötung infolge der fehlerhaften Entfernung der Gallenblase; Maß der

  • OLG Hamm, 13.10.2009 - 3 Ss 359/09

    Blutprobe Richtervorbehalt Widerspruch Verwertung

  • OLG Stuttgart, 04.03.1997 - 4 Ss 1/97

    Zeitpunkt der Belehrungspflicht bei Polizeikontrolle - kein Verwertungsverbot bei

  • BayObLG, 19.07.1996 - 1St RR 71/96
  • LAG Köln, 21.06.2002 - 4 Sa 262/02

    Herausgabepflicht hinsichtlich Leistungen der Kassenärztlichen Vereinigung;

  • BGH, 18.06.1996 - 1 StR 281/96

    Rüge der Rechtsverletzung durch Einsatz und Vernehmung eines verdeckten

  • OLG Hamm, 14.01.1999 - 3 Ss 1404/98

    Aufklärungspflicht, Belehrung alkoholbedingt nicht verstanden, Belehrungspflicht,

  • OLG Dresden, 16.04.2007 - 2 Ss 596/06

    Erhebung eines Widerspruchs gegen die Verwertung eines Beweises; Möglichkeit der

  • LG Hannover, 05.09.2023 - 63 Qs 38/23

    Sachverständigengutachten; Nachtrunk; notwendige Verteidigung; Schwierigkeit der

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Rechtsprechung
   BGH, 29.09.1993 - 2 StR 355/93   

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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Untersuchung des Angeklagten - Mangelnde Mitwirkungsbereitschaft - Notwendigkeit sachverständiger Begutachtung - Sicherungsverwahrung

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 95
  • StV 1994, 231
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.02.1968 - 3 StR 16/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen versuchten gemeinschaftlichen

    Auszug aus BGH, 29.09.1993 - 2 StR 355/93
    b) Die Pflicht des Gerichts, sich hierbei sachverständiger Hilfe zu bedienen, beschränkt sich regelmäßig nicht auf die Vernehmung des Sachverständigen, sondern erstreckt sich auch darauf, den Angeklagten vom Sachverständigen untersuchen zu lassen (allgemeine Meinung, RGSt 68, 198 f.; 69, 129, 132 f.; BGHSt 9, 1 ff.; BGH NJW 1968, 2298 f.).
  • BGH, 28.10.1971 - 4 StR 432/71

    Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines Zeugen als Verfahrensfehler -

    Auszug aus BGH, 29.09.1993 - 2 StR 355/93
    Zwar darf von einer Untersuchung des Angeklagten in der Regel nicht allein deshalb Abstand genommen werden, weil der Angeklagte sich weigert, sie zuzulassen und dabei mitzuwirken (BGH NJW 1972, 348 ).
  • BGH, 01.12.1955 - 3 StR 419/55
    Auszug aus BGH, 29.09.1993 - 2 StR 355/93
    b) Die Pflicht des Gerichts, sich hierbei sachverständiger Hilfe zu bedienen, beschränkt sich regelmäßig nicht auf die Vernehmung des Sachverständigen, sondern erstreckt sich auch darauf, den Angeklagten vom Sachverständigen untersuchen zu lassen (allgemeine Meinung, RGSt 68, 198 f.; 69, 129, 132 f.; BGHSt 9, 1 ff.; BGH NJW 1968, 2298 f.).
  • RG, 11.12.1934 - 1 D 1326/34

    1. Zum Begriff des Gewohnheitsverbrechers. 2. Begründet die Unterlassung der im §

    Auszug aus BGH, 29.09.1993 - 2 StR 355/93
    b) Die Pflicht des Gerichts, sich hierbei sachverständiger Hilfe zu bedienen, beschränkt sich regelmäßig nicht auf die Vernehmung des Sachverständigen, sondern erstreckt sich auch darauf, den Angeklagten vom Sachverständigen untersuchen zu lassen (allgemeine Meinung, RGSt 68, 198 f.; 69, 129, 132 f.; BGHSt 9, 1 ff.; BGH NJW 1968, 2298 f.).
  • RG, 11.06.1934 - 3 D 525/34

    Was ist unter Vernehmung eines Arztes als Sachverständigen im Falle des § 246 a

    Auszug aus BGH, 29.09.1993 - 2 StR 355/93
    b) Die Pflicht des Gerichts, sich hierbei sachverständiger Hilfe zu bedienen, beschränkt sich regelmäßig nicht auf die Vernehmung des Sachverständigen, sondern erstreckt sich auch darauf, den Angeklagten vom Sachverständigen untersuchen zu lassen (allgemeine Meinung, RGSt 68, 198 f.; 69, 129, 132 f.; BGHSt 9, 1 ff.; BGH NJW 1968, 2298 f.).
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Schließlich gilt es sicherzustellen, dass der Sachverständige ausreichend Zeit und Gelegenheit erhält, den Untergebrachten zu untersuchen (vgl. BGH, NStZ 1994, S. 95 ) und das Tatsachenmaterial aufzubereiten, auf dessen Grundlage die Prognose erstellt wird.
  • BGH, 10.09.2002 - 1 StR 169/02

    Strafausspruch des Urteils gegen Manfred Schmider im "FlowTex"-Verfahren

    Dies gilt jedoch dann nicht, wenn bei verweigerter Untersuchung ihre zwangsweise Vornahme kein verwertbares Ergebnis erbringen kann (vgl. BGH StV 1994, S. 231 f.).
  • BVerfG, 09.10.2001 - 2 BvR 1523/01

    Zur Verhältnismäßigkeit einer Unterbringung nach StPO § 81 im Fall der Weigerung

    Eine Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Beobachtung kann danach nicht erfolgen, wenn der Beschuldigte sich weigert, sie zuzulassen bzw. bei ihr mitzuwirken, soweit die Untersuchung nach ihrer Art die freiwillige Mitwirkung des Beschuldigten voraussetzt (vgl. BGH, StV 1994, S. 231 f.).
  • BGH, 07.12.2023 - 5 StR 168/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Gerichtliche

    Dabei genügt nach allgemeiner Auffassung bereits die Möglichkeit einer solchen Maßregelanordnung (vgl. BGH, Urteile vom 26. November 2009 - 4 StR 341/09, wistra 2010, 68; vom 29. September 1993 - 2 StR 355/93, NStZ 1994, 95 jeweils mwN).
  • BGH, 22.07.2003 - 4 StR 265/03

    Schwerer Raub (Verwendung einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeuges;

    Aus der Entscheidung BGHR StPO § 246 a Satz 1 Sachverständiger 1, auf die sich der Generalbundesanwalt für seine Auffassung stützt, zumindest beruhe das Urteil im Maßregelausspruch nicht auf dem Verfahrensmangel, ergibt sich nichts anderes.
  • BGH, 27.02.2004 - 2 StR 146/03

    Urteil wegen Handeltreibes mit Heroin rechtskräftig

    Dieser hat sich lediglich zum Zustand des Angeklagten und zu den Persönlichkeitsmerkmalen zu äußern, die für das Gericht zur Beurteilung des Hanges und der zu stellenden Gefährlichkeitsprognose bedeutsam sind (BGHR StPO § 339 Sachverständiger 1; BGH bei Holtz MDR 1990, 97).
  • BGH, 20.01.2004 - 4 StR 464/03

    Tötungsvorsatz (Hemmschwelle und hochgradige Alkoholisierung bei gefährlichen

    Eine Unterbringungsentscheidung ist - wie die Revision zu Recht gerügt hat - rechtsfehlerhaft, wenn das Gericht es unterläßt, in der Hauptverhandlung einen Sachverständigen über den Zustand des Angeklagten und die Behandlungsaussichten zu vernehmen (vgl. BGHR StPO § 246 a Satz 1 Sachverständiger 1).
  • OLG Rostock, 02.01.2014 - Ws 388/13

    Strafverfahren: Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zwecks

    Dass mit einem Erkenntnisgewinn dadurch zu rechnen ist, dass der Angeklagte bei einem mehrere Wochen andauernden stationären Aufenthalt voraussichtlich nicht nur schweigen, sondern mit anderen Patienten, Pflegern und ggf. auch Ärzten reden wird, führt nicht zur Annahme der Zulässigkeit der Maßnahme; denn die Unterbringung würde insoweit letztlich in unstatthafter Weise mit dem Ziel der Einflussnahme auf die Aussagefreiheit des Betroffenen angeordnet (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 09. Oktober 2001 - 2 BvR 1523/01 -, Rdz. 24 in juris; BGH StV 1994, S. 231 f.; OLG Celle StV 1985, 224; 1991, 248; …
  • BGH, 26.11.2009 - 4 StR 341/09

    Unterbliebene Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der ablehnenden

    Dabei genügt nach allgemeiner Auffassung bereits die Möglichkeit einer solchen Maßregelanordnung (BGH NStZ 1994, 95, 96; Fischer in KK 6. Aufl. § 246 a Rn. 2; Meyer-Goßner StPO 52. Aufl. § 246 a Rn. 1).
  • OLG Stuttgart, 30.06.2003 - 5 Ws 26/03

    Voraussetzungen für die Anordnung der Unterbringung zur Beobachtung des

    Eine Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Beobachtung kann dann nicht erfolgen, wenn der Betroffene sich weigert, sie zuzulassen bzw. bei ihr mitzuwirken, soweit die Untersuchung nach ihrer Art die freiwillige Mitwirkung des Betroffenen voraussetzt (vgl. BGH StV 1994, 231).
  • BVerfG, 17.05.1994 - 2 BvL 12/94

    Anforderungen an die Zulässigkeit eines Normenkontrollantrages

  • BGH, 31.01.1997 - 2 StR 668/96

    Unterbringung eines Brandstifters in einem psychiatrischen Krankenhaus - Störung

  • BGH, 25.03.1994 - 2 StR 102/94

    Antrag auf Vernehmung - Anwesenheit - Sachverständiger - Sachkunde - Ablehnung -

  • BGH, 15.06.1999 - 4 StR 231/99

    Vorsätzlicher Vollrausch; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt;

  • OLG Nürnberg, 02.06.2009 - 1 Ws 292/09

    Unterbringung zur Beobachtung zur Vorbereitung eines psychiatrischen Gutachtens:

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