Weitere Entscheidung unten: BGH, 16.12.1994

Rechtsprechung
   BGH, 10.01.1995 - 1 StR 343/94   

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https://dejure.org/1995,2524
BGH, 10.01.1995 - 1 StR 343/94 (https://dejure.org/1995,2524)
BGH, Entscheidung vom 10.01.1995 - 1 StR 343/94 (https://dejure.org/1995,2524)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 1995 - 1 StR 343/94 (https://dejure.org/1995,2524)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 356
  • StV 1995, 230
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 12.07.2001 - 1 StR 171/01

    Auslieferung; Stellvertretende Strafrechtspflege; Prüfungskompetenz des

    Dabei ist zu beachten, daß sich das Beweisthema auch aus der Antragsbegründung ergeben kann (BGH StV 1995, 230), jedoch ist nicht alles, was der Antragsteller in der Umschreibung der Beweisthematik aussagt, in jedem Fall auch Bestandteil der Beweisbehauptung (Herdegen in KK 4. Aufl. § 244 Rdn. 47).
  • BGH, 09.01.2008 - 5 StR 549/07

    Begriff des Beweisantrages und fehlerhafte Ablehnung wegen Wahrunterstellung

    Es handelt sich um einen Beweisantrag, weil über eine bestimmte Äußerung einer bestimmten Person Aufklärung begehrt worden ist (vgl. BGHR StPO § 274 Beweiskraft 16; BGH StV 2005, 254, 255).
  • BGH, 29.03.2007 - 5 StR 116/07

    Anforderungen an den Begriff des Beweisantrages (konkrete Behauptung;

    Solches genügt, um die an das Vorliegen eines Beweisantrags zu stellenden Anforderungen zu erfüllen (vgl. BGHR StPO § 274 Beweiskraft 16; BGH StV 2005, 254, 255).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.12.1994 - 2 StR 461/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2648
BGH, 16.12.1994 - 2 StR 461/94 (https://dejure.org/1994,2648)
BGH, Entscheidung vom 16.12.1994 - 2 StR 461/94 (https://dejure.org/1994,2648)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1994 - 2 StR 461/94 (https://dejure.org/1994,2648)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 356
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.05.1992 - 1 StR 264/92

    Rücknahme eines Rechtsmittels durch den Verteidiger - Erfordernis einer

    Auszug aus BGH, 16.12.1994 - 2 StR 461/94
    Die wirksame Rücknahmeerklärung kann als Prozeßhandlung nicht widerrufen, angefochten oder sonst zurückgenommen werden (BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 6).
  • BGH, 25.09.1990 - 4 StR 204/90

    Revisionsantrag bei Anfechtung des Urteils durch Mitangeklagten - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 16.12.1994 - 2 StR 461/94
    Damit sind eine erneute Einlegung des Rechtsmittels und ein entsprechender Wiedereinsetzungsantrag rechtlich ausgeschlossen (BGHSt 10, 245, 247; BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 2 und 7) und daher unzulässig (BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 2).
  • BGH, 27.09.1989 - 2 StR 434/89

    Ordnungsgemäße Einlegung der Revision - Verwerfung der Revision

    Auszug aus BGH, 16.12.1994 - 2 StR 461/94
    Der Rücknahme des Rechtsmittels steht nicht entgegen, daß die Revision vom 7. März 1994 nicht ordnungsgemäß im Sinne von § 345 Abs. 2 StPO eingelegt worden ist, weil die Rechtsmittelschrift nicht von dem Pflichtverteidiger oder dessen amtlich bestelltem Vertreter unterzeichnet worden ist, sondern von Rechtsanwalt B., auf den der Pflichtverteidiger jedoch seine Befugnisse nicht wirksam durch Untervollmacht übertragen konnte (vgl. BGHR StPO § 349 Abs. 1 Einlegungsmangel 2).
  • BGH, 30.05.1988 - 1 StR 218/88

    Die Revision wird als unzulässig verworfen

    Auszug aus BGH, 16.12.1994 - 2 StR 461/94
    Eine bestimmte Form ist indes für die Ermächtigung, die auch nicht ausdrücklich erklärt zu werden braucht, nicht vorgeschrieben; sie kann schriftlich oder mündlich - auch fernmündlich - erteilt werden (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 6 und StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 6).
  • BGH, 28.02.2024 - IX ZB 30/23

    Schriftsatz eines Sozietätskollegen signiert: Kein Zusatz "für" erforderlich!

    Die Erteilung einer Untervollmacht durch den Verteidiger ist im Strafprozess nicht statthaft, sie wäre vielmehr unwirksam (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1994 - 2 StR 461/94, NStZ 1995, 356, 357; vom 24. Januar 2023, aaO; jeweils mwN).
  • BGH, 20.02.2017 - 1 StR 552/16

    Rechtsmittelrücknahme in Strafsachen: Rücknahmeerklärung durch schuldunfähigen

    Für ihren Nachweis genügt die anwaltliche Versicherung des Verteidigers (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2016 - 4 StR 558/16; vom 15. April 2015 - 1 StR 112/15, NStZ-RR 2016, 24 f. und vom 16. Dezember 1994 - 2 StR 461/94).
  • BGH, 26.01.2000 - 3 StR 588/99

    Verwerfung der Revision als unzulässig

    Auch eine unzulässige Revision kann wirksam zurückgenommen werden (BGH NStZ 1995, 356 f.).

    Wegen dieses Verzichts sind sowohl der Wiedereinsetzungsantrag als auch die Revision unzulässig (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 2 und 7; BGH NStZ 1995, 356 f.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 302 Rdn. 12).

  • BGH, 24.01.2023 - 6 StR 466/22

    Verwerfung der Revision als unzulässig; Übermittlung der Revisionsbegründung auf

    Eine etwaig erteilte Untervollmacht wäre unwirksam (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. März 2022 - 5 StR 202/21; vom 7. Mai 2014 - 4 StR 109/14; vom 16. Dezember 1994 - 2 StR 461/94, NStZ 1995, 356, 357).
  • BGH, 10.09.2009 - 4 StR 120/09

    Wirksame Revisionsrücknahmeerklärung trotz behaupteter Eigenmächtigkeit des

    Die mit Schriftsatz vom 10. Februar 2009 erneut eingelegte Revision ist daher unzulässig und gemäß § 349 Abs. 1 StPO zu verwerfen (BGH NStZ 1995, 356 m.w.N.).
  • BGH, 16.01.2020 - 4 StR 279/19

    Verwerfung der Revision als unzulässig

    Die Revisionsbegründungsschrift ist entgegen dieser Vorschrift nicht von ihrem Pflichtverteidiger selbst, sondern "pro absente und in Vollmacht' für den "nach Diktat verreisten' Pflichtverteidiger von einem von ihm bevollmächtigten anderen Rechtsanwalt unterzeichnet worden; auf diesen konnte der Pflichtverteidiger der Angeklagten seine Befugnisse indes nicht wirksam übertragen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2011 - 4 StR 430/11, NStZ 2012, 276 f.; vom 16. Dezember 1994 - 2 StR 461/94, NStZ 1995, 356 f.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 345 Rn. 12).
  • OLG Stuttgart, 26.10.2010 - 2 Ss 618/10

    Berufungsverfahren: Erforderlichkeit der ausdrücklichen Ermächtigung bei

    Die Teilrücknahme nimmt dem Angeklagten mithin eine bereits uneingeschränkt erlangte Rechtsposition und führt im Umfang der Rücknahmeerklärung zu einem Verlust seines Rechtsmittels (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 2; BGH NStZ 1995, 356).
  • BGH, 09.08.1995 - 1 StR 699/94

    Verlust des Rechtsmittels - Rücknahme - Verteidiger

    Ein nachträglicher Widerruf, eine Anfechtung oder Rücknahme dieser Erklärung sind nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich nicht möglich (BGHSt 10, 245, 247; BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 2, 7; BGH NStE Nr. 7, 11, 13, 26 zu § 302 StPO; BGH, Beschl. v. 26.11.1991 - 4 StR 517/91 - BGH, Beschl. v. 16.12.1994 - 2 StR 461/94 - BGH, Beschlüssev. 7.7.1995 - 3 StR 239/95 - und - 3 StR 205/95 - Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 302 Rdn. 21; Ruß aaO. Rdn. 15).
  • BGH, 17.10.2017 - 2 StR 410/17

    Zurücknahme und Verzicht (Prozessuale Handlungsfähigkeit; Unwiderruflichkeit und

    Die wirksame Rücknahmeerklärung ist nach ihrem Eingang bei Gericht unwiderruflich und unanfechtbar geworden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 16. Dezember 1994 - 2 StR 461/94, NStZ 1995, 356, 357; vom 28. Juli 2004 - 2 StR 199/04, aaO).
  • BGH, 13.09.2018 - 5 StR 484/18

    Unzulässiger Wiedereinsetzungsantrag nach wirksamer Rücknahme des Rechtsmittels

    Zwar bedarf es hierfür einer besonderen - an keine Form gebundenen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1994 - 2 StR 461/94, NStZ 1995, 356) - Ermächtigung seitens des Angeklagten (§ 302 Abs. 2 StPO).
  • OLG Zweibrücken, 05.02.2010 - 1 Ss 5/10

    Rechtsmittel im Strafverfahren: Ausdrückliche Ermächtigung des Verteidigers zur

  • BGH, 26.02.2019 - 1 StR 606/18

    Rücknahme der Revision

  • BGH, 13.07.1999 - 4 StR 293/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Mord; Rücknahme der Revision

  • BGH, 27.08.1998 - 4 StR 330/98

    Ermächtigung eines Pflichtverteidigers zur Rücknahme einer Revision

  • AG Kaufbeuren, 06.06.2018 - 3 OWi 150 Js 6625/18

    Rücknahme, Einspruch, Ermächtigung, Übertragung der Ermächtigung

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