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Rechtsprechung
   BGH, 08.11.1995 - 2 StR 527/95   

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https://dejure.org/1995,2725
BGH, 08.11.1995 - 2 StR 527/95 (https://dejure.org/1995,2725)
BGH, Entscheidung vom 08.11.1995 - 2 StR 527/95 (https://dejure.org/1995,2725)
BGH, Entscheidung vom 08. November 1995 - 2 StR 527/95 (https://dejure.org/1995,2725)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 80
  • StV 1996, 88
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 23.04.2002 - 1 StR 100/02

    Nötigung (Versperren einer Fahrbahn; verfassungskonforme Auslegung der Gewalt);

    Prozeßverhalten, mit dem ein Angeklagter - ohne die Grenzen zulässiger Verteidigung zu überschreiten - den ihm drohenden Schuldspruch abzuwenden oder die Tat sonst in einem milderen Licht erscheinen zu lassen versucht, darf grundsätzlich nicht straferschwerend berücksichtigt werden, weil hierin eine Beeinträchtigung seines Rechts auf Verteidigung läge (vgl. nur BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 17 m.w.Nachw.).
  • BGH, 22.05.2013 - 4 StR 151/13

    Recht auf Verteidigung; nemo-tenetur-Grundsatz; Strafzumessung (unzulässiges

    Dementsprechend darf ihm mangelnde Mitwirkung an der Sachaufklärung nicht strafschärfend angelastet werden (BGH, Beschluss vom 8. November 1995 - 2 StR 527/95, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 17 mwN).

    Dies gilt nicht nur dann, wenn er eine unrichtige Einlassung unverändert aufrechterhält, sondern auch, wenn er dem Anklagevorwurf mit jedenfalls teilweise wahrheitswidrigem Vorbringen zu begegnen sucht (BGH, Beschluss vom 8. November 1995 aaO).

  • BGH, 28.08.2018 - 4 StR 320/18

    Grundsätze der Strafzumessung (unzulässige strafschärfende Berücksichtigung

    Ein zulässiges Prozessverhalten des Angeklagten darf aber nicht zu seinen Lasten bewertet werden, da hierin eine Beeinträchtigung seines Rechts auf Verteidigung läge (BGH, Beschlüsse vom 8. November 1995 - 2 StR 527/95, NStZ 1996, 80; vom 22. Mai 2013 - 4 StR 151/13, StraFo 2013, 340; vom 15. Oktober 2013 - 3 StR 282/13; vom 8. Januar 2014 - 3 StR 272/13; vom 4. Februar 2014 - 3 StR 332/13).
  • BGH, 25.04.2001 - 5 StR 613/00

    Verjährung bei Steuerhinterziehung (Bestimmung nach Steuerart und

    Der Senat besorgt deshalb, daß das Landgericht das Verteidigungsverhalten des Angeklagten insoweit strafschärfend gewürdigt hat (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 - Verteidigungsverhalten 17, vgl. andererseits zur Offenbarungspflicht nach § 807 ZPO, BGHSt 37, 340).
  • BGH, 13.06.2000 - 4 StR 179/00

    Sexueller Mißbrauch von Kindern; Strafzumessung und Verteidigungsverhalten;

    Ein zulässiges Verteidigungsverhalten des ganz oder teilweise bestreitenden Angeklagten darf grundsätzlich nicht straferschwerend berücksichtigt werden, so wie es auch fehlerhaft ist, in diesem Zusammenhang fehlende "tiefere Einsicht des Angeklagten und Reue für seine Taten" (UA 35) zu seinen Ungunsten zu werten (st. Rspr., BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 17).
  • BGH, 02.05.2000 - 1 StR 136/00

    Strafzumessung ("Hartnäckiges Abstreiten")

    Wie Revision und Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt haben, enthalten die Strafzumessungserwägungen des Landgerichts einen Rechtsfehler, soweit die Strafkammer zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt, "daß er sich in der Hauptverhandlung völlig uneinsichtig und ohne Reue zeigte und die Geschädigten durch sein hartnäckiges Abstreiten der Taten als Lügner darstellte" (vgl. dazu BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 4, 6, 15, 17).
  • BGH, 30.07.2002 - 4 StR 148/02

    Doppelverwertungsverbot (strafschärfende Berücksichtigung des Eindringens in den

    Rechtlich bedenklich ist ferner die Erwägung des Landgerichts, "daß der Angeklagte zwar geständig war, doch bis zum Schluß der Verhandlung immer wieder versuchte, das Unrecht seiner Taten herunterzuspielen" (UA 14), da es sich dabei um erlaubtes Verteidigungsverhalten handelte (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 17).
  • BGH, 28.11.2001 - 5 StR 434/01

    Mord; verminderte Schuldfähigkeit; Schuldunfähigkeit; schwere andere seelische

    Das zulässige Verteidigungsverhalten eines Angeklagten darf aber nicht zu seinen Lasten verwertet werden (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 8, 17 m.w.N.).
  • BGH, 05.09.2001 - 5 StR 226/01

    Strafzumessung; Nachtatverhalten und Verteidigungsvorbringen (bezüglich einer

    Nachteile dürfen ihm aus einer solchen Einlassung nicht entstehen (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 - Verteidigungsverhalten 17 m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 11.12.2008 - Ss 455/08

    Zulässigkeit der Wertung des Fehlens eines wahrhaftigen Bedauerns als

    Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass dieses Nachtatverhalten des Angeklagten in Zusammenhang mit der Verteidigung des Angeklagten gestanden und dieser gedient hat, weshalb es nicht strafschärfend berücksichtigt werden durfte, vgl. BGH NStZ 1996, 80.
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Rechtsprechung
   BGH, 12.09.1995 - 1 StR 437/95   

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https://dejure.org/1995,2706
BGH, 12.09.1995 - 1 StR 437/95 (https://dejure.org/1995,2706)
BGH, Entscheidung vom 12.09.1995 - 1 StR 437/95 (https://dejure.org/1995,2706)
BGH, Entscheidung vom 12. September 1995 - 1 StR 437/95 (https://dejure.org/1995,2706)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Fremder Kulturkreis - Eingewurzelte Vorstellungen - Befolgung deutscher Rechtsnormen - Strafmilderung - Zuschlagen mit dem Messer - Zustechen mit dem Messer

  • rechtsportal.de

    StGB § 223a, § 46

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 80
  • StV 1996, 25
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • VGH Bayern, 30.01.2019 - 16a D 17.65

    Zur Bemessung der Disziplinarmaßnahme bei einer vorsätzlichen Vorteilsnahme und

    Dies entspricht auch der strafgerichtlichen Rechtsprechung zur Bemessung einer Kriminalstrafe (BGH U.v. 12.9.1995 - 1 StR 437/95 - juris Rn. 6).
  • BGH, 18.11.1999 - 4 StR 435/99

    Untreue; Strafzumessung; Täter-Opfer-Ausgleich; Wiedergutmachung;

    b) Entgegen der in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts geäußerten Ansicht ist es rechtlich unbedenklich, den Umstand der persönlichen Bereicherung bei der Untreue strafschärfend zu berücksichtigen (BGH StV 1996, 25, 26; BGH, Beschluß vom 10. August 1999 - 5 StR 371/99; vgl. auch Tröndle/Fischer aaO § 266 Rdn. 31 a.E.).
  • BVerwG, 02.05.2017 - 2 B 21.16

    Entfernung einer Polizeiobeamtin aus dem Beamtenverhältnis; Betrügerisches

    Dies entspricht auch der strafgerichtlichen Rechtsprechung zur Bemessung einer Kriminalstrafe (vgl. BGH, Urteile vom 12. September 1995 - 1 StR 437/95 - juris Rn. 6 und vom 23. Mai 2002 - 1 StR 372/01 - BGHSt 47, 295 = juris Rn. 39 f.).
  • BGH, 01.02.2007 - 4 StR 514/06

    Minder schwerer Fall der Geiselnahme; sexuelle Nötigung und Vergewaltigung;

    Sie durfte aber - entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft - unter den festgestellten Umständen strafmildernd berücksichtigen, dass der - wie auch die Nebenklägerin - aus einem anderen Kulturkreis stammende Angeklagte unter dem "Erwartungsdruck" seiner Familie stand und daher zur Begehung der Tat insgesamt eine geringere Hemmschwelle zu überwinden hatte (vgl. BGH NStZ 1996, 80; StV 2002, 20; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 46 Rdn. 43a).
  • KG, 10.04.1997 - 2 StE 2/93

    Mykonos-Attentat

    Abgesehen davon, daß der Maßstab für die Bewertung eines Beweggrundes den Vorstellungen der hier geltenden Werteordnung zu entnehmen ist (vgl. BGH NStZ 1996, 80; 1995, 79), kommt es darauf schon deshalb nicht an, weil R nicht aufgrund traditioneller Moral- und Wertvorstellungen seiner Heimat bereit war, die Tötungen auszuführen (vgl. BGH NStZ 1995, 79 betreffend Blutrache; BGH StV.
  • BGH, 27.01.2011 - 2 StR 493/10

    Strafzumessung beim minder schweren Fall der Körperverletzung mit Todesfolge

    Solche vermittelten Vorstellungen eines aus einer ausländischen Rechtsordnung stammenden Täters können zwar grundsätzlich strafmildernd zu Buche schlagen (vgl. BGH NStZ 1996, 80).
  • BVerwG, 02.05.2017 - 2 B 20.16

    Entfernung einer Polizeiobeamtin aus dem Beamtenverhältnis; Betrügerisches

    Dies entspricht auch der strafgerichtlichen Rechtsprechung zur Bemessung einer Kriminalstrafe (vgl. BGH, Urteile vom 12. September 1995 - 1 StR 437/95 - juris Rn. 6 und vom 23. Mai 2002 - 1 StR 372/01 - BGHSt 47, 295 = juris Rn. 39 f.).
  • BGH, 18.08.2009 - 1 StR 351/09

    Maßgeblichkeit der Wertvorstellungen des deutschen Kulturkreises bei der

    Der Generalbundesanwalt hat hierzu in seiner Antragsschrift vom 29. Juni 2009 (hinsichtlich des Angeklagten U. G.) unter Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. November 2006 - 1 StR 307/06 -, Rdn. 15 (vgl. auch BGH, Urteile vom 12. September 1995 - 1 StR 437/95 (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Kulturkreis, fremder 1); und vom 22. August 1996 - 4 StR 280/96 (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Kulturkreis, fremder 2)) bemerkt, dass die Annahme, die Verwurzelung in einem archaischen Wertesystem spräche grundsätzlich für einen minder schweren Fall, rechtsfehlerhaft - zu Gunsten des Angeklagten - ist.
  • BGH, 24.06.1998 - 5 StR 258/98

    Begriff des minder schweren Falls der Vergewaltigung - Überbewertung von

    Dies gilt jedoch nur dann, wenn diese im Einklang mit der fremden Rechtsordnung stehen (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Kulturkreis, fremder 1).
  • BGH, 10.08.1999 - 5 StR 371/99

    Verurteilung eines ehemaligen Vorstandsmitglieds der VEBA AG rechtskräftig

    Die Bereicherung bei der Untreue durfte das Landgericht strafschärfend berücksichtigen (vgl. BGH StV 1996, 25).
  • BGH, 22.08.1996 - 4 StR 280/96

    Ausländerdelinquenz - Fremder Kulturkreis - Srafmilderung

  • BGH, 22.12.1998 - 3 StR 587/98

    Zulässigkeitsanforderungen an die Aufklärungsrüge - Strafmildernde Bedeutung von

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