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   OLG Hamm, 02.11.1994 - 4 Ss 491/94   

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https://dejure.org/1994,3760
OLG Hamm, 02.11.1994 - 4 Ss 491/94 (https://dejure.org/1994,3760)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.11.1994 - 4 Ss 491/94 (https://dejure.org/1994,3760)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. November 1994 - 4 Ss 491/94 (https://dejure.org/1994,3760)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Volksverhetzung, Angriff auf die Menschenwürde, Berücksichtigung aller Umstände, Nazi-Parolen, Parole: Ausländer raus"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Menschenwürde; Kernbereich; Parole; Ausländer; Waffen; Gewaltmoment; Alkohol

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 130

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 136
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.03.1994 - 1 StR 179/93

    Strafbarkeit der Leugnung des Massenmords an Juden (Holocaust); Straftatbestand

    Auszug aus OLG Hamm, 02.11.1994 - 4 Ss 491/94
    Dabei muß sich der Angriff gegen den ihre menschliche Würde ausmachenden Kern der Persönlichkeit und nicht lediglich gegen einzelne Persönlichkeitsrechte richten (vgl. BGH Urteil vom 15. März 1994 in NStZ 1994, S. 390; Schönke/Schröder/Lenkner, 24. Aufl., § 130 Rn. 7; Leipziger Kommentar, 10. Aufl., § 130 Rn. 4 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 14.03.1984 - 3 StR 36/84

    "Ausländer raus", "Tod dem Klerus", "Tötet Cremer", "Hängt Brandt" - öffentliche

    Auszug aus OLG Hamm, 02.11.1994 - 4 Ss 491/94
    Soweit in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. März 1984 (NStZ 1984, 310) die Vergleichbarkeit dieser Parolen - allerdings auch nur im Hinblick auf die speziellen Tatbestandsvoraussetzungen des § 130 Nr. 2 StGB - noch verneint, wird, kann dies nach Auffassung des Senats auf dem Hintergrund der der Tat vorangegangenen ausländerfeindlichen Ausschreitungen nicht mehr ohne weiteres gelten.
  • OLG Hamburg, 18.06.1980 - 1 Ss 37/80
    Auszug aus OLG Hamm, 02.11.1994 - 4 Ss 491/94
    Denn die öffentlich und lauthals gerufene Aufforderung "Ausländer raus!" enthält eine verstärkte Form des Anreizens zu einer emotional gesteigerten feindseligen Haltung gegen alle in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Ausländer, die - wovon auch die Strafkammer zutreffend ausgegangen ist, Teil der Bevölkerung im Sinne des § 130 Nr. 1 StGB sind (vgl. HansOLG Hamburg, MDR 1981, S. 71; Schönke/Schröder/Lenkner, 24. Aufl., § 130 Randnote 4 a m.w.N.).
  • BVerfG, 04.02.2010 - 1 BvR 369/04

    Volksverhetzung ("Aktion Ausländerrückführung - Für ein lebenswertes deutsches

    Bei der Subsumtion der Parole "Ausländer raus" unter den Volksverhetzungstatbestand nehmen die Fachgerichte grundsätzlich eine restriktive Auslegung des Volksverhetzungstatbestandes vor (vgl. BGHSt 32, 310 ), indem sie nur unter Hinzutreten weiterer Begleitumstände von einem Angriff auf die Menschenwürde ausgehen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 2. November 1994 - 4 Ss 491/94 -, NStZ 1995, S. 136 ; OLG Brandenburg, Urteil vom 28. November 2001 - 1 Ss 52/02 -, NJW 2002, S. 1440 ; KG, Beschluss vom 27. Dezember 2001 - (4) 1 Ss 297/01 (166/01) -, juris Rn. 9; AG Rathenow, Beschluss vom 13. April 2006 - 2 Ds 496 Js 37539/05 (301/05) -, NStZ-RR 2007, S. 341 ).
  • OLG Brandenburg, 28.11.2001 - 1 Ss 52/01

    Volksverhetzung durch Parole "Ausländer raus"

    Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob im Hinblick auf die rechtsradikalen Ausschreitungen in vielen Orten sowohl in den alten wie den neuen Bundesländern - u.a. in H, R-L, S - nunmehr auch ein Vergleich mit der Parole "Juden raus" naheliegt, bei der angesichts des geschichtlichen Hintergrundes der Judenverfolgung keine ernsten Zweifel bestehen können, dass es sich insoweit um einen Angriff auf die Menschenwürde handelt (OLG Hamm NStZ 1995, 136, 137) und auch die Voraussetzungen des im Jahre 1994 neu gefassten Tatbestandes der Volksverhetzung vorliegen.

    Der Umstand, dass die Gruppe von etwa 50 Personen ungeordnet und in Einzelgruppen von 3 bis 15 Personen liefen, steht diesem Eindruck nicht entgegen, wie im übrigen die vom Amtsgericht festgestellte Tatsache belegt, dass mehrere Zeugen diese Gruppe als gefährlich eingeschätzt und deshalb die Polizei verständigt haben (vgl. auch OLG Hamm NStZ 1995, 136, 137).

  • OLG Hamm, 11.02.2010 - 2 Ws 323/09

    Anforderungen an die Auslegung von Äußerungen

    Die Äußerungen des Angeschuldigten können nur so gedeutet werden, dass er seine Angriffe auch unmittelbar gegen die in Deutschland lebenden Ausländer, und damit gegen ein Teil der Bevölkerung i. S. v. § 130 Abs. 1 StGB gerichtet hat (vgl. OLG Hamm, NStZ 1995, 136, 137; BGHR StGB § 130 Nr. 1 - Bevölkerungsteil 2, zitiert nach Juris).
  • VG Berlin, 21.05.2019 - 27 K 93.16

    Maßnahmen gegen einen Betreiber einer Facebook- Seite wegen jugendgefährdendem

    Das kann wiederum dann der Fall sein, wenn einer Bevölkerungsgruppe pauschal sozial unerträgliche Verhaltensweisen oder Eigenschaften zugeschrieben werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 1 BvR 369/04 u.a. -, juris, Rn. 31; BGH, Urteil vom 15. März 1994 - 1 StR 179/93 -, juris, Rn. 15; OLG Hamm, Urteil vom 2. November 1993 - 4 Ss 491/94 -, BeckRS 9998, 35042).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.2011 - 1 S 1250/11

    Zulässigkeit der Benutzung der Parole "Fremdarbeiterinvasion stoppen!" und von

    Die Strafgerichte gehen bei der vergleichbaren Parole "Ausländer raus" nur bei Hinzutreten weiterer Begleitumstände von einem Angriff auf die Menschenwürde aus (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 02.11.1994 - 4 Ss 491/94 - NStZ 1995, 136 ; OLG Brandenburg, Urteil vom 28.11.2001 - 1 Ss 52/02 - NJW 2002, 1440 ; KG, Beschluss vom 27.12.2001 - (4) 1 Ss 297/01 (166/01) - juris Rn. 9).
  • KG, 05.06.2002 - 1 Ss 247/98

    Möglichkeit der Beleidigung einzelner Angehöriger einer Personengruppe durch eine

    Für die Beurteilung, ob ein Angriff auf die Menschenwürde vorliegt, ist auf die gesamten Umstände in Form einer Gesamtschau abzustellen (vgl. BGHSt 40, 97, 101; BGH NStZ 1984, 310 ; OLG Hamm NStZ 1995, 136, 138; KG, Beschluss vom 27. Dezember 2001 - (4) 1 Ss 2.97/01 (166/01).
  • LAG Hamm, 30.01.1995 - 10 (19) Sa 1931/93

    Abmahnung: Vorrang vor Kündigung wegen ausländerfeindlichen Äußerungen;

    Richtig ist auch, dass nach neuerer Rechtsprechung der Ruf "Ausländer raus" den Tatbestand der Volksverhetzung gemäß § 130 StGB erfüllen kann (AG Höxter, Urteil vom 14.12.1993 - 4 Cs 41 Js 250/93 (182/93) - OLG Hamm, Urteil vom 02.11.1994 - 4 Ss 491/94 -).
  • KG, 27.12.2001 - 1 Ss 297/01
    Für die Beurteilung, ob ein Angriff auf die Menschenwürde vorliegt, ist auf die gesamten Umstände in Form einer Gesamtschau abzustellen (vgl. BGH NStZ 1984, 310; BGHSt 40, 97, 101; OLG Hamm NStZ 1995, 136, 138).
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