Rechtsprechung
BGH, 28.11.1994 - 5 StR 611/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Ausschluß der Öffentlichkeit - Öffentlichkeitsgrundsatz - Versehen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1995, 143
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Karlsruhe, 14.04.2004 - 1 Ss 159/03
Besondere Sorgfaltspflichten des Fahrzeugführers beim Befahren einer Spielstraße
Einen Verstoß gegen den absoluten Revisionsgrund des § 338 Nr. 6 StPO stellt diese tatsächliche und versehentliche Behinderung des Zugangs aber nicht dar, da den Tatrichter hieran kein Verschulden trifft, wozu auch eine fehlende Überwachung von Gerichtspersonal gehören würde (BGHSt 21, 72 f.; 22, 297 ff.; NStZ 1995, 143 f.). - OLG Karlsruhe, 14.04.2004 - 1 Ss 150/03
Strafverfahren: Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens; …
Einen Verstoß gegen den absoluten Revisionsgrund des § 338 Nr. 6 StPO stellt diese tatsächliche und versehentliche Behinderung des Zugangs aber nicht dar, da den Tatrichter hieran kein Verschulden trifft, wozu auch eine fehlende Überwachung von Gerichtspersonal gehören würde (BGHSt 21, 72 f.; 22, 297 ff.; NStZ 1995, 143 f.). - OLG Hamm, 07.07.2009 - 2 Ss OWi 828/08
Öffentlichkeit; Ausschluss, Terminsverlegung; Aushang; Urteilsverkündung; …
Voraussetzung ist vielmehr zusätzlich, dass der Vorsitzenden oder das Gericht den Verstoß zu vertreten haben, das heißt bei Anwendung der der Bedeutung des Öffentlichkeitsgrundsatze angemessenen Sorgfalt und Umsicht bemerken und Abhilfe schaffen konnten (BGH…, Urteil vom 10. Juni 1966 - 4 StR 72/66 -, zitiert nach juris Rn. 4 und 6, abgedruckt in: NJW 1966, 1570; BGH, Beschluss vom 28. November 1994 - 5 StR 611/94 -, zitiert nach juris Orientierungssatz, abgedruckt in: NStZ 1995, 143-144).
- OLG Hamm, 30.09.1997 - 3 Ss 847/97
Besetzungsrüge, Geschäftsverteilung, Präsidium, Öffentlichkeit, Richter am LG als …
Wird ein Verstoß gegen die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens geltend gemacht, so erfordert § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO die Angabe auch derjenigen - dem Revisionsführer zugänglichen - Umstände, nach denen das Gericht den Verstoß zu vertreten hat, da eine nach dem Sachvortrag der Revision hier objektiv gegebene Beschränkung der Öffentlichkeit nur dann einen Revisionsgrund bildet, wewnn sie auf ein vorwerfbares Verhalten des Gerichts zurückzuführen ist (BGHSt 21, 72; 22, 297; BGH NStZ 1995, 143; NStZ 1991, 122; BayObLG VRS 87, 139). - OLG Hamm, 07.07.2009 - 2 Ss OWi 828/09 Voraussetzung ist vielmehr zusätzlich, dass der Vorsitzenden oder das Gericht den Verstoß zu vertreten haben, das heißt bei Anwendung der der Bedeutung des Öffentlichkeitsgrundsatze angemessenen Sorgfalt und Umsicht bemerken und Abhilfe schaffen konnten ( BGH…, Urteil vom 10. Juni 1966 - 4 StR 72/66 -, zitiert nach juris Rn. 4 und 6, abgedruckt in: NJW 1966, 1570; BGH, Beschluss vom 28. November 1994 - 5 StR 611/94 -, zitiert nach juris Orientierungssatz, abgedruckt in: NStZ 1995, 143-144).
- OLG Hamm, 06.06.2001 - 1 Ss 125/01
Begründung der Verfahrensrüge, Fortsetzung der Hauptverhandlung an einem anderen …
Voraussetzung ist vielmehr weiter, dass der Vorsitzende oder das Gericht den Verstoß zu vertreten haben, d.h. bei Anwendung der der Bedeutung des Grundsatzes angemessenen Sorgfalt und Umsicht, ihn bemerken und Abhilfe schaffen konnten (BGH NJW 1966, 1570; NStZ 1995, 143), wobei die Anforderungen nicht überspannt werden dürfen (KK-Diemer, § 169 GVG RN 12).
Rechtsprechung
BGH, 23.11.1994 - 2 StR 593/94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Zeugenvernehmung - Verteidiger - Leitungsbefugnis - Wahrunterstellung - Zeugenaussage
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1995, 143
- StV 1995, 172
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 19.12.1995 - 5 StR 498/95
Verwerfung einer Revision - Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Besuch eines …
Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob die in BGHR StPO § 240 Abs. 2 Gelegenheit 1 für die Zeugenbefragung aufgestellten Grundsätze auch Insoweit gelten, als es darum geht, daß der Verteidiger sein Fragerecht aus § 240 Abs. 2 Satz 1 StPO im Rahmen der Vernehmung des Angeklagten zur Sache nach § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO ausübt. - OLG Hamburg, 19.03.2001 - III-8/01
Erfolg einer Revision mit der Verfahrensrüge der fehlerhaften Behandlung des auf …
Deshalb reicht es nicht, wenn der Tatrichter lediglich unterstellt, dass ein als Beweismittel benannter Zeuge lediglich eine Aussage im Sinne der Beweisbehauptung machen werde und dieser erwarteten Aussage im Wege vorweggenommener Beweiswürdigung die Glaubhaftigkeit abspricht (BGH NStZ 1995, 143, StV 1995, 172 f., [BGH 23.11.1994 - 2 StR 593/94] Kleinknecht/Meyer-Goßner, 44. Aufl., § 244 StPO RNr. 71).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 02.11.1994 - VI 13/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 22.02.1994 - VI 13/93
- OLG Düsseldorf, 02.11.1994 - VI 13/93
- OLG Düsseldorf, 12.07.1995 - VI 13/93
- OLG Düsseldorf, 13.10.1995 - VI 13/93
- OLG Düsseldorf, 06.02.1996 - VI 13/93
- BGH, 04.07.1997 - 3 StR 520/96
- BGH, 23.07.1997 - 3 StR 520/96
- OLG Düsseldorf, 18.02.1999 - VI 13/93
- AG Heinsberg, 28.03.2000 - 12 VRJs 303/97
- OLG Düsseldorf, 15.12.2000 - 6 Ws 1/00
Papierfundstellen
- NJW 1995, 343
- NStZ 1995, 143 (Ls.)
- StV 1996, 277
Rechtsprechung
BGH, 26.10.1994 - 2 StR 392/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Behördengutachten - Bericht über Ermittlungen - Behörde
- rechtsportal.de
StPO § 256
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1995, 143
- StV 1995, 236
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 21.03.2002 - 5 StR 566/01
Neue Hauptverhandlung gegen Grenzschutzpolizisten in Dresden angeordnet
Die von der Staatsanwaltschaft mit der Anklageschrift vorgelegte Urkunde war im Verfahren zu Beweiszwecken bestimmt, weshalb sie gemäß § 250 Satz 2 StPO auch nicht nach § 249 Abs. 1 StPO verlesen werden durfte (vgl. BGH…, Urt. vom 25. September 1962 - 5 StR 306/62; BGHSt 20, 160, 161; BGHR StPO § 256 Abs. 1 Gutachten 1 m.w.N.). - OLG Koblenz, 30.09.1999 - 1 Ss 219/99
Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellung der Betäubungsmitteleigenschaft …
Für die erneute Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass ein "Test - und Wiegebericht" (eines Polizeibeamten) keinen nach § 265 StPO verlesbares Gutachten oder Zeugnis einer Behörde ist (siehe auch BGH NStZ 1995, 143 m.w.N.) und der Verlesung auch § 250 StPO jedenfalls für den Teil des Berichts entgegensteht, der nicht nur den Wiegevorgang betrifft (…siehe Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 44. Auflage, § 250 Rdnr. 9, 10).