Rechtsprechung
BGH, 10.01.1995 - 1 StR 343/94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Beweiskraft - Protokoll - Antrag auf Zeugenvernehmung - Vernehmung - Beweis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 23.08.1994 - 1 StR 343/94
- BGH, 10.01.1995 - 1 StR 343/94
Papierfundstellen
- NStZ 1995, 356
- StV 1995, 230
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 12.01.2006 - 1 StR 466/05
Beweiskraft des Protokolls bei Protokollberichtigung (Entfallen der maßgeblichen …
Die - noch nicht ergänzte - Sitzungsniederschrift ist eindeutig, sie leidet - für sich betrachtet - nicht an offensichtlichen Mängeln, ist weder unklar, erkennbar lückenhaft oder widersprüchlich (zum Wegfall der Beweiskraft bei entsprechenden Mängeln vgl. RGSt 63, 408 [410]; BGHSt 16, 306 [308]; 17, 220 [221]; BGHR StPO § 274 Beweiskraft 12, 16, 24, 25, 27; BGH NJW 1976, 977; NStZ 2000, 49; NStZ-RR 2000, 293; StV 1999, 639; 2004, 297; JR 1961, 508;… Gollwitzer in Löwe/ Rosenberg StPO 25. Aufl. § 274 Rdn. 23 ff.). - BGH, 23.08.2006 - 1 StR 466/05
Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Beweiskraft des berichtigten …
Die - noch nicht ergänzte - Sitzungsniederschrift ist eindeutig, sie leidet - für sich betrachtet - nicht an offensichtlichen Mängeln, ist weder unklar, erkennbar lückenhaft oder widersprüchlich (zum Wegfall der Beweiskraft bei entsprechenden Mängeln vgl. RGSt 63, 408, 410; BGHSt 16, 306, 308; 17, 220, 221; BGHR StPO § 274 Beweiskraft 12, 16, 24, 25, 27; BGH NJW 1976, 977; NStZ 2000, 49; bei Kusch NStZ-RR 2000, 293; StV 1999, 639; 2004, 297; JR 1961, 508;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 274 Rdn. 23 ff.). - BGH, 08.08.2001 - 2 StR 504/00
Beweiskraft des Sitzungsprotokolls und deren Wegfall; Niedrige Beweggründe …
Es wurde durch die Sitzungsniederschrift nicht als bewiesen angesehen, der Anwalt habe den Hinweis des Gerichts schweigend hingenommen (BGHR StPO § 274 Beweiskraft 16).
- BGH, 12.07.2001 - 1 StR 171/01
Auslieferung; Stellvertretende Strafrechtspflege; Prüfungskompetenz des …
Dabei ist zu beachten, daß sich das Beweisthema auch aus der Antragsbegründung ergeben kann (BGH StV 1995, 230), jedoch ist nicht alles, was der Antragsteller in der Umschreibung der Beweisthematik aussagt, in jedem Fall auch Bestandteil der Beweisbehauptung (…Herdegen in KK 4. Aufl. § 244 Rdn. 47). - BGH, 09.01.2008 - 5 StR 549/07
Begriff des Beweisantrages und fehlerhafte Ablehnung wegen Wahrunterstellung …
Es handelt sich um einen Beweisantrag, weil über eine bestimmte Äußerung einer bestimmten Person Aufklärung begehrt worden ist (vgl. BGHR StPO § 274 Beweiskraft 16; BGH StV 2005, 254, 255). - BGH, 29.03.2007 - 5 StR 116/07
Anforderungen an den Begriff des Beweisantrages (konkrete Behauptung; …
Solches genügt, um die an das Vorliegen eines Beweisantrags zu stellenden Anforderungen zu erfüllen (vgl. BGHR StPO § 274 Beweiskraft 16; BGH StV 2005, 254, 255).
Rechtsprechung
BGH, 16.12.1994 - 2 StR 461/94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung - Rechtsmittelrücknahme - Ermächtigung - Formerfordernis
- rechtsportal.de
StPO § 302
- rechtsportal.de
StPO § 302
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1995, 356
Wird zitiert von ... (15) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 08.07.1992 - 3 StR 241/92
Verwerfung der Revision - Unwiderruflichkeit einer Revisionsrücknahme
Auszug aus BGH, 16.12.1994 - 2 StR 461/94
Damit sind eine erneute Einlegung des Rechtsmittels und ein entsprechender Wiedereinsetzungsantrag rechtlich ausgeschlossen (BGHSt 10, 245, 247; BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 2 und 7) und daher unzulässig (…BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 2).Auch eine unzulässige Revision kann wirksam zurückgenommen werden (BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 7).
- BGH, 03.05.1957 - 5 StR 52/57
Auszug aus BGH, 16.12.1994 - 2 StR 461/94
Damit sind eine erneute Einlegung des Rechtsmittels und ein entsprechender Wiedereinsetzungsantrag rechtlich ausgeschlossen (BGHSt 10, 245, 247;… BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 2 und 7) und daher unzulässig (…BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 2). - BGH, 09.10.1989 - 2 StR 352/89
Nichtladung eines bei Gericht angegebenen Verteidigers - Sinn und Zweck der …
Auszug aus BGH, 16.12.1994 - 2 StR 461/94
Der Nachweis der Ermächtigung kann noch nach Abgabe der Erklärung geführt werden (BGHSt 36, 259, 260 f.).
- BGH, 14.05.1992 - 1 StR 264/92
Rücknahme eines Rechtsmittels durch den Verteidiger - Erfordernis einer …
Auszug aus BGH, 16.12.1994 - 2 StR 461/94
Die wirksame Rücknahmeerklärung kann als Prozeßhandlung nicht widerrufen, angefochten oder sonst zurückgenommen werden (BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 6). - BGH, 25.09.1990 - 4 StR 204/90
Revisionsantrag bei Anfechtung des Urteils durch Mitangeklagten - Voraussetzungen …
Auszug aus BGH, 16.12.1994 - 2 StR 461/94
Damit sind eine erneute Einlegung des Rechtsmittels und ein entsprechender Wiedereinsetzungsantrag rechtlich ausgeschlossen (BGHSt 10, 245, 247; BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 2 und 7) und daher unzulässig (BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 2). - BGH, 27.09.1989 - 2 StR 434/89
Ordnungsgemäße Einlegung der Revision - Verwerfung der Revision
Auszug aus BGH, 16.12.1994 - 2 StR 461/94
Der Rücknahme des Rechtsmittels steht nicht entgegen, daß die Revision vom 7. März 1994 nicht ordnungsgemäß im Sinne von § 345 Abs. 2 StPO eingelegt worden ist, weil die Rechtsmittelschrift nicht von dem Pflichtverteidiger oder dessen amtlich bestelltem Vertreter unterzeichnet worden ist, sondern von Rechtsanwalt B., auf den der Pflichtverteidiger jedoch seine Befugnisse nicht wirksam durch Untervollmacht übertragen konnte (vgl. BGHR StPO § 349 Abs. 1 Einlegungsmangel 2). - BGH, 30.05.1988 - 1 StR 218/88
Die Revision wird als unzulässig verworfen
Auszug aus BGH, 16.12.1994 - 2 StR 461/94
Eine bestimmte Form ist indes für die Ermächtigung, die auch nicht ausdrücklich erklärt zu werden braucht, nicht vorgeschrieben; sie kann schriftlich oder mündlich - auch fernmündlich - erteilt werden (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 6 und StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 6).
- BGH, 28.02.2024 - IX ZB 30/23
Schriftsatz eines Sozietätskollegen signiert: Kein Zusatz "für" erforderlich!
- BGH, 20.02.2017 - 1 StR 552/16
Rechtsmittelrücknahme in Strafsachen: Rücknahmeerklärung durch schuldunfähigen …
Für ihren Nachweis genügt die anwaltliche Versicherung des Verteidigers (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2016 - 4 StR 558/16; vom 15. April 2015 - 1 StR 112/15, NStZ-RR 2016, 24 f. und vom 16. Dezember 1994 - 2 StR 461/94). - BGH, 26.01.2000 - 3 StR 588/99
Verwerfung der Revision als unzulässig
Auch eine unzulässige Revision kann wirksam zurückgenommen werden (BGH NStZ 1995, 356 f.).Wegen dieses Verzichts sind sowohl der Wiedereinsetzungsantrag als auch die Revision unzulässig (…BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 2 und 7; BGH NStZ 1995, 356 f.;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 302 Rdn. 12).
- BGH, 24.01.2023 - 6 StR 466/22
Verwerfung der Revision als unzulässig; Übermittlung der Revisionsbegründung auf …
Eine etwaig erteilte Untervollmacht wäre unwirksam (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. März 2022 - 5 StR 202/21; vom 7. Mai 2014 - 4 StR 109/14; vom 16. Dezember 1994 - 2 StR 461/94, NStZ 1995, 356, 357). - BGH, 10.09.2009 - 4 StR 120/09
Wirksame Revisionsrücknahmeerklärung trotz behaupteter Eigenmächtigkeit des …
Die mit Schriftsatz vom 10. Februar 2009 erneut eingelegte Revision ist daher unzulässig und gemäß § 349 Abs. 1 StPO zu verwerfen (BGH NStZ 1995, 356 m.w.N.). - BGH, 16.01.2020 - 4 StR 279/19
Verwerfung der Revision als unzulässig
Die Revisionsbegründungsschrift ist entgegen dieser Vorschrift nicht von ihrem Pflichtverteidiger selbst, sondern "pro absente und in Vollmacht' für den "nach Diktat verreisten' Pflichtverteidiger von einem von ihm bevollmächtigten anderen Rechtsanwalt unterzeichnet worden; auf diesen konnte der Pflichtverteidiger der Angeklagten seine Befugnisse indes nicht wirksam übertragen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2011 - 4 StR 430/11, NStZ 2012, 276 f.; vom 16. Dezember 1994 - 2 StR 461/94, NStZ 1995, 356 f.;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 345 Rn. 12). - OLG Stuttgart, 26.10.2010 - 2 Ss 618/10
Berufungsverfahren: Erforderlichkeit der ausdrücklichen Ermächtigung bei …
Die Teilrücknahme nimmt dem Angeklagten mithin eine bereits uneingeschränkt erlangte Rechtsposition und führt im Umfang der Rücknahmeerklärung zu einem Verlust seines Rechtsmittels (…BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 2; BGH NStZ 1995, 356). - BGH, 09.08.1995 - 1 StR 699/94
Verlust des Rechtsmittels - Rücknahme - Verteidiger
Ein nachträglicher Widerruf, eine Anfechtung oder Rücknahme dieser Erklärung sind nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich nicht möglich (BGHSt 10, 245, 247;… BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 2, 7; BGH NStE Nr. 7, 11, 13, 26 zu § 302 StPO; BGH, Beschl. v. 26.11.1991 - 4 StR 517/91 - BGH, Beschl. v. 16.12.1994 - 2 StR 461/94 - BGH, Beschlüssev. 7.7.1995 - 3 StR 239/95 - und - 3 StR 205/95 - Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 302 Rdn. 21;… Ruß aaO. Rdn. 15). - BGH, 17.10.2017 - 2 StR 410/17
Zurücknahme und Verzicht (Prozessuale Handlungsfähigkeit; Unwiderruflichkeit und …
Die wirksame Rücknahmeerklärung ist nach ihrem Eingang bei Gericht unwiderruflich und unanfechtbar geworden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 16. Dezember 1994 - 2 StR 461/94, NStZ 1995, 356, 357;… vom 28. Juli 2004 - 2 StR 199/04, aaO). - BGH, 13.09.2018 - 5 StR 484/18
Unzulässiger Wiedereinsetzungsantrag nach wirksamer Rücknahme des Rechtsmittels …
Zwar bedarf es hierfür einer besonderen - an keine Form gebundenen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1994 - 2 StR 461/94, NStZ 1995, 356) - Ermächtigung seitens des Angeklagten (§ 302 Abs. 2 StPO). - OLG Zweibrücken, 05.02.2010 - 1 Ss 5/10
Rechtsmittel im Strafverfahren: Ausdrückliche Ermächtigung des Verteidigers zur …
- BGH, 26.02.2019 - 1 StR 606/18
Rücknahme der Revision
- BGH, 13.07.1999 - 4 StR 293/99
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Mord; Rücknahme der Revision
- BGH, 27.08.1998 - 4 StR 330/98
Ermächtigung eines Pflichtverteidigers zur Rücknahme einer Revision
- AG Kaufbeuren, 06.06.2018 - 3 OWi 150 Js 6625/18
Rücknahme, Einspruch, Ermächtigung, Übertragung der Ermächtigung