Weitere Entscheidung unten: BGH, 12.10.1994

Rechtsprechung
   BGH, 07.10.1994 - 2 StR 319/94   

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BGH, 07.10.1994 - 2 StR 319/94 (https://dejure.org/1994,1174)
BGH, Entscheidung vom 07.10.1994 - 2 StR 319/94 (https://dejure.org/1994,1174)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 1994 - 2 StR 319/94 (https://dejure.org/1994,1174)
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Blutrache

§ 211 StGB, sonstiger niedriger Beweggrund, Ostanatolier, "andere Vorstellungswelt", deutscher Wertemaßstab für den objektiven Mordtatbestand, subjektiver Tatbestand: Bewußtsein der Umstände

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines in der Türkei lebenden Zeugen - Antrag auf Verlesung der richterlichen Vernehmung eines türkischen Polizeibeamten - Annahme eines Mordes aus niedrigen Beweggründen bei einem von den Wertvorstellungen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 602
  • MDR 1995, 186
  • NStZ 1995, 79
  • StV 1996, 208
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.08.1987 - 2 StR 197/87

    Vorliegen einer Tötung aus niedrigen Beweggründen - Bewußtes provozieren einer

    Auszug aus BGH, 07.10.1994 - 2 StR 319/94
    Diese Bewertung führt allerdings dann nicht zu einer Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen, wenn dem Täter bei der Tat die Umstände nicht bewußt waren, die die Niedrigkeit seiner Beweggründe ausmachen, oder wenn es ihm nicht möglich war, seine gefühlsmäßigen Regungen, die sein Handeln bestimmen, gedanklich zu beherrschen und willensmäßig zu steuern (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 2, 4, 10, 12, 15, 24, 28).
  • BGH, 08.12.1987 - 4 StR 646/87

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 07.10.1994 - 2 StR 319/94
    Diese Bewertung führt allerdings dann nicht zu einer Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen, wenn dem Täter bei der Tat die Umstände nicht bewußt waren, die die Niedrigkeit seiner Beweggründe ausmachen, oder wenn es ihm nicht möglich war, seine gefühlsmäßigen Regungen, die sein Handeln bestimmen, gedanklich zu beherrschen und willensmäßig zu steuern (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 2, 4, 10, 12, 15, 24, 28).
  • BGH, 21.03.1989 - 1 StR 16/89

    Subjektive Erfordernisse hinsichtlich niedriger Beweggründe

    Auszug aus BGH, 07.10.1994 - 2 StR 319/94
    Diese Bewertung führt allerdings dann nicht zu einer Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen, wenn dem Täter bei der Tat die Umstände nicht bewußt waren, die die Niedrigkeit seiner Beweggründe ausmachen, oder wenn es ihm nicht möglich war, seine gefühlsmäßigen Regungen, die sein Handeln bestimmen, gedanklich zu beherrschen und willensmäßig zu steuern (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 2, 4, 10, 12, 15, 24, 28).
  • BGH, 30.07.1986 - 2 StR 307/86

    Aufhebung einer Verminderung der Schuldfähigkeit aufgrund des Grades der

    Auszug aus BGH, 07.10.1994 - 2 StR 319/94
    Diese Bewertung führt allerdings dann nicht zu einer Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen, wenn dem Täter bei der Tat die Umstände nicht bewußt waren, die die Niedrigkeit seiner Beweggründe ausmachen, oder wenn es ihm nicht möglich war, seine gefühlsmäßigen Regungen, die sein Handeln bestimmen, gedanklich zu beherrschen und willensmäßig zu steuern (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 2, 4, 10, 12, 15, 24, 28).
  • BGH, 06.07.1988 - 4 StR 241/88

    Prüfung der Steuerungsfähigkeit der gefühlsmäßigen Tatantriebe als Vorausetzung

    Auszug aus BGH, 07.10.1994 - 2 StR 319/94
    Diese Bewertung führt allerdings dann nicht zu einer Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen, wenn dem Täter bei der Tat die Umstände nicht bewußt waren, die die Niedrigkeit seiner Beweggründe ausmachen, oder wenn es ihm nicht möglich war, seine gefühlsmäßigen Regungen, die sein Handeln bestimmen, gedanklich zu beherrschen und willensmäßig zu steuern (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 2, 4, 10, 12, 15, 24, 28).
  • BGH, 08.01.1993 - 3 StR 568/92

    Subjektive Seite des Mordmerkmals "niedrige Beweggründe"

    Auszug aus BGH, 07.10.1994 - 2 StR 319/94
    Diese Bewertung führt allerdings dann nicht zu einer Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen, wenn dem Täter bei der Tat die Umstände nicht bewußt waren, die die Niedrigkeit seiner Beweggründe ausmachen, oder wenn es ihm nicht möglich war, seine gefühlsmäßigen Regungen, die sein Handeln bestimmen, gedanklich zu beherrschen und willensmäßig zu steuern (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 2, 4, 10, 12, 15, 24, 28).
  • BGH, 18.01.1994 - 1 StR 745/93

    Ladung an der Costa Brava - § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO, kein Verbot der

    Auszug aus BGH, 07.10.1994 - 2 StR 319/94
    Die Rüge der Revision, der Beschluß enthalte eine unzulässige Beweisantizipation geht schon deswegen fehl, weil das Gericht bei der Entscheidung über einen Beweisantrag, mit dem die Vernehmung eines im Ausland lebenden Zeugen beantragt wird, vom Verbot der Beweisantizipation befreit ist (BGHSt 40, 60 [BGH 18.01.1994 - 1 StR 745/93] = StV 94, 229).
  • BGH, 10.11.1993 - 3 StR 476/93

    Voraussetzungen für die Annahme eines niedrigen Beweggrundes

    Auszug aus BGH, 07.10.1994 - 2 StR 319/94
    Diese Bewertung führt allerdings dann nicht zu einer Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen, wenn dem Täter bei der Tat die Umstände nicht bewußt waren, die die Niedrigkeit seiner Beweggründe ausmachen, oder wenn es ihm nicht möglich war, seine gefühlsmäßigen Regungen, die sein Handeln bestimmen, gedanklich zu beherrschen und willensmäßig zu steuern (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 2, 4, 10, 12, 15, 24, 28).
  • BGH, 28.08.1979 - 1 StR 282/79
    Auszug aus BGH, 07.10.1994 - 2 StR 319/94
    Wurde der einem fremden Kulturkreis - der Blutrache duldet oder gar fordert - entstammende Täter noch derart stark von den Vorstellungen und Anschauungen seiner Heimat beherrscht, daß er sich von ihnen zur Tatzeit aufgrund seiner Persönlichkeit und der gesamten Lebensumstände nicht lösen konnte, dann kann ausnahmsweise auch bei einer Tötung aus Blutrache eine Verurteilung lediglich wegen Totschlages in Betracht kommen (vgl. auch BGH GA 1967, 244; BGH, Beschluß vom 17. März 1977 - 4 StR 665/76 und Urteil vom 28. August 1979 - 1 StR 282/79).
  • BGH, 10.01.2006 - 5 StR 341/05

    Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe bei Blutrache und vorheriger Tötung eines

    bb) Eine Tötung aus dem Motiv der "Blutrache" ist in aller Regel deshalb als besonders verwerflich und sozial rücksichtslos anzusehen, weil sich der Täter dabei seiner persönlichen Ehre und der Familienehre wegen gleichsam als Vollstrecker eines von ihm und seiner Familie gefällten Todesurteils über die Rechtsordnung und einen anderen Menschen erhebt (BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 29; Nehm in Festschrift für Albin Eser 2005 S. 419, 422 ff.; vgl. zu Tötungen aus "Blutrache" auch BGH, Urt. vom 28. August 1979 - 1 StR 282/79; BGH, StV 1998, 130; BGH, Urt. vom 24. Juni 1998 - 3 StR 219/98; BGH, Beschl. vom 23. März 2004 - 4 StR 466/03 und 9/04).
  • BGH, 04.03.2004 - 4 StR 377/03

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Begriff des Straßenverkehrs und

    Dagegen erscheint es eher fernliegend, daß der Angeklagte, der seit 1980 in Deutschland lebt und mittlerweile deutscher Staatsangehöriger ist, eine mögliche besondere Verwerflichkeit seiner Motive deswegen nicht erkannt haben könnte, weil er - wie die Revision meint - archaischen Wertvorstellungen eines Teils der türkischen Gesellschaft über Ehe und Familie verhaftet sei (vgl. auch BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 29, 41; BGH, Beschluß vom 24. April 2001 - 1 StR 122/01 - und Urteil vom 28. Januar 2004 - 2 StR 452/03).
  • BGH, 20.02.2002 - 5 StR 538/01

    Tötung eines kurdischen Liebespaares durch die PKK in Bremen

    Dabei ist der Maßstab für die Bewertung eines Beweggrundes den Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland und nicht den Anschauungen einer Volksgruppe, die die sittlichen und rechtlichen Werte dieser Rechtsgemeinschaft nicht anerkennt, zu entnehmen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 29; BGH, Beschl. vom 24. April 2001 - 1 StR 122/01; Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn. 39).
  • BGH, 28.01.2004 - 2 StR 452/03

    Verwertbarkeit von Zeugenaussagen bei nachfolgender Zeugnisverweigerung; Mord;

    Nach der schon früher vertretenen Auffassung des Senats ist jedoch der Maßstab für die objektive Bewertung eines Beweggrunds den Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland zu entnehmen, in der der Angeklagte lebt und vor deren Gericht er sich zu verantworten hat, und nicht den Anschauungen einer Volksgruppe, die sich den sittlichen und rechtlichen Werten dieser Rechtsgemeinschaft nicht in vollem Umfang verbunden fühlt (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 29 = NJW 1995, 602).
  • BGH, 25.09.2019 - 5 StR 222/19

    Niedriger Beweggrund bei Tötung zur Wiederherstellung der Familienehre (objektive

    Nur ausnahmsweise, wenn dem Täter in subjektiver Hinsicht bei der Tat die Umstände nicht bewusst waren, die die Niedrigkeit seiner Beweggründe ausmachen, oder wenn es ihm nicht möglich war, seine gefühlsmäßigen Regungen, die sein Handeln bestimmen, gedanklich zu beherrschen und willensmäßig zu steuern, kann dann statt einer Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen lediglich eine Verurteilung wegen Totschlags in Betracht kommen (BGH, Urteile vom 7. Oktober 1994 - 2 StR 319/94, NStZ 1995, 79; vom 20. Februar 2002, aaO).
  • BGH, 02.02.2000 - 2 StR 550/99

    Zum Mordmerkmal der "niedrigen Beweggründe"

    Insbesondere bedarf es keiner Entscheidung, ob die Tötung eines vermeintlichen Vergewaltigers auf Grund einer auf "soziokulturellen und religiösen Wertvorstellungen beruhenden Vergeltungspflicht" der Annahme niedriger Beweggründe im Sinne des § 211 StGB entgegenstehen würde (ablehnend für den Fall der Blutrache vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 29 = BGH StV 1996, 208 f. m. Anm. Fabricius; vgl. aber auch BGH StV 1997, 565 f.; BGH, Urt. v. 28. August 1979 - 1 StR 282/79; zum Phänomen der Blutrache allgemein: vgl. Wahl, Kriminalistik 1985, 103 ff.; für Tötung zur Rettung der Familienehre oder aus Gründen der Selbstjustiz vgl. BGH NJW 1980, 537 und StV 1981, 399 f.; 1994, 182 = BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 28; BGH StV 1998, 130 f.), da sich die Tat der Angeklagten gegen einen unbeteiligten Dritten richtete.
  • LG Osnabrück, 23.03.2012 - 10 KLs 37/11

    Sprengstoffanschlag; Pyrotechnik; Fußballstadion

    Auch im Lichte der von der Verteidigung erstrebten Übertragung der sogenannten "Ehrenmord"-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe (vgl. BGH NStZ 2004, 332; 1995, 79) vermag die Kammer die Herkunft des Angeklagten und seine Verbundenheit zum italienischen Fußball nicht strafmildernd zu bewerten.
  • KG, 10.04.1997 - 2 StE 2/93

    Mykonos-Attentat

    Abgesehen davon, daß der Maßstab für die Bewertung eines Beweggrundes den Vorstellungen der hier geltenden Werteordnung zu entnehmen ist (vgl. BGH NStZ 1996, 80; 1995, 79), kommt es darauf schon deshalb nicht an, weil R nicht aufgrund traditioneller Moral- und Wertvorstellungen seiner Heimat bereit war, die Tötungen auszuführen (vgl. BGH NStZ 1995, 79 betreffend Blutrache; BGH StV.
  • BGH, 26.06.1997 - 4 StR 180/97

    Antrag auf Abberufung des Pflichtverteidigers und Bestellung eines anderen

    Da bei der Prüfung der Frage, ob Tötungsbeweggründe als "niedrig" im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB zu bewerten sind, die besonderen Anschauungen und Wertvorstellungen berücksichtigt werden müssen, denen ein in der Bundesrepublik Deutschland lebender ausländischer Täter wegen seiner fortdauernden Bindung an die heimatliche Kultur verhaftet ist (BGH, Urteil vom 8. September 1982 - 3 StR 228/82; vgl. auch BGH StV 1996, 208 mit Anm. Fabricius; Tröndle a.a.O. Rdn. 5 c jeweils m.w.N.), ist diese Wertung aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden.
  • BGH, 07.02.1996 - 2 StR 571/95

    Mord - Niedrige Beweggründe - Mordmerkmal - Triebhaft bestimmte Tat -

    Zutreffend ist der damit gewählte rechtliche Ansatz; es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß eine Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen nicht in Betracht kommt, wenn der Täter bei einer von gefühlsmäßigen oder triebhaften Regungen bestimmten Tat - subjektiv - außerstande war, seine - objektiv - niedrigen Motive gedanklich zu beherrschen und willensmäßig zu steuern (vgl. BGHSt 28, 210, 212 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78]; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 6, 15, 16, 26, 29).
  • BGH, 06.11.1997 - 5 StR 548/97

    Aufhebung des Ausspruchs über die Dauer der Jugendstrafe durch eine Revision -

  • BGH, 24.04.2001 - 1 StR 122/01

    Maßstab für die Bewertung der niedrigen Beweggründe

  • VG Stuttgart, 05.08.2008 - 5 K 1081/06

    Zur Anwendung des Art 28 Abs 3a EGRL 38/2004 auf assoziationsberechtigte

  • BGH, 12.09.1995 - 1 StR 437/95

    Fremder Kulturkreis - Eingewurzelte Vorstellungen - Befolgung deutscher

  • BGH, 28.06.2000 - 1 StR 199/00

    Niedrige Beweggründe bei Tötung als Bestrafungsaktion

  • LG Aachen, 09.05.2022 - 52 Ks 17/21
  • VG Stuttgart, 05.08.2008 - 15 K 1081/06

    Anwendbarkeit der Beschränkungen des Art. 28 Abs. 3 lit. a Richtlinie 38/2004/EG

  • LG Aachen, 29.05.2018 - 52 Ks 10/18

    Mord, Heimtücke, niedrige Beweggründe, fremder Kulturkreis, Ehrenmord, besondere

  • LG Aachen, 23.02.2022 - 52 Ks 19/21

    Mord, Femizid

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Rechtsprechung
   BGH, 12.10.1994 - 3 StR 341/94   

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https://dejure.org/1994,1750
BGH, 12.10.1994 - 3 StR 341/94 (https://dejure.org/1994,1750)
BGH, Entscheidung vom 12.10.1994 - 3 StR 341/94 (https://dejure.org/1994,1750)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 1994 - 3 StR 341/94 (https://dejure.org/1994,1750)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 269
  • NStZ 1995, 79
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 21.09.1983 - 2 StR 19/83

    Zwei selbstständige Taten bei gefährlicher Körperverletzung und zeitlich

    Auszug aus BGH, 12.10.1994 - 3 StR 341/94
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs tritt nämlich die Körperverletzung nach § 223, § 223 a StGB hinter einem durch dieselbe Handlung begangenen Tötungsdelikt grundsätzlich zurück, und zwar auch im Verhältnis zu einer "nur" versuchten Tötung (vgl. BGHSt 16, 122 ff.; 21, 265 ff.; 22, 248 ff. [BGH 08.10.1968 - 5 StR 462/68]; BGHR StGB § 211 I Konkurrenzen 1 und § 223 a Konkurrenzen 2; ferner BGH bei Dallinger MDR 1969, 902 und MDR 1974, 366; BGH bei Holtz MDR 1981, 99 und MDR 1986, 622; BGH NJW 1984, 1568).

    Soweit dabei zur Begründung unter anderem darauf verwiesen wird, daß die Körperverletzung ein "notwendiges Durchgangsstadium" für die Tötung darstelle (vgl. etwa BGH NJW 1984, 1568; BGH bei Holtz MDR 1986, 622), bedeutet das nicht, daß die Körperverletzung nur dann verdrängt wird, wenn sie zur Herbeiführung des Todes unbedingt erforderlich ist, und daß jede über das zur Tötung unbedingt erforderliche Maß hinausgehende Mißhandlung rechtlich selbständige Bedeutung als tateinheitlich begangene Körperverletzung hat.

  • BGH, 24.03.1993 - 3 StR 485/92

    Strafprozeßrecht: Kognitionspflicht bei Ausklammerung eines Raubes

    Auszug aus BGH, 12.10.1994 - 3 StR 341/94
    Dazu bedarf es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einer sorgfältigen Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände, die für oder gegen die Annahme eines auch bloß bedingten Tötungswillens sprechen können (vgl. u.a. BGHR StGB § 212 I Vorsatz, bedingter 22, 30, 35, 37 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 31.07.1992 - 4 StR 308/92

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 12.10.1994 - 3 StR 341/94
    Dazu bedarf es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einer sorgfältigen Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände, die für oder gegen die Annahme eines auch bloß bedingten Tötungswillens sprechen können (vgl. u.a. BGHR StGB § 212 I Vorsatz, bedingter 22, 30, 35, 37 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.01.1994 - 3 StR 636/93

    Gefährlichkeit - Vorsatz - Indiz - Tötung - Messerstich

    Auszug aus BGH, 12.10.1994 - 3 StR 341/94
    Dazu bedarf es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einer sorgfältigen Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände, die für oder gegen die Annahme eines auch bloß bedingten Tötungswillens sprechen können (vgl. u.a. BGHR StGB § 212 I Vorsatz, bedingter 22, 30, 35, 37 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 24.08.1990 - 3 StR 311/90

    Annahme von dolus eventualis aufgrund nicht erfolgter umfassender Würdigung der

    Auszug aus BGH, 12.10.1994 - 3 StR 341/94
    Dazu bedarf es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einer sorgfältigen Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände, die für oder gegen die Annahme eines auch bloß bedingten Tötungswillens sprechen können (vgl. u.a. BGHR StGB § 212 I Vorsatz, bedingter 22, 30, 35, 37 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 26.05.1970 - 1 StR 132/70

    Anforderungen der Verletzung des Verfahrensrechts und des sachlichen Rechts bei

    Auszug aus BGH, 12.10.1994 - 3 StR 341/94
    Denn der Senat hat unter Anwendung von Beschwerdegrundsätzen (§ 309 Abs. 2 StPO) selbständig und ohne Beschränkung auf Rechtsfragen zu prüfen und zu entscheiden, ob das Ablehnungsgesuch rechtzeitig vorgebracht und sachlich gerechtfertigt war oder nicht (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BGHSt 18, 200, 203; 21, 85, 88 [BGH 13.07.1966 - 2 StR 157/66]; 23, 265, 267; BGH NJW 1985, 443, 444).
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 136/61
    Auszug aus BGH, 12.10.1994 - 3 StR 341/94
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs tritt nämlich die Körperverletzung nach § 223, § 223 a StGB hinter einem durch dieselbe Handlung begangenen Tötungsdelikt grundsätzlich zurück, und zwar auch im Verhältnis zu einer "nur" versuchten Tötung (vgl. BGHSt 16, 122 ff.; 21, 265 ff.; 22, 248 ff. [BGH 08.10.1968 - 5 StR 462/68]; BGHR StGB § 211 I Konkurrenzen 1 und § 223 a Konkurrenzen 2; ferner BGH bei Dallinger MDR 1969, 902 und MDR 1974, 366; BGH bei Holtz MDR 1981, 99 und MDR 1986, 622; BGH NJW 1984, 1568).
  • BGH, 08.10.1968 - 5 StR 462/68
    Auszug aus BGH, 12.10.1994 - 3 StR 341/94
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs tritt nämlich die Körperverletzung nach § 223, § 223 a StGB hinter einem durch dieselbe Handlung begangenen Tötungsdelikt grundsätzlich zurück, und zwar auch im Verhältnis zu einer "nur" versuchten Tötung (vgl. BGHSt 16, 122 ff.; 21, 265 ff.; 22, 248 ff. [BGH 08.10.1968 - 5 StR 462/68]; BGHR StGB § 211 I Konkurrenzen 1 und § 223 a Konkurrenzen 2; ferner BGH bei Dallinger MDR 1969, 902 und MDR 1974, 366; BGH bei Holtz MDR 1981, 99 und MDR 1986, 622; BGH NJW 1984, 1568).
  • BGH, 03.10.1984 - 2 StR 166/84

    Strafbarkeit wegen Hehlerei - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 12.10.1994 - 3 StR 341/94
    Denn der Senat hat unter Anwendung von Beschwerdegrundsätzen (§ 309 Abs. 2 StPO) selbständig und ohne Beschränkung auf Rechtsfragen zu prüfen und zu entscheiden, ob das Ablehnungsgesuch rechtzeitig vorgebracht und sachlich gerechtfertigt war oder nicht (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BGHSt 18, 200, 203; 21, 85, 88 [BGH 13.07.1966 - 2 StR 157/66]; 23, 265, 267; BGH NJW 1985, 443, 444).
  • BVerfG, 25.07.1967 - 2 BvR 586/63

    Verfassungswidrige Überbesetzung eines gerichtlichen Spruchkörpers

    Auszug aus BGH, 12.10.1994 - 3 StR 341/94
    Durch die danach zulässige und gebotene Berücksichtigung rechtsfehlerhaft unbeachtet gebliebenen Vorbringens durch das insoweit sachlich als Beschwerdegericht entscheidende Revisionsgericht wird eine etwaige Verletzung rechtlichen Gehörs geheilt (vgl. BVerfGE 22, 282, 286 f. [BVerfG 25.07.1967 - 2 BvR 586/63]; Engelhardt in KK-StPO 3. Aufl. § 309 Rz. 8).
  • BGH, 13.07.1966 - 2 StR 157/66

    Tötung eines Gastes einer Schankwirtschaft durch einen gegen das linke Auge

  • BGH, 30.06.1967 - 4 StR 194/67
  • BGH, 12.12.1962 - 2 StR 495/62

    Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes im Sinne von §

  • BGH, 30.03.1994 - StB 2/94

    Tagebuch - Beschlagnahme - Auswertung

  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

  • BGH, 22.09.1988 - 1 StR 532/88

    Möglichkeit der Verurteilung wegen tateinheitlich begangener gefährlicher

  • BGH, 31.07.1980 - 2 StR 215/80

    Sonstiger minder schwerer Fall i.S. von § 213 StGB - Konkurrenz zwischen

  • BGH, 11.12.2003 - 3 StR 120/03

    Privilegierung (privilegierende Spezialität; Verabreichen von Betäubungsmitteln;

    Zwar könnte es auf ein derartiges Konkurrenzverhältnis der beiden Vorschriften hindeuten, daß § 30 Abs. 1 Nr. 3 BtMG die Todesfolge, die als notwendiges Durchgangsstadium zum Todeseintritt objektiv stets auch eine Körperverletzung beinhaltet (vgl. BGHSt 44, 196, 199; BGH NStZ 1995, 79, 80; 1997, 233, 234), nur bei leichtfertiger Herbeiführung des Todes zur Verwirklichung des Qualifikationstatbestandes genügen läßt und hierfür lediglich Freiheitsstrafe von nicht unter zwei Jahren androht, während § 227 Abs. 1 StGB Freiheitsstrafe von nicht unter drei Jahren vorsieht, obwohl hier für die Verursachung des Todes jede Form der Fahrlässigkeit zur Tatbestandserfüllung ausreicht (§ 18 StGB).
  • BGH, 23.07.1998 - 4 StR 212/98

    Konkurrenzverhältnis zwischen versuchtem Tötungsdelikt und vorsätzlicher

    Dagegen hat der 2. Strafsenat noch durch Urteil vom 29. Oktober 1997 - 2 StR 280/97 - ausdrücklich an der früheren Rechtsprechung festgehalten und den Schuldspruch des angefochtenen Urteils dahin geändert, daß die Verurteilung wegen - neben versuchtem Totschlag - tateinheitlich begangener gefährlicher Körperverletzung entfällt; ebenso hat der 3. Strafsenat in dem Urteil BGHR StGB § 223a Konkurrenzen 5 entschieden.
  • BGH, 05.04.1995 - 5 StR 681/94

    Ablehnung - Ablehnungsgesuch - Frist - Fristversäumnis - Prüfung des Einzelfalls

    Die Prüfung der zulässig erhobenen Verfahrensrügen nach Beschwerdegrundsätzen (BGH NStZ 1992, 290; NStZ 1993, 141; BGH Urteil vom 12. Oktober 1994 - 3 StR 341/94 -) ergibt folgendes:.
  • BGH, 21.06.1995 - 2 StR 67/95

    Beweisantrag - Zeugenanhörung - Gegenüberstellung - Beweisthema -

    Desweiteren wird zu beachten sein, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Körperverletzungsdelikte hinter einem durch dieselbe Handlung begangenen (vollendeten oder versuchten) Tötungsverbrechen zurücktreten (BGHSt 16, 122; 21, 265; 22, 248 [BGH 08.10.1968 - 5 StR 462/68]; BGHR StGB § 223 a Konkurrenzen 2 und 5 m.w.N.).
  • BGH, 08.03.1996 - 3 StR 474/95
    Nach Überzeugung des Landgerichts hat der Angeklagte durch den Schlag mit der Kette zunächst eine gefährliche Körperverletzung begangen, die den eigentlichen Tötungsversuch weder vorbereiten noch erleichtern sollte (vgl. BGHR StGB § 223 a Konkurrenzen 5, 1, 2).
  • BGH, 14.05.1997 - 2 StR 97/97

    Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Tötungsversuch

    Sollte der neu entscheidende Tatrichter wiederum zu einer Verurteilung wegen versuchten Totschlags kommen, so wird er zu beachten haben, daß gefährliche Körperverletzung nach § 223 a StGB hinter einem durch dieselbe Handlung begangenen versuchten Tötungsdelikt zurücktritt (BGHR StGB § 223 a Konkurrenzen 5).
  • BGH, 12.07.1995 - 5 StR 340/95

    Gefährliche Körperverletzung - Versuchter Totschlag - Gesetzeskonkurrenz -

    Mit Rücksicht auf gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGHR StGB § 223a Konkurrenzen 5 mwN.; dagegen indes BGH, Beschlüssevom 9. März 1995 - 4 StR 56/95 - undvom 28. März 1995 - 4 StR 106/95 - und Maatz NStZ 1995, 209, 210 ff.) - hat der Senat gemäß § 154a Abs. 2 StPO den Vorwurf tateinheitlicher vollendeter gefährlicher Körperverletzung von der Verfolgung ausgenommen.
  • BGH, 19.11.1996 - 5 StR 534/96

    Abweisung der Revision

    Mit Rücksicht auf bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGHR StGB § 223 a Konkurrenzen 5 m.w.N.; dagegen indes BGHR StGB § 211 Abs. 1 Konkurrenzen 2; BGH, Beschluß vom 28. März 1995 - 4 StR 106/95 - Maatz NStZ 1995, 209, 210 ff.) hat der Senat gemäß § 154 a Abs. 2 StPO den Vorwurf tateinheitlicher besonders schwerer Körperverletzung von der Verfolgung ausgenommen.
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