Rechtsprechung
BGH, 16.11.1995 - 5 StR 747/94 |
Todesstrafen in der DDR
Rechtsbeugung, Totschlag
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 336 StGB; § 244 StGB DDR; Art. 6 Abs. 2 DDR-Verfassung
Tatbestand der Rechtsbeugung bei Mitwirkung eines DDR-Strafrichters an Todesurteilen (Fallgruppen der durch Willkür gekennzeichneten offensichtlichen schweren Menschenrechtsverletzungen) - lexetius.com
StGB-DDR § 244; StGB § 23 Abs. 1, § 336; Verf-DDR Art. 6 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Rechtsbeugung eines Richters - DDR - Mitwirkung an Todesurteilen
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Rechtsbeugung durch Richter der DDR
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Rechtsbeugung durch DDR-Richter wegen Verhängung von Todesstrafen
- Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
Besprechungen u.ä.
- nomos.de
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Die Rechtsbeugungsprozesse gegen ehemalige DDR-Richter und Staatsanwälte vor dem Bundesgerichtshof (Ulrike Homann; KJ 1996, 494-504)
In Nachschlagewerken
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+4Weitere Entscheidungen mit demselben BezugBGH, 26.07.1999 - 5 StR 94/99
Beihilfe zur Rechtsbeugung (DDR-Verfahren; Zeugen Jehovas; kalter Krieg;
BGH, 20.06.1996 - 5 StR 54/96Kriegs- und Boykotthetze
BGH, 16.11.1995 - 5 StR 747/94Rechtsbeugung durch DDR-Richter wegen Verhängung von Todesstrafen
BGH, 10.12.1957 - 5 StR 519/57Kriegs- und Boykotthetze
OG DDR, 04.10.1950 - 1 Zst. (I) 3/50Kriegs- und Boykotthetze
Kriegs- und Boykotthetze
Verfahrensgang
- LG Berlin, 17.06.1994 - 2 Js 283/92
- BGH, 16.11.1995 - 5 StR 747/94
- BVerfG, 12.05.1998 - 2 BvR 61/96
Papierfundstellen
- BGHSt 41, 317
- NJW 1996, 857
- MDR 1996, 402
- NStZ 1996, 389 (Ls.)
- NJ 1996, 154
Wird zitiert von ... (31)
- BVerfG, 08.03.2006 - 2 BvR 486/05
Todesurteile von 1944 gegen zwei Jugendliche kraft Gesetzes aufgehoben - daher …
Diese auch zur Frage der Rehabilitierung bei Entscheidungen des Volksgerichtshofes und der Sondergerichte (vgl. BGHSt 41, 317 ) ohne Verfassungsverstoß vertretene Meinung muss im Falle der vorliegenden standgerichtlichen Verurteilung ebenfalls gelten. - BGH, 17.06.2004 - 5 StR 115/03
Massenerschießungen am Turchino-Paß im Jahre 1944
Auch im vorliegenden Zusammenhang ist kein Raum, systemimmanent indoktrinierten Tätern eine Exkulpation aus subjektiven Gründen zu gewähren (vgl. in anderem Zusammenhang BGHSt 41, 247, 276; 41, 317, 340). - BGH, 10.12.1998 - 5 StR 322/98
BGH hebt Freisprüche im Havemann-Prozeß auf
Rechtsbeugung im Sinne von Willkür durch schwere Menschenrechtsverletzungen kann auch durch die Art und Weise der Durchführung von Verfahren begangen werden, namentlich wenn die Strafverfolgung und die Bestrafung überhaupt nicht der Verwirklichung von Gerechtigkeit (Art. 86 der DDR-Verfassung), sondern der Ausschaltung des politischen Gegners gedient hat (BGHSt 40, 30, 43; 41, 247, 254; 41, 317, 347; 42, 332, 341;… BGHR StGB § 336 DDR-Recht 25).a) Insoweit hat der Bundesgerichtshof insbesondere an "Drehbuch-Fälle" gedacht (BGHSt 41, 317, 347;… BGHR StGB § 336 DDR-Recht 25;… Willnow aaO S. 267).
- BGH, 03.12.1996 - 5 StR 67/96
Strafbarkeit eines DDR-Amtsträgers, der die Verschleppung eines Westspions in die …
bb) Soweit auf die Taten das Recht der DDR (§ 223, § 239 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 RStGB, § 115 Abs. 1, § 131 Abs. 1 in Verbindung mit § 80 Abs. 1 StGB-DDR) Anwendung findet, hat die Verjährung in der DDR indes aufgrund eines quasigesetzlichen Verfolgungshindernisses bis zum 3. Oktober 1990 geruht (§ 69 Abs. 1 Satz 1 RStGB, § 83 Nr. 2 StGB-DDR), so daß Verfolgungsverjährung nach Art. 315a EGStGB ausgeschlossen ist (vgl. BGHSt 40, 48; 40, 113; 41, 247, 248; 41, 317, 320;… BGHR StGB § 78b Abs. 1 Verfolgungshindernis 2 - dazu bestätigend BVerfG, Kammer, Beschluß vom 13. November 1996 - 2 BvR 1130/95 - 1. - VerjährungsG vom 26. März 1993, BGBl I 392).Dies hat der Bundesgerichtshof für die Strafverfolgung bei Schüssen an der innerdeutschen Grenze (BGHSt 40, 48; 40, 113), für die Verfolgung von Körperverletzungen an Gefangenen durch Strafvollzugsbedienstete der DDR (…BGHR StGB § 78b Abs. 1 Ruhen 2) und für die Haftung von Angehörigen der DDR-Justiz wegen Rechtsbeugung und damit tateinheitlich zusammentreffender Delikte (BGHSt 41, 247; 41, 317) ausgesprochen.
Bei diesem Verfassungsartikel handelte es sich nach der Entscheidung des Obersten Gerichts der DDR vom 4. Oktober 1950 (OGSt 1, 33 ff.) um ein "unmittelbar anzuwendendes Strafgesetz", das "Spionagehandlungen" mit dem Begriff der "Kriegshetze" erfassen sollte (vgl. BGHSt 41, 317, 322).
Hierzu hat der Senat in seinem Urteil vom 16. November 1995 folgende, auch vorliegend gültige Ausführungen gemacht (BGHSt 41, 317, 343 f.):.
Ein solcher Nachweis hat sich im vorliegenden Fall, zumal da er den Tatbeitrag eines nicht in maßgeblicher Position stehenden SfS-Angehörigen betrifft, ersichtlich nicht führen lassen (vgl. dazu auch BGHSt 41, 317, 347).
- BVerfG, 07.04.1998 - 2 BvR 2560/95
Erste Entscheidung zur "Strafbarkeit von DDR-Richtern wegen Rechtsbeugung", hier: …
Danach ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, daß der Bundesgerichtshof angesichts der besonders hohen Anforderungen an den objektiven Rechtsbeugungstatbestand davon ausgeht, es erscheine von vornherein kaum vorstellbar, daß einem Berufsrichter die evidente Rechtswidrigkeit seiner Entscheidung in diesen Fällen verborgen geblieben sein könne (vgl. BGH, NJW 1996, S. 857 ).Gleiches gilt für die Erwägung, daß ein möglicherweise vorliegender Verbotsirrtum nicht unvermeidbar sei und sich deshalb nicht der Strafrahmen verschiebt (vgl. BGH, NJW 1996, S. 857 ).
- BVerwG, 16.05.2012 - 5 C 2.11
Ausgleichsleistung; Ausschlussgrund; Grundsätze der Menschlichkeit oder …
Zweifelsohne widersprach dieser Teil der Straf- und Strafzumessungspraxis in unerträglichem Maße den Grundsätzen der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit (BSG, Urteil vom 11. September 1991 - 9a RV 11/90 - BSGE 69, 211 ; BGH, Urteil vom 16. November 1995 - 5 StR 747/94 - BGHSt 41, 317 ;… Dietz, a.a.O. S. 485). - BGH, 31.03.1999 - 5 StR 596/98
Rechtsbeugung; DDR-Justiz; Offener Brief; Gesetzesverletzung; Überdehnung
Es liegt zudem nicht fern, daß die Anwendung des Verbrechenstatbestandes unter gebotener Berücksichtigung der Betrachtungsweise eines DDR-Justizangehörigen zur Tatzeit - also in einer Hochphase des "Kalten Krieges" -, möglicherweise auch vor dem Hintergrund der vom Obersten Gericht der DDR gebilligten Verurteilung G s, aus subjektiven Gründen noch nicht als Rechtsbeugung zu bewerten wäre (vgl. BGHSt 41, 317, 322; BGH NStZ-RR 1998, 360;… vgl. andererseits BGHR StGB § 336 DDR-Recht, 14).Dies gilt um so mehr, als Anhaltspunkte für konkrete gewichtige Einflußmöglichkeiten des Verfolgten gar nicht erkennbar sind; die Strafe wurde mithin ganz vorrangig vom Ziel völlig überzogener plakativer Abschreckung bestimmt (vgl. BGHSt 41, 317, 336;… BGHR StGB § 336 DDR-Recht 15).
Etwa durchgreifende Bedenken gegen die Annahme des erforderlichen direkten Rechtsbeugungsvorsatzes, die einer Beanstandung des erfolgten Freispruchs im Ergebnis entgegenstehen könnten, sind im Falle eines markanten Unrechtsurteils, wie es hier nach den bislang getroffenen Feststellungen vorliegt, nicht ersichtlich (vgl. BGHSt 41, 247, 276 f.), und zwar auch nicht bezogen auf den - freilich besonders lange zurückliegenden - Tatzeitpunkt (vgl. BGHSt 41, 317, 337 ff.).
Verfolgungshindernisse liegen ersichtlich nicht vor (vgl. BGHSt 41, 317, 320).
- BGH, 26.07.1999 - 5 StR 94/99
Beihilfe zur Rechtsbeugung (DDR-Verfahren; Zeugen Jehovas; kalter Krieg; …
Dies gilt sowohl für die Heranziehung von Art. 6 Abs. 2 der DDR-Verfassung/1949 unmittelbar als Strafnorm als auch für die extensive Auslegung dieser Norm (vgl. BGHSt 41, 317, 321 ff.).Namentlich im Blick auf die festgestellten Vorgaben durch das Oberste Gericht der DDR und auf die Tatzeit am Höhepunkt des "Kalten Krieges" (vgl. BGHSt 41, 317, 328) gilt aber auch nichts anderes für die Subsumtion des geahndeten Verhaltens der Verfolgten unter die "Verbrechens"- Merkmale der "Kriegs- und Boykotthetze" (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 36).
Ungeachtet des Grundsatzes, daß angesichts der hohen objektiven Schranke für die Annahme von Rechtsbeugung in politischen Strafverfahren der DDR in vielen damit auch krassen Fällen die Annahme des direkten Rechtsbeugungsvorsatzes außer Frage steht (vgl. BGHSt 41, 247, 276 f.; 41, 317, 336 ff.), hat der Bundesgerichtshof gleichwohl in Einzelfällen, die nach besonders langem Zeitablauf, nach Begleitumständen oder Folgen weniger kraß erscheinen, eine Strafbarkeit wegen Rechtsbeugung auch aus subjektiven Gründen verneint (…vgl. BGHR StGB § 336 - DDR-Recht 10; BGH NStZ-RR 1997, 36) und Freisprüche häufiger - möglicherweise zuletzt unter gleichzeitiger gewisser Verschärfung der Grenzen für Rechtsbeugung aus objektiven Gründen - unter Billigung der Ablehnung des direkten Rechtsbeugungsvorsatzes nicht beanstandet.
- BVerfG, 12.05.1998 - 2 BvR 61/96
Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 und Art 103 Abs 2 durch Verneinung der …
a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. November 1995 - 5 StR 747/94 -,. - BGH, 26.07.1999 - 5 StR 219/99
Verurteilungen wegen DDR-Todesurteilen rechtskräftig
Diese Auffassung steht im Einklang mit den Grundsätzen, die der Senat im Urteil vom 16. November 1995 - 5 StR 747/94 - zu Todesurteilen in politischen Strafverfahren in der DDR aufgestellt hat (BGHSt 41, 317).Der vor dem Tatrichter vorgebrachte Einwand, Verantwortliche für während des NS-Regimes verhängte Todesurteile hätten eine günstigere Behandlung erfahren als die Angeklagten (vgi. UA S. 45), ist zutreffend (vgl. BGHSt 41, 317, 329 f.); dies vermag den Schuldspruch indes nicht in Frage zu stellen und begründet auch keinen Rechtsfehler zum Nachteil der - zu jeweils vier Jahren Gesamtfreiheitsstrafe verurteilten - Angeklagten.
- BGH, 20.06.1996 - 5 StR 54/96
Kriegs- und Boykotthetze
- BGH, 09.02.2000 - 5 StR 451/99
Nichtverjährung von DDR-Doping zum Nachteil uneingeweihter Minderjähriger
- BGH, 11.06.1998 - 5 StR 115/98
Verurteilung eines Staatsanwalts wegen Beihilfe zur Rechtsbeugung - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2007 - 5 B 1940/07
- BGH, 21.08.1997 - 5 StR 652/96
Rechtsbeugung von Staatsanwälten der DDR durch Nichtverfolgung von …
- BGH, 06.11.2001 - 5 StR 363/01
Verfolgungsverjährung; Ruhen der Verjährung (Verneinung eines quasigesetzlichen …
- BGH, 22.10.1996 - 5 StR 232/96
Rechtsbeugung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung - Bestrafung von Richtern und …
- BGH, 18.02.1999 - 5 StR 236/98
Verurteilung einer Waldheim-Richterin rechtskräftig
- BVerwG, 09.02.2011 - 5 C 2.11
Analogieverbot; Anscheinsbeweis; Archiv; Aufklärungsrüge; Ausgleichsleistung; …
- BGH, 08.03.2000 - 5 StR 555/99
Rechtsbeugung durch DDR-Staatsanwältin; Freiheitsberaubung; Teilfreispruch durch …
- BGH, 21.08.1997 - 5 StR 403/96
Rechtsbeugung von DDR-Richtern und -Staatsanwälten bei der Anwendung politischen …
- BGH, 23.05.2000 - 5 StR 181/00
Beihilfe zur Rechtsbeugung durch Hinwirken auf Haftbefehle durch Mitarbeiter des …
- BGH, 11.04.1997 - 3 StR 576/96
Freispruch von DDR-Richtern und DDR-Staatsanwalt aufgehoben
- BGH, 23.10.1996 - 5 StR 695/95
Anstiftung zur Freiheitsberaubung durch Weiterleitung von Flucht-Informationen an …
- BGH, 21.05.1996 - 5 StR 737/95
Voraussetzungen für die Beihilfe zur Rechtsbeugung - Beschränkung der …
- BGH, 15.05.1997 - 5 StR 580/96
Rechtsbeugung durch Mitwirkung an der Verhängung von Strafen, die in einem …
- BGH, 15.06.1999 - 5 StR 614/98
Rechtsbeugung; DDR-Unrecht; Freiheitsberaubung; Tateinheit
- BGH, 05.05.1998 - 5 StR 150/98
Rechtsbeugung einer Staatsanwältin zur Zeit des Bestehens der DDR
- BGH, 21.08.1997 - 5 StR 120/97
Entscheidungen über Haftbeschwerden oder Berufungen in politischen Strafsachen - …
- OLG Düsseldorf, 14.11.2001 - U (Kart) 11/01
Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Aushandelns von Rabattsätzen durch den …
- BGH, 15.05.1997 - 5 StR 39/97
Ausschluss einer Verurteilung auf Bewährung nach dem Recht der DDR - …
Rechtsprechung
BGH, 18.04.1996 - 4 StR 110/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs - Kfz - Gegenstand des Raubes - Abwehrmöglichkeiten des Geschädigten
- rechtsportal.de
StGB § 316a
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1996, 389
- StV 1997, 358 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 08.11.2000 - 3 StR 360/00
Tatbestandsmerkmal des Ausnutzens der besonderen Verhältnisse des …
Die Entscheidungen BGH NStZ 1996, 389, 390 und BGHR StGB § 316 a 1 Straßenverkehr 12 stehen dem nicht entgegen. - BGH, 30.03.2004 - 4 StR 53/04
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (zeitliche Verknüpfung; Begriff des …
Für die vom Tatbestand des § 316 a StGB vorausgesetzte Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs genügt allein der Umstand, daß "die Geschädigte wegen der beengten Verhältnisse im Pkw ... in ihrer Verteidigungsfähigkeit stark eingeschränkt war" (UA 20), nicht (vgl. BGH NStZ 1996, 389 f.; Senatsbeschluß vom 11. Februar 2003 - 4 StR 522/02). - BGH, 19.10.1999 - 4 StR 384/99
Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs; Räuberischer Angriff …
Wie der Senat schon für das bis zum Inkrafttreten des 6. StrRG vom 26. Januar 1998 (BGBl. I 164) geltende Recht in einem solchen Fall entschieden hat, genügt es zur Tatbestandserfüllung des § 316a Abs. 1 StGB nicht, daß lediglich die Abwehrmöglichkeiten des Kraftfahrzeugführers durch die Enge im Fahrzeug eingeschränkt sind (NStZ 1996, 389, 390;… vgl. auch Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 316a Rdn. 3). - BGH, 27.05.2003 - 4 StR 102/03
Kein Ausnutzen der Verhältnisse des Straßenverkehrs bei Tatentschluss erst auf …
Allerdings hat sich der Angeklagte nicht - wie der Generalbundesanwalt meint - neben gefährlicher Körperverletzung der Beihilfe zum schweren Raub und zum räuberischen Angriff auf Kraftfahrer, sondern der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit (nur) mit Beihilfe zum schweren Raub schuldig gemacht; denn wenn der Angeklagte den Entschluß zur Beihilfe zum Raub erst gefaßt hat, nachdem er das Fahrzeug auf dem Parkplatz angehalten hatte und alle Fahrzeuginsassen ausgestiegen waren, hat er keinen Angriff auf einen Mitfahrer unter Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs unterstützt (vgl. BGH NStZ 1996, 389, 390; 2000, 144;… Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 316a Rdn. 3a). - BGH, 30.03.2004 - 4 StR 53/03 Für die vom Tatbestand des § 316 a StGB vorausgesetzte Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs genügt allein der Umstand, daß "die Geschädigte wegen der beengten Verhältnisse im Pkw ... in ihrer Verteidigungsfähigkeit stark eingeschränkt war" (UA 20), nicht (vgl. BGH NStZ 1996, 389 f.; Senatsbeschluß vom 11. Februar 2003 - 4 StR 522/02).