Weitere Entscheidung unten: BGH, 29.06.1995

Rechtsprechung
   BGH, 04.04.1995 - 1 StR 772/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1412
BGH, 04.04.1995 - 1 StR 772/94 (https://dejure.org/1995,1412)
BGH, Entscheidung vom 04.04.1995 - 1 StR 772/94 (https://dejure.org/1995,1412)
BGH, Entscheidung vom 04. April 1995 - 1 StR 772/94 (https://dejure.org/1995,1412)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,1412) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Busüberfälle

§ 255 StGB, Bereicherungsabsicht, Nutzung als Fluchtfahrzeug;

§§ 211, 22, 24 StGB, Rücktrittshorizont

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafvorschrift - Begehungsweise - Vermögensnachteil - Verlust des Besitzes - Verlust des Eigentums - Maschinenpistole - Tötungsvorsatz - Totschlag - Unbeendeter Versuch - Erfolgsaussicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 15, § 24, § 212, § 253; StPO § 265

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 39
  • NStZ-RR 1996, 35
  • StV 1995, 462
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 502/10

    Urteil gegen zwei Mitglieder der "Hells Angels" wegen tödlichen Überfalls auf

    Sie setzt nach dem in der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertretenen wirtschaftlichen Vermögensbegriff deshalb voraus, dass der erstrebte Vorteil zu einer objektiv günstigeren Gestaltung der Vermögenslage für den Täter oder den Dritten führen soll (BGH, Urteil vom 3. März 1999 - 2 StR 598/99, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 9 mwN; ähnlich: BGH, Urteil vom 4. April 1995 - 1 StR 772/94, NStZ 1996, 39; Beschluss vom 2. Mai 2001 - 2 StR 128/01, NStZ 2001, 534), also eine Erhöhung des wirtschaftlichen Wertes des Vermögens angestrebt wird (BGH, Urteile vom 3. Mai 1988 - 1 StR 148/88, NJW 1988, 2623; vom 3. März 1999 - 2 StR 598/99, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 9 mwN).

    Jedoch ist der bloße Besitz in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur in den Fällen als Vermögensvorteil anerkannt, in denen ihm ein eigenständiger wirtschaftlicher Wert zukommt (BGH, Urteil vom 17. August 2001 - 2 StR 159/01, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögenswert 2), was regelmäßig lediglich dann zu bejahen ist, wenn mit dem Besitz wirtschaftlich messbare Gebrauchsvorteile verbunden sind, die der Täter oder der Dritte nutzen will (vgl. BGH, Urteil vom 16. August 1995 - 2 StR 303/95, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögenswert 1 mwN; SSW-StGB/Satzger, § 263 Rdn. 98; zum Besitz an einem Kraftfahrzeug: BGH, Urteil vom 5. Juli 1960 - 5 StR 80/60, BGHSt 14, 386, 388 f.; Beschluss vom 24. April 1990 - 5 StR 111/90, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögensschaden 7; Urteil vom 4. April 1995 - 1 StR 772/94, NStZ 1996, 39; Beschluss vom 12. Januar 1999 - 4 StR 685/98, NStZ-RR 1999, 103; ähnlich für den Betrug: BGH, Beschluss vom 27. Mai 2008 - 4 StR 58/08, NStZ 2008, 627).

  • BGH, 12.01.2011 - 1 StR 582/10

    Erforderlicher gerichtlicher Hinweis beim Austausch der Bezugstat eines

    Denn Zweck des § 265 StPO ist es, dem Angeklagten Gelegenheit zu geben, sich gegenüber dem neuen Vorwurf zu verteidigen, und ihn vor Überraschungen zu schützen (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 4. April 1995 - 1 StR 772/94).
  • OLG Köln, 26.11.2012 - 2 Ws 792/12

    Auswirkungen der notwendigen Zweiaktigkeit des Geschehens beim Sichbemächtigen im

    Vorliegend hat der Angeschuldigte dem Vermögen des Zeugen Q - anders als in den von der Generalstaatsanwaltschaft zur Begründung ihrer Rechtsauffassung angeführten Fällen, die den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 05.07.1960 (BGHSt 14, 386) bzw. 04.04.1995 (BGH NStZ-RR 1996, 35) zugrunde lagen und in denen ausgeführt ist, dass auch im vorübergehenden Besitzverlust ein Vermögensnachteil im Sinne von §§ 253, 255 StGB liegen kann - keinen Nachteil zugefügt.

    Wenn dieses Argument auch zur Begründung einer Geiselnahme nach § 239b Abs. 1 StGB nicht ausreicht, deutet es dennoch zutreffend auf die notwendige Differenzierung zwischen den Fällen, die den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs BGHSt 14, 386 bzw. NStZ-RR 1996, 35 zugrunde lagen, und dem vorliegenden hin.

  • BGH, 07.11.2001 - 2 StR 428/01

    Versuchter Totschlag; Rücktritt; Unbeendeter Versuch; (Korrigierter)

    Nicht bedacht hat die Schwurgerichtskammer, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes aber auch dann ein unbeendeter Versuch in Betracht kommt, wenn der Täter nach seinem Handeln den Erfolgseintritt zwar zunächst für möglich hält, unmittelbar darauf aber, sei es auch in Verkennung der tatsächlich eingetretenen Gefährdung, zu der Annahme gelangt, sein bisheriges Tun könne den Erfolg nicht herbeiführen und er nunmehr von weiteren fortbestehenden Handlungsmöglichkeiten absieht (BGHSt 36, 224; BGHR StGB § 24 II Versuch, unbeendeter 24, 25, 27; BGH StV 1995, 462; 1997, 128).
  • BGH, 05.05.1998 - 1 StR 140/98

    Mord an einem Verwandten aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen

    Die diesbezüglich zu stellenden Anforderungen richten sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls unter Berücksichtigung von Anklageschrift und Eröffnungsbeschluß (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 1995 - 1 StR 772/94; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. § 265 Rdn. 31; Gollwitzer aaO Rdn. 55).
  • BGH, 21.01.1997 - 5 StR 592/96

    Anforderungen an den richterlichen Hinweis, dass neben einer versuchten Tötung

    Der Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO muß in einem Fall wie dem vorliegenden ergeben, welche der möglichen Begehungsweisen der Tatrichter annehmen will (vgl. zu § 250 StGB BGH Urteil vom 4. April 1995 - 1 StR 772/94): Die im Urteil festgestellte Begehungsweise verstand sich für den Angeklagten nicht von selbst.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 29.06.1995 - 1 StR 345/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2448
BGH, 29.06.1995 - 1 StR 345/95 (https://dejure.org/1995,2448)
BGH, Entscheidung vom 29.06.1995 - 1 StR 345/95 (https://dejure.org/1995,2448)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 1995 - 1 StR 345/95 (https://dejure.org/1995,2448)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,2448) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 3264
  • MDR 1995, 1157
  • NStZ 1996, 39
  • StV 1995, 586
  • StV 1996, 39
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 10.07.2003 - 3 StR 61/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Vollendung; Versuch;

    Weiter werden Handlungen als tatbestandsmäßiges Handeltreiben angesehen, die sich an die Übergabe der Betäubungsmittel anschließen und mit der Zahlung des Kaufpreises in Zusammenhang stehen, wie das Eintreiben des Kaufpreises (BGH NJW 1995, 3264), die Übermittlung des Erlöses vom Abnehmer an den Lieferanten (BGH NJW 1992, 1905), Geldwäschehandlungen (BGHSt 43, 158, 162 f.), der Umtausch des Erlöses in andere Produkte in der Art einer Geldwäsche und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Weiterleitung des Erlöses vom Lieferanten an seine Hintermänner (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 50).
  • BGH, 10.07.2003 - 3 StR 243/02

    Erfolglose Bemühungen beim Ankauf von Betäubungsmitteln; Mittäterschaft beim

    Weiter werden Handlungen als tatbestandsmäßiges Handeltreiben angesehen, die sich an die Übergabe der Betäubungsmittel anschließen und mit der Zahlung des Kaufpreises in Zusammenhang stehen, wie das Eintreiben des Kaufpreises (BGH NJW 1995, 3264), die Übermittlung des Erlöses vom Abnehmer an den Lieferanten (BGH NJW 1992, 1905), Geldwäschehandlungen (BGHSt 43, 158, 162 f.), der Umtausch des Erlöses in andere Produkte in der Art einer Geldwäsche und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Weiterleitung des Erlöses vom Lieferanten an seine Hintermänner (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 50).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht