Rechtsprechung
BGH, 18.09.1996 - 3 StR 373/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit eines Rechtsmittels wegen vorherigen Verzichts - Unwiderrufbarkeit und Unanfechtbarkeit eines Rechtsmittelverzichts - Verzicht auf Rechtsmittel in der ersten Schockwirkung oder infolge Erregung über die Höhe der Strafe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 302
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1997, 148
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 20.06.1997 - 2 StR 275/97
Verzicht auf die Rechtsmittelbelehrung - Unwirksamkeit einer Verzichtserklärung - …
Der wirksame Rechtsmittelverzicht kann weder widerrufen noch wegen Irrtums angefochten oder aus sonstigen Gründen zurückgenommen werden (st. Rspr., BGH NStZ 1984, 181, 329; 1986, 277; 1997, 148;… BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1, 2, 5, 12, 17). - OLG Köln, 30.05.1997 - Ss 219/97
Strafrechtliche Verurteilung wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs in …
Zwar weist die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend darauf hin, daß ein erklärter Rechtsmittelverzicht eines verhandlungsfähigen Angeklagten aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit im allgemeinen auch als wirksam anzusehen ist (vgl. BGH NStZ 1997, 148; OLG Frankfurt NStZ 93, 507;… Ruß in Karlsruher Kommentar, StPO, 3. Aufl., § 302 Rd. Nr. 15 m. zahlr. w. N.). - BGH, 21.02.2002 - 5 StR 40/02
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Wiedereinsetzungsfrist; Glaubhaftmachung …
Der wirksame Rechtsmittelverzicht des Angeklagten führt zur Verwerfung seiner dadurch unzulässigen Revision gemäß § 349 Abs. 1 StPO (BGH NStZ 1997, 148). - BGH, 27.06.2001 - 3 StR 190/01
Verwerfung der Revision als unzulässig; Wirksamkeit eines erklärten …
Die Behauptung des Angeklagten, zum Zeitpunkt des Urteilserlasses sei er völlig aufgelöst gewesen und habe keinen klaren Gedanken fassen können, begründet keine Zweifel an dessen Verhandlungsfähigkeit (vgl. BGH NStZ 1997, 148). - BGH, 17.03.1999 - 3 StR 76/99
Verzicht auf Rechtsmittel; Unwiderruflichkeit
Bedenken gegen seine Wirksamkeit ergeben sich auch nicht aus der Behauptung, er habe nach der Urteilsverkündung "Wie unter Schock" gestanden; durch ein derartiges Vorbringen wird die Verhandlungsfähigkeit nicht in Frage gestellt (vgl. BGH NStZ 1997, 148), zumal auch der Verteidiger offensichtlich nichts von einem "Schock" bemerkt hat.
Rechtsprechung
KG, 30.10.1996 - (4) 1 HEs 158/96 (112/96) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
StPO § 121 Abs. 1
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1997, 148