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   BGH, 27.10.1994 - 1 StR 597/94   

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BGH, 27.10.1994 - 1 StR 597/94 (https://dejure.org/1994,2991)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1994 - 1 StR 597/94 (https://dejure.org/1994,2991)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1994 - 1 StR 597/94 (https://dejure.org/1994,2991)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 201
  • StV 1995, 114
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.01.1985 - 1 StR 692/84

    Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Totschlags - Einziehung einer Pistole

    Auszug aus BGH, 27.10.1994 - 1 StR 597/94
    Stellt das Gericht - wie hier - auf Umstände ab, die dem gehörten Sachverständigen unbekannt waren und zu denen sich dieser deshalb nicht äußern konnte, so ist es grundsätzlich im Interesse einer umfassenden Sachaufklärung verpflichtet, dem Sachverständigen Gelegenheit zu geben, sich mit den abweichenden Anknüpfungstatsachen auseinanderzusetzen und sie in seine Begutachtung einzubeziehen (vgl. BGH, Urt. vom 23. Januar 1985 - 1 StR 692/84; BGH StV 1984, 231; BGH NStZ 1985, 421).
  • BGH, 13.03.1985 - 3 StR 8/85

    Pflicht des Richters zur Anleitung eines Sachverständigen anhand der

    Auszug aus BGH, 27.10.1994 - 1 StR 597/94
    Stellt das Gericht - wie hier - auf Umstände ab, die dem gehörten Sachverständigen unbekannt waren und zu denen sich dieser deshalb nicht äußern konnte, so ist es grundsätzlich im Interesse einer umfassenden Sachaufklärung verpflichtet, dem Sachverständigen Gelegenheit zu geben, sich mit den abweichenden Anknüpfungstatsachen auseinanderzusetzen und sie in seine Begutachtung einzubeziehen (vgl. BGH, Urt. vom 23. Januar 1985 - 1 StR 692/84; BGH StV 1984, 231; BGH NStZ 1985, 421).
  • BGH, 22.01.1998 - 4 StR 100/97

    Absehen vom Hören eines Sachverständigen zur Glaubwürdigkeit eines Zeugen

    Der Beschwerdeführer hat damit keine Umstände aufgezeigt, die dem gehörten Sachverständigen unbekannt waren und deshalb zu weiterer Begutachtung hätten Anlaß geben müssen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Sachkunde 7).
  • BGH, 13.03.2003 - 3 StR 458/02

    Rechtfertigung; Notwehr (Einschränkung des Notwehrrechts; Provokation;

    Die von Nebenklage und Generalbundesanwalt zitierte Entscheidung BGH NStZ 1995, 201 betrifft einen ganz anderen Sachverhalt - Erstattung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens.
  • BGH, 26.04.1995 - 3 StR 30/95

    Aufklärung - Aufklärungsrüge - Sachverständiger - Sachverständigengutachten -

    Denn weder das Telefax des Sachverständigen Professor W. noch die Gründe des angefochtenen Urteils enthalten Anhaltspunkte dafür, daß dem Sachverständigen keine ausreichenden Informationen zur Verfügung gestanden haben oder das Gericht auf Umstände abgestellt hat, die dem Sachverständigen bei seiner Gutachtenerstattung unbekannt waren, was unter Umständen eine Aufklärungsrüge begründen kann (vgl. BGH NStZ 1995, 201; BGH, Urteil vom 30. August 1994 - 1 StR 271/94 S. 5 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 19.05.2006 - Ss (B) 26/06

    Bußgeldurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Keine Angaben zum angewandten

    Das kann der Fall sein etwa bei einem einfach liegenden Sachverhalt oder in sonstigen Fällen, in denen sich ausschließen lässt, das Nichtverlesen des Bußgeldbescheides könne sich auf das Verhandlungsergebnis ausgewirkt haben (so BGH NStZ 1995, 201 in Bezug auf die unterbliebene Verlesung des Anklagesatzes).
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