Weitere Entscheidung unten: BGH, 23.08.1994

Rechtsprechung
   BGH, 14.12.1994 - 3 StR 486/94   

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https://dejure.org/1994,2121
BGH, 14.12.1994 - 3 StR 486/94 (https://dejure.org/1994,2121)
BGH, Entscheidung vom 14.12.1994 - 3 StR 486/94 (https://dejure.org/1994,2121)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1994 - 3 StR 486/94 (https://dejure.org/1994,2121)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an ein Abhängigkeitsverhältnis bei der Förderung der Prostitution - Vorliegen des Merkmals der wirtschaftlichen und persönlichen Abhängigkeit nur bei einem Teil der in einem Betrieb tätigen Prostituierten - Sinn und Zweck des Erfordernisses eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 180a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1686
  • MDR 1995, 398
  • NStZ 1995, 179
  • NStZ 1995, 224
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 21.09.2000 - 4 StR 284/00

    Gewerbsmäßige Fälschung von Zahlungskarten; Tatmehrheit; Warenumtauschbetrug;

    Die Rechtsprechung hat es daher wiederholt abgelehnt, aus der Verwendung des Plurals begriffliche Folgerungen zu ziehen (RGSt 55, 101, 102 und BGHSt 23, 46, 53 sowie OLG Düsseldorf NJW 1993, 869 zu § 125 Abs. 1 StGB (Menschen, Sachen); BGH NJW 1995, 1686 zu § 180 a Abs. 1 Nr. 1 StGB (diese)).
  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 308/99

    Auslegung des Merkmals "erforderlich" in § 58 Abs. 1 Nr. 1 AuslG; Einschleusen

    Das Tatbestandsmerkmal "Betrieb" ist erfüllt, da sich aus dem Gesamtzusammenhang der Feststellungen ergibt, daß die Tätigkeit mindestens zweier Prostituierter organisatorisch zusammengefaßt war (BGHR StGB § 180 a Abs. 1 Nr. 1 Abhängigkeit 1), also immer mindestens zwei der Ukrainerinnen gleichzeitig in dem Bordell beschäftigt waren.
  • BGH, 19.11.2002 - 1 StR 313/02

    Tatbestand der Förderung der Prostitution (milderes Gesetz; ProstG); Ausbeutung

    Aus den Urteilsgründen folgt in ihrem Zusammenhang, daß der Angeklagte D. im zweiten, dritten und vierten Komplex (fünf litauische Frauen von P. , erst zwei, dann drei litauische Frauen von N. ) sowie die Angeklagten P. und N. die Frauen in einem Abhängigkeitsverhältnis hielten, das deren persönliche Selbstbestimmung erheblich beschränkte (vgl. zum Maßstab, auch zum Tatbestandsmerkmal des Unterhaltens oder Leitens eines Betriebes nur BGH NStZ 1995, 179/180).
  • BGH, 03.03.1999 - 2 StR 608/98

    Förderung der Prostitution; Zuhälterei; Ausbeuten; Menschenhandel

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. BGHR StGB § 180 a Abs. 1 Beweiswürdigung 1) steht deshalb eine Nichteinbehaltung des Passes zum Beispiel auch der Annahme persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit im Sinne des § 180 a Abs. 1 Nr. 1 StGB nicht entgegen.
  • OLG Celle, 29.09.2005 - 22 Ss 65/05

    Zeugenvereidigung: Revisionsrüge wegen unterbliebener Entscheidung über die

    Zwar hat die Rechtsprechung im Einzelfall Ausnahmen von der aufgezeigten Regel anerkannt (vgl. insbesondere BGH NStZ-RR 1997, 302 m. w. N.; auch BGH NStZ-RR 1999, 48 f.; NJW 1995, 1686; NJW 1986, 1999, 2000; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 363 f.).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.08.1994 - 1 StR 252/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,7770
BGH, 23.08.1994 - 1 StR 252/94 (https://dejure.org/1994,7770)
BGH, Entscheidung vom 23.08.1994 - 1 StR 252/94 (https://dejure.org/1994,7770)
BGH, Entscheidung vom 23. August 1994 - 1 StR 252/94 (https://dejure.org/1994,7770)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 52
  • NStZ 1995, 179
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Hamm, 14.03.1995 - 28 U 104/94

    Anwaltshaftung: Pflichten eines Rechtsanwalts bei Übernahme einer Rechtssache mit

    Welche konkreten Pflichten aus diesen allgemeinen Grundsätzen abzuleiten sind, richtet sich nach dem erteilten Mandat und den Umständen des Falls (BGH, NJW 1995, 52).
  • OLG Köln, 27.03.2008 - 18 U 160/06

    Vorliegen der §§ 27 Abs. 3 S. 1, 183 Abs. 2 S. 1 AktG bzw. einer verdeckten

    Denn die Einbeziehung der Schuldnerin als Dritte in den Schutzbereich des Mandatsvertrages setzt gemäß den §§ 133, 157, 242 BGB einen hierauf gerichteten Vertragswillen beider Parteien des anwaltlichen Beratungsvertrages voraus (vgl. auch zum nachfolgenden: BGH NJW 1995, 52; BGH NJW 1991, 32, 33 - ablehnend für Erklärungen des Anwalts gegenüber dem Vertragsgegner des Mandanten; Staudinger/Jagmann, BGB, Neubearbeitung 2004, § 328 Rd.122 und 124; Borgmann/Jungk/Grams, aaO., § 33 Rd.26; Zugehör NJW 2000, 1603 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 20.07.1995 - 4 StR 328/95

    Milderes Gesetz - Erhöhung der Einsatzstrafe - Gesamtstrafenbildung - Zeitlicher

    Das Verhalten des Angeklagten gegenüber W. G. erfüllt die Voraussetzungen des durch das 29. Strafrechtsänderungsgesetz vom 31. Mai 1994 (BGBl I S. 1168) neu geschaffenen § 182 Abs. 2 Nr. 1 StGB, der - wenn auch unter engeren Voraussetzungen, die hier gegeben sind - den zur Tatzeit in § 175 Abs. 1 StGB a.F. gewährleisteten Schutz männlicher Jugendlicher unter sechzehn Jahren gegen sexuellen Mißbrauch durch Erwachsene übernommen und fortgeführt hat (vgl. BGH, Beschluß vom 23. August 1994 - 1 StR 252/94 - undUrteil vom 6. April 1995 - 1 StR 82/95).
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