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   BGH, 05.09.1995 - 1 StR 456/95   

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https://dejure.org/1995,3436
BGH, 05.09.1995 - 1 StR 456/95 (https://dejure.org/1995,3436)
BGH, Entscheidung vom 05.09.1995 - 1 StR 456/95 (https://dejure.org/1995,3436)
BGH, Entscheidung vom 05. September 1995 - 1 StR 456/95 (https://dejure.org/1995,3436)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anwesenheit des Angeklagten - Verzicht auf Vernehmung - Geladener und erschienener Zeuge - Wesentlicher Teil der Verhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 245, § 338 Nr. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 351
  • StV 1995, 623
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.10.1985 - 4 StR 559/85

    Beschwer des Angeklagten bei Verurteilung zur Beihilfe anstatt zur Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 05.09.1995 - 1 StR 456/95
    Sollte das Landgericht in der neuen Hauptverhandlung in den angesprochenen Fällen Geldstrafen verhängen, könnte die Bildung einer Gesamtgeldstrafe nach § 53 Abs. 2 StGB geboten sein (vgl. BGH StV 1986, 58).
  • BGH, 25.05.1982 - 1 StR 158/82

    Wirkungen eines bloßen gerichtlichen Hinweises auf eine Vielzahl von Einzelfällen

    Auszug aus BGH, 05.09.1995 - 1 StR 456/95
    Zwar kann bei einer Vielzahl von Einzelfällen und bei insgesamt hohem Schaden die Verhängung kurzfristiger Freiheitsstrafen zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung unerläßlich sein, doch kommt es auch in solchen Fällen immer auf die Umstände des Einzelfalles an (BGH NStE Nr. 2 zu § 47 StGB; BGH StV 1982, 366; SchlH OLG StV 1982, 367).
  • RG, 28.06.1910 - V 536/10

    1. Inwieweit ist Anwesenheit des notwendigen oder gemäß § 141 St.P.O. bestellten

    Auszug aus BGH, 05.09.1995 - 1 StR 456/95
    Damit kann nicht bezweifelt werden, daß ein Verzicht auf eine vom Gericht zunächst für notwendig erachtete Zeugenvernehmung auch für den Angeklagten ein wesentlicher Teil der Hauptverhandlung ist (vgl. RGSt 44, 16, 18).
  • BGH, 21.04.1982 - 2 StR 620/81

    Definition des Begriffs der Einfuhr im Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und im

    Auszug aus BGH, 05.09.1995 - 1 StR 456/95
    Zwar kann bei einer Vielzahl von Einzelfällen und bei insgesamt hohem Schaden die Verhängung kurzfristiger Freiheitsstrafen zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung unerläßlich sein, doch kommt es auch in solchen Fällen immer auf die Umstände des Einzelfalles an (BGH NStE Nr. 2 zu § 47 StGB; BGH StV 1982, 366; SchlH OLG StV 1982, 367).
  • BGH, 28.07.2010 - 1 StR 643/09

    Steuerhinterziehung (Schätzung des Taterfolges: konkrete und pauschale Schätzung;

    Zur Wahrheitsfindung (vgl. Sander, NStZ 1996, 351) tragen die Anträge allein grundsätzlich noch nichts bei.
  • BGH, 16.10.2007 - 3 StR 254/07

    Unterbrechungsfrist; Fortsetzungstermin (Förderung des Verfahrens; Zerstückelung

    Hat der Tatrichter gegen § 229 Abs. 1 und 4 Satz 1 StPO verstoßen, so beruht das Urteil regelmäßig auf diesem Verfahrensmangel (§ 337 Abs. 1 StPO; vgl. BGH NStZ 1992, 550, 551; StV 1995, 623, 624; 1996, 3019, 3020).
  • BGH, 23.11.2017 - 1 StR 150/17

    Kurze Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen (Voraussetzungen; Fälle sachlich und

    Dies kann auch bei einer Vielzahl von Einzelfällen mit insgesamt hohem Schaden der Fall sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. September 1995 - 1 StR 456/95 (insoweit in NStZ 1996, 351 nicht abgedruckt) und vom 6. Juni 1994 - 5 StR 229/94; Urteil vom 8. April 2004 - 3 StR 465/03, NStZ 2004, 554 sowie Eschelbach in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 3. Aufl., § 47 Rn. 13).
  • BGH, 25.02.2003 - 5 StR 55/03

    Darlegungsanforderungen bei der Verfahrensrüge (notwendige Anwesenheit des

    Die erfolgten organisatorischen Erörterungen über einen Verzicht auf künftige Zeugenvernehmungen gehörten hierzu nicht (vgl. Sander NStZ 1996, 351 f.).
  • LG Hildesheim, 25.04.2022 - 25 Ns 5622 Js 63920/20

    Steuerhinterziehung von Ehegatten; strafrechtliche Verantwortlichkeit als

    Serientaten, insbesondere - wie hier - zeitlich und sachlich ineinander verschränkte Vermögensdelikte mit einem insgesamt hohen Schaden bzw. Verkürzungserfolg, können unter dem Gesichtspunkt der Verteidigung der Rechtsordnung die Verhängung kurzer Freiheitsstrafen im Einzelfall rechtfertigen (vgl. BGH, Urteil v. 17. März 2009, 1 StR 627/08 , Rn. 49, BGHSt 53, 221ff. ; Beschlüsse vom 5. September 1995, 1 StR 456/95 , Rn. 12, zit n. juris; vom 23. November 2017, 1 StR 150/17 , BGHR § 47 Abs. 1 Umstände 9; Urteil der Kammer v. 26. Oktober 2020, 25 Ns 5241 Js 53270/18, best.
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