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   BGH, 15.12.1995 - 2 StR 501/95   

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https://dejure.org/1995,1430
BGH, 15.12.1995 - 2 StR 501/95 (https://dejure.org/1995,1430)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1995 - 2 StR 501/95 (https://dejure.org/1995,1430)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1995 - 2 StR 501/95 (https://dejure.org/1995,1430)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anklage - Anforderungen an Anklageschrift - Konkrete Lebenssachverhalte - Beweiswürdigung - Kindlicher Zeuge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 176; StPO § 200

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 294
  • StV 1996, 190
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 22.06.1994 - 3 StR 457/93

    Tatzeitraum - Identität zwischen Anklage und Urteil - Konkretisierung der

    Auszug aus BGH, 15.12.1995 - 2 StR 501/95
    Fehlt es hieran, ist die Anklage unwirksam (BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 1, 3, 4, 7, 8, 10; Anklagesatz 4; BGH, Beschl. vom 26. Juni 1993 - 4 StR 315/93).

    Der Versuch einer Konkretisierung der Einzelfälle im Rahmen der Hauptverhandlung und der in diesem Zusammenhang ergangene rechtliche Hinweis nach § 265 StPO vermochte den festgestellten Mangel hier nicht zu heilen (vgl. auch BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 1, 8; Rieß in Löwe/Rosenberg Kommentar zur StPO 24. Aufl. § 200 Rdn. 57).

  • BGH, 25.04.1991 - 3 StR 468/90

    Fortsetzungstat - Verfahrenseinstellung - Anklageschrift -

    Auszug aus BGH, 15.12.1995 - 2 StR 501/95
    Fehlt es hieran, ist die Anklage unwirksam (BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 1, 3, 4, 7, 8, 10; Anklagesatz 4; BGH, Beschl. vom 26. Juni 1993 - 4 StR 315/93).

    Der Versuch einer Konkretisierung der Einzelfälle im Rahmen der Hauptverhandlung und der in diesem Zusammenhang ergangene rechtliche Hinweis nach § 265 StPO vermochte den festgestellten Mangel hier nicht zu heilen (vgl. auch BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 1, 8; Rieß in Löwe/Rosenberg Kommentar zur StPO 24. Aufl. § 200 Rdn. 57).

  • BGH, 24.06.1993 - 4 StR 315/93

    Anforderungen an eine wirksame Anklage - Unbestimmtheit getroffener

    Auszug aus BGH, 15.12.1995 - 2 StR 501/95
    Fehlt es hieran, ist die Anklage unwirksam (BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 1, 3, 4, 7, 8, 10; Anklagesatz 4; BGH, Beschl. vom 26. Juni 1993 - 4 StR 315/93).
  • BGH, 11.05.1994 - 2 StR 171/94

    Gesonderte Gewährung von Prozesskostenhilfe für jeden Rechtszug - Ausreichende

    Auszug aus BGH, 15.12.1995 - 2 StR 501/95
    Fehlt es hieran, ist die Anklage unwirksam (BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 1, 3, 4, 7, 8, 10; Anklagesatz 4; BGH, Beschl. vom 26. Juni 1993 - 4 StR 315/93).
  • BGH, 16.05.1994 - 3 StR 118/94

    Sexueller Mißbrauch - Fortgesetzte Handlung - Individualisierte Tathandlung

    Auszug aus BGH, 15.12.1995 - 2 StR 501/95
    Es mangelt an der Darstellung konkreter Lebenssachverhalte, welche in ihren unterschiedlichen Handlungsabläufen mit unterschiedlichen Details zur Tatausführung, notfalls auch ohne genauere zeitliche Einordnung, darzustellen sind (vgl. BGH NStZ 1994, 393).
  • BGH, 13.05.1993 - 4 StR 169/93

    Möglichkeit der Verteidigung des Angeklagten nach erheblicher Veränderung des

    Auszug aus BGH, 15.12.1995 - 2 StR 501/95
    Fehlt es hieran, ist die Anklage unwirksam (BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 1, 3, 4, 7, 8, 10; Anklagesatz 4; BGH, Beschl. vom 26. Juni 1993 - 4 StR 315/93).
  • BGH, 14.06.1993 - 4 StR 288/93

    Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen -

    Auszug aus BGH, 15.12.1995 - 2 StR 501/95
    Fehlt es hieran, ist die Anklage unwirksam (BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 1, 3, 4, 7, 8, 10; Anklagesatz 4; BGH, Beschl. vom 26. Juni 1993 - 4 StR 315/93).
  • BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94

    Anklageschrift - Anforderungen - Inhalt - Vielzahl sexueller Übergriffe

    Auszug aus BGH, 15.12.1995 - 2 StR 501/95
    Der Bundesgerichtshof hat in Fällen, in denen einem Angeklagten eine Vielzahl von sexuellen Übergriffen gegen Kinder zur Last gelegt wird, die erst nach Jahren aufgedeckt werden, an die Individualisierung der einzelnen Mißbrauchshandlungen nach Tatzeit und Geschehensablauf zwar gelegentlich geringere Anforderungen gestellt, um gewichtige Lücken in der Strafverfolgung zu vermeiden (vgl. BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 13).
  • BGH, 03.02.1995 - 2 StR 630/94

    Anklage - Anlagebegründung - Bestechung - Diebstahl

    Auszug aus BGH, 15.12.1995 - 2 StR 501/95
    Fehlt es hieran, ist die Anklage unwirksam (BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 1, 3, 4, 7, 8, 10; Anklagesatz 4; BGH, Beschl. vom 26. Juni 1993 - 4 StR 315/93).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Dies gilt besonders, wenn der einzige Belastungszeuge in der Hauptverhandlung seine Vorwürfe ganz (BGH, Beschl. vom 17. Dezember 1997 - 2 StR 591/97) oder teilweise nicht mehr aufrechterhält, der anfänglichen Schilderung weiterer Taten nicht gefolgt wird (vgl. BGH NStZ 1996, 294; NJW 1996, 206; Beschl. vom 1. April 1998 - 3 StR 22/98) oder sich sogar die Unwahrheit eines Aussageteils herausstellt.
  • BGH, 27.04.2004 - 1 StR 165/03

    Urteil gegen Augenärzte und Arzeimittellieferanten aufgehoben

    Die von Amts wegen gebotene Überprüfung der Verfahrensvoraussetzung einer ordnungsgemäßen Anklage (BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 1, 2, 3 und 18) deckt ein Verfahrenshindernis nicht auf.
  • OLG Zweibrücken, 25.06.1996 - 1 Ss 131/96
    Fehlt es hieran, ist die Anklage unwirksam (BGH NStZ 1996, 294 m.w.N.; Löwe/Rosenberg-Rieß, StPO 24. Aufl. § 200 Rdn 10 ff; KK-Treier, StPO 3. Aufl. § 200 Rdn 4 ff).

    Denn abgesehen davon, daß das Fehlen einer hinreichenden Konkretisierung der Taten den genauen Umfang der gerichtlichen Untersuchung und damit die Umgrenzungsfunktion der Anklage in Frage stellt, wird auch der Angeklagte durch unbestimmte Tatvorwürfe in seinen Verteidigungsmöglichkeiten unangemessen beschränkt (BGH NStZ 1996, 294 ; OLG Schleswig StV 1995, 455 ).

    Dies setzt jedoch - was vorliegend nicht der Fall ist - voraus, daß im Anklagesatz bereits die einzelnen Teilakte der fortgesetzten Handlung hinreichend konkretisiert waren (BGH NStZ 1996, 294 ; BGH StV 1995, 127 ).

    Die Einstellung des Verfahrens nach § 206 a StPO durch den Senat steht der Erhebung einer neuen, den verfahrensrechtlichen Anforderungen gerecht werdenden Anklage nicht entgegen (BGH NStZ 1996, 294 ; BGH GA 1973, 112): Verjährung ist noch nicht eingetreten.

  • OLG Düsseldorf, 10.10.2018 - 6 StS 5/18

    Neue Anklage gegen Nils D. wegen Mordes in drei Fällen und der Begehung von

    Dies gilt insbesondere, wenn bereits bei Anklageerhebung zu erkennen ist, dass die Beweislage besonders schwierig ist, etwa weil Aussage gegen Aussage steht und eine sehr differenzierte Bewertung der Zeugenaussage und der Einlassung des Angeschuldigten erforderlich ist (vgl. BGH NStZ 1996, 294, zitiert nach juris, dort Rn. 15 f.).
  • OLG Celle, 05.10.2020 - 3 Ss 40/20

    Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift bei Serienstraftat des Fahrens ohne

    Fehlt es hieran, ist die Anklage unwirksam (BGH, Beschl. v. 15.12.1995 - 2 StR 501/95; zit. nach beck-online; Schmitt in Meier-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., 2020, § 200 Rn. 7).
  • OLG Celle, 05.10.2020 - 3 Ss 42/20

    Fahren ohne Fahrerlaubnis, Anklage Umgrenzungsfunktion

    Fehlt es hieran, ist die Anklage unwirksam (BGH, Beschl. v. 15.12.1995 - 2 StR 501/95; zit. nach beck-online; Schmitt in Meier-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., 2020, § 200 Rn. 7).
  • KG, 12.05.2015 - 121 Ss 152/14

    Strafverfahren: Anforderungen an die Umgrenzungsfunktion der Anklage

    Schließlich konnten der Versuch des Landgerichts, die jeweiligen Einzelfälle im Rahmen der Hauptverhandlung zu konkretisieren, und die in diesem Zusammenhang erteilten rechtlichen Hinweise nach § 265 StPO die unwirksame Anklage nicht heilen (vgl. BGH NStZ 1996, 294, 295 und NStZ 1991, 448; Senat aaO).
  • OLG Hamm, 10.08.2005 - 3 Ss 224/04

    Beweiswürdigung; Auseinandersetzung; Zeugenaussage; Fehlen

    Dies gilt besonders, wenn der einzige Belastungszeuge in der Hauptverhandlung seine Vorwürfe ganz (BGH, Beschl. vom 17. Dezember 1997 2 StR 591/97) oder teilweise nicht mehr aufrechterhält, der anfänglichen Schilderung weiterer Taten nicht gefolgt wird (vgl. BGH NStZ 1996, 294; NJW 1996, 206; Beschl. vom 1. April 1998 3 StR 22/98) oder sich sogar die Unwahrheit eines Aussageteils herausstellt.
  • BGH, 25.10.2010 - 1 StR 369/10

    Beweiswürdigung beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern (Aussage gegen

    Dies gilt besonders, wenn die einzige Belastungszeugin in der Hauptverhandlung ihre Vorwürfe ganz (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1997 - 2 StR 591/97) oder teilweise nicht mehr aufrechterhält, der anfänglichen Schilderung weiterer Taten nicht gefolgt wird (vgl. BGH NStZ 1996, 294; NJW 1996, 206; BGH, Beschluss vom 1. April 1998 - 3 StR 22/98) oder sich sogar die Unwahrheit eines Aussageteils herausstellt.
  • OLG Hamm, 31.01.2008 - 3 Ss 500/07

    Anklage; Individualisierung; Serienstraftat; Diebstahl; Konketisierung

    So kann es bei einer Vielzahl gleichartiger Taten unter Umständen ausreichen, den Geschädigten, die Grundzüge der Tatbegehung und den Tatzeitraum mitzuteilen (vgl. BGH NStZ 1996, 294 m.w.N.).
  • BGH, 01.04.1998 - 3 StR 22/98

    Verfahrenseinstellung wegen des Verfahrenshindernisses unwirksamer Anklage -

  • BGH, 21.03.1996 - 4 StR 79/96

    Kindlicher Zeuge - Ermittlungsverfahren - Hauptverhandlung - Würdigung der

  • BGH, 15.02.2005 - 4 StR 572/04

    Verfahrenseinstellung wegen fehlender zugelassener Anklage

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 152/98

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Sexueller Missbrauch von Kindern

  • OLG Hamm, 14.11.2007 - 2 Ws 342/07

    Haftbeschwerde; Gegenstand der Prüfung; Anpassung des Haftbefehls, Fluchtgefahr

  • AG Freiburg, 22.07.2020 - 25 Ds 230 Js 23725/18

    Strafbarkeit des sog. Stealthing

  • OLG Köln, 07.12.1999 - Ss 484/99

    Strafbarkeit des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt; Strafbarkeit

  • OLG Köln, 17.04.1998 - Ss 135/98
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