Rechtsprechung
   BGH, 14.03.1995 - 4 StR 410/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2119
BGH, 14.03.1995 - 4 StR 410/94 (https://dejure.org/1995,2119)
BGH, Entscheidung vom 14.03.1995 - 4 StR 410/94 (https://dejure.org/1995,2119)
BGH, Entscheidung vom 14. März 1995 - 4 StR 410/94 (https://dejure.org/1995,2119)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,2119) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Flucht aus der DDR - Devisenvergehen - Zollvergehen - Rehabilitierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SteRehaG § 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 840
  • NStZ 1995, 409
  • NJ 1995, 436
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.03.1988 - 5 StR 532/87

    Diebstahl einer Jacke in einem Kaufhaus - Abgrenzung des versuchten Diebstahls

    Auszug aus BGH, 14.03.1995 - 4 StR 410/94
    Die Beurteilung, unter welchen Umständen die strafrechtliche Verfolgung eines mit einer Flucht aus der DDR in Zusammenhang stehenden Devisenverstoßes mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar ist (§ 1 Abs. 1 StrRehaG), ist eine Tatfrage, die der Klärung im Wege eines Vorlageverfahrens nicht zugänglich ist (vgl. BGH NStZ 1988, 270, 271; Beschluß vom 10. Dezember 1992 - 2 StR 601/82; Schäfer/Harms in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 121 GVG Rdn. 58 a ff.); darauf, daß das vorlegende Oberlandesgericht die Frage als Rechtsfrage behandelt hat, kommt es nicht an (BGHSt 31, 314, 316) [BGH 12.04.1983 - 5 StR 513/82].
  • BGH, 10.12.1982 - 2 StR 601/82

    Verwenden der zur NS-Zeit gebräuchlichen SS-Runen im Namenszug eines Politikers

    Auszug aus BGH, 14.03.1995 - 4 StR 410/94
    Die Beurteilung, unter welchen Umständen die strafrechtliche Verfolgung eines mit einer Flucht aus der DDR in Zusammenhang stehenden Devisenverstoßes mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar ist (§ 1 Abs. 1 StrRehaG), ist eine Tatfrage, die der Klärung im Wege eines Vorlageverfahrens nicht zugänglich ist (vgl. BGH NStZ 1988, 270, 271; Beschluß vom 10. Dezember 1992 - 2 StR 601/82; Schäfer/Harms in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 121 GVG Rdn. 58 a ff.); darauf, daß das vorlegende Oberlandesgericht die Frage als Rechtsfrage behandelt hat, kommt es nicht an (BGHSt 31, 314, 316) [BGH 12.04.1983 - 5 StR 513/82].
  • BGH, 12.04.1983 - 5 StR 513/82

    Fahrlässiger Verstoß gegen das Ausländergesetz durch das kurzzeitige Verlassen

    Auszug aus BGH, 14.03.1995 - 4 StR 410/94
    Die Beurteilung, unter welchen Umständen die strafrechtliche Verfolgung eines mit einer Flucht aus der DDR in Zusammenhang stehenden Devisenverstoßes mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar ist (§ 1 Abs. 1 StrRehaG), ist eine Tatfrage, die der Klärung im Wege eines Vorlageverfahrens nicht zugänglich ist (vgl. BGH NStZ 1988, 270, 271; Beschluß vom 10. Dezember 1992 - 2 StR 601/82; Schäfer/Harms in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 121 GVG Rdn. 58 a ff.); darauf, daß das vorlegende Oberlandesgericht die Frage als Rechtsfrage behandelt hat, kommt es nicht an (BGHSt 31, 314, 316) [BGH 12.04.1983 - 5 StR 513/82].
  • OLG Dresden, 26.03.1993 - 2 Ws 61/93
    Auszug aus BGH, 14.03.1995 - 4 StR 410/94
    An dieser Entscheidung sieht es sich durch die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Dresden vom 26. März 1993 - 2 Ws 61/93 - (VIZ 1993, 516) und des Oberlandesgerichts Rostock vom 15. Juli 1993 - II WsRH 32/93 - (VIZ 1994, 43) gehindert.
  • OLG Rostock, 15.07.1993 - II WsRH 32/93
    Auszug aus BGH, 14.03.1995 - 4 StR 410/94
    An dieser Entscheidung sieht es sich durch die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Dresden vom 26. März 1993 - 2 Ws 61/93 - (VIZ 1993, 516) und des Oberlandesgerichts Rostock vom 15. Juli 1993 - II WsRH 32/93 - (VIZ 1994, 43) gehindert.
  • OLG Nürnberg, 04.07.2016 - 2 Ws 681/15

    The Walking Dead - Sicherungsverwahrung

    Einer Divergenzvorlage des vorliegenden Falles an den Bundesgerichtshof gemäß § 121 Abs. 2 Nr. 2 GVG bedarf es trotz der abweichenden Auffassungen der Oberlandesgerichte Hamburg und Frankfurt bereits deshalb nicht, weil es sich bei der vorliegend zu entscheidenden Frage einer Gefährdung für die Erreichung der Vollzugsziele in der Einrichtung für Sicherungsverwahrung durch die Überlassung von "FSK ab 18"-Medien überwiegend um eine Problemstellung handelt, die sich auf die Bewertung von Tatsachen, nicht aber auf eine Rechtsfrage bezieht (vgl. BGH NStZ 1995, 409 Rdn. 11 nach juris).
  • BGH, 15.11.2007 - 4 StR 400/07

    Voraussetzungen einer Divergenzvorlage (Abgrenzung von nicht vorlagefähigen

    "Die Entscheidung, unter welchen Umständen die Grenzen schuldangemessenen Strafens überschritten sind und dadurch das Übermaßverbot verletzt ist, gehört zur Strafzumessung und ist als tatrichterliche Wertung tatsächlicher Umstände eine Frage des Einzelfalls, die der Klärung im Wege eines Vorlageverfahrens nicht zugänglich ist (vgl. BGHSt 27, 212, 214ff; NStZ 1983, 261, 262; 1988, 270f; Franke in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 121 GVG Rdnr. 59; KK-Hannich 5. Aufl. StPO § 121 GVG Rdnr. 36); darauf, dass das vorlegende Oberlandesgericht die Frage als Rechtsfrage behandelt hat, kommt es nicht an (vgl. BGHSt 31, 314, 316; NStZ 1995, 409, 410).
  • OLG Hamm, 23.09.2014 - 1 Vollz (Ws) 352/14

    FSK 18; Filme in Justizvollzugsanstalt; Gewaltdarstellung; Poronographie; Medien

    Eine solche ist der Klärung im Vorlegungsverfahren nicht zugänglich (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl. 2010, § 121 GVG Rdnr. 10; BGH NStZ 1995, 409 ).
  • BGH, 02.11.2000 - 4 StR 461/99

    Unzulässige Vorlage in einer Rehabilitierungssache; Anordnung der

    Die Beurteilung, ob nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles eine auf § 3 AufhBeschrV gestützte Anordnung mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Grundordnung unvereinbar ist (§ 1 Abs. 1 StrRehaG), ist Tatfrage, die der Klärung im Wege eines Vorlegungsverfahrens nicht zugänglich ist (vgl. BGH VIZ 1995, 417, 418).
  • OLG Koblenz, 07.01.2011 - 2 Ws 531/10

    Strafvollzug: Zulässigkeit einer durch den Rechtspfleger niedergelegten

    Eine solche ist der Klärung im Vorlegungsverfahren nicht zugänglich (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl. 2010, § 121 GVG Rdnr. 10; BGH NStZ 1995, 409 ).
  • BGH, 15.11.2007 - 4 StR 362/07

    Voraussetzungen einer Divergenzvorlage (Abgrenzung von nicht vorlagefähigen

    "Die Entscheidung, unter welchen Umständen die Grenzen schuldangemessenen Strafens überschritten sind und dadurch das Übermaßverbot verletzt ist, gehört zur Strafzumessung und ist als tatrichterliche Wertung tatsächlicher Umstände eine Frage des Einzelfalls, die der Klärung im Wege eines Vorlageverfahrens nicht zugänglich ist (vgl. BGHSt 27, 212, 214ff; NStZ 1983, 261, 262; 1988, 270f; Franke in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 121 GVG Rdnr. 59; KK-Hannich 5. Aufl. StPO § 121 GVG Rdnr. 36); darauf, dass das vorlegende Oberlandesgericht die Frage als Rechtsfrage behandelt hat, kommt es nicht an (vgl. BGHSt 31, 314, 316; NStZ 1995, 409, 410).
  • BVerwG, 06.09.2000 - 3 B 96.00

    Zulassung eines Rechtmittels bei Grundsätzliches Bedeutung und

    Sie ist zweifelsfrei in dem verneinenden Sinne zu beantworten, wie es das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 13. März 1995 (VIZ 1995, 417) getan hat.
  • KG, 05.08.2002 - 5 Ws 420/02

    Rehabilitierung wegen einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen die

    Sie steht in einem untrennbaren Zusammenhang mit dem Rehabilitierungstatbestand nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe e. Eine über die Verknüpfung mit der Flucht hinausgehende Bedeutung, die der Bestrafung die Beurteilung als rechtsstaatswidrig nehmen könnte (vgl. BGH NStZ 1995, 409 ; OLG Naumburg VIZ 1994, 499 ) - etwa wegen der Menge der Gegenstände oder des Rechtsgedankens, dass die Flucht der Sicherung von verbotswidrig Erlangtem diente - hatte der Verstoß gegen die Handelsschutzverordnung nicht (vgl. eingehend dazu, welche Einzelheiten der Transporte jeweils bedeutsam sind: KG, Beschluss vom 2. Januar 1995 5 Ws 440/94 -).
  • OLG Dresden, 04.06.1998 - 1 Ws 371/97
    Dieses Ziel war, zumal in der damaligen wirtschaftlichen Notsituation, legitim (vgl. hierzu die Ausführungen BGH NJ 1995, 436 zu Ausfuhrverboten für Zahlungsmittel und Wirtschaftsgüter); entsprechende Regelungen enthielten, abgesehen von anderen Strafvorschriften, auch Interzonengesetze der Bundesregierung für die westlichen Besatzungszonen, z. B. die Interzonenüberwachungsverordnung vom 09.07.1951 und die Interzonenhandelsverordnung vom 18.07.1951 (BGBl. I S. 439 ff und 463 ff), jeweils mit der Androhung von Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bis zu 25 000 DM oder beider Strafen zusammen für Zuwiderhandlungen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht