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   BGH, 05.07.1995 - 2 StR 137/95   

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BGH, 05.07.1995 - 2 StR 137/95 (https://dejure.org/1995,671)
BGH, Entscheidung vom 05.07.1995 - 2 StR 137/95 (https://dejure.org/1995,671)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 1995 - 2 StR 137/95 (https://dejure.org/1995,671)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG; § 261 StPO
    Beweiswürdigung eines misslungenen oder gar nicht erst erbrachten Alibibeweises (Lüge des Unschuldigen; in dubio pro reo; Zweifelsgrundsatz)

  • Wolters Kluwer

    Fehlendes Alibi - Beweiswürdigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 41, 153
  • NJW 1995, 2997
  • MDR 1996, 88
  • NStZ 1995, 559
  • StV 1995, 510
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 13.03.1985 - 3 StR 15/85

    Beweiswürdigung - Lügen des Angeklagten - Verwertung für Schuld - Zeugenbeweis -

    Auszug aus BGH, 05.07.1995 - 2 StR 137/95
    Dabei handelt es sich um die Anwendung eines allgemeinen, über die Fälle des Alibivorbringens hinausreichenden Grundsatzes, der besagt, daß eine für widerlegt erachtete Behauptung des Angeklagten nicht ohne weiteres ein Täterschaftsindiz abgibt (st. Rspr., BGH StV 1985, 356; 1986, 286; 1986, 369; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 5 und Beweiskraft 3).

    Lügen lassen sich nur mit Vorsicht als Beweisanzeichen für seine Schuld werten, weil auch ein Unschuldiger vor Gericht Zuflucht zur Lüge nehmen kann und ein solches Verhalten nicht ohne weiteres tragfähige Rückschlüsse darauf gestattet, was sich in Wirklichkeit ereignet hat (st. Rspr., BGH StV 1985, 356; 1986, 286; 1986, 369; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 5 und Beweiskraft 3).

  • BGH, 14.05.1986 - 2 StR 854/84

    Voraussetzungen eines erfolgreichen Antrags auf Ablehnung eines Richters wegen

    Auszug aus BGH, 05.07.1995 - 2 StR 137/95
    Dabei handelt es sich um die Anwendung eines allgemeinen, über die Fälle des Alibivorbringens hinausreichenden Grundsatzes, der besagt, daß eine für widerlegt erachtete Behauptung des Angeklagten nicht ohne weiteres ein Täterschaftsindiz abgibt (st. Rspr., BGH StV 1985, 356; 1986, 286; 1986, 369; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 5 und Beweiskraft 3).

    Lügen lassen sich nur mit Vorsicht als Beweisanzeichen für seine Schuld werten, weil auch ein Unschuldiger vor Gericht Zuflucht zur Lüge nehmen kann und ein solches Verhalten nicht ohne weiteres tragfähige Rückschlüsse darauf gestattet, was sich in Wirklichkeit ereignet hat (st. Rspr., BGH StV 1985, 356; 1986, 286; 1986, 369; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 5 und Beweiskraft 3).

  • BGH, 06.02.1987 - 2 StR 630/86

    Herabsetzung des Hemmungsvermögens bei Alkoholgewöhnung des Täters

    Auszug aus BGH, 05.07.1995 - 2 StR 137/95
    Dabei handelt es sich um die Anwendung eines allgemeinen, über die Fälle des Alibivorbringens hinausreichenden Grundsatzes, der besagt, daß eine für widerlegt erachtete Behauptung des Angeklagten nicht ohne weiteres ein Täterschaftsindiz abgibt (st. Rspr., BGH StV 1985, 356; 1986, 286; 1986, 369; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 5 und Beweiskraft 3).

    Lügen lassen sich nur mit Vorsicht als Beweisanzeichen für seine Schuld werten, weil auch ein Unschuldiger vor Gericht Zuflucht zur Lüge nehmen kann und ein solches Verhalten nicht ohne weiteres tragfähige Rückschlüsse darauf gestattet, was sich in Wirklichkeit ereignet hat (st. Rspr., BGH StV 1985, 356; 1986, 286; 1986, 369; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 5 und Beweiskraft 3).

  • BGH, 18.03.1986 - 5 StR 74/86

    Behauptungen des Angeklagten - Verurteilungsgründe - Verwertungsverbot

    Auszug aus BGH, 05.07.1995 - 2 StR 137/95
    Dabei handelt es sich um die Anwendung eines allgemeinen, über die Fälle des Alibivorbringens hinausreichenden Grundsatzes, der besagt, daß eine für widerlegt erachtete Behauptung des Angeklagten nicht ohne weiteres ein Täterschaftsindiz abgibt (st. Rspr., BGH StV 1985, 356; 1986, 286; 1986, 369; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 5 und Beweiskraft 3).

    Lügen lassen sich nur mit Vorsicht als Beweisanzeichen für seine Schuld werten, weil auch ein Unschuldiger vor Gericht Zuflucht zur Lüge nehmen kann und ein solches Verhalten nicht ohne weiteres tragfähige Rückschlüsse darauf gestattet, was sich in Wirklichkeit ereignet hat (st. Rspr., BGH StV 1985, 356; 1986, 286; 1986, 369; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 5 und Beweiskraft 3).

  • BGH, 21.04.1988 - 4 StR 125/88

    Revision auf Grund einer fehlerhaften Beweiswürdigung - Inhalt der Pflicht zur

    Auszug aus BGH, 05.07.1995 - 2 StR 137/95
    Der Angeklagte darf nicht nur schweigen, sondern ebenso auf den Antritt eines Entlastungsbeweises verzichten, ohne deshalb in Kauf nehmen zu müssen, daß dieses Verhalten als belastender Umstand bewertet wird und ihm damit zum Nachteil gereicht (BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 8).
  • BGH, 17.10.1989 - 1 StR 445/89

    Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus - Verletzung

    Auszug aus BGH, 05.07.1995 - 2 StR 137/95
    Der Fehlschlag kann jedoch für sich allein, das heißt ohne Rücksicht auf seine Gründe und Begleitumstände, noch kein Beweisanzeichen dafür sein, daß der Angeklagte der Täter ist (BGH StV 1982, 158; 1982, 158 f mit Anm. Strate, st. Rspr., vgl. BGHSt 25, 285, 287; BGH StV 1983, 267; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 11; BGH, Urt. v. 19. Januar 1995 - 4 StR 589/94).
  • BGH, 19.01.1995 - 4 StR 589/94

    Beweiswürdigung - Alibi - Mord - Mordmerkmal - Niedrige Beweggründe - Notstand -

    Auszug aus BGH, 05.07.1995 - 2 StR 137/95
    Der Fehlschlag kann jedoch für sich allein, das heißt ohne Rücksicht auf seine Gründe und Begleitumstände, noch kein Beweisanzeichen dafür sein, daß der Angeklagte der Täter ist (BGH StV 1982, 158; 1982, 158 f mit Anm. Strate, st. Rspr., vgl. BGHSt 25, 285, 287; BGH StV 1983, 267; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 11; BGH, Urt. v. 19. Januar 1995 - 4 StR 589/94).
  • BGH, 28.01.1992 - 5 StR 491/91

    Berücksichtigungsfähigkeit der Behauptung eines falschen Alibis (gescheiterter

    Auszug aus BGH, 05.07.1995 - 2 StR 137/95
    Die Widerlegung bewußt wahrheitswidrigen Entlastungsvorbringens (auch falscher Alibibehauptungen, vgl. BGH StV 1984, 495; 1992, 259) liefert in der Regel kein zuverlässiges Indiz für die Täterschaft des Angeklagten.
  • BGH, 13.02.1974 - 2 StR 552/73

    Erörterungspflicht des Tatrichters hinsichtlich aller aus dem Urteil

    Auszug aus BGH, 05.07.1995 - 2 StR 137/95
    Der Fehlschlag kann jedoch für sich allein, das heißt ohne Rücksicht auf seine Gründe und Begleitumstände, noch kein Beweisanzeichen dafür sein, daß der Angeklagte der Täter ist (BGH StV 1982, 158; 1982, 158 f mit Anm. Strate, st. Rspr., vgl. BGHSt 25, 285, 287; BGH StV 1983, 267; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 11; BGH, Urt. v. 19. Januar 1995 - 4 StR 589/94).
  • BGH, 12.01.1982 - 5 StR 745/81

    Herleitung der Täterschaft aus einem fehlgeschlagenen Alibibeweis

    Auszug aus BGH, 05.07.1995 - 2 StR 137/95
    Der Fehlschlag kann jedoch für sich allein, das heißt ohne Rücksicht auf seine Gründe und Begleitumstände, noch kein Beweisanzeichen dafür sein, daß der Angeklagte der Täter ist (BGH StV 1982, 158; 1982, 158 f mit Anm. Strate, st. Rspr., vgl. BGHSt 25, 285, 287; BGH StV 1983, 267; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 11; BGH, Urt. v. 19. Januar 1995 - 4 StR 589/94).
  • BGH, 29.03.1983 - 1 StR 50/83

    Alibibeweis - Srafprozeß - Beweiswürdigung

  • BGH, 11.07.1984 - 2 StR 177/84

    Falsches Alibi - Bestreben des Angeklagten - Fehlerhafte Berücksichtigung

  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 364/03

    Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit (belastende Beweiswürdigung einer

    Die Gründe und Begleitumstände der Alibibehauptung sind dabei zu bewerten (BGHSt 41, 153; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 30; BGH StV 1982, 158).

    Deshalb hat er in solchen Fällen darzutun, daß eine andere, nicht auf die Täterschaft hindeutende Erklärung im konkreten Fall nicht in Betracht kommt oder - obgleich denkbar - nach den Umständen jedenfalls so fernliegt, daß sie ausscheidet (BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 13).

  • LG Köln, 10.01.2013 - 111 Ks 1/12

    Verurteilung eines Angeklagten wegen Mordes auf der Grundlage von Indizien

    Einer widerlegten Einlassung ist zwar für sich genommen allenfalls ein begrenzter Beweiswert für die Täterschaft beizumessen, da auch der Unschuldige Zuflucht zur Lüge nehmen kann (BGHSt 41, 153 ff.; BGH NStZ 2000, 549 f.).
  • OLG Frankfurt, 04.12.1995 - 1 Ws 160/95

    Wiederaufnahme: Relevanz eines Fasergutachtens

    Schlägt ein zu Verteidigungszwecken vorgebrachter Beweis (z.B. Alibibeweis) fehl, so ist das für sich noch kein Beweisanzeichen für die Täterschaft; es entfällt lediglich ein Verteidigungsargument gegen den Tatnachweis, der anderweit geführt werden muß (Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 41. Aufl., § 261, Rdnr.25; BGH Urteil vom 5.7.1995 - 2 StR 137/95, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 17.12.2019 - 1 StR 364/18

    Verbotsirrtum (Unvermeidbarkeit bei Einholung von Rechtsrat: Anforderungen an die

    Das Widerlegen der Einlassung eines Angeklagten hat nur einen begrenzten Beweiswert, weil auch ein unschuldiger Angeklagter durch eine Lüge sich besser zu verteidigen glauben kann (BGH, Urteil vom 5. Juli 1995 - 2 StR 137/95, BGHSt 41, 153, 156; Beschlüsse vom 18. Mai 2017 - 2 StR 473/16 Rn. 10; vom 30. September 2015 - 1 StR 445/15 Rn. 15; vom 16. Dezember 2010 - 4 StR 508/10 Rn. 3 und vom 17. Mai 2000 - 3 StR 161/00 Rn. 8).
  • LG Düsseldorf, 13.02.2017 - 18 KLs 1/15

    Korruption: Ex-Chef des NRW-Baubetriebs zu langer Haft verurteilt

    Die Kammer hat berücksichtigt, dass sich Lügen eines Angeklagten nur mit Vorsicht als Beweisanzeichen für die Schuld des Angeklagten verwerten lassen, weil auch ein Unschuldiger Zuflucht zur Lüge nehmen kann und ein solches Verhalten nicht ohne Weiteres tragfähige Rückschlüsse darauf gestattet, was sich in Wirklichkeit zugetragen hat (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1993 - 2 StR 666/93, StV 1994, 175; Urteil vom 5. Juli 1995 - 2 StR 137/95, NStZ 1995, 559; Urteil vom 21. Januar 1998 - 5 StR 569/97, NStZ-RR 1998, 303 ff. mwN).
  • BGH, 23.10.2001 - 1 StR 415/01

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Zirkelschluss; zulässiges

    Dies läßt besorgen, daß die Strafkammer zum Nachteil des Angeklagten ein zulässiges prozessuales Verhalten berücksichtigt hat (vgl. dazu BGHSt 45, 367, 3691370; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 13, 21).

    Der Angeklagte darf aber nicht nur schweigen, sondern ebenso auf den Antritt eines Entlastungsbeweises verzichten, ohne deshalb, in Kauf nehmen zu müssen, daß dieses Verhalten als belastender Umstand bewertet wird und ihm damit zum Nachteil gereicht (BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 13, Überzeugungsbildung 8).

  • BGH, 21.01.1998 - 5 StR 469/97

    Verwertung eines widerlegten Alibis im Rahmen der Beweiswürdigung zum Nachteil

    Der widerlegten Alibibehauptung kommt nur ein sehr begrenzter Beweiswert zu; denn unwahre Alibiangaben lassen sich nur mit Vorsicht als Beweiszeichen für die Schuld eines Angeklagten werten, weil auch ein Unschuldiger Zuflucht zur Lüge nehmen kann (BGHSt 41, 153 [BGH 05.07.1995 - 2 StR 137/95]; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 11; BGH StV 1992, 259; 1997, 9 und 293).

    Dabei kann es insbesondere auf die Gründe und die Begleitumstände des Vorbringens der Alibibehauptung ankommen (BGHSt 41, 153 [BGH 05.07.1995 - 2 StR 137/95]; BGH StV 1982, 158; BGH, Urteil vom 1. Oktober 1997 - 2 StR 314 /97 -).

  • BGH, 31.03.1999 - 5 StR 689/98

    Mord; Freispruch; Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung; Widerlegte falsche

    Entsprechendes gilt in Fällen der Lüge des Angeklagten zu anderen beweisrelevanten Umständen, einer Fallgruppe, von der die Konstellation der widerlegten (nicht etwa nur fehlgeschlagenen) Alibibehauptung einen Ausschnitt bildet (vg. BGHSt 41, 153; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 30 m.w.N.).

    Dabei kann es insbesondere auf die Gründe und die Begleitumstände des Vorbringens der Alibibehauptung ankommen (BGHSt 41, 153; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 30 m.w.N.).

  • BGH, 17.05.2000 - 3 StR 161/00

    Beweiswert der Widerlegung einer bewußt wahrheitswidrigen Einlassung des

    Die Annahme, daß sich aus dem Leugnen des Angeklagten nur schließen lasse, er habe G. getötet, läßt besorgen, daß der Tatrichter nicht ausreichend bedacht hat, daß der Widerlegung einer bewußt wahrheitswidrigen Einlassung allein nur ein begrenzter Beweiswert für die Täterschaft zukommt, weil auch ein Unschuldiger vor Gericht Zuflucht zur Lüge nehmen kann (vgl. BGHSt 41, 153, 156; BGH NStZ 1986, 325; StV 1985, 356, 357; BGHR StPO § 261 Beweiskraft 3; Schlüchter in SK StPO 6. Lfg.

    Soll die nachgewiesene Lüge als Belastungsindiz dienen, setzt dies voraus, daß mit rechtsfehlerfreier Begründung dargetan wird, warum eine andere Erklärung nicht in Betracht kommt oder den Umständen nach so fern liegt, daß sie ausscheidet (BGHSt 41, 153 ff.).

  • BGH, 05.01.2000 - 3 StR 560/99

    Ausführungen zur Beweiswürdigung des Tatgerichts bezüglich des Todeszeitpunktes

    Soweit die Überzeugung des Landgerichts insoweit nicht schon von dem unter 2. dargelegten Rechtsfehler beeinflußt ist, vermag der Senat nicht, auszuschließen, daß der Tatrichter bei der Würdigung dieser Beweise verkannt hat, daß die Widerlegung einer Einlassung allein nicht eine dem Angeklagten ungünstige Sachverhaltsfeststellung begründen kann, weil auch ein Unschuldiger vor Gericht Zuflucht zur Lüge nehmen kann (vgl. BGHSt 41, 153, 156; BGHR StPO § 261 Beweiskraft 3; Schlüchter in SK StPO. § 261 Rdn. 64 b jew. m.w.Nachw.), zumal wenn -wie hier - feststeht, daß er vor der Tötung in der Wohnung des Tatopfers gewesen ist.

    werden, wie z.B. bei einem mißlungenen Alibibeweis (vgl. hierzu BGHSt 41, 153, 154).

    Dabei kann es insbesondere auf die Gründe und Beweisumstände des jeweiligen Vorbringens ankommen (vgl. BGHSt 41, 153, 154).

  • LG Düsseldorf, 31.07.2018 - 1 Ks 17/17

    Freispruch im Wehrhahn-Strafverfahren

  • BGH, 14.01.2021 - 3 StR 124/20

    Freispruch im sogenannten Wehrhahn-Verfahren rechtskräftig

  • BGH, 26.11.2014 - 2 StR 54/14

    Bedingter Tötungsvorsatz (umfassende Gesamtwürdigung durch Tatrichter)

  • OLG Koblenz, 05.03.2001 - 1 Ss 45/01

    Beweiswürdigung, Überzeugungsbildung, Alibi, widerlegtes, Einlassung, Lüge

  • BGH, 11.12.2018 - 2 StR 487/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Maßstab

  • BGH, 16.12.2010 - 4 StR 508/10

    Beweiswürdigung im Strafverfahren wegen - versuchten - Diebstahls: Behandlung

  • BGH, 14.11.2007 - 2 StR 308/07

    Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung (zulässiges Verteidigungsverhalten; Lüge;

  • BGH, 04.03.1996 - 5 StR 494/95

    Innerdeutsche Todesschüsse I

  • BGH, 30.03.2023 - 4 StR 318/22

    Untersuchungsgrundsatz (Umstände, die begründete Zweifel an der Richtigkeit der

  • BGH, 30.09.2015 - 1 StR 445/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Indizwirkung wahrheitswidrigen

  • BGH, 25.02.2003 - 1 StR 474/02

    Tateinheit (Mord; Brandstiftung; gleichartige Idealkonkurrenz; quantitative

  • BGH, 25.10.2001 - 1 StR 200/01

    Indizien tragen nicht bei Mord-Verurteilung

  • BGH, 16.07.1996 - 5 StR 370/96

    Schweigen - Würdigung - Erfundenes Alibi

  • BGH, 08.02.2022 - 1 StR 401/21

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Vorsatz des

  • BGH, 10.12.2014 - 2 StR 375/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (widerlegte Aussagen des Angeklagten als

  • BGH, 18.05.2017 - 2 StR 473/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit; Darstellung

  • BGH, 21.08.2001 - 5 StR 89/01

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage, ungenügende Gesamtwürdigung); Freispruch

  • BGH, 07.10.1996 - 5 StR 499/96

    Benennung eines Entlastungszeugen für einen anderweitigen Aufenthalt zur Tatzeit

  • BGH, 09.01.1997 - 5 StR 667/96

    Zulässigkeit unwahre Alibiangaben als Beweiszeichen für die Schuld

  • KG, 02.09.2019 - 121 Ss 87/19

    Lückenhafte Beweiswürdigung; Täteridentifizierung

  • BGH, 19.02.1998 - 5 StR 651/97

    Anforderungen an die Nichtberücksichtigung eines Beweismittels wegen

  • BGH, 01.10.1997 - 2 StR 314/97

    Rechtsmangelhafte Beweiswürdigung - Zigarette mit Blutanhaftungen als

  • LG Hamburg, 25.07.2013 - 707a Ns 53/13
  • KG, 02.09.2019 - 2 Ss 26/19

    Lückenhafte Beweiswürdigung; Täteridentifizierung

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