Weitere Entscheidung unten: BGH, 16.08.1994

Rechtsprechung
   BVerfG, 16.08.1994 - 2 BvR 647/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1901
BVerfG, 16.08.1994 - 2 BvR 647/93 (https://dejure.org/1994,1901)
BVerfG, Entscheidung vom 16.08.1994 - 2 BvR 647/93 (https://dejure.org/1994,1901)
BVerfG, Entscheidung vom 16. August 1994 - 2 BvR 647/93 (https://dejure.org/1994,1901)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,1901) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Berufsmäßiger Waffenträger

§ 250 I Nr. 1 a) StGB;

Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, (hier nicht zu beanstandendes) Unterlassen einer Vorlage gem. § 132 Abs. 2 GVG

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesetzlicher Richter und Vorlagepflicht an den Großen Senat des BGH - Berücksichtigung eingestellter Tatteile bei der Strafzumessung - Anwendbarkeit von § 250 StGB auf berufsmäßige Waffenträger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Hinweispflicht - Ausgeschiedener Stoff - Strafzumessung - Form der Rüge - Strafgerichte - Berufsmäßiger Waffenträger

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2501
  • NStZ 1995, 76
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 20.08.1982 - 2 StR 278/82

    "krimineller Journalismus" - § 46 StGB, strafschärfende Mitberücksichtigung einer

    Auszug aus BVerfG, 16.08.1994 - 2 BvR 647/93
    Zwar haben die Strafsenate des Bundesgerichtshofs früher die Erhebung der Sachrüge insoweit genügen lassen (vgl. BGHSt 30, 147 und 165; BGH, StV 1981, S. 236 ; NStZ 1983, 20 ).

    Auch soweit der 5. Strafsenat - ungeachtet der fehlenden Verfahrensrüge - in der Sache selbst entschieden hat, konnte er unter Berücksichtigung der oben angeführten Maßstäbe ohne Willkür davon ausgehen, daß er mit seiner Entscheidung nicht von dem Beschluß des 2. Strafsenats vom 20. August 1982 (NStZ 1983, 20 ) abweiche.

    Unterschiede in der Beurteilung der Ausgangsfrage dahingehend, ob bereits eine Verfügung der Staatsanwaltschaft oder nur ein Beschluß des Gerichts nach den §§ 154, 154a StPO den Vertrauenstatbestand begründet (vgl. dazu BGHSt 30, 147 [3. Strafsenat]; BGHSt 31, 302 [2. Strafsenat]; BGH, NStZ 1981, 100 ; NStZ 1983, 20 ; NStZ 1984, 20 [jeweils 2. Strafsenat]) oder ob das Vertrauen nur dort verletzt sein kann, wo der Angeklagte durch die nach den §§ 154, 154a StPO ergangene Entscheidung in eine Lage versetzt worden ist, die sein Verteidigungsverhalten beeinflussen konnte (BGH, NJW 1985, 1479 [1. Strafsenat]; BGHR, § 154 Abs. 1 StPO Hinweispflicht 1 [1. Strafsenat]; StV 1988, 191 [4. Strafsenat]; BGH, NStZ 1992, 225 [1. Strafsenat]), wirken sich letztlich nicht aus, weil beide Meinungen - die des 2. und 3. Strafsenats unter Heranziehung der Beruhensregel - zu den gleichen Ergebnissen kommen.

  • BGH, 01.06.1981 - 3 StR 173/81

    Vertrauen des Angeklagten auf Nichtverwertung von aus der Strafverfolgung

    Auszug aus BVerfG, 16.08.1994 - 2 BvR 647/93
    Zwar haben die Strafsenate des Bundesgerichtshofs früher die Erhebung der Sachrüge insoweit genügen lassen (vgl. BGHSt 30, 147 und 165; BGH, StV 1981, S. 236 ; NStZ 1983, 20 ).

    Unterschiede in der Beurteilung der Ausgangsfrage dahingehend, ob bereits eine Verfügung der Staatsanwaltschaft oder nur ein Beschluß des Gerichts nach den §§ 154, 154a StPO den Vertrauenstatbestand begründet (vgl. dazu BGHSt 30, 147 [3. Strafsenat]; BGHSt 31, 302 [2. Strafsenat]; BGH, NStZ 1981, 100 ; NStZ 1983, 20 ; NStZ 1984, 20 [jeweils 2. Strafsenat]) oder ob das Vertrauen nur dort verletzt sein kann, wo der Angeklagte durch die nach den §§ 154, 154a StPO ergangene Entscheidung in eine Lage versetzt worden ist, die sein Verteidigungsverhalten beeinflussen konnte (BGH, NJW 1985, 1479 [1. Strafsenat]; BGHR, § 154 Abs. 1 StPO Hinweispflicht 1 [1. Strafsenat]; StV 1988, 191 [4. Strafsenat]; BGH, NStZ 1992, 225 [1. Strafsenat]), wirken sich letztlich nicht aus, weil beide Meinungen - die des 2. und 3. Strafsenats unter Heranziehung der Beruhensregel - zu den gleichen Ergebnissen kommen.

  • BGH, 19.08.1986 - 1 StR 359/86

    Voraussetzungen für die Annahme einer einheitlichen fortgesetzten Handlung -

    Auszug aus BVerfG, 16.08.1994 - 2 BvR 647/93
    In einer Entscheidung vom 19. August 1986 (abgedruckt in NJW 1987, 509 und StV 1986, 528) hat der 1. Strafsenat dann - ohne daß dies im dort entschiedenen Fall tragend war - ausgesprochen, daß die Rüge, auf die beabsichtigte Verwertung ausgeschiedenen Verfahrensstoffes sei nicht hingewiesen worden, den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO entsprechen müsse.
  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BVerfG, 16.08.1994 - 2 BvR 647/93
    a) Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, daß jemand seinem gesetzlichen Richter dadurch entzogen werden kann, daß der Senat eines obersten Bundesgerichts die Verpflichtung zur Vorlage an den Großen Senat außer acht läßt, selbst wenn der Große Senat nur über eine bestimmte Rechtsfrage zu entscheiden hat (BVerfGE 3, 359 [363]; 9, 213 [215 f.]; 13, 132 [143]; 19, 38 [43] st. Rspr.).
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 134/56

    Staat als Beschwerdeführer

    Auszug aus BVerfG, 16.08.1994 - 2 BvR 647/93
    Allerdings bietet Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nur Schutz gegen Willkür, nicht gegen Irrtum (vgl. BVerfGE 6, 45 [53]).
  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvR 53/56

    Heilmittelwerbeverordnung

    Auszug aus BVerfG, 16.08.1994 - 2 BvR 647/93
    a) Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, daß jemand seinem gesetzlichen Richter dadurch entzogen werden kann, daß der Senat eines obersten Bundesgerichts die Verpflichtung zur Vorlage an den Großen Senat außer acht läßt, selbst wenn der Große Senat nur über eine bestimmte Rechtsfrage zu entscheiden hat (BVerfGE 3, 359 [363]; 9, 213 [215 f.]; 13, 132 [143]; 19, 38 [43] st. Rspr.).
  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 259/63

    S-Urteil des Bundesfinanzhofes

    Auszug aus BVerfG, 16.08.1994 - 2 BvR 647/93
    a) Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, daß jemand seinem gesetzlichen Richter dadurch entzogen werden kann, daß der Senat eines obersten Bundesgerichts die Verpflichtung zur Vorlage an den Großen Senat außer acht läßt, selbst wenn der Große Senat nur über eine bestimmte Rechtsfrage zu entscheiden hat (BVerfGE 3, 359 [363]; 9, 213 [215 f.]; 13, 132 [143]; 19, 38 [43] st. Rspr.).
  • BGH, 16.03.1983 - 2 StR 826/82

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Verwertung von Tatteilen -

    Auszug aus BVerfG, 16.08.1994 - 2 BvR 647/93
    Unterschiede in der Beurteilung der Ausgangsfrage dahingehend, ob bereits eine Verfügung der Staatsanwaltschaft oder nur ein Beschluß des Gerichts nach den §§ 154, 154a StPO den Vertrauenstatbestand begründet (vgl. dazu BGHSt 30, 147 [3. Strafsenat]; BGHSt 31, 302 [2. Strafsenat]; BGH, NStZ 1981, 100 ; NStZ 1983, 20 ; NStZ 1984, 20 [jeweils 2. Strafsenat]) oder ob das Vertrauen nur dort verletzt sein kann, wo der Angeklagte durch die nach den §§ 154, 154a StPO ergangene Entscheidung in eine Lage versetzt worden ist, die sein Verteidigungsverhalten beeinflussen konnte (BGH, NJW 1985, 1479 [1. Strafsenat]; BGHR, § 154 Abs. 1 StPO Hinweispflicht 1 [1. Strafsenat]; StV 1988, 191 [4. Strafsenat]; BGH, NStZ 1992, 225 [1. Strafsenat]), wirken sich letztlich nicht aus, weil beide Meinungen - die des 2. und 3. Strafsenats unter Heranziehung der Beruhensregel - zu den gleichen Ergebnissen kommen.
  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53

    Tatsachenfeststellung

    Auszug aus BVerfG, 16.08.1994 - 2 BvR 647/93
    a) Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, daß jemand seinem gesetzlichen Richter dadurch entzogen werden kann, daß der Senat eines obersten Bundesgerichts die Verpflichtung zur Vorlage an den Großen Senat außer acht läßt, selbst wenn der Große Senat nur über eine bestimmte Rechtsfrage zu entscheiden hat (BVerfGE 3, 359 [363]; 9, 213 [215 f.]; 13, 132 [143]; 19, 38 [43] st. Rspr.).
  • BGH, 13.02.1985 - 1 StR 709/84

    Vertrauensschutz hinsichtlich vorläufiger Verfahrenseinstellung; Einbeziehung von

    Auszug aus BVerfG, 16.08.1994 - 2 BvR 647/93
    Unterschiede in der Beurteilung der Ausgangsfrage dahingehend, ob bereits eine Verfügung der Staatsanwaltschaft oder nur ein Beschluß des Gerichts nach den §§ 154, 154a StPO den Vertrauenstatbestand begründet (vgl. dazu BGHSt 30, 147 [3. Strafsenat]; BGHSt 31, 302 [2. Strafsenat]; BGH, NStZ 1981, 100 ; NStZ 1983, 20 ; NStZ 1984, 20 [jeweils 2. Strafsenat]) oder ob das Vertrauen nur dort verletzt sein kann, wo der Angeklagte durch die nach den §§ 154, 154a StPO ergangene Entscheidung in eine Lage versetzt worden ist, die sein Verteidigungsverhalten beeinflussen konnte (BGH, NJW 1985, 1479 [1. Strafsenat]; BGHR, § 154 Abs. 1 StPO Hinweispflicht 1 [1. Strafsenat]; StV 1988, 191 [4. Strafsenat]; BGH, NStZ 1992, 225 [1. Strafsenat]), wirken sich letztlich nicht aus, weil beide Meinungen - die des 2. und 3. Strafsenats unter Heranziehung der Beruhensregel - zu den gleichen Ergebnissen kommen.
  • BVerfG, 16.04.1980 - 1 BvR 505/78

    Strafgerichte - Lebenslange Freiheitsstrafe - Rechtsfortbildung -

  • BGH, 31.07.1980 - 2 StR 317/80

    Grundsatz des fairen Verfahrens - Strafschärfung aufgrund der vorläufigen

  • BGH, 07.09.1983 - 2 StR 278/83

    Beweiserhebung für die Frage nach der Legung eines Brandes - Vernehmung eines im

  • BGH, 27.11.1980 - 2 StR 631/80

    Keine Einbeziehung ausgeschiedener Tatteile - Strafzumessung

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 15.01.2020 - VGH B 19/19

    Geschwindigkeitsmessung im "standardisierten Messverfahren":

    Trotz Unterschieden in Verfahrensgang und prozessualer Ausgestaltung stand jeweils dieselbe Rechtsfrage im Raum (vgl. dazu BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. August 1994 - 2 BvR 647/93 -, juris Rn. 3; Kammerbeschluss vom 26. Januar 2006 - 2 BvR 1401/05 -, juris Rn. 3).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Weil schon Art. 103 Abs. 2 GG verletzt ist, bedarf es keiner Entscheidung, ob der Bundesgerichtshof durch das Unterlassen einer Vorlage gemäß § 132 Abs. 2 oder Abs. 4 GVG an den Großen Senat für Strafsachen gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßen hat (vgl. BVerfGE 101, 331 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. August 1994 - 2 BvR 647/93 -, NStZ 1995, S. 76; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Oktober 2006 - 2 BvR 1178/06 -, juris, Rn. 6; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. März 2009 - 2 BvR 49/09 -, wistra 2009, S. 307 ).
  • BGH, 10.12.2002 - X ARZ 208/02

    Prüfungskompetenz des Gerichts im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung

    Wie bei anderem zu Grunde liegendem Sachverhalt fehlt es mithin an der nach § 132 Abs. 2 GVG erforderlichen Identität der Rechtslage (vgl. BVerfG, Beschl. v. 2.7.1992 - 2 BvR 972/92, NStZ 1993, 90; Beschl. v. 16.8.1994 - 2 BvR 647/93, NStZ 1995, 76).
  • OLG Braunschweig, 21.02.2002 - 1 Ss (S) 68/01

    Diebstahl mit Waffen; Gefährliches Werkzeug; Diebstahl; Waffe; Gegenstand;

    Dabei ist nicht nur an den vorliegenden Fall zu denken, dass jemand ein Taschenmesser bei sich hat, sondern beispielsweise auch an eine Dame, deren Beauty-Koffer ein Nageletui enthält, oder an einen Raucher mit einer brennenden Zigarette (die nach BGH NStZ 2002, 86 ebenfalls ein gefährliches Werkzeug i.S.d. § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB n.F. darstellt), Dies würde gegen den mit Verfassungsrang ausgestatteten Schuldgrundsatz verstoßen, wonach Tatbestand und Rechtsfolge im strafrechtlichen Bereich - gemessen an der Idee der Gerechtigkeit - sachgerecht aufeinander abgestimmt sein müssen und jede Strafe daher in einem angemessenen Verhältnis zu der Schwere der Straftat und zum Verschulden des Täters stehen muss (BVerfG NStZ 1995, 76; Tröndle/Fischer, a.a.O., vor § 13 Rdnr.28; jew. m.w.N. z.Rspr, d. BVerfG).
  • BVerfG, 18.09.2000 - 2 BvR 1419/00

    Kein Verstoß gegen GG Art 101 Abs 1 S 2 durch nachvollziehbar begründetes

    Die angegriffene Entscheidung ist nachvollziehbar begründet und schon deshalb nicht willkürlich im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. August 1994 - 2 BvR 647/93 -, NStZ 1995, S. 76, und vom 20. Februar 1995 - 2 BvR 1406/94 -, NJW 1995, S. 2913 ).
  • BVerwG, 30.03.2022 - 2 B 46.21

    Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde; Bemessung der Disziplinarmaßnahme

    Folglich bestimmt bei berufsmäßigen Waffenträgern (z.B. Polizisten oder Soldaten) der Umstand des Beisichführens einer Waffe bei der Schwere des Dienstvergehens über den Strafrahmen des § 244 Abs. 1 Nr. 1 a) StGB (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. August 1994 - 2 BvR 647/93 - NStZ 1995, 76) den Orientierungsrahmen; in einem weiteren Schritt darf er in die konkrete Maßnahmebemessung einbezogen werden.
  • BVerfG, 26.01.2006 - 2 BvR 1401/05

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Divergenzvorlage; Großer Senat für

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass jemand dadurch seinem gesetzlichen Richter entzogen werden kann, dass der Senat eines obersten Bundesgerichts die Verpflichtung zur Vorlage an den Großen Senat außer acht lässt, selbst wenn der Große Senat nur über eine bestimmte Rechtsfrage zu entscheiden hat (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 9, 213 ; 13, 132 ; 19, 38 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juli 1992 - 2 BvR 972/92 -, NStZ 1993, S. 90; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. August 1994 - 2 BvR 647/93 - , NStZ 1995, S. 76; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Februar 1995 - 2 BvR 1406/94 -, NJW 1995, S. 2914; stRspr).
  • BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 1255/07

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Unterlassen einer Vorlage durch den

    Ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG kann dadurch begründet sein, dass das Revisionsgericht eine Vorlage gemäß § 132 Abs. 2 GVG unterlässt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2000 - 2 BvR 1419/00 -, juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Februar 1995 - 2 BvR 1406/94 -, NJW 1995, S. 2914; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. August 1994 - 2 BvR 647/93 -, NStZ 1995, S. 76 m.w.N.).
  • BGH, 20.03.2001 - 1 StR 543/00

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Ein ausdrücklicher Hinweis ist dann entbehrlich, wenn ein Vertrauenstatbestand nach dem Gang der Hauptverhandlung nicht geschaffen werden konnte (BGH NJW 1985, 1479; NStZ 1987, 133, 134; bei Kusch NStZ 1992, 225; NStZ 1994, 195; NJW 1996, 2585, 2586; vgl. auch BVerfG-Kammer NStZ 1995, 76), mag in solchen Fällen ein ausdrücklicher Hinweis auch zweckmäßig sein.
  • OVG Sachsen, 25.09.2015 - 6 A 518/14

    Polizeibeamter; innerdienstliches Dienstvergehen; Diebstahl einer Glühbirne für

    Diese Rechtsprechung der Strafgerichte ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 16. August 1994 - 2 BvR 647/93 -, juris Rn. 8).
  • BGH, 09.02.1996 - 2 StR 17/96

    Rechtsstaatsprinzip - Schuldgrundsatz - Gefährliche Körperverletzung - Rauschtat

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 16.08.1994 - 1 StR 244/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2311
BGH, 16.08.1994 - 1 StR 244/94 (https://dejure.org/1994,2311)
BGH, Entscheidung vom 16.08.1994 - 1 StR 244/94 (https://dejure.org/1994,2311)
BGH, Entscheidung vom 16. August 1994 - 1 StR 244/94 (https://dejure.org/1994,2311)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,2311) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Kollosion von Notwehrlage, Abwehrwillen und Erforderlichkeit der Maßnahme - Grenzen der Verwendung einer Waffe in einer Notwehrlage - Kampflage als Indiz für oder gegen die Erforderlichkeit der Maßnahme - Gesteigertes Maß an Angst im Lichte einer Notwehrüberschreitung

  • rechtsportal.de

    StGB § 32, § 33

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 76
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 505/86

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Sachrüge - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 16.08.1994 - 1 StR 244/94
    Dieser ist zwar nicht von vornherein verboten, darf aber nur das letzte Mittel sein (BGHSt 26, 143, 146; BGH NStZ 1989, 474; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1 und Verteidigung 6).
  • BGH, 12.12.1975 - 2 StR 451/75

    Tödlicher Boxerschlag - § 32 StGB, Notwehrprovokation

    Auszug aus BGH, 16.08.1994 - 1 StR 244/94
    Deshalb ist, wenn dem Angreifer die Existenz der Waffe unbekannt war, je nach Kampflage vom Angegriffenen regelmäßig zu verlangen, daß er die Verwendung der Waffe androht, ehe er sie lebensgefährlich einsetzt (BGHSt 26, 256, 258 [BGH 12.12.1975 - 2 StR 451/75]; BGHR a.a.O. Erforderlichkeit 1, Verteidigung 1; BGHR StGB § 31 Abs. 1 Putativnotwehr 2).
  • BGH, 15.05.1975 - 4 StR 71/75

    'Alle kaputt machen' - §§ 212, 22, 32 StGB, Notwehrprovokation

    Auszug aus BGH, 16.08.1994 - 1 StR 244/94
    Dieser ist zwar nicht von vornherein verboten, darf aber nur das letzte Mittel sein (BGHSt 26, 143, 146; BGH NStZ 1989, 474; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1 und Verteidigung 6).
  • BGH, 20.05.1980 - 5 StR 275/80

    Reichweite des Notwehrexzesses - Begriff der Furcht im Sinne des § 33

    Auszug aus BGH, 16.08.1994 - 1 StR 244/94
    Zu verlangen ist "ein durch das Gefühl des Bedrohtseins verursachter Störungsgrad ..., bei dem die Fähigkeit, das Geschehen richtig zu verarbeiten, erheblich reduziert war" (BGH, Beschl. vom 20. Mai 1980 - 5 StR 275/80; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 33 Rdn. 4).
  • BGH, 12.01.1978 - 4 StR 620/77

    Grenzen der Notwehr bei sozialethisch nicht zu missbilligenden Vorverhalten des

    Auszug aus BGH, 16.08.1994 - 1 StR 244/94
    Der Täter darf die Waffe nur soweit verwenden, wie es erforderlich ist, um den Angriff sofort zu beenden (BGHSt 27, 336, 337).
  • BGH, 11.07.1986 - 3 StR 269/86

    Notwehrexzeß - Angriff - Intensität - Wiederholung

    Auszug aus BGH, 16.08.1994 - 1 StR 244/94
    Die Anwendung des § 33 StGB scheitert hier allerdings nicht bereits daran, daß dem Täter das Überschreiten der erforderlichen Abwehr im Tatsächlichen bekannt war (BGH NStZ 1987, 20).
  • BGH, 25.04.2013 - 4 StR 551/12

    Vorwürfe im Zuge einer politisch motivierten Auseinandersetzung auf einem

    Dabei wird zu beachten sein, dass eine Exkulpierung nach dieser Vorschrift nur zu rechtfertigen ist, wenn sich der Angeklagte aufgrund der Bedrohung durch die Nebenkläger in einem psychischen Ausnahmezustand mit einem Störungsgrad befunden hat, der eine erhebliche Reduzierung seiner Fähigkeit das Geschehen zu verarbeiten zur Folge hatte (BGH, Urteil vom 30. Mai 1996 - 4 StR 109/96, NStZ-RR 1997, 65, 66; Urteil vom 16. August 1994 - 1 StR 244/94, NStZ 1995, 76, 77; Urteil vom 25. August 1992 - 5 StR 266/92, BGHR StGB § 33 Furcht 2; vgl. Beschluss vom 21. März 2001 - 1 StR 48/01, NStZ 2001, 591, 593; Perron in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 33 Rn. 3; Matt/Renzikowski/Engländer, § 33 Rn. 10; MünchKomm-StGB/Erb, 2. Aufl., § 33 Rn. 23 mwN).
  • BGH, 21.03.2001 - 1 StR 48/01

    Notwehrlage; Fahrlässige Verletzung des Angreifers; Erforderlichkeit;

    Zwar ist nicht schon jedes Angstgefühl als Furcht im Sinne des § 33 StGB zu beurteilen; vielmehr muß durch das Gefühl des Bedrohtseins die Fähigkeit, das Geschehen zu verarbeiten und ihm angemessen zu begegnen erheblich reduziert sein (vgl. BGHR StGB § 33 Furcht 2, 4; BGH NStZ-RR 1997, 65).
  • BGH, 09.10.1998 - 2 StR 443/98

    Entschuldigender Notwehrexzess; Mildestes Verteidigungsmittel (Messereinsatz);

    Allerdings erfüllt - wie der Bundesgerichtshof entschieden hat - nicht schon "jedes Angstgefühl" das Merkmal der "Furcht"; "vielmehr muß ein durch das Gefühl des Bedrohtseins verursachter Störungsgrad vorliegen, bei dem der Täter das Geschehen nur noch in erheblich reduziertem Maße verarbeiten kann" (BGHR StGB § 33 Furcht 2 und 4, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 30.05.1996 - 4 StR 109/96

    Vorsätzliche gefährliche Körperverletzung oder Notwehr bzw. Notwehrexzess -

    Die Überschreitung der Grenzen der Notwehr aus Angst ("Furcht" im Sinne des § 33 StGB) ist entschuldigt, wenn bei dem Täter ein durch das Gefühl des Bedrohtseins verursachter psychischer Ausnahmezustand mit einem solchen Störungsgrad vorliegt, daß er das Geschehen nur noch in erheblich reduziertem Maße verarbeiten kann (vgl. BGHR StGB § 33 Furcht 2; BGH NStZ 1995, 76, 77; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 33 Rdn. 3; Müller-Christmann JuS 1994, 649, 651).
  • BGH, 06.12.2007 - 5 StR 392/07

    Notwehr (Erforderlichkeit; Gebotenheit bei Vorsatzprovokation); rechtsfehlerhaft

    c) Bei der Annahme einer (objektiven) Nothilfelage für den bloßen Einsatz von Körperkräften hätte der Messereinsatz auch unter den Voraussetzungen des § 33 StGB schuldlos bleiben können (vgl. BGHR StGB § 33 Furcht 4 und 5), was wiederum die Annahme von Notwehr hinsichtlich des Herzstichs grundsätzlich nicht gehindert hätte (vgl. Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 32 Rdn. 25 m.w.N.).
  • BGH, 21.06.2006 - 2 StR 109/06

    Totschlag; Notwehr (Erforderlichkeit; umgekehrter Tatbestandsirrtum);

    Zwar erfüllt nicht jedes Angstgefühl den Begriff der Furcht im Sinne des § 33 StGB; vielmehr muss ein durch das Gefühl des Bedrohtseins verursachter Störungsgrad vorliegen, bei dem der Täter das Geschehen nur noch in erheblich reduziertem Maße verarbeiten kann (vgl. u. a. BGHR StGB § 33 Furcht 2 und 4).
  • BGH, 06.02.2001 - 5 StR 579/00

    Minder schwerer Fall des Totschlages; Extensiver Notwehrexzeß; Furcht;

    Angesichts der Tatsituation und des Gesamtverhaltens des Angeklagten hatte dessen Angst den nach dieser Vorschrift unerläßlich zu verlangenden hohen Störungsgrad von Furcht und Schrecken nicht erreicht (BGHR StGB § 33 - Furcht 2, 4).
  • OLG Koblenz, 12.10.2006 - 12 W 471/06

    Hauptsacheerledigung: Kostenentscheidung bei beidseitiger Erledigungserklärung

    Auch eine Notwehrüberschreitung aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken nach § 33 StGB scheidet aus, weil schon im Ansatz keine Notwehrlage vorlag und von einer gesteigerten Angst (vgl. BGHR StGB § 33 Furcht 4 und 6) oder einer anderen affektiven Beeinträchtigung im Sinne dieser Bestimmung mangels eines vom Kläger dafür geschaffenen Grundes keine Rede sein kann.
  • BGH, 17.02.1998 - 1 StR 779/97

    Notwehrhandlung im Rahmen eines hochgradigen, angstbesetzten Affektzustandes

    Die Überschreitung der Grenzen der Nothilfe aus den in § 33 StGB genannten asthenischen Affekten ist entschuldigt, wenn bei dem Täter ein durch den Affekt verursachter Störungsgrad vorliegt, bei dem die Fähigkeit, das Geschehen richtig zu verarbeiten, erheblich reduziert war (BGHR StGB § 33 Furcht 4).
  • LG Düsseldorf, 29.11.2012 - 7 Ks 25/12

    Versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung im

    Die im Normalfall jedes vorsätzliche Tötungsdelikt begleitende, möglicherweise auch ein - normalpsychologisches - Angstgefühl einschließende affektive Erregung genügt nicht, den Begriff der Furcht im Sinne von § 33 StGB zu erfüllen, der einen durch das Gefühl des Bedrohtseins verursachten Störungsgrad und eine besonders intensive gesteigerte Gemütsbewegung und -erregung voraussetzt (vgl. BGHR StGB § 33 Furcht 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht