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   BGH, 20.07.1995 - 1 StR 126/95   

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https://dejure.org/1995,261
BGH, 20.07.1995 - 1 StR 126/95 (https://dejure.org/1995,261)
BGH, Entscheidung vom 20.07.1995 - 1 StR 126/95 (https://dejure.org/1995,261)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 1995 - 1 StR 126/95 (https://dejure.org/1995,261)
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Kurdische Autobahnblockade I

§ 240 StGB, Gewaltbegriff, Nötigung durch Benutzung der blockierten KFZ als physisches Hindernis für weitere KFZ ("Zweite-Reihe"-Rechtsprechung);

§ 223 StGB, Mißhandlung, nur unerhebliche Beeinträchtigung durch Spritzen von Benzin ins Gesicht

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 240 Abs. 1 StGB; § 125 StGB; § 31 Abs. 1 BVerfGG
    Strafbare Nötigung durch eine Straßenblockade in deren Folge ein Verkehrsstau entsteht; Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG; Bindungswirkung); Tatbestand des Landfriedensbruchs

  • Wolters Kluwer

    Straßenblockade - Hinderung der Weiterfahrt - Nötigung

  • opinioiuris.de

    Kurdische Autobahnblockade

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Begründet eine Straßenblockade mit der Folge eines Verkehrsstaus physische Gewalt; § 240 Abs. 1 StGB?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 240

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Sitzblockade Teil II: Gewaltausübung an den folgenden Autos

  • anwalt.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Sind Sitzblockaden legal?

Papierfundstellen

  • BGHSt 41, 182
  • NJW 1995, 2643
  • MDR 1995, 1051
  • NStZ 1995, 541
  • NStZ 1996, 230 (Ls.)
  • NStZ 1996, 588
  • NZV 1995, 453
  • StV 1996, 151
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.07.1975 - 4 StR 165/75

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch absichtliches Zufahren auf

    Auszug aus BGH, 20.07.1995 - 1 StR 126/95
    Vielmehr genügt es zur Erfüllung des Regelbeispiels, daß er sich erst im Augenblick der Tat - hier der Gewalttätigkeit aus der Menge heraus - entschließt, den Gegenstand oder das Mittel als Waffe zu benutzen (BGHSt 26, 176, 179 f. für den wortgleich formulierten Tatbestand des besonders schweren Falles eines Widerstandes gemäß § 113 Abs. 2 Nr. 1 StGB; vgl. auch v. Bubnoff aaO 11. Aufl. § 113 Rdn. 54).
  • BGH, 29.08.1985 - 4 StR 397/85

    Landfriedensbruch infolge einer Schlägerei auf einem Feuerwehrfest - Beteiligung

    Auszug aus BGH, 20.07.1995 - 1 StR 126/95
    Im Zeitpunkt der Gewalttätigkeiten bildete hier die Menge nicht nur die Kulisse für das aggressive Vorgehen einzelner (vgl. hierzu BGHSt 33, 306, 309).
  • BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94

    Schlangenlinien - § 315c StGB, konkrete Gefahr, 'kritische Verkehrsituation',

    Auszug aus BGH, 20.07.1995 - 1 StR 126/95
    Eine Korrektur der Rechtsprechung zum Gewaltbegriff allein an der Tathandlung, am Merkmal der körperlichen Kraftentfaltung, ist danach weder geboten noch auch nur sinnvoll: So besteht kein Anlaß, etwa die Nötigung im Straßenverkehr mittels Kraftwagen mehr einzuschränken, als das bisher der Fall war (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 1995 - 4 StR 725/94).
  • BGH, 21.03.1991 - 1 StR 3/90

    Eintritt des Nötigungserfolges einer Sitzblockade

    Auszug aus BGH, 20.07.1995 - 1 StR 126/95
    Der Fall eines zwischengeschalteten, nach eigenem Ermessen handelnden Dritten (BGHSt 37, 350; vgl. auch Altvater aaO S. 281 f.: Fernwirkung von Sitzblockaden) ist nicht zu entscheiden.
  • BGH, 08.08.1969 - 2 StR 171/69

    Laepple

    Auszug aus BGH, 20.07.1995 - 1 StR 126/95
    Es genügt "das Inbewegungsetzen physischer Kraft unmittelbar gegen eine Person in einem aggressiven Handeln" (BGHSt 23, 46, 51 ff.; Dreher/Tröndle aaO § 124 Rdn. 7; v. Bubnoff in LK 11. Aufl. § 113 Rdn. 57 und 10. Aufl. § 125 Rdn. 22 ff.).
  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Auszug aus BGH, 20.07.1995 - 1 StR 126/95
    Die Verurteilung wegen Nötigung hält auch unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Januar 1995 (NStZ 1995, 275 = NJW 1995, 1141) rechtlicher Überprüfung stand.
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BGH, 20.07.1995 - 1 StR 126/95
    Gegenstand und Reichweite ergeben sich aus der Entscheidungsformel in Verbindung mit den tragenden Gründen (BVerfGE 1, 14, 37; vgl. auch Maunz/Bethke in Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Ulsamer, Kommentar zum Bundesverfassungsgerichtsgesetz § 31 Rdn. 16).
  • RG, 20.05.1913 - II 180/13

    Über den Begriff der Gewalttätigkeiten im Sinne des § 125 StGB. Genügt der

    Auszug aus BGH, 20.07.1995 - 1 StR 126/95
    Gewalttätigkeit im Sinne des § 125 Abs. 1 Nr. 1 StGB verlangt nicht Körperverletzung (RGSt 47, 178; allgemeine Meinung) und ist nicht mit Gewalt im sonst vom Gesetzgeber gebrauchten Sinne gleichzusetzen.
  • BVerfG, 07.03.2011 - 1 BvR 388/05

    Versammlungsfreiheit; Analogieverbot; Nötigung (Gewalt;

    Danach ergibt sich die Tatbestandsmäßigkeit des Verhaltens der Demonstranten gemäß § 240 Abs. 1 StGB im Ergebnis nicht aus deren unmittelbarer Täterschaft durch eigenhändige Gewaltanwendung, sondern aus mittelbarer Täterschaft durch die ihnen zurechenbare Gewaltanwendung des ersten Fahrzeugführers als Tatmittler gegenüber den nachfolgenden Fahrzeugführern (vgl. BGHSt 41, 182, 185, 186, 187).

    bb) Auslegung und Anwendung der einschlägigen Strafvorschriften durch das Landgericht anhand der vom Bundesgerichtshof entwickelten sogenannten Zweite-Reihe-Rechtsprechung (vgl. BGHSt 41, 182 ; 41, 231 ) verstoßen nicht gegen das Analogieverbot des Art. 103 Abs. 2 GG.

    In der Folge entwickelte der Bundesgerichtshof anlässlich von Sitzblockaden auf öffentlichen Straßen mit Demonstranten auf der einen und einem ersten Fahrzeugführer sowie einer Mehrzahl von sukzessive hinzukommenden Fahrzeugführern auf der anderen Seite die sogenannte Zweite-Reihe-Rechtsprechung (vgl. BGHSt 41, 182 ; 41, 231 ; nachfolgend bestätigt durch: BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 1995 - 1 StR 327/95 -, NJW 1995, S. 2862; vom 23. April 2002 - 1 StR 100/02 -, NStZ-RR 2002, S. 236).

    Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs benutzt ein Demonstrant bei einer Sitzblockade auf einer öffentlichen Straße den ersten aufgrund von psychischem Zwang anhaltenden Fahrzeugführer und sein Fahrzeug bewusst als Werkzeug zur Errichtung eines physischen Hindernisses für die nachfolgenden Fahrzeugführer (vgl. BGHSt 41, 182 ).

    Diese vom zuerst angehaltenen Fahrzeug ausgehende physische Sperrwirkung für die nachfolgenden Fahrzeugführer sei den Demonstranten zurechenbar (vgl. BGHSt 41, 182 ).

    Während dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ein zweiseitiges Personenverhältnis (Demonstranten - Insassen eines einzigen Kraftfahrzeugs) zugrunde lag (vgl. BVerfGE 92, 1 ), hatte der Bundesgerichtshof ein mehrseitiges Personenverhältnis (Demonstranten - Insassen des ersten Kraftfahrzeugs - Insassen der nachfolgenden Kraftfahrzeuge) zu beurteilen (vgl. BGHSt 41, 182 ).

    Danach ergibt sich die Tatbestandsmäßigkeit des Verhaltens der Demonstranten gemäß § 240 Abs. 1 StGB im Ergebnis nicht aus deren unmittelbarer Täterschaft durch eigenhändige Gewaltanwendung, sondern aus mittelbarer Täterschaft durch die ihnen zurechenbare Gewaltanwendung des ersten Fahrzeugführers als Tatmittler gegenüber den nachfolgenden Fahrzeugführern (vgl. BGHSt 41, 182 ; vgl. ebenfalls in diesem Sinne: Fischer, StGB, 57. Aufl. 2010, § 240 Rn. 21; Gropp/Sinn, in: Münchener Kommentar, StGB, 1. Aufl. 2003, § 240 Rn. 48; Hoyer, JuS 1996, S. 200 ; Hruschka, NJW 1996, S. 160 ; Priester, in: Festschrift für Günter Bemmann, 1997, S. 362 ; Rössner/Putz, in: Döllling/Duttge/Rössner, Gesamtes Strafrecht, 2008, § 240 Rn. 11).

  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

    Der Präsident des Bundesgerichtshofs hat Äußerungen verschiedener Strafsenate übersandt, die auf ihre einschlägigen Entscheidungen (vgl. BGHSt 34, 71; 35, 270; 37, 350; 41, 182; 41, 231; 44, 34; BGH, NJW 1995, S. 2862; NJW 1995, S. 3131) hingewiesen haben.

    Der Sachverhalt gibt daher keinen Anlass, auf die so genannte Zweite-Reihe-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 41, 182) einzugehen.

  • AG Lübeck, 08.06.2011 - 61 Ds 61/11

    Bespritzen mit Sperma als Körperverletzung

    Körperliche Misshandlung ist nach ständiger Rechtsprechung eine üble, unangemessene Behandlung, durch die das Opfer in seinem körperlichen Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt wird, ohne dass es zwingend der Zufügung von Schmerzen bedarf (vgl. BGH NJW 1995, 2643; Eser/Sternberg-Lieben in: Schönke/Schröder, StGB, 28. A. 2010, § 223 Rdn. 3).
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