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Rechtsprechung
   BGH, 03.01.1995 - 4 StR 723/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2386
BGH, 03.01.1995 - 4 StR 723/94 (https://dejure.org/1995,2386)
BGH, Entscheidung vom 03.01.1995 - 4 StR 723/94 (https://dejure.org/1995,2386)
BGH, Entscheidung vom 03. Januar 1995 - 4 StR 723/94 (https://dejure.org/1995,2386)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vergewaltigung - Nötigung - Sexueller Mißbrauch - Strafzumessung - Entziehung der Fahrerlaubnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177, § 69

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 229
  • NZV 1995, 156
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.02.1969 - 2 StR 546/68

    Begehungsweise im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges - Notzucht

    Auszug aus BGH, 03.01.1995 - 4 StR 723/94
    Daß er seinen Pkw nicht tatbezogen geführt hat, ergibt sich schon daraus, daß er den Entschluß, "sich die ahnungslose Frau mit Gewalt gefügig zu machen" (UA 11), erst faßte, nachdem er mit der der Straßenprostitution nachgehenden Geschädigten nach deren Weisung zum Tatort gefahren war, mithin nach Beendigung der Fahrt (vgl. BGHSt 22, 328, 329).

    Der Entscheidung BGHSt 22, 328, 329 ist nichts Gegenteiliges zu entnehmen.

  • BGH, 11.11.1994 - 2 StR 539/94

    Strafantrag - Entführung - Freiheitsberaubung - Mittel - Tateinheit -

    Auszug aus BGH, 03.01.1995 - 4 StR 723/94
    Jedoch ist die grundsätzliche Bereitschaft des Tatopfers zu sexuellen Handlungen regelmäßig ein für die Beurteilung des Schuldgehalts der Tat bestimmender Umstand (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO; vgl. BGH, Beschluß vom 11. November 1994 - 2 StR 539/94).
  • BGH, 26.09.2003 - 2 StR 161/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Maßregel; Zusammenhang mit dem Führen eines

    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Zusammenhang jedenfalls dann gegeben, wenn die rechtswidrige Tat entweder unmittelbar durch die konkrete Art des Führens, also etwa durch den Einsatz eines Kraftfahrzeugs als Tatmittel begangen wurde, oder wenn die Ausführung der Tat durch das Führen eines Kraftfahrzeugs ermöglicht oder gefördert wurde (vgl. z. B. BGHSt 22, 328, 329; BGH, NStZ 1995, 229; BGH NStZ-RR 1998, 271; BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 3, 6, 8).

    So ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs etwa anerkannt, daß sich allein aus der Benutzung eines Kraftfahrzeugs zur Flucht nach Begehung einer Straftat der erforderliche Zusammenhang nicht ergibt (vgl. BGH NStZ 1995, 229; BGH NStZ-RR 1998, 271; jeweils m.w.N.).

  • BGH, 14.05.2003 - 1 StR 113/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges;

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dementsprechend zur Entziehung der Fahrerlaubnis seit jeher anerkannt, daß die sich aus der Tat ergebende mangelnde Eignung auch in fehlender charakterlicher Zuverlässigkeit gründen kann (BGHSt 5, 179, 180 f.; 7, 165, 167; 10, 333, 334; 17, 218, alle zur früheren Regelung des § 42m StGB aF; BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 3; BGH NStZ 1992, 586; 1995, 229; NStZ-RR 1997, 197; NStZ 2000, 26; vgl. auch Tröndle/Fischer aaO § 69 Rdn. 9a).

    Dieser Indizwirkung der Tat kommt für die gebotene Prognose um so größere Bedeutung zu, je gewichtiger der Tatvorwurf ist und je intensiver der Einsatz des Kraftfahrzeuges zur Durchführung der Tat war (so Senat in BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 3; Senat NStZ 1992, 586; siehe auch 2. Strafsenat NStZ 2000, 26; 3. Strafsenat in BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 10; abschwächend, aber im Grundsatz ähnlich BGH MDR bei Holtz 1981, 453; NStZ 1995, 229; NStZ-RR 1997, 197, 198; 1998, 271; NZV 1998, 418; Senat StV 1999, 18).

  • BGH, 19.09.2000 - 5 StR 404/00

    Strafzumessung; Gerechter Schuldausgleich; Vergewaltigung bei Bereitschaft zu

    Mag auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu diesem Fragenkomplex - weil jeweils an andere tatrichterliche Formulierungen anknüpfend - uneinheitlich sein (einerseits BGH bei Dallinger MDR 1973, 555-, BGH StV 1995, 635; 1996, 26; BGH, Beschluß vom 3. Januar 1995 - 4 StR 723/94 - BGH, Beschluß vom 10. August 1995 - 4 StR 452/95 - andererseits BGH bei Dallinger MDR 1971, 895; BGH NStZ-RR 1998, 326; BGH, Urteil vom 16. August 2000 - 2 StR 159/00 -), so bleibt doch folgendes festzuhalten: Im kriminologischen Gesamtspektrum der - auch qualifizierten - Vergewaltigungstaten besteht eine Polarität und ist dementsprechend bei der Strafzumessung eine Differenzierung geboten zwischen Taten gegen Frauen, die sich dem Täter zu - gegebenenfalls entgeltlichen - sexuellen Handlungen anbieten, und Taten gegen Opfer, die dem Täter keinerlei Anlaß zu der Annahme geben, sie wären zu sexuellem Kontakt bereit.
  • BGH, 09.08.2022 - 6 StR 279/22

    Vergewaltigung (Strafzumessung: Tätigkeit der Geschädigten als Prostituierte)

    Es benachteiligt den Angeklagten nicht, dass das Landgericht bei der Strafzumessung zu Gunsten des Angeklagten die - an Entscheidungen des Bundesgerichtshofs anknüpfende (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. April 1973 - 4 StR 135/73; vom 3. Januar 1995 - 4 StR 723/94; vom 10. August 1995 - 4 StR 452/95; vom 21. September 1995 - 4 StR 529/95, StV 1996, 26; vom 19. September 2000 - 5 StR 404/00, NStZ 2001, 29 mit abl.
  • BGH, 06.11.1997 - 4 StR 536/97

    Gesamtfreiheitsstrafe wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen - Anordnung

    Ein solcher Zusammenhang besteht nicht schon dann, wenn der Täter mit seinem Fahrzeug zum Tatort fährt und er den Tatort auch mit seinem Fahrzeug verläßt (vgl. BGH NStZ 1995, 229), sofern dadurch nicht die tatbestandliche Handlung selbst gefördert wird.
  • BGH, 28.02.2001 - 2 StR 29/01

    Entziehung der Fahrerlaubnis und Anordnung einer Sperrfrist

    Wesentlich ist vielmehr, daß das Führen des Kraftfahrzeuges dem Täter für die Vorbereitung oder Durchführung der Straftat oder anschließend für ihre Ausnutzung oder Verdeckung dienlich sein soll (vgl. BGHSt 22, 328, 329; vgl. auch BGH NStZ 1995, 229).
  • BGH, 07.11.1995 - 4 StR 608/95

    Mitangeklagter - Angelastete Tat - Absperren der Tür - Gewaltanwendung - Sexuelle

    Für die erneute Verhandlung weist der Senat vorsorglich darauf hin, daß der neue Tatrichter - sollte er wiederum zur Verurteilung des Angeklagten nach §§ 177, 178 StGB gelangen - bei der Strafzumessung zu bedenken haben wird, daß die grundsätzliche Bereitschaft des Tatopfers zu sexuellen Handlungen ein Umstand ist, der den Schuldgehalt der Tat mildert und deshalb bei der Strafzumessung zugunsten des Täters zu beachten ist (vgl. Senatsbeschlüssevom 3. Januar 1995 - 4 StR 723/94 -, 26. Juli 1995 - 4 StR 401/90 -, 10. August 1995 - 4 StR 452/95 - und21. September 1995 - 4 StR 529/95).
  • BGH, 21.09.1995 - 4 StR 529/95

    Strafmilderungsgrund - Vergewaltigung - Sexuelle Handlungen - Bereitschaft

    Auf die Revision des Angeklagten hob der Senat durchBeschluß vom 3. Januar 1995 - 4 StR 723/94 (in NStZ 1995, 229 nur teilweise abgedruckt) das Urteil im Strafausspruch mit den Feststellungen sowie im Maßregelausspruch auf; dieser entfiel.
  • BGH, 26.07.1995 - 4 StR 401/95

    Natürliche Handlungseinheit - Mehraktiges Tatgeschehen - Einheitlicher Wille -

    Der neue Tatrichter wird bei der Bemessung der Strafen zu berücksichtigen haben, daß alle Geschädigten mit dem Angeklagten die Durchführung des Geschlechts- und Oralverkehrs gegen Entgelt vereinbart hatten (UA 10, 12, 14) und die grundsätzliche Bereitschaft des Tatopfers zu sexuellen Handlungen für die Beurteilung des Schuldgehalts gegen die sexuelle Selbstbestimmung gerichteter Taten ein mildernde Umstand ist, der in der Strafhöhe sichtbaren Ausdruck finden muß (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1973, 555;Senatsbeschluß vom 3. Januar 1995 - 4 StR 723/94).
  • OLG Düsseldorf, 04.04.2002 - 3 Ws 108/02

    Zur vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis bei allgemeiner Kriminalität und zum

    Nach ganz überwiegender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur ist § 69 StGB nicht nur bei Verkehrsverstößen im eigentlichen Sinne, sondern auch bei sonstigen strafbaren Handlungen anwendbar, sofern diese aufgrund der konkreten Begehungsweise im Einzelfall einen spezifischen funktionalen Zusammenhang mit der Führung eines Kraftfahrzeuges aufweisen (vgl. BGH NStZ-RR 98, 271 und NStZ 95, 229).
  • BGH, 05.08.1998 - 3 StR 321/98

    Nutzen eines Kfz zur Tat; Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeughalters;

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Rechtsprechung
   BGH, 10.01.1995 - 3 StR 588/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2413
BGH, 10.01.1995 - 3 StR 588/94 (https://dejure.org/1995,2413)
BGH, Entscheidung vom 10.01.1995 - 3 StR 588/94 (https://dejure.org/1995,2413)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 1995 - 3 StR 588/94 (https://dejure.org/1995,2413)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 229
  • NStZ 1996, 123
  • StV 1996, 29
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.06.1991 - 3 StR 172/91

    Konkurrenz zwischen Freiheitsberaubung und Entführung gegen den Willen des

    Auszug aus BGH, 10.01.1995 - 3 StR 588/94
    Es mag allerdings sein, daß der Angeklagte die Freiheitsberaubung auch als Gewalt des § 177 StGB eingesetzt hat (zu den dann gegebenen Konkurrenzen vgl. BGHR StGB § 177 I Konkurrenzen 5, 6, 8, 9).
  • BGH, 05.02.1987 - 1 StR 726/86

    Annahme eines fortgesetzten Zusammenhangs zwischen Nötigung und Taterfolg einer

    Auszug aus BGH, 10.01.1995 - 3 StR 588/94
    Das angewendete Nötigungsmittel muß nach dem Willen des Täters der Herbeiführung des Geschlechtsverkehrs dienen, also "final verknüpft" sein (BGHR StGB § 177 I Gewalt 1 und Drohung 2, 4, 6).
  • BGH, 25.03.1992 - 3 StR 51/92

    Voraussetzungen einer Tateinheit von Freiheitsberaubung und Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 10.01.1995 - 3 StR 588/94
    Es mag allerdings sein, daß der Angeklagte die Freiheitsberaubung auch als Gewalt des § 177 StGB eingesetzt hat (zu den dann gegebenen Konkurrenzen vgl. BGHR StGB § 177 I Konkurrenzen 5, 6, 8, 9).
  • BGH, 26.07.1988 - 1 StR 379/88

    Freiheitsberaubung in Tateinheit begangen mit Vergewaltigung und Entführung gegen

    Auszug aus BGH, 10.01.1995 - 3 StR 588/94
    Es mag allerdings sein, daß der Angeklagte die Freiheitsberaubung auch als Gewalt des § 177 StGB eingesetzt hat (zu den dann gegebenen Konkurrenzen vgl. BGHR StGB § 177 I Konkurrenzen 5, 6, 8, 9).
  • BGH, 09.06.1988 - 4 StR 209/88

    Zurücktreten der Freiheitsberaubung hinter der Vergewaltigung bei Benutzung der

    Auszug aus BGH, 10.01.1995 - 3 StR 588/94
    Es mag allerdings sein, daß der Angeklagte die Freiheitsberaubung auch als Gewalt des § 177 StGB eingesetzt hat (zu den dann gegebenen Konkurrenzen vgl. BGHR StGB § 177 I Konkurrenzen 5, 6, 8, 9).
  • OLG Düsseldorf, 02.07.2007 - 1 Ws 203/07

    Anforderungen an die Auslegung des hinreichenden Tatverdachts im Sinne des § 203

    Selbst die Feststellung, dass das Opfer mit den sexuellen Handlungen des Täters erkennbar oder gar erklärtermaßen nicht einverstanden war, rechtfertigt nicht den Vorwurf der sexuellen Nötigung (BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 12 = NStZ 1995, 229; StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 15; BGH, 3 StR 256/04 vom 5. Oktober 2004, Seite 5; OLG Köln NStZ-RR 2004, 168).
  • BGH, 05.10.2004 - 3 StR 256/04

    Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung (Fortwirken früherer Gewaltanwendung;

    Vor allem aber lässt sich dem Urteil nicht entnehmen, ob die Aufrechterhaltung des Gewaltklimas in der Familie durch ausdrückliche oder schlüssige Drohungen bei der Vornahme der sexuellen Handlungen zum Ausdruck gekommen ist, weil insoweit weder Äußerungen noch ein entsprechendes non-verbales Verhalten des Angeklagten (Tröndle/Fischer, aaO Rn. 21; BGH NStZ 2003, 424; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 2, 6, 12) festgestellt ist.
  • BGH, 18.01.1995 - 3 StR 559/94

    Nötigung - Gewalt - Gewaltanwendung - Vergewaltigung - Sexuelle Nötigung

    Auch unter Berücksichtigung der Überlegenheit eines erwachsenen Mannes gegenüber einem Kind ist es denkbar, daß das auf Nacktfotos eingestellte Mädchen vom Vorgehen des Angeklagten überrumpelt wurde und lediglich subjektiv Angst empfand, ohne daß der Angeklagte nach seiner Vorstellung Gewalt angewendet hat, um mit seinem Glied an ihre Scheide zu gelangen (vgl. ferner BGH, Beschluß vom 10. Januar 1995 - 3 StR 588/94).
  • LG Aachen, 02.04.2020 - 69 KLs 15/19
    Es lag auch jeweils die notwendige finale Verknüpfung zwischen der Gewaltanwendung und der Herbeiführung bzw. Fortführung der sexuellen Handlungen vor (vgl. zu dieser Voraussetzung BGH, Beschluss vom 10. Januar 1995 - 3 StR 588/94 -, juris; Fischer, StGB, a.a.O., § 177 Rn. 67).

    Bei sämtlichen vorgenannten Handlungen lag auch die erforderliche finale Verknüpfung mit der Herbeiführung oder Fortführung der jeweiligen sexuellen Handlungen vor (vgl. zu dieser Voraussetzung BGH, Beschluss vom 10. Januar 1995 - 3 StR 588/94 - Fischer, a.a.O., § 177 Rn. 67).

  • BGH, 10.11.1995 - 3 StR 412/95

    Angabe der für erwiesen erachteten Tatsachen hinsichtlich der gesetzlichen

    Nach § 177 StGB wird eine Vergewaltigung entweder mit Gewalt (vgl. BGH NStZ 1985, 71; BGHR StGB § 177 I Gewalt 1, 2, 4) oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (vgl. BGHR StGB § 177 I Drohung 8, 12), begangen.
  • BGH, 01.08.1996 - 4 StR 321/96

    Verwirklichung des Tatbestandes der Vergewaltigung bei Durchführung des

    Ein Geschlechtsverkehr allein gegen den Willen der Frau und aufgrund von nur deren Angstempfindungen stellt noch keine Vergewaltigung im Rechtssinne dar (BGH NStZ 1995, 229).
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Rechtsprechung
   BGH, 12.10.1994 - 2 StR 477/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3757
BGH, 12.10.1994 - 2 StR 477/94 (https://dejure.org/1994,3757)
BGH, Entscheidung vom 12.10.1994 - 2 StR 477/94 (https://dejure.org/1994,3757)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 1994 - 2 StR 477/94 (https://dejure.org/1994,3757)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 229
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 12.10.1994 - 2 StR 477/94
    Einer etwaigen Nachholung der Unterbringung steht nicht entgegen, daß ausschließlich der Angeklagte Revision eingelegt hat (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5); der Beschwerdeführer hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht vom Rechtsmittelangriff nicht ausgenommen (vgl. BGHSt 38, 362).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 12.10.1994 - 2 StR 477/94
    Das gilt auch bei Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 1994 (2 BvL 3/90 und 4/91; 2 BvR 1537/88; 400/90; 249/91; 387/92), nach der die Unterbringung nur noch dann angeordnet werden darf, wenn eine "hinreichend konkrete Aussicht besteht, den Süchtigen zu heilen oder doch über eine gewisse Zeitspanne vor dem Rückfall in die akute Sucht zu bewahren".
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 12.10.1994 - 2 StR 477/94
    Einer etwaigen Nachholung der Unterbringung steht nicht entgegen, daß ausschließlich der Angeklagte Revision eingelegt hat (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5); der Beschwerdeführer hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht vom Rechtsmittelangriff nicht ausgenommen (vgl. BGHSt 38, 362).
  • BGH, 20.06.2001 - 3 StR 209/01

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Prognoseentscheidung;

    Diesen Umstand hätte die Strafkammer jedoch in ihre Erwägungen einbeziehen müssen, da ein Behandlungserfolg im Sinne des § 64 StGB nicht nur dann zu bejahen ist, wenn der Süchtige (endgültig) geheilt wird, sondern bereits dann, wenn der Süchtige über eine gewisse Zeitspanne vor dem Rückfall in die akute Sucht bewahrt wird (BGH NStZ 1995, 229).
  • BGH, 15.01.2002 - 4 StR 574/01

    Fehlerhaft unterbliebene Prüfung der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten

    Daß bei dem Angeklagten die hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges nicht besteht (vgl. BVerfGE 91, 1 ff. = NStZ 1994, 578), ist nicht ersichtlich, zumal der Angeklagte nunmehr bereit ist, sich einer Alkoholtherapie zu unterziehen (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 2, 4).
  • BGH, 31.01.1995 - 4 StR 15/95

    Maßregelung - Unterbringung - Entzug - Entziehungsanstalt - Rausch -

    Das Fehlen entsprechender Darlegungen ist ein Rechtsfehler, der zur Aufhebung des Maßregelausspruchs führt (vgl. BGH, Beschluß vom 12. Oktober 1994 - 2 StR 477/94).
  • BGH, 16.03.1999 - 4 StR 91/99

    Strafrahmenwahl; Lex mitior; Räuberischer Diebstahl; Unterbringung in einer

    Daß bei dem Angeklagten die hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges nicht besteht (vgl. BVerfGE 91, 1 ff. = NStZ 1994, 578), ist nicht ersichtlich, zumal der Angeklagte "nunmehr bereit ist, seine Drogenabhängigkeit im Wege der Therapie behandeln zu lassen" (UA 25; vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 2, 4).
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