Rechtsprechung
BGH, 21.03.1996 - 5 StR 432/95 |
Streit im Zugabteil
§ 32 StGB, sozialethische Beschränkung des Notwehrrechts bei schuldhaftem Vorverhalten (fahrlässige Notwehrprovokation)
Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 32 StGB
Einschränkung des Notwehrrechts im Fall eines sozialethisch zu beanstandenden Vorverhaltens des Angegriffenen (Verhältnismäßigkeit; Grundsätze der schuldhaften Notwehrprovokation; Anwendung auf Verhalten, dass einer schweren Beleidigung "gleichkommt"; Messerstiche; ... - Wolters Kluwer
Einschränkung der Notwehr - Sozialethisch zu beanstandendenes Vorverhalten
- opinioiuris.de
Notwehr bei verwerflichem Vorverhalten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 32
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- spiegel.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 10.03.1997)
Kampf in der 1. Klasse
Verfahrensgang
- LG Stade, 07.04.1995 - 10 Ks 152 Js 22395/93
- BGH, 21.03.1996 - 5 StR 432/95
- LG Stade, 28.02.1997 - 2 Ks 152 Js 22395/93
Papierfundstellen
- BGHSt 42, 97
- NJW 1996, 2315
- MDR 1996, 835
- NStZ 1996, 380
- StV 1997, 296
- JR 1996, 466
Wird zitiert von ... (41)
- BGH, 12.02.2003 - 1 StR 403/02
Urteil wegen Heimtückemordes an Erpresser aufgehoben
a) Eine Einschränkung des Notwehrrechts des Angeklagten im Blick auf eine etwaige Provokation M. s durch vorwerfbares Vorverhalten würde voraussetzen, daß dieses Vorverhalten rechtswidrig oder wenigstens sozialethisch zu mißbilligen wäre; zudem müßte zwischen ihm und dem rechtswidrigen Angriff des M. ein enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang bestehen (vgl. zu diesen Erfordernissen: BGHSt 27, 336, 338; 42, 97, 101; siehe auch BGHSt 24, 356, 358 f.; 26, 143, 145; BGH NStZ 1998, 508; NStZ-RR 1999, 40, 41;… Lenckner/Perron in Schönke/Schröder, aaO § 32 Rdn. 54, 59;… Tröndle/ Fischer aaO § 32 Rdn. 24). - BGH, 03.06.2015 - 2 StR 473/14
Notwehr (Gebotenheit der Notwehrhandlung: Einschränkung des Notwehrrechts bei …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfährt das Notwehrrecht jedoch dann eine Einschränkung, wenn der Verteidiger gegenüber dem Angreifer ein pflichtwidriges Vorverhalten an den Tag gelegt hat, das bei vernünftiger Würdigung aller Umstände des Einzelfalles den folgenden Angriff als eine adäquate und voraussehbare Folge der Pflichtverletzung des Angegriffenen erscheinen lässt (…vgl. Senatsbeschluss vom 23. August 1995 - 2 StR 394/95, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 11 mwN; BGH, Beschluss vom 25. Juni 2009 - 5 StR 141/09, NStZ 2009, 626, 627), wenn mithin zwischen dem sozialethisch zu missbilligenden Vorverhalten und dem rechtswidrigen Angriff ein enger zeitlicher und räumlicher Ursachenzusammenhang besteht und es nach Kenntnis des Täters auch geeignet ist, einen Angriff zu provozieren (vgl. Senatsbeschluss vom 10. November 2010 - 2 StR 483/10; NStZ-RR 2011, 74, 75; Senatsbeschluss vom 2. November 2005 - 2 StR 237/05, NStZ 2006, 332, 333; BGH, Urteil vom 21. März 1996 - 5 StR 432/95, BGHSt 42, 97, 100). - BGH, 25.04.2013 - 4 StR 551/12
Vorwürfe im Zuge einer politisch motivierten Auseinandersetzung auf einem …
aa) Eine in einer objektiven Notwehrlage begangene Tat ist nach § 32 Abs. 2 StGB gerechtfertigt, wenn sie zu einer sofortigen und endgültigen Abwehr des Angriffs führt und es sich bei ihr um das mildeste Abwehrmittel handelt, das dem Angegriffenen in der konkreten Situation zur Verfügung stand (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12, NStZ-RR 2013, 139, 140 m. Anm. Erb, HRRS 2013, 113; Urteil vom 21. März 1996 - 5 StR 432/95, BGHSt 42, 97, 100 mwN).
- BGH, 19.12.2013 - 4 StR 347/13
Beteiligung an einer Schlägerei (Begriff der wechselseitigen Tätlichkeiten: …
a) Eine in einer objektiven Notwehrlage verübte Tat ist nach § 32 Abs. 2 StGB gerechtfertigt, wenn sie zu einer sofortigen und endgültigen Abwehr des Angriffs führt und es sich bei ihr um das mildeste Abwehrmittel handelt, das dem Angegriffenen in der konkreten Situation zur Verfügung stand (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 21. März 1996 - 5 StR 432/95, BGHSt 42, 97, 100 mwN).b) Ergeben die neuen Feststellungen, dass sich der Angeklagte bei der Ausführung des Messerstichs gegen einen rechtswidrigen Angriff verteidigt hat, wird zu prüfen sein, ob er mit Blick auf die Rechtsprechung zur Notwehrprovokation (vgl. BGH, Urteile vom 2. November 2005 - 2 StR 237/05, NStZ 2006, 332, 333; vom 21. März 1996 - 5 StR 432/95, BGHSt 42, 97, 100 f.;… vom 7. Februar 1991 - 4 StR 526/90, Rn. 22; vom 15. Mai 1975 - 4 StR 71/75, BGHSt 26, 143, 145) nur eingeschränkt von seinem Notwehrrecht Gebrauch machen durfte.
- BGH, 07.12.2017 - 2 StR 252/17
Notwehr (Erforderlichkeit: lebensbedrohlicher Einsatz eines Messers, Pflicht zur …
Der Angegriffene muss sich daher insbesondere bei der Wahl eines lebensgefährlichen Verteidigungsmittels besondere Zurückhaltung auferlegen, wenn er die Auseinandersetzung schuldhaft provoziert hat (Notwehrprovokation, vgl. BGH, Urteil vom 21. März 1996 - 5 StR 432/95, BGHSt 42, 97, 100). - BGH, 12.04.2016 - 2 StR 523/15
Notwehr (Erforderlichkeit der Notwehrhandlung bei mehreren möglichen …
In der Regel ist der Angegriffene bei einem lebensgefährlichen Waffeneinsatz gegen einen unbewaffneten Angreifer gehalten, den Gebrauch der Waffe zunächst anzudrohen oder einen weniger gefährlichen als den lebensbedrohenden Einsatz zu versuchen (BGH, Urteil vom 21. März 1996 - 5 StR 432/95, BGHSt 42, 97, 100; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 32 Rn. 33a). - KG, 21.05.2021 - 161 Ss 62/20
Identitätsfeststellung nach § 163b Abs. 1 StPO, Annexkompetenz
Spricht der Tatrichter den Angeklagten wegen Notwehr frei, so sind die tatsächlichen Voraussetzungen der Notwehr in revisionsrechtlich nachprüfbarer Weise darzulegen (BGH JA 2017, 629; BGHSt 42, 97 [102]; BGH NStZ-RR 2009, 70).Nur so kann beurteilt werden, ob - wie von der Generalstaatsanwaltschaft zu Recht angesprochen - die Gegenwehr des Angeklagten den Voraussetzungen des § 32 StGB entsprach, insbesondere auch im Sinne des § 32 Abs. 1, 2 StGB "geboten" und "erforderlich" war oder diese Schwelle bereits überschritten wurde (vgl. BGHSt 42, 97 [100]).
- BGH, 27.09.2012 - 4 StR 197/12
Notwehr (Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung: ex-ante-Betrachtung, Einsatz …
Eine in einer objektiven Notwehrlage verübte Tat ist nach § 32 Abs. 2 StGB gerechtfertigt, wenn sie zu einer sofortigen und endgültigen Abwehr des Angriffs führt und es sich bei ihr um das mildeste Abwehrmittel handelt, das dem Angegriffenen in der konkreten Situation zur Verfügung stand (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 21. März 1996 - 5 StR 432/95, BGHSt 42, 97, 100 mwN). - BGH, 04.08.2010 - 2 StR 118/10
Fahrlässige Körperverletzung (Pflichtwidrigkeit; eigenverantwortliche …
Darüber hinaus vermag auch bereits ein sozialethisch zu missbilligendes Vorverhalten das Notwehrrecht einzuschränken, wenn zwischen diesem Vorverhalten und dem rechtswidrigen Angriff ein enger zeitlicher und räumlicher Ursachenzusammenhang besteht und es nach Kenntnis des Täter auch geeignet ist, einen Angriff zu provozieren (vgl. BGH, NStZ 2006, 332, 333; BGHSt 42, 97, 100). - BGH, 08.06.2016 - 5 StR 564/15
Erforderlichkeit eines lebensgefährlichen Messereinsatzes in einer Notwehrlage …
a) Eine in einer objektiven Notwehrlage verübte Tat ist nach § 32 Abs. 2 StGB gerechtfertigt, wenn sie zu einer sofortigen und endgültigen Abwehr des Angriffs führt und es sich bei ihr um das mildeste Abwehrmittel handelt, das dem Angegriffenen in der konkreten Situation zur Verfügung stand (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 21. März 1996 - 5 StR 432/95, BGHSt 42, 97, 100; vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 347/13, NStZ 2014, 147, 148, …und vom 1. Juli 2014 - 5 StR 134/14, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 22 mwN). - BSG, 25.03.1999 - B 9 VG 1/98 R
Gewaltopferentschädigung - Hinterbliebenenversorgung - vorsätzlicher …
- BGH, 21.08.2013 - 1 StR 449/13
Erörterungsmangel zu einem möglichen Erlaubnistatbestandsirrtum bei der Notwehr …
- BGH, 22.06.2016 - 5 StR 138/16
Erforderlichkeit der Notwehrhandlung bei lebensgefährlichem Waffeneinsatz …
- BGH, 02.11.2005 - 2 StR 237/05
Körperverletzung mit Todesfolge; Einschränkung des Notwehrrechts …
- BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99
Außerordentliche Kündigung wegen Totschlags
- BGH, 23.01.2003 - 4 StR 267/02
Notwehrexzess (Notwehrlage; Beweiswürdigung hinsichtlich der Annahme eines …
- BGH, 30.10.2007 - VI ZR 132/06
Schadensersatz bei einer tätlichen Auseinandersetzung auf einem Straßenfest
- BGH, 01.07.2014 - 5 StR 134/14
Notwehr (Erforderlichkeit: tödlicher Einsatz eines Messers; Gebotenheit: …
- BGH, 26.06.2018 - 1 StR 208/18
Notwehr (Einschränkung des Notwehrrechts bei Provokation des Angriffs: …
- BGH, 01.06.2016 - 1 StR 597/15
Notwehr (Gebotenheit: Notwehrprovokation, gestuftes Notwehrrecht, persönliches …
- BGH, 02.07.2015 - 4 StR 509/14
Verfahren wegen versuchten Totschlags an türkischem Imbissbetreiber: Nach …
- BGH, 13.11.2008 - 5 StR 384/08
Rechtfertigung durch Notwehr (Erforderlichkeit; gebotene Darlegung bei einem …
- BGH, 07.03.2002 - 3 StR 490/01
Notwehrlage (gegenwärtig); Notwehrprovokation (Einschränkung der …
- BGH, 10.11.2010 - 2 StR 483/10
Notwehr (Voraussetzungen der Notwehrprovokation; Gebotenheit: sozialethische …
- BGH, 08.03.2000 - 3 StR 67/00
Rechtfertigungsgrund: Notwehr
- BGH, 20.06.1997 - 2 StR 130/97
Verwertung einer Aussage aus der polizeilichen Vernehmung - Verwertungsverbot bei …
- BGH, 30.05.1996 - 4 StR 109/96
Vorsätzliche gefährliche Körperverletzung oder Notwehr bzw. Notwehrexzess - …
- BGH, 20.11.2019 - 2 StR 554/18
Notwehr (Gebotenheit: sozialethisch begründete Einschränkung im Einzelfall, …
- KG, 21.05.2021 - 2 Ss 19/20
Identitätsfeststellung nach § 163b Abs. 1 StPO , Annexkompetenz
- BGH, 29.01.2003 - 2 StR 529/02
Rechtfertigung durch Notwehr (erforderliche Gesamtbetrachtung bei einem Geschehen …
- BGH, 26.08.2004 - 4 StR 236/04
Beweiswürdigung (Anforderungen an einen rechtskräftigen Freispruch; …
- BAG, 21.11.2006 - 3 AZR 672/05
Erlöschen einer Versorgungsanwartschaft nach Straftat
- BGH, 25.05.2022 - 4 StR 36/22
Erlaubnistatbestandsirrtum (Voraussetzungen; Unterbringungsanordnung in einem …
- BGH, 06.02.1997 - 5 StR 589/96
Anwendungsbereich des § 33 Strafgesetzbuch (StGB) - Schlag mit einem Handbeil auf …
- OLG Hamm, 16.08.2005 - 1 Ss 316/05
Notwehr, Notwehrlage, Putativnotwehr, Herbeiführen der Notwehrlage
- LAG Hamburg, 22.10.1999 - 8 Sa 82/98
Rechtswirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Beschäftigung als …
- BGH, 06.03.2003 - 4 StR 484/02
(Versuchter) Totschlag; Notwehr (Messerstiche; Prüfungspflicht bei …
- BGH, 29.10.1997 - 2 StR 280/97
Konkurrenzverhältnis zwischen gefährlicher Körperverletzung und versuchtem …
- LAG Hamm, 09.01.2014 - 15 Sa 1442/13
Rechtswidrige vorsätzliche Verletzungshandlung
- LG Düsseldorf, 29.11.2012 - 7 Ks 25/12
Versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung im …
- VG Düsseldorf, 08.06.2009 - 18 K 2265/09
Rechtsprechung
BGH, 04.03.1996 - 5 StR 524/95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Schuldfähigkeit - Ausschluß - Schwere seelische Abartigkeit - Begründung durch Tatrichter
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Charakterisierung einer seelischen Abartigkeit
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1996, 380
- NStZ 1997, 334 (Ls.)
- StV 1997, 127
Wird zitiert von ... (19)
- BGH, 21.01.2004 - 1 StR 346/03
Beurteilung des Schweregrads einer anderen seelischen Abartigkeit (dissoziale und …
Der Tatrichter wird in einer Gesamtbetrachtung die Persönlichkeit des Angeklagten und dessen Entwicklung bewerten, wobei auch Vorgeschichte, unmittelbarer Anlaß und Ausführung der Tat sowie das Verhalten danach von Bedeutung sind (st. Rspr.; vgl. BGHSt 37, 397, 401 f.; BGH NStZ 1997, 485;… BGH, BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 10, 20, 23, 36; BGH NStZ 1996, 380; BGH StraFo 2001, 249; BGH StV 2002, 17, 18;… vgl. in diesem Sinne auch Venzlaff und Pfäfflin in Venzlaff/Foerster, Psychiatrische Begutachtung aaO S. 270 f.; Saß in Saß/Herpertz, Persönlichkeitsstörungen S. 177, 180). - BGH, 06.05.1997 - 1 StR 17/97
Überbürdung der durch die Revision des Angeklagten der Nebenklägerin und der …
Zwar liegt es grundsätzlich nahe (…BGHR aaO. seelische Abartigkeit 20), daß eine schwere seelische Abartigkeit auch zu einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit führt - ein Abweichen hiervon müßte vom Tatrichter begründet werden (BGH NStZ 1996, 380 ). - LG Kiel, 25.07.2008 - 2 KLs 4/07
Sexueller Missbrauch: Anfassen des primären Geschlechtsorgans außerhalb der …
- BGH, 22.05.2019 - 2 StR 530/18
Verminderte Schuldfähigkeit (andere seelische Abartigkeit: Voraussetzungen und …
Wird nämlich eine "schwere' andere seelische Abartigkeit im Sinne von § 20 StGB festgestellt, die nicht bei jeder Persönlichkeitsstörung vorliegt und nur in Betracht kommt, wenn Symptome von beträchtlichem Gewicht vorliegen, deren Folgen den Täter vergleichbar schwer belasten oder einengen, wie krankhafte seelische Störungen, liegt es nahe, der konkreten Ausprägung der Persönlichkeitsstörung im Einzelfall auch die Wirkung einer "erheblichen' Verminderung der Schuldfähigkeit beizumessen (vgl. BGH, Urteil vom 4. März 1996 ? 5 StR 524/95, NStZ 1996, 318; Beschluss vom 22. August 2001 ? 1 StR 316/01, StV 2002, 17 f.). - BGH, 20.02.2001 - 5 StR 3/01
Narzißtische Persönlichkeitsstörung; Erhebliche Verminderung der …
Wird eine "schwere" andere seelische Abartigkeit festgestellt, die als Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit nach dem Gesetz jeweils nur dann in Betracht kommt, wenn Symptome von beträchtlichem Gewicht vorliegen, deren Folgen den Täter vergleichbar schwer stören, belasten oder einengen wie krankhafte seelische Störungen (BGHSt 37, 397, 401), so liegt es nahe, dieser Form der Persönlichkeitsstörung - sofern sie zu keinem Ausschluß der Schuldfähigkeit führt - die Wirkung einer von § 21 StGB geforderten "erheblichen" Verminderung der Schuldfähigkeit zuzurechnen (…BGHR StGB § 21 - seelische Abartigkeit 10, 20, 23; BGH NStZ 1996, 380). - BGH, 22.08.2001 - 1 StR 316/01
Schwere andere seelische Abartigkeit (Verneinung einer Beeinträchtigung der …
a) Wird eine schwere andere seelische Abartigkeit festgestellt, die als Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit nach dem Gesetz jeweils nur dann in Betracht kommt, wenn Symptome von beträchtlichem Gewicht vorliegen, deren Folgen den Täter vergleichbar schwer stören, belasten oder einengen wie krankhafte seelische Störungen, so liegt es nahe, dieser Form der Persönlichkeitsstörung - sofern sie zu keinem Ausschluß der Schuldfähigkeit führt - die Wirkung einer von § 21 StGB geforderten erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit zuzurechnen (…st. Rspr., vgl. nur BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 20, 23; BGH NStZ 1996, 380; BGH StraFo 2001, 249).b) Daher hätte das Landgericht die Auffassung, daß trotz der Annahme einer schweren anderen seelischen Abartigkeit keine erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit gegeben war, näher erläutern müssen (…vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10; BGH NStZ 1996, 380).
- BGH, 02.12.1997 - 4 StR 581/97
Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Mords in Tateinheit mit Freiheitsberaubung …
Diese juristisch-normative Wertung steht, wenn der Sachverständige die Störung selbst als "schwer" bezeichnet, auch forensisch-psychiatrischer Beurteilung nicht entgegen (vgl. dazu Winckler/Foerster NStZ 1997, 334, 335 [BGH 05.02.1997 - 3 StR 436/96] = Anm. zu BGH NStZ 1996, 380). - BGH, 20.12.2001 - 4 StR 540/01
Fehlerhafte Anordnung der Unterbringung der Angeklagten in einem psychiatrischen …
von BGH NStZ 1996, 380). - BGH, 14.07.1999 - 3 StR 160/99
Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
Vielmehr bedarf es einer Gesamtschau der Täterpersönlichkeit und ihrer Entwicklung, um feststellen zu können, ob die Störungen des Täters sein Leben vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen wie krankhafte seelisch Störungen - auch im Hinblick auf seine Fähigkeit zu normgemäßem Verhalten - stören, belasten oder einengen (vgl. BGHSt 37, 397, 401; BGH NStZ 1996, 380 m. Anm. Winckler/Foerster in NStZ 1997, 3341 BGH NStZ 1997, 485). - BGH, 15.07.1997 - 4 StR 303/97
Psychopathie als Unterbringungsgrund in einem psychiatrischen Krankenhaus
Zudem ist die Beschreibung der Wesensmerkmale der Persönlichkeit des Angeklagten so allgemein gehalten, daß sich nicht zuverlässig beurteilen läßt, ob die festgestellte Störung die Steuerungsfähigkeit dauerhaft erheblich vermindert (vgl. BGHSt 37, 397, 401 f.; aus psychiatrischer Sicht Winckler/Foerster NStZ 1997, 334 f. [BGH 05.02.1997 - 3 StR 436/96]). - BGH, 22.01.2020 - 2 StR 562/19
Zurücknahme und Verzicht der Revision (Beschränkung des Rechtsmittels auf …
- BGH, 09.05.2000 - 4 StR 59/00
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen); Absehen von …
- BGH, 23.01.2002 - 5 StR 391/01
Mord (Grausamkeit; niedrige Beweggründe); Schuldfähigkeit (Ganzheitsbetrachtung; …
- BGH, 19.10.2011 - 2 StR 172/11
Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (Rechtsbegriff; …
- BGH, 15.04.1997 - 5 StR 24/97
Rechtmäßigkeit der Bezugnahme auf die im Revisionsverfahren aufgehobenen …
- BGH, 25.07.2001 - 5 StR 301/01
Zusammenhang zwischen Straftat und psychischem Defekt
- BGH, 21.10.1998 - 3 StR 416/98
Gründe für eine verminderte Schuldfähigkeit; Fehlende emotionale Zuwendung in der …
- BayObLG, 27.02.1998 - 4St RR 3/98
Einschleusen von Ausländern: Merkmal des Eigennutzes; Schuldfähigkeit: …
- BGH, 22.01.1997 - 5 StR 483/96
Erheblichkeit der Einschränkung der Steuerungsfähigkeit - Voraussetzungen der …