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   BGH, 16.02.1995 - 4 StR 729/94   

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https://dejure.org/1995,452
BGH, 16.02.1995 - 4 StR 729/94 (https://dejure.org/1995,452)
BGH, Entscheidung vom 16.02.1995 - 4 StR 729/94 (https://dejure.org/1995,452)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 1995 - 4 StR 729/94 (https://dejure.org/1995,452)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 100a StPO; § 100b StPO
    Überprüfbarkeit der Entscheidung des Ermittlungsrichters oder Staatsanwalts zur Anordnung einer Telefonüberwachung (Beurteilungsspielraum); Vertretbarkeitsprüfung

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Telefonüberwachung - Hinreichender Tatverdacht - Beurteilungsspielraum - Vertretbarkeit - Verwertungsverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 100a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • archive.org (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der "tatrichterliche Beurteilungsspielraum" aus der Sicht des Revisionsrichters (Kurt Rüdiger Maatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 41, 30
  • NJW 1995, 1974
  • MDR 1995, 837
  • NStZ 1995, 510
  • StV 1995, 226
  • JR 1996, 212
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.03.1983 - 4 StR 640/82

    Unbefugte Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes durch die Polizei -

    Auszug aus BGH, 16.02.1995 - 4 StR 729/94
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen mit Blick auf die Grundsätze eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens die aus einer rechtswidrig angeordneten Telefonüberwachung gewonnenen Erkenntnisse nicht als Beweismittel verwendet werden (BGHSt 31, 304, 308, 309; 32, 68, 70).

    Dementsprechend hat es etwa die Unverwertbarkeit zur Folge, wenn der Verdacht einer Katalogtat von vornherein nicht bestanden hat (BGHSt 31, 304, 309; ebenso Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 100a Rdn. 21; Rudolphi SK/StPO § 100a Rdn. 26; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß, 5. Aufl. S. 523; Schlüchter, Das Strafverfahren, 2. Aufl. Rdn. 351).

  • BVerfG, 08.11.1983 - 2 BvR 1138/83

    Effektivität des Rechtsschutzes im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren

    Auszug aus BGH, 16.02.1995 - 4 StR 729/94
    Es versteht sich von selbst, daß gerade im vorbereitenden Verfahren, abhängig unter anderem von der kriminalistischen Erfahrung des zur Entscheidung Berufenen, unterschiedlich beurteilt werden kann, ob bestimmte Tatsachen einen Verdacht begründen (vgl. BVerfG MDR 1984, 284) und ob dieser - wie erforderlich ist, auch wenn das Gesetz keinen bestimmten Verdachtsgrad verlangt - mehr als nur unerheblich ist (Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 100a Rdn. 6; Rudolphi in Festschrift für Schaffstein, 1975, S. 433, 436).
  • BGH, 09.05.1985 - 1 StR 63/85

    Entscheidung des Vorsitzenden über Unterbrechung der Hauptverhandlung für mehr

    Auszug aus BGH, 16.02.1995 - 4 StR 729/94
    Dagegen haben der 1. und der 2. Strafsenat erwogen (wenn auch letztlich offengelassen), ob nicht der Umstand, daß der gemäß § 100a StPO ergehende Beschluß der an sich zulässigen Beschwerde faktisch entzogen ist (§§ 33 Abs. 4, 101 Abs. 1 StPO; vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner § 100b Rdn. 10), zu einer weitergehenden Prüfung des Revisionsgerichts führen müsse (BGHSt 33, 217, 222, 223; BGHR StPO § 100a Verwertungsverbot 4).
  • BGH, 24.08.1983 - 3 StR 136/83

    Verwertung der Ergebnisse einer unzulässigen Telefonüberwachung; Verlesung einer

    Auszug aus BGH, 16.02.1995 - 4 StR 729/94
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen mit Blick auf die Grundsätze eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens die aus einer rechtswidrig angeordneten Telefonüberwachung gewonnenen Erkenntnisse nicht als Beweismittel verwendet werden (BGHSt 31, 304, 308, 309; 32, 68, 70).
  • BGH, 30.08.1978 - 3 StR 255/78

    Verwertbarkeit tatsächlicher Erkenntnisse, die bei Überwachung des

    Auszug aus BGH, 16.02.1995 - 4 StR 729/94
    Insofern neigt der 3. Strafsenat zu der Auffassung, "daß die Maßnahme grundsätzlich nicht auf den zur Zeit ihrer Anordnung vorliegenden Grad des Verdachts einer Katalogtat geprüft werden könne, der Revisionsrichter aber erkennbare Willkür zu beachten habe" (BGHSt 28, 122, 124; so auch Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 100a Rdn. 24; Schäfer aaO § 100a Rdn. 50; im Ergebnis ebenso Nack in KK/StPO 3. Aufl. § 100a Rdn. 17).
  • BGH, 20.06.1990 - 2 StR 38/90

    Strafvereitelung im Amt oder nur Strafvereitelung - Eintritt der

    Auszug aus BGH, 16.02.1995 - 4 StR 729/94
    Dagegen haben der 1. und der 2. Strafsenat erwogen (wenn auch letztlich offengelassen), ob nicht der Umstand, daß der gemäß § 100a StPO ergehende Beschluß der an sich zulässigen Beschwerde faktisch entzogen ist (§§ 33 Abs. 4, 101 Abs. 1 StPO; vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner § 100b Rdn. 10), zu einer weitergehenden Prüfung des Revisionsgerichts führen müsse (BGHSt 33, 217, 222, 223; BGHR StPO § 100a Verwertungsverbot 4).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Verwertungsverbote hat der Bundesgerichtshof insbesondere bei grober Verkennung oder bewusster Missachtung der Rechtslage angenommen (vgl. BGHSt 31, 304 ; 34, 39 ; 35, 32 ; 36, 396 ; 41, 30 ; 47, 362 ; 48, 240 ; 51, 1 ; 51, 285 ; BGH, Beschluss vom 30. August 2011 - 3 StR 210/11 -, juris, Rn. 10 ff.).
  • BGH, 06.06.2019 - StB 14/19

    Begründung der Beschuldigteneigenschaft durch die Stärke des Tatverdachts

    Dieser Willkürmaßstab ist - wie in anderen Fallgestaltungen auch, in denen zu überprüfen ist, ob die Grenzen eines Beurteilungsspielraums gewahrt sind (s. etwa BGH, Urteile vom 16. Februar 1995 - 4 StR 729/94, BGHSt 41, 30, 34 (zu § 100a StPO); vom 23. Dezember 1998 - 3 StR 343/98, BGHSt 44, 328, 333; Beschluss vom 7. Juli 2010 - 5 StR 555/09, BGHR GVG § 76 Abs. 2 GVG Beurteilungsspielraum 4 Rn. 20 (jeweils zu § 76 Abs. 2 GVG)) - objektiv zu bestimmen.
  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Im Übrigen würde in solchen Fällen auch die Auffassung, die ein Verwertungsverbot von einer Güterabwägung abhängig macht, regelmäßig zu dem Ergebnis einer Unverwertbarkeit der Daten gelangen (vgl. BGHSt 31, 304, 309; 41, 30; 47, 362).
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