Weitere Entscheidung unten: BGH, 04.10.1994

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 14.05.1993 - 1 Ss 58/93   

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https://dejure.org/1993,2930
OLG Zweibrücken, 14.05.1993 - 1 Ss 58/93 (https://dejure.org/1993,2930)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14.05.1993 - 1 Ss 58/93 (https://dejure.org/1993,2930)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14. Mai 1993 - 1 Ss 58/93 (https://dejure.org/1993,2930)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Blutprobe - Entnahme lediglich zur Operationsvorbereitung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gesundheit; Menschenwürde; Beschuldigter; Beweiswert; Blutprobe; Blut; Blutentnahme; Verwertbarkeit ; Strafverfolgungsorgane; Angeklagter; Ärzte; Schweigepflicht ; Zeugnisverweigerungsrecht; Operationsvorbereitung; Bestimmung der BAK

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 810
  • MDR 1994, 810
  • MDR 1994, 83
  • NStZ 1995, 98
  • JR 1994, 518
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Celle, 14.03.1989 - 1 Ss 41/89

    Blutprobe - Entnahme lediglich zur Operationsvorbereitung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.1993 - 1 Ss 58/93
    Es ist dabei dem Oberlandesgericht Celle (NStZ 1989, 385 ) gefolgt, das in einem dem vorliegenden ähnlichen Sachverhalt ein aus § 97 Abs. 1 Nr. 3 StPO herzuleitendes Verwertungsverbot verneint hat (so auch Kleinknecht/Meyer, a.a.O. § 81a Rdn. 33; Ranft a.a.O.).

    Die dagegen geäußerte Kritik (Wohlers NStZ 1990, 245 ; Mayer JZ 1989, 908 ) vermag nicht zu überzeugen.

  • OLG Köln, 17.12.1985 - 1 Ss 318/85

    Verdacht auf eine Trunkenheitsfahrt - Blutentnahme

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.1993 - 1 Ss 58/93
    Denn es vertritt die nach § 81a StPO zu gewinnende Blutprobe schon deshalb, weil aus Gründen der Verhältnismäßigkeit bei gleicher Beweiseignung die den Beschuldigten weniger beeinträchtigende Maßnahme getroffen werden muß (vgl. OLG Köln NStZ 1986, 234 und grundsätzlich BVerfGE 16, 194 [202]; 17, 108 [117]; 27, 211 [219]).
  • BVerfG, 25.07.1963 - 1 BvR 542/62

    Hirnkammerluftfüllung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.1993 - 1 Ss 58/93
    Denn es vertritt die nach § 81a StPO zu gewinnende Blutprobe schon deshalb, weil aus Gründen der Verhältnismäßigkeit bei gleicher Beweiseignung die den Beschuldigten weniger beeinträchtigende Maßnahme getroffen werden muß (vgl. OLG Köln NStZ 1986, 234 und grundsätzlich BVerfGE 16, 194 [202]; 17, 108 [117]; 27, 211 [219]).
  • BVerfG, 10.06.1963 - 1 BvR 790/58

    Liquorentnahme

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.1993 - 1 Ss 58/93
    Denn es vertritt die nach § 81a StPO zu gewinnende Blutprobe schon deshalb, weil aus Gründen der Verhältnismäßigkeit bei gleicher Beweiseignung die den Beschuldigten weniger beeinträchtigende Maßnahme getroffen werden muß (vgl. OLG Köln NStZ 1986, 234 und grundsätzlich BVerfGE 16, 194 [202]; 17, 108 [117]; 27, 211 [219]).
  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvR 253/68

    Uranvorkommen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.1993 - 1 Ss 58/93
    Denn es vertritt die nach § 81a StPO zu gewinnende Blutprobe schon deshalb, weil aus Gründen der Verhältnismäßigkeit bei gleicher Beweiseignung die den Beschuldigten weniger beeinträchtigende Maßnahme getroffen werden muß (vgl. OLG Köln NStZ 1986, 234 und grundsätzlich BVerfGE 16, 194 [202]; 17, 108 [117]; 27, 211 [219]).
  • BGH, 24.08.1983 - 3 StR 136/83

    Verwertung der Ergebnisse einer unzulässigen Telefonüberwachung; Verlesung einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.1993 - 1 Ss 58/93
    In Rechtsprechung und Lehre wird die Berücksichtigung solcher hypothetischer Ermittlungsverläufe bei der Entscheidung über die Verwertbarkeit von Beweisergebnissen für zulässig gehalten (BGHSt 32, 68 [70, 71]; Rogall NStZ 1988, 385 m.w.N.; Wolter NStZ 1984, 276 [277]; Roxin NStZ 1989, 376 [379]; Ranft a.a.O.).
  • BGH, 17.03.1971 - 3 StR 189/70

    Blutabnahme durch Medizinalassistent - § 81a StPO, kein Verwertungsverbot, wenn

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.1993 - 1 Ss 58/93
    Nur eine bewußt die Regelung des § 81a StPO verletzende Einwirkung der Strafverfolgungsorgane würde aber eine Verwertbarkeit der Blutprobe in Frage stellen können (BGHSt 24, 125 [131]).
  • OLG Karlsruhe, 07.05.2004 - 2 Ws 77/04

    Beweismittelverwertung: Verwertbarkeit der ohne richterliche Anordnung

    Die Erhebung der Beweise hätte nämlich auch durch eine Anordnung gem. § 81 a StPO erreicht werden können (BGHSt 24, 125, 130), weshalb auch die Vorschrift des § 97 Abs. 1 Nr. 3 StPO der Verwertung nicht entgegensteht (OLG Celle NStZ 1989, 385; OLG Zweibrücken NJW 1994, 810 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 246 f.; im Ergebnis auch OLG Hamm NJW 1967, 1524; KK-Senge zu § 81 a Rn. 14).
  • OLG Frankfurt, 23.03.1999 - 2 Ss 35/99
    Denn nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wäre es gar nicht zulässig gewesen, dem Angekl. eine weitere Blutentnahme gem. § 81 a StPO zuzumuten, obwohl bereits eine geeignete Blutprobe zur Verfügung stand (vgl. OLG Zweibrücken, NJW 1994, 810 m. w. Nachw.).

    Die Berücksichtigung hypothetischer Ermittlungsverläufe bei der Entscheidung über die Verwertbarkeit von Beweisergebnissen ist zulässig (vgl. BGHSt 32, 68 [70 f.] = NJW 1984, 2727; OLG Zweibrücken, NJW 1994, 810).

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Rechtsprechung
   BGH, 04.10.1994 - 1 StR 374/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5812
BGH, 04.10.1994 - 1 StR 374/94 (https://dejure.org/1994,5812)
BGH, Entscheidung vom 04.10.1994 - 1 StR 374/94 (https://dejure.org/1994,5812)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 1994 - 1 StR 374/94 (https://dejure.org/1994,5812)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung eines Antrags über Einholung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens - Zeitpunkt der Entscheidung über einen Hilfsbeweisantrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 98
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.05.1994 - 5 StR 239/94

    Fortgesetzte Handlung - Beschwer des Angekagten - Sexuelle Übergriffe

    Auszug aus BGH, 04.10.1994 - 1 StR 374/94
    Der Freispruch ist deshalb geboten, weil die Anklage davon ausgeht, das jetzt als zweite (fortgesetzte) Tat zusammengefaßte Geschehen umfasse 50 Einzeltaten, während das Urteil nur von 49 Einzeltaten ausgeht (vgl. BGH, Beschluß vom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94).
  • BGH, 24.09.1990 - 4 StR 384/90

    Schwere räuberische Erpressung bzw. Beihilfe zum schweren räuberischen Diebstahl

    Auszug aus BGH, 04.10.1994 - 1 StR 374/94
    handelte es sich notwendigerweise um einen mit dem Urteil zu bescheidenden Hilfsbeweisantrag; denn über diese Bedingung konnte und durfte das Gericht erst im Rahmen der Urteilsberatung befinden (vgl. BGH NStZ 1991, 47).
  • KG, 11.09.2012 - 161 Ss 89/12

    Unzulässigkeit eines auf die Bewertung der Steuerungsfähigkeit gerichteten

    Denn sie sind - unzulässigerweise - darauf gerichtet, die dem Urteil vorausgehende Überzeugungsbildung des Gerichts vor Urteilsverkündung auszuforschen (vgl. BGH NStZ 1995, 98 und 144).

    Anders als bei einem zulässigen (Hilfs-)Beweisantrag, bei dem kein Verzicht auf eine dem Erlass des Urteils vorausgehende Entscheidung durch Beschluss vorliegt, wenn der Antragsteller unmissverständlich zum Ausdruck bringt, auf die Bekanntgabe der Entscheidung vor dem Urteil nicht zu verzichten (vgl. BGH NStZ 1989, 191; Meyer-Goßner, a.a.O., Rdn. 44a, m.w. Nachw.), wird die Unzulässigkeit einer Ausforschung nicht dadurch "geheilt", dass und so lange der Antragsteller sie mit einer Bedingung versieht (vgl. BGH NStZ 1995, 98).

    Richtet der Antragsteller sein Verhalten auf einen solchen unmissverständlichen Hinweis nicht ein, obwohl er Gelegenheit dazu hatte, und stellt er den Antrag nicht als unbedingten Hauptantrag, so bleibt der Verfahrensrüge der Erfolg versagt (vgl. BGH NStZ 1995, 98; Becker in LR-StPO 26. Aufl., § 238 Rdn. 46 m.w. Nachw.).

  • BGH, 27.03.2001 - 4 StR 414/00

    Letztes Wort des Angeklagten; Unmittelbar vor dem Urteil verkündeter Beschluß

    Das Ergebnis der unmittelbar anschließenden zur Teileinstellung und Verurteilung im übrigen führenden Beratung des Gerichts ist eine einheitliche Entscheidung, die auch die Behandlung der Hilfsbeweisanträge umfaßt; denn über sie ist erst im Rahmen der Urteilsberatung zu befinden (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Hilfsbeweisantrag 7, Herdegen in KK 4. Aufl., § 244 Rdn. 50 a).
  • BGH, 21.12.2000 - 4 StR 414/00

    Letztes Wort nach teilweiser Verfahrenseinstellung

    Das Ergebnis der unmittelbar anschließenden zur Teileinstellung und Verurteilung im übrigen führenden Beratung des Gerichts ist eine einheitliche Entscheidung, die auch die Behandlung der Hilfsbeweisanträge umfaßt; denn über sie ist erst im Rahmen der Urteilsberatung zu befinden (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Hilfsbeweisantrag 7; Herdegen in KK 4. Aufl., § 244 Rdn. 50 a).
  • BGH, 05.03.1996 - 5 StR 643/95

    Revision - Zuziehung weiteren Sachverständigens - Ablehnung zu Unrecht -

    a) Zur Begründung ihrer Auffassung, der Hilfsbeweisantrag hätte nicht erst in den Urteilsgründen beschieden werden dürfen, kann sich die Revision allerdings auf eine Entscheidung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs berufen (NStZ 1989, 191), der andere Senate des Bundesgerichtshofs mit freilich nicht tragenden Erwägungen nicht gefolgt sind (NStZ 1991, 47, 48 - 4. Strafsenat - NStZ 1995, 98 - 1. Strafsenat - vgl. auch Widmaier, Festschrift für Salger 1995 S. 431).
  • BGH, 08.06.1995 - 1 StR 289/95

    Untreue - Sachverständiger - Grundlage des Gutachtens - Schadensbetrag

    Da das Landgericht - entsprechend der Entscheidung des Großen Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 (NStZ 1994, 383) - nunmehr von (104) Einzeltaten ausgegangen ist, war der Angeklagte "im übrigen" freizusprechen (BGH, Beschluß vom 4. Oktober 1994 - 1 StR 374/94).
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