Rechtsprechung
OLG Köln, 16.01.1996 - HEs 266/95 - 314 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Leverkusen, 18.07.1995 - 50 Gs 350/95
- OLG Köln, 16.01.1996 - HEs 266/95 - 314
Papierfundstellen
- NJW 1996, 1686
- NStZ 1996, 403
- StV 1996, 386
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Köln, 05.09.1994 - 2 Ws 399/94
Versuchter Totschlag; Haftbefehl; Haftgründe ; Gefährdung der schnellen …
Auszug aus OLG Köln, 16.01.1996 - HEs 266/95
Vielmehr müssen auch im Rahmen des § 112 Abs. 3 StPO Umstände vorliegen, die die Gefahr begründen, daß ohne Festnahme des Beschuldigten die alsbaldige Aufklärung und Ahndung der Tat gefährdet sein könnte (vgl.BVerfGE 19, 342=NJW 66, 243; BVerfG NJW 66, 772, Senatsentscheidung vom 5.9.1994 - 2 Ws 399/94 = StV 94, 584). - BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65
Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität
Auszug aus OLG Köln, 16.01.1996 - HEs 266/95
Vielmehr müssen auch im Rahmen des § 112 Abs. 3 StPO Umstände vorliegen, die die Gefahr begründen, daß ohne Festnahme des Beschuldigten die alsbaldige Aufklärung und Ahndung der Tat gefährdet sein könnte (vgl.BVerfGE 19, 342=NJW 66, 243; BVerfG NJW 66, 772, Senatsentscheidung vom 5.9.1994 - 2 Ws 399/94 = StV 94, 584). - BVerfG, 16.03.1966 - 1 BvR 675/65
Verfassungsrechtliche Grenzen der Anordnung von Untersuchungshaft
Auszug aus OLG Köln, 16.01.1996 - HEs 266/95
Vielmehr müssen auch im Rahmen des § 112 Abs. 3 StPO Umstände vorliegen, die die Gefahr begründen, daß ohne Festnahme des Beschuldigten die alsbaldige Aufklärung und Ahndung der Tat gefährdet sein könnte (vgl.BVerfGE 19, 342=NJW 66, 243; BVerfG NJW 66, 772, Senatsentscheidung vom 5.9.1994 - 2 Ws 399/94 = StV 94, 584).
- KG, 15.03.2019 - 4 Ws 24/19
Beschwerde gegen einen Untersuchungshaftbefehl: Haftbefehlsaufhebung wegen …
- OLG Karlsruhe, 18.05.2009 - 2 Ws 180/09
Anforderungen an den Haftgrund der Tatschwere
zu nicht entscheidungserheblichen Fragen angestellten - Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts in der Entscheidung aus dem Jahre 1966 (BVerfG NJW 1966, 243 ) dahingehend verstehen wollte, auch eine solche Auslegung des § 112 Abs. 3 StPO als verfassungsrechtlich unbedenklich anzusehen (vgl. auch OLG Köln NStZ 1996, 403 ; OLG Rostock, 1 Ws 84/03 bei JURIS), erscheint es dem Senat mit der vom Bundesverfassungsgericht in der genannten Entscheidung im übrigen verlangten, am Gesetz orientierten Interpretation des § 112 Abs. 3 StPO nicht vereinbar, ausgehend von dieser Vorschrift auch andere als die gesetzlich vorgesehenen Haftgründe zuzulassen. - OLG Köln, 02.10.2000 - 2 Ws 514/00
Untersuchungshaft; Verschonung
Vielmehr müssen auch im Rahmen des § 112 Abs. 3 StPO Umstände vorliegen, die die Gefahr begründen, dass ohne Festnahme des Beschuldigten die alsbaldige Aufklärung und Ahndung der Tat gefährdet sein könnte (vgl. BVerfGE 19, 342 = NJW 66, 243; BVerfG NJW 66, 772; Senatsentscheidungen u.a. vom 5.9.1994 - 2 Ws 399/94 = StV 94, 584, und vom 16.1.1996 - HEs 266/95-314 -).
Rechtsprechung
OLG München, 25.01.1996 - 2 Ws 37/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Außervollzugsetzung eines Haftbefehls ; Vorliegen von Haftgründen
- rechtsportal.de
StPO § 112
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG München - XV BerL 45/96
- AG München, 06.12.1995 - ER III Gs 8797/95
- LG München I, 20.12.1995 - 564 Js 410039/95
- OLG München, 25.01.1996 - 2 Ws 37/96
Papierfundstellen
- NJW 1996, 941
- NStZ 1996, 403
- NStZ 1997, 76
- StV 1996, 439
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 20.07.1995 - 4St RR 4/95
Öffentliche Vergabe und Weitergabe von Informationen an Interessenten - Betrug, …
Auszug aus OLG München, 25.01.1996 - 2 Ws 37/96
Im Rahmen der Prüfung der Haftfrage kann hierbei die Frage der Amtsträgereigenschaft des Beschuldigten (vgl. hierzu Weiser NJW 1994, 968; gegen ihn Lenckner ZStW 1994, 502 und Haft, NJW 1995, 1113 sowie jüngst BayObLG in NJW 1996, 268 ) unentschieden bleiben.
- LG Köln, 15.10.2020 - 101 Qs 64/20 Grundlage für dieses Wahrscheinlichkeitsurteil müssen bestimmte, einzelfallbezogene Tatsachen sein, die sich aus der Person, den Lebensumständen und Beziehungen oder dem Verhalten des Beschuldigten ergeben (OLG Köln, StV 1999, 323; OLG München, NJW 1996, 941; OLG Düsseldorf, StV 1997, 534).
Hingegen reicht für die Annahme einer Verdunkelungsgefahr die allgemeine Vermutung, der Beschuldigte werde alles unternehmen, um nicht überführt zu werden (OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.10.2006, 1 Ws 87-88/06), ebenso wenig aus wie der Umstand, dass die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind (OLG Schleswig, SchlHA 1954, 25;… Meyer-Goßner/Schmitt, Schmitt , aaO, § 112 Rz. 28); auch die die bloße Gelegenheit zur Vornahme von Verdunkelungshandlungen ist insoweit zu wenig (OLG Köln, StV 1997, 37; OLG München, NJW 1996, 941).
- OLG Karlsruhe, 26.09.2000 - 3 Ws 196/00
Hauptverhandlung ; Haftfortdauerentscheidung ; Beschwerde; Haftbefehl; Dringender …
Der Senat entnimmt sie zunächst der besonderen zwischenmenschlichen Beziehung und den Lebensumständen zwischen den beiden Angeklagten (OLG Köln StV 1992, 383 f.; OLG München NJW 1996, 941), denen jedenfalls vorliegend eine indizielle Bedeutung beikommt. - OLG Frankfurt, 26.10.2006 - 1 Ws 87/06
Haftbefehl: Anforderungen an die Konkretheit der Darstellung des Tatvorwurfs im …
Es müssen vielmehr im konkreten Einzelfall besondere Umstände feststellbar sein, die den Verdacht stützen (vgl. OLG München NStZ 1996, 403f.).
- KG, 30.04.2019 - 161 HEs 22/19
Haftgrund der Verdunkelungsgefahr; Anwendung des Beschleunigungsgrundsatzes im …
Die bloße Möglichkeit der Vornahme solcher Handlungen reicht nicht aus, hinzukommen muss die tatsachengestützte Prognose, der Beschuldigte werde die Gelegenheit auch wahrnehmen (vgl. OLG München NJW 1996, 941;… Böhm/Werner in Münchener Kommentar, StPO, § 112 Rnr. 64 m.w.N.;… Graf aaO Rnr. 28 m.w.N.). - OLG Frankfurt, 26.06.2009 - 1 Ws 58/09
Zum Haftgrund der Verdunkelungsgefahr.
Das Verhalten des Beschuldigten begründet nicht den dringenden Verdacht, dass durch bestimmte Handlungen auf sachliche oder persönliche Beweismittel eingewirkt und dadurch die Ermittlung der Wahrheit erschwert werden wird (vgl. OLG Köln StV 1997, 27; OLG München NStZ 1996, 403). - KG, 30.04.2019 - 4 HEs 10/19
Zum Haftgrund der Verdunkelungsgefahr; Anwendung des Beschleunigungsgrundsatzes …
Die bloße Möglichkeit der Vornahme solcher Handlungen reicht nicht aus, hinzukommen muss die tatsachengestützte Prognose, der Beschuldigte werde die Gelegenheit auch wahrnehmen (vgl. OLG München NJW 1996, 941;… Böhm/Werner in Münchener Kommentar, StPO, § 112 Rnr. 64 m.w.N.;… Graf aaO Rnr. 28 m.w.N.). - OLG Frankfurt, 30.08.1996 - 1 HEs 191/96 Auch Vorsichtsmaßnahmen, mit denen Täter typischerweise die Aufdeckung der Tat zu verhindern oder zu erschweren versuchen, begründen nicht ohne weiteres die erforderliche hohe Wahrscheinlichkeit der Verdunkelung (BayObLG NStZ 1996, 403 f.).
- OLG Köln, 20.09.1996 - 2 Ws 492/96 Daß dem Beschuldigten angelastete Straftaten zu einem Deliktskreis gehören, bei dem generell der dringende Verdacht der unlauteren Einwirkung auf Beweismittel gegeben ist, kann allein keine Verdunklungsgefahr begründen (OLG München StV 96, 439).
- OLG Köln, 01.02.2000 - 2 Ws 35/00 Auch Vorsichtsmaßnahmen, mit denen Täter typischerweise die Aufdeckung der Tat zu verhindern oder zu erschweren suchen, begründen nicht ohne weiteres die erforderliche hohe Wahrscheinlichkeit der Verdunkelungsgefahr (OLG Frankfurt, NStZ 1997, 200 [201]; BayObLG NStZ 1996, 403 f.).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 07.02.1996 - 1 Ws 730 - 733/95, 1 Ws 730/95, 1 Ws 731/95, 1 Ws 732/95, 1 Ws 733/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1996, 403 (Ls.)
- StV 1997, 121 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Düsseldorf, 25.11.1999 - 1 Ws (OWi) 944/99
Anordnung und Ausführung der Zustellung
Sollte die im Anschluß an Doller (DRiZ 1975, 280, 281) gewählte Formulierung des Senats, der Richter müsse anordnen, "daß und wie, inbesondere an wen" die Entscheidung zuzustellen sei (Senat VRS 91 [1996], 286, 287), so verstanden worden sein, daß der Richter auch die Zustellungsart zu bestimmen habe, so stellt der Senat klar, daß dies nicht der Fall ist.Der Senat hatte auch, soweit ersichtlich, bisher nur in Sachen zu entscheiden, in denen der Richter es unterlassen hatte, die Zustellung als solche zu verfügen (Senat VRS 93 [1997], 169) oder deren Empfänger zu bestimmen (Senat VRS 91 [1996], 286, 287).
- OLG Düsseldorf, 25.11.1999 - 1 Ws (OWi) 952/99
Anordnung und Ausführung der Zustellung
Sollte die im Anschluß an Doller (DRiZ 1975, 280, 281) gewählte Formulierung des Senats, der Richter müsse anordnen, "daß und wie, inbesondere an wen" die Entscheidung zuzustellen sei (Senat VRS 91 [1996], 286, 287), so verstanden worden sein, daß der Richter auch die Zustellungsart zu bestimmen habe, so stellt der Senat klar, daß dies nicht der Fall ist.Der Senat hatte auch, soweit ersichtlich, bisher nur in Sachen zu entscheiden, in denen der Richter es unterlassen hatte, die Zustellung als solche zu verfügen (Senat VRS 93 [1997], 169) oder deren Empfänger zu bestimmen (Senat VRS 91 [1996], 286, 287).
- OLG Hamm, 18.10.2006 - 3 Ss OWi 493/06
Urteil; abgekürzt; Ergänzung; Nachträglich, Zulässigkeit
Aus der von der Generalstaatsanwaltschaft insoweit zitierten Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 07.02.1996 (VRS 91, 286) ergibt sich nichts anderes.