Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 10.01.1996 - 2 Ss 4/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3864
OLG Brandenburg, 10.01.1996 - 2 Ss 4/96 (https://dejure.org/1996,3864)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.01.1996 - 2 Ss 4/96 (https://dejure.org/1996,3864)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. Januar 1996 - 2 Ss 4/96 (https://dejure.org/1996,3864)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,3864) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 249
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 693/89

    Sachverständigengutachten und Zeugnisverweigerungsrecht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.1996 - 2 Ss 4/96
    Es ist anerkannt, daß zur Begründung einer Verfahrensrüge solche Tatsachen, die sich aus den Urteilsgründen ergeben, jedenfalls dann nicht mitgeteilt werden müssen, wenn auch eine zulässige Sachrüge erhoben worden ist; in diesem Fall muß das Revisionsgericht die Urteilsgründe ohnehin zur Kenntnis nehmen (BGHSt 36, 384 [385]; BGH StV 1981, 164 ; 1982, 55; bei Dallinger, MDR 1956, 272; BayObLG …

    Die Revision muß nicht einmal ausdrücklich auf die Urteilsgründe Bezug nehmen (BGHSt 36, 384; anders möglicherweise BGH, NJW 1982, 2738 , wo es auf die Frage jedoch nicht ankam).

  • OLG Düsseldorf, 19.09.1989 - 5 Ss 352/89
    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.1996 - 2 Ss 4/96
    Deshalb kann er sich, wenn das Urteil erkennen läßt, daß vor der Verhandlung Entschuldigungsgründe vorgebracht worden sind oder daß solche Gründe sonst vorliegen, auf das Vorbringen beschränken, das Gericht habe sein Ausbleiben nicht als unentschuldigt ansehen dürfen (OLG Düsseldorf, VRS 78, 129, 138; OLG Köln, VRS 72, 442); die Anforderungen an die Revisionsbegründung entsprechen dann weitgehend denjenigen an die allgemeine Sachrüge (vgl. OLG Zweibrücken, StV 1987, 10, wo die Beanstandung sogar als Sachrüge bezeichnet wird).

    Daß dies der Fall ist, muß sich aus dem Urteil in rechtlich überprüfbarer Weise ergeben (OLG Düsseldorf, StV 1987, 9; VRS 78, 129; OLG Zweibrücken, StV 1987, 10; KG StV 1987, 11).

  • OLG Köln, 17.03.1987 - Ss 118/87

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Bußgeldbescheids und der Anordnung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.1996 - 2 Ss 4/96
    Deshalb kann er sich, wenn das Urteil erkennen läßt, daß vor der Verhandlung Entschuldigungsgründe vorgebracht worden sind oder daß solche Gründe sonst vorliegen, auf das Vorbringen beschränken, das Gericht habe sein Ausbleiben nicht als unentschuldigt ansehen dürfen (OLG Düsseldorf, VRS 78, 129, 138; OLG Köln, VRS 72, 442); die Anforderungen an die Revisionsbegründung entsprechen dann weitgehend denjenigen an die allgemeine Sachrüge (vgl. OLG Zweibrücken, StV 1987, 10, wo die Beanstandung sogar als Sachrüge bezeichnet wird).
  • BGH, 01.08.1962 - 4 StR 122/62

    Höhe der auszusprechenden Strafe gegen einen unentschuldigt ausgebliebenen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.1996 - 2 Ss 4/96
    Voraussetzung dafür, daß die Berufung im Falle des § 329 Abs. 1 S. 1 StPO verworfen werden kann, ist, daß das Fernbleiben des Angeklagten nach dem Ergebnis einer durch das Gericht vorzunehmenden Prüfung bei weiter Auslegung zugunsten des Angeklagten nicht genügend entschuldigt ist (BGHSt 17, 391 [396f]).
  • BGH, 15.12.1981 - 1 StR 733/81

    Ablehnung des Beweisantrags auf Vernehmung von Zeugen wegen Unerreichbarkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.1996 - 2 Ss 4/96
    Die Revision muß nicht einmal ausdrücklich auf die Urteilsgründe Bezug nehmen (BGHSt 36, 384; anders möglicherweise BGH, NJW 1982, 2738 , wo es auf die Frage jedoch nicht ankam).
  • OLG Düsseldorf, 12.12.1990 - 2 Ss OWi 381/90
    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.1996 - 2 Ss 4/96
    Dabei muß jedenfalls grundsätzlich unter vollständiger Darlegung bestimmter, im einzelnen anzugebender Tatsachen näher ausgeführt werden, weshalb das Gericht das Ausbleiben des Angeklagten in der Hauptverhandlung nicht als unentschuldigt habe ansehen dürfen (OLG Düsseldorf, VRS 80, 465 m.w. Nachw. zu der ähnlichen Vorschrift des § 74 OWiG ).
  • KG, 28.05.1985 - 1 Ss 111/85
    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.1996 - 2 Ss 4/96
    Daß dies der Fall ist, muß sich aus dem Urteil in rechtlich überprüfbarer Weise ergeben (OLG Düsseldorf, StV 1987, 9; VRS 78, 129; OLG Zweibrücken, StV 1987, 10; KG StV 1987, 11).
  • BGH, 12.02.1981 - 4 StR 714/80

    Reichweite der Pflicht des Gerichts zu umfassender Sachverhaltsaufklärung -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.1996 - 2 Ss 4/96
    Es ist anerkannt, daß zur Begründung einer Verfahrensrüge solche Tatsachen, die sich aus den Urteilsgründen ergeben, jedenfalls dann nicht mitgeteilt werden müssen, wenn auch eine zulässige Sachrüge erhoben worden ist; in diesem Fall muß das Revisionsgericht die Urteilsgründe ohnehin zur Kenntnis nehmen (BGHSt 36, 384 [385]; BGH StV 1981, 164 ; 1982, 55; bei Dallinger, MDR 1956, 272; BayObLG …
  • BGH, 15.10.1981 - 4 StR 538/81

    Abgrenzung eines Beweisantrages von der bloßen Beweisanregung - Anforderungen an

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.1996 - 2 Ss 4/96
    Es ist anerkannt, daß zur Begründung einer Verfahrensrüge solche Tatsachen, die sich aus den Urteilsgründen ergeben, jedenfalls dann nicht mitgeteilt werden müssen, wenn auch eine zulässige Sachrüge erhoben worden ist; in diesem Fall muß das Revisionsgericht die Urteilsgründe ohnehin zur Kenntnis nehmen (BGHSt 36, 384 [385]; BGH StV 1981, 164 ; 1982, 55; bei Dallinger, MDR 1956, 272; BayObLG …
  • OLG Düsseldorf, 05.09.1986 - 2 Ss 375/86
    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.1996 - 2 Ss 4/96
    Daß dies der Fall ist, muß sich aus dem Urteil in rechtlich überprüfbarer Weise ergeben (OLG Düsseldorf, StV 1987, 9; VRS 78, 129; OLG Zweibrücken, StV 1987, 10; KG StV 1987, 11).
  • OLG Köln, 12.12.2000 - Ss 446/00

    Rüge der Verletzung des § 329 StPO ausschließlich mit Hilfe einer Verfahrensrüge

    Nach Ansicht des Senats ist daran festzuhalten, dass die Verletzung des § 329 Abs. 1 StPO durch rechtsfehlerhafte Annahme der Voraussetzungen für eine Berufungsverwerfung nur Gegenstand einer den Vorschriften des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO entsprechenden Verfahrensrüge sein kann (so bisher BayObLG NJW 1999, 3424; OLG Brandenburg NStZ 1996, 249; OLG Düsseldorf StV 1982, 216 = JMBl NW 1982, 68; OLG Hamm NJW 1963, 65; OLG Hamm MDR 1973, 694 m. w. Nachw.; OLG Hamm VRS 59, 43 [44]; OLG Hamm VRS 98, 203 [204] = NStZ-RR 2000, 84; OLG Hamburg NJW 1965, 315 m. w. Nachw.; OLG Karlsruhe NStZ 1982, 433; SenE v. 09.02.1988 - Ss 40/88 - VRS 75, 113 [115] = StV 1989, 53 m. w. Nachw.; SenE v. 25.06.1999 - Ss 255/99 - 1 Ws 15/99 = VRS 97, 362 [364]; Gollwitzer a.a.O. Rdnr. 99; AK-Dölling a.a.O. Rdnr. 46; KMR-Paulus § 329 StPO Rdnr. 68; Pfeiffer a.a.O.; zu § 412 StPO: …

    Das Revisionsgericht kann vielmehr schon aufgrund dieser sog. "unsubstantiierte Verfahrensrüge" prüfen, ob die Urteilsgründe rechtsfehlerhafte Erwägungen zum Begriff der genügenden Entschuldigung erkennen lassen (BayObLG NJW 1999, 3424; OLG Brandenburg NStZ 1996, 249 m. w. Nachw.; OLG Hamm NJW 1963, 65 [66]; OLG Hamburg NJW 1965, 315 m. w. Nachw.; OLG Zweibrücken StV 1987, 10; SenE v. 09.02.1988 - Ss 40/88 - VRS 75, 113 [115] = StV 1989, 53 m. w. Nachw.; zu § 412 StPO: OLG Düsseldorf NStZ 1984, 331 = StV 1984, 148 [149]; zu § 74 Abs. 2 OWiG: SenE v. 17.03.1987 - Ss 118/87 B - = VRS 72, 442 [443]).

  • OLG Karlsruhe, 28.10.2009 - 1 Ss 126/08

    Verfahrensrüge gegen ein Verwerfungsurteil im Strafverfahren: Formgerechte

    Zur formgerechten Begründung einer Verfahrensrüge gegen ein Verwerfungsurteil bzw. ein die Verwerfung bestätigendes Berufungsurteil reicht es deshalb aus, wenn die Revision unter Angabe bestimmter Tatsachen ausführt, das Gericht habe den Rechtsbegriff der genügenden Entschuldigung verkannt (OLG München NStZ-RR 2006, 20; OLG Brandenburg NStZ 1996, 249; OLG Düsseldorf VRS 78, 129; OLG Köln VRS 75, 113; OLG Schleswig SchlHA 2002, 171; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl.2009, § 329 Rn. 48 und § 412 Rn. 11; enger: KG NStZ-RR 2002, 218).
  • OLG München, 08.09.2005 - 5St RR 66/05

    Vertrauensschutz bei sehr kurzfristigem Verlegungsantrag des Angeklagten

    Wird in der Revisionsbegründung unter Angabe bestimmter Tatsachen ausgeführt, das Gericht habe das Fernbleiben nicht als unentschuldigt ansehen dürfen, bezieht bereits dieser Vortrag den Inhalt des angefochtenen Urteils unmittelbar in die Argumentation mit ein (OLG Brandenburg NStZ 1996, 249/250; OLG Düsseldorf VRS 78, 129; OLG Köln VRS 75, 113/115; Meyer-Goßner StPO 48.Aufl. § 329 Rn.48).
  • OLG Dresden, 12.07.2000 - 1 Ss 166/00

    Anfechtung eines Verwerfungsurteils

    Es ist in der - in ihrer Begründung uneinheitlichen, dogmatisch unübersichtlichen - Rechtsprechung der Revisionsgerichte lediglich anerkannt, dass sich die den Verfahrensmangel ergebenden Tatsachen auch allein aus den Gründen des angefochtenen Urteils selbst ergeben können (OLG Köln aaO.; OLG Brandenburg NStZ 96, 249 f.).
  • OLG Hamm, 07.10.1999 - 2 Ss 1011/99

    Verwerfung der Berufung bei Vorliegen ärztlicher Bescheinigungen

    An die Zulässigkeit dieser Verfahrensrügen werden keine strengen Anforderungen gestellt (OLG Köln, a.a.O.), zumal das Revisionsgericht an die tatsächlichen Feststellungen des angefochtenen Urteils, die in der Revisionsbegründung nicht wiederholt zu werden brauchen (vgl. OLG Brandenburg NStZ 1996, 249; OLG Düsseldorf StV 84, 148), gebunden ist.
  • OLG Nürnberg, 20.10.2009 - 1 St OLG Ss 160/09

    Strafverfahren: Ersatzzustellung an den Leiter einer Gemeinschaftsreinrichtung;

    Einer Wiederholung der tatsächlichen Feststellungen des Urteils in der Revisionsbegründungsschrift bedarf es nicht (OLG Brandenburg NStZ 1996, 249).
  • BayObLG, 25.10.2022 - 206 StRR 286/22

    Verwerfung der Berufung wegen Abwesenheit des Angeklagten - Genügende

    Diese brauchen in der Revisionsbegründungsschrift nicht wiederholt zu werden (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 10. Januar 1996, 2 Ss 4/96, NStZ 1996, 249, 250; KG, Beschluss vom 19. Dezember 2001, (3) 1 Ss 149/01 (92/01), NStZ-RR 2002, 218; Quentin in MüKoStPO, 1. Aufl. 2016, § 329 Rn. 108).
  • OLG Zweibrücken, 18.01.2007 - 1 Ss 188/06

    Anforderungen an die Anfechtung eines Verwerfungsurteils mit der Verfahrensrüge;

    Diese sind nicht hoch anzusetzen, weil sich aus dem Urteil selbst die Umstände des Nichterscheinens, die dafür vorgebrachten Gründe und der Beurteilung des Ausbleibens ergeben; die nochmalige Wiedergabe der Urteilsgründe wird in diesem Fall nicht gefordert (Brandenburgisches Oberlandesgericht NStZ 1996, 249).
  • OLG Celle, 29.04.2016 - 1 Ws 167/16

    Falsche Interpretation der Ladung zum Fortsetzungstermin in der

    Vielmehr hat das Revisionsgericht das angefochtene Urteil und die dort niedergelegten Gründe für die Berufungsverwerfung bereits auf eine hier ausnahmsweise zulässige sogenannte "allgemeine Verfahrensrüge" hin zur Kenntnis zu nehmen und rechtlich zu überprüfen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 28. Oktober 2009 - 1 Ss 126/08, NStZ-RR 2010, 287; OLG München, Beschluss vom 8. September 2005 - 5 St RR 66/05, NStZ-RR 2006, 20; Brandenburg. OLG, Beschluss vom 10. Januar 1996 - 2 Ss 4/96, NStZ 1996, 249; Meyer-Goßner /Schmitt, StPO, 58. Aufl. 2015, § 329 Rn. 48 mwN; MüKo-StPO/ Quentin , Bd. 2, 2016, § 329 Rn. 101 ff. mwN).
  • OLG Celle, 10.11.2011 - 32 Ss 130/11

    Entschuldigung des Ausbleibens des Angeklagten in der Hauptverhandlung auch bei

    Wird in der Revisionsbegründung unter Angabe bestimmter Tatsachen ausgeführt, das Gericht habe das Fernbleiben nicht als unentschuldigt ansehen dürfen, bezieht bereits dieser Vortrag den Inhalt des angefochtenen Urteils unmittelbar in die Argumentation mit ein (OLG München, a.a.O.; OLG Brandenburg NStZ 1996, 249/250 [OLG Brandenburg 10.01.1996 - 2 Ss 4/96] ; OLG Düsseldorf VRS 78, 129; OLG Köln VRS 75, 113/115).
  • OLG Jena, 03.06.2010 - 1 Ss 242/09

    Revision in Strafsachen: Zulässigkeit einer Revision der Staatsanwaltschaft gegen

  • BayObLG, 05.01.1999 - 2 ObOWi 700/98

    Entschuldigung des Ausbleibens des Betroffenen in der Hauptverhandlung

  • BayObLG, 10.12.2003 - 5St RR 339/03

    Frage des Vorliegenes einer entschuldigten Abwesenheit eines Angeklagten von der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht