Weitere Entscheidung unten: BGH, 12.07.1995

Rechtsprechung
   BGH, 18.05.1995 - 4 StR 41/95   

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https://dejure.org/1995,2454
BGH, 18.05.1995 - 4 StR 41/95 (https://dejure.org/1995,2454)
BGH, Entscheidung vom 18.05.1995 - 4 StR 41/95 (https://dejure.org/1995,2454)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 1995 - 4 StR 41/95 (https://dejure.org/1995,2454)
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Garage des Bruders

§ 259 StGB, zur (vom Senat verneinten) Frage, ob 'Dritter' auch der Vortäter sein kann;

§ 258 Abs. 6 StGB ist jedenfalls dann nicht auf § 257 StGB anwendbar, wenn es dem Täter ausschließlich darum geht, dem Angehörigen die Beute zu erhalten

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Begünstigung - Hehlerei - Bereicherung - Bereicherungsabsicht - Angehöriger - Vortäter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 259, § 257

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 595
  • StV 1995, 586
  • JR 1996, 344
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.08.1979 - 1 StR 176/79

    Rechtswidrigkeit von Straftaten im Rahmen eines Fluchthilfeunternehmens

    Auszug aus BGH, 18.05.1995 - 4 StR 41/95
    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat dies in einer Entscheidungvom 7. August 1979 - 1 StR 176/79 - für den von ihm zu beurteilenden Sachverhalt bejaht (= NJW 1979, 2621, 2622; zustimmend Stree in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 259 Rdn. 50; Wessels Strafrecht, Besonderer Teil, Band 2, 16. Aufl. S. 194).

    d) Mit dieser Auffassung weicht der Senat nicht von dem genannten Urteil des 1. Strafsenats (NJW 1979, 2621, 2622) ab.

  • BGH, 03.10.1984 - 2 StR 166/84

    Strafbarkeit wegen Hehlerei - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 18.05.1995 - 4 StR 41/95
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die getroffenen Feststellungen die Annahme tragen, der Angeklagte habe den objektiven Tatbestand des § 259 StGB in der Form der Absatzhilfe erfüllt (vgl. BGHSt 33, 44, 46 f. [BGH 03.10.1984 - 2 StR 166/84]; BGH JR 1989, 383).
  • BGH, 29.05.1958 - 4 StR 62/58
    Auszug aus BGH, 18.05.1995 - 4 StR 41/95
    Denn die Vorschrift kann auf den Begünstiger allenfalls Anwendung finden, wenn die Begünstigung mit einer Strafvereitelung zusammentrifft, also die Absicht, dem Angehörigen die Vorteile der Sache zu erhalten, mit der Absicht, ihn der Strafverfolgung zu entziehen, einhergeht, und wenn ferner die Strafvereitelung nach der Vorstellung des Täters nicht ohne gleichzeitige sachliche Begünstigung erreicht werden kann (so BGHSt 11, 343 zu § 257 Abs. 2 StGB a.F.; Dreher/Tröndle aaO. § 258 Rdn. 16; Stree in Schönke/Schröder aaO. § 258 Rdn. 39).
  • BGH, 13.01.2005 - 3 StR 473/04

    Urteilsgründe (Mitteilung der Tatsachen; rechtliche Würdigung); Hehlerei

    Denn Dritter im Sinne des § 259 StGB kann nicht ein Vortäter sein (BGH NStZ 1995, 595).
  • BGH, 08.03.2022 - 3 StR 456/21

    Gewerbsmäßige Bandenhehlerei (gemischte Banden; Absatzerfolg; Drittverschaffen);

    § 259 Abs. 1 StGB unterscheidet den Vortäter als "anderen" von dem "Dritten", dem die Sache verschafft werden kann, weshalb ein Verschaffen an den Vortäter nicht unter den Tatbestand fällt (BGH, Beschluss vom 22. August 2019 - 1 StR 205/19, NStZ-RR 2019, 379, 380; vgl. auch BGH, Urteil vom 18. Mai 1995 - 4 StR 41/95, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Absatzhilfe 6).
  • BGH, 22.08.2019 - 1 StR 205/19

    Hehlerei (straflose Ersatzhehlerei: Empfang einer Überweisung im Wert der

    § 259 Abs. 1 StGB unterschiedet im objektiven Tatbestand den Vortäter als ?anderen? von dem ?Dritten?, dem die Sache verschafft werden kann (BGH ,Urteil vom 18. Mai 1995 - 4 StR 41/95 Rn. 8-10, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Absatzhilfe 6, NStZ 1995, 595), weshalb ein Verschaffen an den Vortäter nicht unter den Tatbestand des § 259 Abs. 1 StGB fällt.
  • BGH, 30.09.2020 - 3 StR 511/19

    Beihilfe durch neutrale Handlungen; Hehlerei (Absatzerfolg; subjektiver

    Hinzu kommt, dass der Bruder als Vortäter des Diebstahls (wohl) nicht "Dritter' im Sinne des § 259 Abs. 1 StGB ist (vgl. BGH, Urteil vom 18. Mai 1995 - 4 StR 41/95, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Absatzhilfe 6; Beschluss vom 13. Januar 2005 - 3 StR 473/04, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Vortat 8; MüKoStGB/Maier, 3. Aufl., § 259 Rn. 153 ff.; vgl. aber auch BGH, Urteil vom 7. August 1979 - 1 StR 176/79, NJW 1979, 2621; Schönke/Schröder/ Hecker, StGB, 30. Aufl., § 259 Rn. 44).
  • BGH, 15.12.1999 - 3 StR 448/99

    Tatbestand der Begünstigung

    Der Bundesgerichtshof hat noch nicht entschieden, ob in solchen Fällen eine Strafbarkeit nach § 257 StGB in der seit 1. Januar 1975 geltenden Fassung gegeben ist (offen gelassen von BGH, Urt. vom 18. Mai 1995 - 4 StR 41/95; vgl. zur alten Fassung: BGHSt 11, 343, 345).
  • BGH, 03.12.2013 - 4 StR 434/13

    Revisionsgerichtliche Kontrolle einer strafgerichtlichen Beweiswürdigung

    Der Senat stellt das Verfahren bezüglich des Angeklagten C. gemäß § 154 Abs. 2 StPO ein, soweit er wegen Hehlerei verurteilt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2005 - 3 StR 473/04, StraFo 2005, 214, 215 einerseits und Urteil vom 18. Mai 1995 - 4 StR 41/95, NStZ 1995, 595, andererseits).
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Rechtsprechung
   BGH, 12.07.1995 - 2 StR 60/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2076
BGH, 12.07.1995 - 2 StR 60/95 (https://dejure.org/1995,2076)
BGH, Entscheidung vom 12.07.1995 - 2 StR 60/95 (https://dejure.org/1995,2076)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 1995 - 2 StR 60/95 (https://dejure.org/1995,2076)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 537
  • NStZ 1995, 595
  • StV 1996, 273
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.12.1988 - 1 StR 620/88

    Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende

    Auszug aus BGH, 12.07.1995 - 2 StR 60/95
    Voraussetzung ist jedoch, daß Gründe vorliegen, die unter dem Gesichtspunkt der Erziehung von besonderem Gewicht sind und zur Verfolgung dieses Zweckes über die üblichen Strafzumessungsgesichtspunkte hinaus das Nebeneinander zweier Jugendstrafen notwendig erscheinen lassen (BGHSt 36, 37, 42 f mit Anmerkungen von Brunner JR 1989, 522; Walter/Pieplow NStZ 1989, 577 f; Sonnen JA 1989, 439; Ranft Jura 1990, 464 f).

    Zwar ist die Entscheidung über die Anwendung des § 31 Abs. 3 Satz 1 JGG jeweils für den Einzelfall zu treffen (BGHSt 22, 21, 23; 36, 42) [BGH 07.11.1988 - 1 StR 620/88]und steht im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters (BGHSt 36, 44; BGH NStZ 1985, 410), doch sind die Ausführungen der Jugendkammer hierzu nicht rechtsfehlerfrei.

    Bei Bemessung der neuen Jugendstrafe muß deshalb der Gesichtspunkt der Erziehung ganz im Vordergrund stehen (BGHSt 36, 43, 44 [BGH 07.11.1988 - 1 StR 620/88]; BGH NStZ 1985, 410), Schuldausgleich und Sühne (vgl. insoweit aber UA S. 36) müssen hier weitgehend in den Hintergrund treten, die neue Strafe darf sich nicht als eine "Aufstockung" (vgl. Brunner JR 1989, 522) der bisher verhängten Strafe darstellen.

  • BGH, 05.03.1985 - 1 StR 31/85

    Verlesung beweiserheblicher Schriftstücke - Begehung einer Straftat durch einen

    Auszug aus BGH, 12.07.1995 - 2 StR 60/95
    Zwar ist die Entscheidung über die Anwendung des § 31 Abs. 3 Satz 1 JGG jeweils für den Einzelfall zu treffen (BGHSt 22, 21, 23; 36, 42) [BGH 07.11.1988 - 1 StR 620/88]und steht im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters (BGHSt 36, 44; BGH NStZ 1985, 410), doch sind die Ausführungen der Jugendkammer hierzu nicht rechtsfehlerfrei.

    Bei Bemessung der neuen Jugendstrafe muß deshalb der Gesichtspunkt der Erziehung ganz im Vordergrund stehen (BGHSt 36, 43, 44 [BGH 07.11.1988 - 1 StR 620/88]; BGH NStZ 1985, 410), Schuldausgleich und Sühne (vgl. insoweit aber UA S. 36) müssen hier weitgehend in den Hintergrund treten, die neue Strafe darf sich nicht als eine "Aufstockung" (vgl. Brunner JR 1989, 522) der bisher verhängten Strafe darstellen.

  • BGH, 13.12.1967 - 2 StR 548/67

    Absehen von der Einbeziehung schon abgeurteilter Straftaten in die neue

    Auszug aus BGH, 12.07.1995 - 2 StR 60/95
    Zwar ist die Entscheidung über die Anwendung des § 31 Abs. 3 Satz 1 JGG jeweils für den Einzelfall zu treffen (BGHSt 22, 21, 23; 36, 42) [BGH 07.11.1988 - 1 StR 620/88]und steht im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters (BGHSt 36, 44; BGH NStZ 1985, 410), doch sind die Ausführungen der Jugendkammer hierzu nicht rechtsfehlerfrei.
  • BGH, 09.12.1988 - 2 StR 279/88

    Prozesshindernis durch verweigerte Aussagegenehmigung für einen V-Mann der

    Auszug aus BGH, 12.07.1995 - 2 StR 60/95
    Zwar ist die Entscheidung über die Anwendung des § 31 Abs. 3 Satz 1 JGG jeweils für den Einzelfall zu treffen (BGHSt 22, 21, 23; 36, 42) [BGH 07.11.1988 - 1 StR 620/88]und steht im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters (BGHSt 36, 44; BGH NStZ 1985, 410), doch sind die Ausführungen der Jugendkammer hierzu nicht rechtsfehlerfrei.
  • BGH, 25.10.1960 - 1 StR 406/60

    Annahme des Diebstahls eines Autos bei Vorliegen der Absicht des Täters des

    Auszug aus BGH, 12.07.1995 - 2 StR 60/95
    Dazu kommt folgendes: Der Anwendung von § 31 Abs. 3 Satz 1 JGG steht zwar nicht entgegen, daß eine Aburteilung der Taten des Angeklagten in einem Verfahren möglich gewesen wäre (BGH, Urt. v. 25. Oktober 1960 - 1 StR 406/60).
  • BGH, 11.11.1960 - 4 StR 387/60

    "Schuldstrafe" nach § 17 JGG

    Auszug aus BGH, 12.07.1995 - 2 StR 60/95
    Dem Gedanken der Schuldschwere (vgl. BGHSt 15, 224; BGHR JGG § 17 Abs. 2 Strafzwecke 1; Eisenberg JGG 6. Aufl. § 18 Rdn. 20 m.w.N.) kann in diesem Zusammenhang nur geringe Bedeutung zukommen, es darf keine angesichts der Schuldschwere unangemessen hohe Strafe verhängt werden.
  • BGH, 08.07.1986 - 5 StR 234/86

    Sinn und Zweck einer hohen Jugendstrafe

    Auszug aus BGH, 12.07.1995 - 2 StR 60/95
    Dem Gedanken der Schuldschwere (vgl. BGHSt 15, 224; BGHR JGG § 17 Abs. 2 Strafzwecke 1; Eisenberg JGG 6. Aufl. § 18 Rdn. 20 m.w.N.) kann in diesem Zusammenhang nur geringe Bedeutung zukommen, es darf keine angesichts der Schuldschwere unangemessen hohe Strafe verhängt werden.
  • BGH, 15.10.2015 - 2 StR 274/15

    Einbeziehung einer vorherigen jugendstrafrechtlichen Verurteilung (neue

    Diese Entscheidung ist jeweils für den Einzelfall zu treffen und steht im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters (vgl. auch Senat, Beschluss vom 12. Juli 1995 - 2 StR 60/95, BGHR JGG § 31 Abs. 2 Nichteinbeziehung 1 mwN).

    Hieraus folgt, dass die Einheitsjugendstrafe nicht - wie das Landgericht offenbar meint - zwingend höher sein muss als die einbezogene Verurteilung (Senat, Urteil vom 2. Mai 1990 - 2 StR 64/90, BGHSt 37, 34, 40; Beschlüsse vom 23. Oktober 1991 - 2 StR 457/91, BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 5 und vom 12. Juli 1995 - 2 StR 60/95, BGHR JGG § 31 Abs. 2 Nichteinbeziehung 1).

  • BGH, 14.12.1999 - 1 StR 471/99

    Verhängung von zwei unabhängig nebeneinander stehenden Jugendstrafen; Mord;

    Dem Angeklagten soll durch die Bildung zweier selbständiger Jugendstrafen das Ausmaß seiner erneuten Rechtsgutsverletzung eindringlich nahegebracht und er soll nicht in dem Glauben bestärkt werden, er habe "freie Hand" für die Begehung weiterer Straftaten (BGHSt 36, 37, 43; BGH NStZ 1995, 595 m.w.Nachw.).
  • BGH, 09.07.2004 - 2 StR 150/04

    Freiheitsberaubung und Raub (Spezialität; Konkurrenzen); einheitliche

    Ein Absehen von der Einbeziehung erfordert Gründe, die unter dem Gesichtspunkt der Erziehung von ganz besonderem Gewicht sind und zur Verfolgung dieses Zwecks über die üblichen Strafzumessungspunkte hinaus das Nebeneinander zweier Jugendstrafen notwendig erscheinen lassen (vgl. BGHSt 36, 37, 42 ff.; BGH StV 1996, 273; BGHR JGG § 31 Abs. 3 Nichteinbeziehung 2).
  • OLG Brandenburg, 16.09.2008 - 1 Ss 60/08

    Jugendstrafrecht: Verbot der reformatio in peius; Nichteinbeziehung früherer

    Um die Ausnahmevorschrift des § 31 Abs. 3 JGG anwenden zu können, müssen Gründe gegeben sein und in den Urteilsgründen dargestellt werden, die unter dem Gesichtspunkt der Erziehung von ganz besonderem Gewicht sind und zur Verfolgung dieses Zweckes über die üblichen Strafzumessungsgesichtspunkte hinaus das Nebeneinander zweier Ahndungen notwendig erscheinen lassen (für Jugendstrafen: vgl. BGHSt 36, 37, 42; BGH StV 1996, 273).
  • BGH, 08.04.1997 - 4 StR 31/97

    Rechtsfolge hinsichtlich der Ahndung von Straftaten eines Heranwachsenden nach

    Um § 31 Abs. 3 JGG anwenden zu können, müssen Gründe vorliegen, die unter dem Gesichtspunkt der Erziehung von ganz besonderem Gewicht sind und zur Verfolgung dieses Zweckes über die üblichen Strafzumessungsgesichtspunkte hinaus das Nebeneinander zweier Jugendstrafen notwendig erscheinen lassen (BGHSt 36, 42 [BGH 07.11.1988 - 1 StR 620/88]; BGH StV 1996, 273 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 16.01.2003 - 3 Ss 1062/02

    Jugendrecht; Einbeziehung einer früheren Verurteilung; mehrere Jugendstrafen;

    Dem Angeklagten soll dann durch die Bildung zweier selbständiger Jugendstrafen das Ausmaß seiner erneuten Rechtsgutsverletzung eindringlich nahegebracht und er soll nicht in dem Glauben bestärkt werden, er habe "freie Hand" für die Begehung weiterer Straftaten (BGH, NStZ 2000, 263; BGHSt 36, 37, 43; BGH NStZ 1995, 595 m.w.N.).
  • BGH, 31.10.1995 - 5 StR 470/95

    Verurteilung wegen Beihilfe zum versuchten Mord - Strafzweck des

    Voraussetzung ist jedoch, daß Gründe vorliegen, die unter dem Gesichtspunkt der Erziehung von besonderem Gewicht sind und zur Verfolgung dieses Zweckes über die üblichen Strafzumessungsgesichtspunkte hinaus das Nebeneinander zweier Jugendstrafen notwendig erscheinen lassen (BGH, Beschluß vom 12. Juli 1995 - 2 StR 60/95 - m.w.N.).
  • AG Bernau, 03.08.2007 - 5 Ls 21/07

    Jugendstrafrecht: Bildung einer Einheitsjugendstrafe; Verhängung einer

    40 Hiernach war zum Zeitpunkt der Verurteilung und zwar losgelöst von der Rechtsfolgenentscheidung im einbezogenen Urteil vom 11.10.2006 unter Neubewertung des Gesamtverhaltens des Angeklagten einerseits sowie der von ihm begangenen Straftaten andererseits eine einheitliche Rechtsfolge im Sinne des § 31 Abs. 2 JGG zu bestimmen, (BGH-Beschluss vom 20.08.1998 - 4 STR 387/98 BGH, St. 37, 34, BGH  StV 1996, 273 ff., vgl. Ostendorf, NSTZ 1991, 184 ff., LG Gera, GVJJ-Journal 3/1998, 280).
  • BGH, 27.02.1996 - 4 StR 25/96

    Neue Bewertung früher begangener Straftaten im Rahmen einer Gesamtwürdigung bei

    Die Jugendkammer hat die hierüber nach pflichtgemäßem Ermessen für den Einzelfall zu treffende Entscheidung (BGHSt 22, 21, 23; 36, 42, 44 [BGH 07.11.1988 - 1 StR 620/88]; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Nichteinbeziehung 1) nur formelhaft damit begründet, die verbliebene Restjugendstrafe aus dem Urteil vom 1. Dezember 1992 sei gegenüber der neuen Verurteilung ohne Bedeutung.
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