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Rechtsprechung
   BGH, 07.12.1994 - 2 StR 370/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3626
BGH, 07.12.1994 - 2 StR 370/94 (https://dejure.org/1994,3626)
BGH, Entscheidung vom 07.12.1994 - 2 StR 370/94 (https://dejure.org/1994,3626)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 1994 - 2 StR 370/94 (https://dejure.org/1994,3626)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Fürsorge- und Erziehungspflicht - Geschlechtsverkehr - Anwesenheit des Kindes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 170d

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 178
  • NStZ 1995, 221
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 14.12.2004 - 4 StR 255/04

    Sexueller Missbrauch eines Kindes bei der Vornahme von sexuellen Handlungen vor

    Daß der Angeklagte nicht wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht gemäß § 171 StGB verurteilt worden ist (vgl. BGHR StGB § 170 d Verletzung 1), beschwert ihn nicht.
  • BGH, 19.10.2000 - 1 StR 439/00

    Einzelfall fehlerhafter Anwendung der Grundsätze der Beweiswürdigung bei "Aussage

    Der Senat sieht deshalb - was zudem auch dem Gedanken des Opferschutzes entgegenkommt (BGH NStZ 1995, 178; BGHR StPO § 354 Abs. 1 Sachentscheidung 5) - von einer Aufhebung des Schuldspruchs auch nur in diesem Umfang und einer entsprechenden Zurückverweisung zur neuen Verhandlung zum Schuldspruch ab (vgl. Senatsbeschluß vom 25. März 1997 - 1 StR 93/97) und schränkt den Schuldumfang dahin ein, daß dem Angeklagten nicht angelastet wird, daß in den Fällen II. 2. und 7. die Geschädigte ihn mit der Hand befriedigen mußte und daß in den Fällen II. 5. und 8. der Antragsteller sich auf die Geschädigte legte und seinen Penis an deren Scheide rieb.
  • BGH, 05.05.1999 - 2 StR 58/99

    Sexueller Mißbrauch eines Kindes

    Der Senat sieht deshalb auch im Interesse das Opferschutzes (BGH NStZ 1995, 178; BGHR StPO § 354 Abs. 1 - Sachentscheidung 5) von einer Zurückverweisung der Sache ab und schränkt den Schuldumfang dahin ein, daß dem Angeklagten ein teilweises Eindringen in die Scheide des Kindes nicht angelastet wird.
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Rechtsprechung
   BGH, 27.09.1994 - 4 StR 528/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1720
BGH, 27.09.1994 - 4 StR 528/94 (https://dejure.org/1994,1720)
BGH, Entscheidung vom 27.09.1994 - 4 StR 528/94 (https://dejure.org/1994,1720)
BGH, Entscheidung vom 27. September 1994 - 4 StR 528/94 (https://dejure.org/1994,1720)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 178
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BGH, 15.01.2003 - 5 StR 525/02

    Betrug (Vermögensschaden - schadensgleiche Vermögensgefährdung; nicht

    Abgesehen davon, daß diese ersichtlich auf Angaben des Angeklagten beruhenden Angaben nicht verifiziert wurden, kann aber andererseits die sich dann - erkennbar auch nach Behebung der wirtschaftlichen Not - anschließende Tatserie wiederum für einen Hang sprechen (vgl. zur danach gebotenen Gesamtwürdigung BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 6, 8 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 24.02.2010 - 2 StR 509/09

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (Hang; Gelegenheitstaten; Spontantaten;

    Vielmehr kann eine entsprechende, in der Persönlichkeit liegende Neigung (vgl. BGH NStZ 2003, 201; 2005, 265 f.; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 8; Urt. v. 4. November 2009 - 2 StR 347/09) auch bei sog. Gelegenheits- und Augenblickstaten zu bejahen sein; denn auch solche Taten können Ausfluss eines inneren Hanges zu Straftaten sein.
  • BGH, 27.10.2004 - 5 StR 130/04

    Aufklärungsrüge (Maßstab des Aufdrängens; Zulässigkeit;

    Das Vorliegen eines solchen Hanges hat der Tatrichter unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Persönlichkeit des Täters und seiner Taten maßgebenden Umstände darzulegen (BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 8).
  • BGH, 02.08.2011 - 3 StR 208/11

    Sicherungsverwahrung (Doppelbestrafungsverbot; Hang; Gesamtwürdigung; Phasen

    Das Vorliegen eines solchen Hangs hat der Tatrichter unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten maßgebenden Umstände darzulegen (BGH, Beschluss vom 27. September 1994 - 4 StR 528/94, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 8).
  • BGH, 06.05.2014 - 3 StR 382/13

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Sicherungsverwahrung (Begriff des "Hangtäters";

    Sein Vorliegen hat der Tatrichter - nach sachverständiger Beratung - unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten maßgebenden Umstände in eigener Verantwortung festzustellen und in den Urteilsgründen darzulegen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 3 StR 399/09, juris; Beschluss vom 27. September 1994 - 4 StR 528/94, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 8).
  • BGH, 31.07.2019 - 2 StR 132/19

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Vorliegen eines Hanges:

    Der Hang als "eingeschliffenes Verhaltensmuster' bezeichnet einen aufgrund umfassender Vergangenheitsbetrachtung festgestellten gegenwärtigen Zustand (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2019 - 5 StR 476/18 Rn. 5; Urteil vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 195 f.; Beschlüsse vom 27. September 1994 - 4 StR 528/94, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 8; vom 6. Mai 2014 - 3 StR 382/13, NStZ-RR 2014, 271 f.; vom 24. Mai 2017 - 1 StR 598/16, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 15 mwN).

    (b) Ebenso wenig wird erkennbar, ob die Strafkammer bei der Gesamtwürdigung die wesentlichen Umstände der jeweiligen Taten und des gesamten Tatgeschehens bedacht hat, deren ausdrückliche Erörterung im Rahmen der in § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB vorausgesetzten Gesamtwürdigung jedoch geboten gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 1994 - 4 StR 528/94, NStZ 1995, 178).

  • BGH, 13.11.2007 - 3 StR 341/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verfahrensrügen; rechtliches Gehör);

    Das Vorliegen eines solchen Hanges hat der Tatrichter unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten maßgebenden Umstände darzulegen (BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 8).
  • BGH, 26.10.2011 - 2 StR 328/11

    Verfassungsgemäße Anwendung der Vorschriften über die Unterbringung in der

    Damit genügen die Entscheidungsgründe nicht den Darstellungsanforderungen, die von der Rechtsprechung an die Beurteilung des Hangs und an die Gefährlichkeitsprognose gestellt werden, um eine revisionsgerichtliche Nachprüfbarkeit der vom Tatrichter vorzunehmenden Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten zu ermöglichen (BGH, Beschluss vom 27. September 1994 - 4 StR 528/94, NStZ 1995, 178; Beschluss vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, NStZ-RR 2010, 203; Beschluss vom 15. Februar 2011 - 1 StR 645/10, NStZ-RR 2011, 204; Beschluss vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11).
  • BGH, 25.07.2007 - 2 StR 209/07

    Sicherungsverwahrung; Hang zu erheblichen Straftaten (mehrere Straftaten; mehrere

    Das Vorliegen eines solchen Hanges hat der Tatrichter unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten maßgebenden Umstände darzulegen (BGH NStZ 2005, 265; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 8).
  • BGH, 04.11.2009 - 2 StR 347/09

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Sicherungsverwahrung (Hang bei

    Ein Hang im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB ist - was die Kammer verkennt - nicht nur bei dem Täter zu bejahen, der dauernd zu Straftaten entschlossen ist, sondern auch bei demjenigen, der aufgrund einer in seiner Persönlichkeit liegende Neigung immer wieder straffällig wird, wenn sich ihm die Gelegenheit bietet (vgl. BGH NStZ 2005, 265 f.; 2003, 201; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 8).
  • BGH, 04.09.2008 - 5 StR 101/08

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Sicherungsverwahrung (Wertungsfehler

  • BGH, 06.06.2002 - 3 StR 113/02

    Sicherungsverwahrung; Beschränkung der Revision; Hang zu erheblichen Straftaten

  • BGH, 27.09.2011 - 4 StR 362/11

    Anwendung des Rechts der Sicherungsverwahrung nach dem Grundsatzurteil des BVerfG

  • BGH, 15.10.2008 - 2 StR 391/08

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Hang zu erheblichen Straftaten

  • BGH, 30.03.1999 - 5 StR 563/98

    Gesamtwürdigung; Annahme eines Hangs; Sicherungsverwahrung

  • BGH, 07.03.2006 - 3 StR 37/06

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zu erheblichen Straftaten;

  • BGH, 13.07.2000 - 4 StR 246/00

    Sicherungsverwahrung; Hang; Ermessensentscheidung nach § 66 Abs. 2 StGB

  • BGH, 09.01.2019 - 5 StR 476/18

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung

  • BGH, 31.01.1995 - 4 StR 15/95

    Maßregelung - Unterbringung - Entzug - Entziehungsanstalt - Rausch -

  • LG Bochum, 10.09.2019 - VI StVK 10/18
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Rechtsprechung
   BGH, 17.11.1994 - 4 StR 492/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2712
BGH, 17.11.1994 - 4 StR 492/94 (https://dejure.org/1994,2712)
BGH, Entscheidung vom 17.11.1994 - 4 StR 492/94 (https://dejure.org/1994,2712)
BGH, Entscheidung vom 17. November 1994 - 4 StR 492/94 (https://dejure.org/1994,2712)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 178
  • StV 1995, 299
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LG Aurich, 05.02.2021 - 12 Qs 28/21

    Pflichtverteidiger, Schwere der Rechtsfolgen, Einziehung, Steuerstrafverfahren

    Die im Falle des Schuldspruches vom Strafgericht zu bildende Gesamtstrafe ist mithin höchstwahrscheinlich eine Geldstrafe, da das Gericht aus einzelnen Geldstrafen nicht eine Gesamtfreiheitsstrafe bilden darf (BGH, Urteil vom 17.11.1994 -4 StR 492/94 = NStZ 1995, 178).
  • BVerfG, 09.03.2000 - 2 BvR 323/00

    Unzureichend begründete und deshalb unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Hätte der Beschwerdeführer bereits im Beschwerdeverfahren insbesondere geltend gemacht, dass die Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe aus Einzelgeldstrafen nach § 54 Abs. 1 Satz 2 StGB nicht möglich ist (vgl. BGH, NStZ 1995, S. 178), dann läge in der Nichterörterung dieser Frage durch das Landgericht vor allem eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG), die der Beschwerdeführer gegebenenfalls noch im Nachverfahren gemäß § 33a StPO geltend machen kann.
  • BGH, 05.05.1999 - 1 StR 133/99

    Einzelstrafen; Geldstrafen; Gesamtstrafenbildung; Ermessen nach § 53 Abs. 2 Satz

    Sie hat nicht bedacht, daß das Gericht aus Einzelstrafen, die nur aus Geldstrafen bestehen, nicht auf eine Gesamtfreiheitsstrafe, sondern nur auf eine Gesamtgeldstrafe erkennen kann (BGH NStZ 1995, 178).
  • OLG Koblenz, 26.06.2000 - 1 Ws 337/00

    nachträgliche Anhörung, rechtliches Gehör, letztinstanzliche Entscheidung,

    Nach dem Gesetzeswortlaut in § 54 Abs. 1 Satz 2 StGB, bestätigt durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NStZ 95, 178) und allgemeine Auffassung in der Literatur (vgl. nur Ruth Rissing-van Saan LK, § 53 Rdnr. 13; Stree in: Schönke-Schröder § 53 Rdnr. 15), darf jedoch bei Bildung einer Gesamtstrafe aus Einzelgeldstrafen auch nur auf eine Gesamtgeldstrafe und nicht auf eine Gesamtfreiheitsstrafe erkannt werden.
  • BayObLG, 11.01.1996 - 3St RR 105/95
    Da bei Einzelgeldstrafen nur auf eine Gesamtgeldstrafe und nicht auf eine Freiheitsstrafe erkannt werden kann (§ 53 Abs. 1 , § 54 Abs. 1 Satz 2 StGB ; BGH NStZ 1995, 178 ), ist der Angeklagte durch die Entscheidung des Landgerichts beschwert.
  • LG Aurich, 05.02.2021 - 21 Qs 28/21
    Die im Falle des Schuldspruches vom Strafgericht zu bildende Gesamtstrafe ist mithin höchstwahrscheinlich eine Geldstrafe, da das Gericht aus einzelnen Geldstrafen nicht eine Gesamtfreiheitsstrafe bilden darf (BGH, Urteil vom 17.11.1994 ‒ 4 StR 492/94 = NStZ 1995, 178).
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