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Rechtsprechung
   BGH, 12.12.1996 - 1 StR 543/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4112
BGH, 12.12.1996 - 1 StR 543/96 (https://dejure.org/1996,4112)
BGH, Entscheidung vom 12.12.1996 - 1 StR 543/96 (https://dejure.org/1996,4112)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 1996 - 1 StR 543/96 (https://dejure.org/1996,4112)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zuständiges Gericht für die Fortdauer einer Untersuchungshaft während des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für die Aufhebung eines Haftbefehls durch das Revisionsgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 126

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 145
  • StV 1998, 143
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.03.1995 - 5 StR 434/94

    Strafverfahren gegen Erich Mielke wegen Heimtückemord am Bülow-Platz in Berlin am

    Auszug aus BGH, 12.12.1996 - 1 StR 543/96
    Nur für den Fall, daß sich die Notwendigkeit der Haftentlassung ausnahmsweise vor einer Revisionshauptverhandlung infolge eines Verfahrenshindernisses ergibt, hat der Bundesgerichtshof es für zulässig erachtet, eine Entscheidung nach § 126 Abs. 3 StPO schon vor Aufhebung des angefochtenen Urteils zu treffen (BGHSt 41, 16 [BGH 08.02.1995 - 5 StR 434/94] = NStZ 1995, 390).

    Insbesondere ergeben sich trotz der Erkrankung des Angeklagten an Aids keine Anhaltspunkte dafür, daß er im Revisionsverfahren nicht verhandlungsfähig wäre (siehe dazu BGHSt 41, 16 [BGH 08.02.1995 - 5 StR 434/94]; 41, 72 = NStZ 1995, 394).

  • BGH, 08.02.1995 - 5 StR 434/94

    Verhandlungsunfähigkeit im Revisionsverfahren (spezifische Auslegung;

    Auszug aus BGH, 12.12.1996 - 1 StR 543/96
    Nur für den Fall, daß sich die Notwendigkeit der Haftentlassung ausnahmsweise vor einer Revisionshauptverhandlung infolge eines Verfahrenshindernisses ergibt, hat der Bundesgerichtshof es für zulässig erachtet, eine Entscheidung nach § 126 Abs. 3 StPO schon vor Aufhebung des angefochtenen Urteils zu treffen (BGHSt 41, 16 [BGH 08.02.1995 - 5 StR 434/94] = NStZ 1995, 390).

    Insbesondere ergeben sich trotz der Erkrankung des Angeklagten an Aids keine Anhaltspunkte dafür, daß er im Revisionsverfahren nicht verhandlungsfähig wäre (siehe dazu BGHSt 41, 16 [BGH 08.02.1995 - 5 StR 434/94]; 41, 72 = NStZ 1995, 394).

  • OLG Köln, 10.11.2006 - 83 Ss 70/06
    Nach Erlass einer die angefochtene Entscheidung aufhebenden Revisionsentscheidung ist für sämtliche Entscheidungen hinsichtlich der Untersuchungshaft nur noch das Gericht zuständig, an das die Sache zurückverwiesen worden ist (so insgesamt BGH NJW 1996, 2665; vgl. auch BGH NStZ 1997, 145 = StV 1998, 143; Boujong in KK-StPO, 5. Auflage, § 126 Rn. 11).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.09.1996 - 2 StR 289/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3056
BGH, 20.09.1996 - 2 StR 289/96 (https://dejure.org/1996,3056)
BGH, Entscheidung vom 20.09.1996 - 2 StR 289/96 (https://dejure.org/1996,3056)
BGH, Entscheidung vom 20. September 1996 - 2 StR 289/96 (https://dejure.org/1996,3056)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmtheit der Anklage - Überschreitung der Begrenzung des Verfahrensgegenstands - Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen - Beischlaf zwischen Verwandten - Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger - Zustimmung des Ergänzungspflegers zur Vernehmung eines ...

  • rechtsportal.de

    StPO § 200, § 264, § 52, § 344

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 145
  • StV 1997, 169
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 650/95

    Ausgleich besonderer Härten bei der Strafbemessung, wenn die Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 20.09.1996 - 2 StR 289/96
    Für die Bemessung der Gesamtstrafen wird schließlich noch auf BGHSt 41, 310 = BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 10 hingewiesen.
  • BGH, 06.07.1965 - 5 StR 229/65

    Heilung von Belehrungsmängeln

    Auszug aus BGH, 20.09.1996 - 2 StR 289/96
    Möglicherweise war das Tatgericht zu diesem - von der Revision nicht mitgeteilten - Zeitpunkt auf Grund des persönlichen Eindrucks von der inzwischen älter gewordenen Zeugin zu der Einschätzung gelangt, daß sie eine genügende Vorstellung von der Bedeutung des Zeugnisverweigerungsrechtes besaß, was bei einer womöglich schon Fünfzehnjährigen naheliegt (vgl. Dahs in Löwe/Rosenberg, StPO, 24. Aufl. § 52 Rdn. 28); solchenfalls wäre eine Zu stimmung des Ergänzungspflegers zur Vernehmung entbehrlich gewesen (§ 52 Abs. 2 Satz 1 StPO; BGHSt 20, 234 f [BGH 06.07.1965 - 5 StR 229/65]).
  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus BGH, 20.09.1996 - 2 StR 289/96
    Bei solchen Serientaten reicht es - zumal sonst erhebliche Lücken in der Strafverfolgung entstehen würden - aus, daß in der Anklage das Tatopfer, die Art und Weise der Tatbegehung in ihren Grundzügen, ein bestimmter Tatzeitraum und die Zahl der den Gegenstand des Vorwurfs bildenden Straftaten mitgeteilt werden (BGHSt 40, 44, 46 f; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 13, 14).
  • BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94

    Anklageschrift - Anforderungen - Inhalt - Vielzahl sexueller Übergriffe

    Auszug aus BGH, 20.09.1996 - 2 StR 289/96
    Bei solchen Serientaten reicht es - zumal sonst erhebliche Lücken in der Strafverfolgung entstehen würden - aus, daß in der Anklage das Tatopfer, die Art und Weise der Tatbegehung in ihren Grundzügen, ein bestimmter Tatzeitraum und die Zahl der den Gegenstand des Vorwurfs bildenden Straftaten mitgeteilt werden (BGHSt 40, 44, 46 f; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 13, 14).
  • BGH, 21.03.1995 - 1 StR 789/94

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Individualisierung der Tat - Abgrenzung der

    Auszug aus BGH, 20.09.1996 - 2 StR 289/96
    Bei solchen Serientaten reicht es - zumal sonst erhebliche Lücken in der Strafverfolgung entstehen würden - aus, daß in der Anklage das Tatopfer, die Art und Weise der Tatbegehung in ihren Grundzügen, ein bestimmter Tatzeitraum und die Zahl der den Gegenstand des Vorwurfs bildenden Straftaten mitgeteilt werden (BGHSt 40, 44, 46 f; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 13, 14).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Die Anklageschrift erfüllt in solchen Fällen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs deshalb bereits dann ihre Umgrenzungsfunktion, wenn sie den Verfahrensgegenstand durch den zeitlichen Rahmen der Tatserie, die Nennung der Höchstzahl der nach dem Anklagevorwurf innerhalb dieses Rahmens begangenen Taten, das Tatopfer und die wesentlichen Grundzüge des Tatgeschehens bezeichnet (rechtsgrundsätzlich BGHSt 40, 44, 45 ff.; nachfolgend BGH NJW 1996, 206; NStZ 1996, 295; 1996, 383; 1997, 145; 1997, 280; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 13, 14).
  • OLG Bamberg, 29.01.2008 - 2 Ss 125/07

    Störung der Totenruhe: Wegnahme von Zahngold aus der Asche eines verstorbenen

    Es werden die Art und Weise der Tatbegehung in ihren Grundzügen angegeben, ein bestimmter Tatzeitraum und die Zahl der den Gegenstand des Vorwurfs bildenden Taten mitgeteilt (BGHSt 40, 44/46; BGH NStZ 1997, 145).
  • BGH, 04.11.2010 - 4 StR 374/10

    Konkurrenzen bei der Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger

    Das Tun des Angeklagten stellt sich daher als einheitliche Tat nach § 180 Abs. 2 2. Alt. StGB dar (vgl. BGH, Urteil vom 20. September 1996 - 2 StR 289/96, insoweit in NStZ 1997, 145 nicht abgedruckt).
  • BGH, 12.02.2014 - 2 StR 308/13

    Gegenstand des Urteils (Aburteilung der gesamten angeklagten Tat unter allen

    bb) Das von der Anklage umfasste Tatgeschehen hatte das Gericht - ggf. unter Erfüllung seiner Hinweispflicht nach § 265 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2003 - 3 StR 222/02, BGHSt 48, 221, 223 ff.; Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 157) - bei seiner Urteilsfindung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht umfassend zu prüfen (vgl. auch Senatsurteil vom 20. September 1996 - 2 StR 289/96, NStZ 1997, 145, 146).
  • BGH, 03.08.1998 - 5 StR 311/98

    Einbeziehung einer Nachtragsanklage in Verfahren der Jugendkammer ohne Zustimmung

    Für Serienstraftaten zum Nachteil desselben Opfers innerhalb des Gesamtzeitraumes der angeklagten Taten gilt nichts anderes; jenseits der Tatidentität des § 264 Abs. 1 StPO, in deren Grenzen § 265 StPO eine "Umgestaltung der Strafklage" erlaubt, durfte den Angeklagten eine Anklageerweiterung innerhalb derselben fortdauernden Hauptverhandlung nicht aufgezwungen werden (vgl. BGH NStZ 1997, 145, 146).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 152/98

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Sexueller Missbrauch von Kindern

    Das Landgericht hat mit der Verurteilung des Angeklagten wegen sechs Taten im Zeitraum von Dezember 1989 bis zum 28. Januar 1990 - bei Verfahrensbeschränkung im übrigen gemäß § 154 Abs. 2 StPO - auch nicht den von der Anklage gezogenen äußeren Rahmen des Verfahrensgegenstandes verlassen und deshalb nicht gegen § 264 Abs. 1 StPO verstoßen (vgl. zu solchen Fällen BGH, Urt. vom 21. März 1995 - 1 StR 789/94; NStZ 1997, 145).
  • OLG Köln, 17.04.1998 - Ss 135/98
    So kann es insbesondere bei einer Vielzahl von sexuellen Übergriffen gegenüber Kindern, bei denen die einzelnen Taten aller Voraussicht nach hinsichtlich genauer Tatzeit und genauem Geschehensablauf nicht individualisiert werden können, ausreichen - um gewichtige Lücken in der Strafverfolgung zu vermeiden -, das Tatopfer, die Grundzüge der Tatbegehung und die Bezeichnung des Tatzeitraumes mitzuteilen, um die Taten von anderen, möglichen Taten desselben Täters zu unterscheiden (BGH NStZ 1997, 145).
  • OLG Düsseldorf, 31.08.1999 - 1 Ws 537/98

    Hinreichender Tatverdacht zur Eröffnung des Hauptverfahrens

    Der letztgenannte Hinweis trifft selbstverständlich zu (vgl. BGH NStZ 1997, 145 ), offenbart aber zugleich einen gravierenden Widerspruch der Gründe des angefochtenen Beschlusses.
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Rechtsprechung
   BGH, 22.10.1996 - 5 StR 277/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4855
BGH, 22.10.1996 - 5 StR 277/96 (https://dejure.org/1996,4855)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1996 - 5 StR 277/96 (https://dejure.org/1996,4855)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1996 - 5 StR 277/96 (https://dejure.org/1996,4855)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 145
  • StV 1997, 113 (Ls.)
  • Rpfleger 1997, 184
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