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   OLG Saarbrücken, 02.07.1996 - Ss 126/94   

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OLG Saarbrücken, 02.07.1996 - Ss 126/94 (https://dejure.org/1996,3685)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 02.07.1996 - Ss 126/94 (https://dejure.org/1996,3685)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 02. Juli 1996 - Ss 126/94 (https://dejure.org/1996,3685)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 149
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 31.03.1955 - 4 StR 68/55

    Wegnahme eines Fahrrades und Veräußerung desselben am darauf folgenden Morgen als

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.07.1996 - Ss 126/94
    Eine Durchbrechung der dadurch bewirkten Teilrechtskraft des Urteilsspruchs sei nicht zulässig (vgl. u.a. BGHSt 7, 283; OLG Hamm NJW 1954, 613; OLG Saarbrükken NJW 1958, 1740; OLG Gelle NJW 1963, 64; OLG Schleswig bei Ernesti/Lorenzen SchlHA 1985, 135; bei BayObLG VRS 73, 87).
  • BGH, 17.01.1962 - 4 StR 392/61
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.07.1996 - Ss 126/94
    "Im Anschluß an RGSt. 59, 419 läßt die überwiegende Meinung in der Literatur eine Rücknahme des Beschlusses nach § 349 Abs. 1 StPO zu, wenn er auf unrichtiger tatsächlicher Grundlage beruht (KK-Pikart, StPO , 3. Aufl., § 349 Rdnr. 14 und 47; LR-Hanack, StPO , 24. Aufl., § 346 Rdnr. 35 und § 349 Rdnr. 28; offengelassen: BGHSt 17, 94, 96; a. A.: Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Aufl., § 349 Rdnr. 24)".
  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76

    Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.07.1996 - Ss 126/94
    Das Revisionsgericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob das Berufungsgericht sich mit dem Gegenstand des erstinstanzlichen Urteils in dem Umfang, in dem es wirksam angefochten ist, befaßt hat (BGHSt 27, 70-72); es hat demgemäß im Falle einer Rechtsmittelbeschränkung deren Wirksamkeit zu beurteilen.
  • BGH, 05.11.1984 - AnwSt (R) 11/84

    Bindung des Ehrengerichts an die Feststellungen eines Strafurteils

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.07.1996 - Ss 126/94
    Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch zu beschränken, da dessen erschöpfende Nachprüfung regelmäßig möglich ist, ohne daß die tatsächlichen Feststellungen und die rechtlichen Ausführungen zum Schuldspruch berührt werden (vgl. u.a. BGHSt 33, 59-29, 359).
  • OLG Köln, 14.02.1984 - 3 Ss 586/83

    Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch; Berufungsbeschränkung;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.07.1996 - Ss 126/94
    Allerdings hat sich die Rechtsprechung in Fällen, in denen die Frage der Schuldfähigkeit nicht geprüft wurde, obwohl dazu Anlaß bestand oder eine neue Entscheidung über die Schuldfrage aufgrund der für die Strafbemessung festgestellten Tatsachen zur Verneinung der Schuld führen könnte, die Unwirksamkeit der Beschränkung angenommen (vgl. u.a. OLG Koblenz VRS 75, 46; OLG Zweibrücken MDR 1986, 75; OLG Düsseldorf MDR 1984, 164, 165; OLG Köln NStZ 1984, 379 ; so auch der Senat in mehreren Entscheidungen; LR-Gollwitzer wie vor; Kleinknecht/Meyer-Goßner; StPO , 42. Aufl., Rdnr. 17 zu § 318 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 08.11.1990 - 4 StR 457/90

    Verwerfung einer Revision - Anforderungen an eine wirksame Rücknahme der Revision

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.07.1996 - Ss 126/94
    Zwar erlischt die Strafprozeßvollmacht mit der Niederlegung des Wahlmandats im Zusammenhang mit einer Pflichtverteidigerbestellung (BGH NStZ 91, 94/95; a.A.: Schnarr, NStZ 1986, 48E, 491 ff.).
  • BGH, 26.10.1990 - 2 StR 433/90

    Fortwirken einer Gewaltanwendung - Ursächliche Verknüpfung der Drohung mit der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.07.1996 - Ss 126/94
    Der Raub als eine eigenständige Kombination von Diebstahl und Nötigung setzt tatbestandlich voraus, daß die im Gesetz genannten Nötigungsmittel Gewalt und Drohung vom Täter final zur Erzwingung der Wegnahme eingesetzt werden (vgl. u.a. BGH StV 91, 516; LK-Herdegen, 10. Aufl., Rdnr. 13-15 zu § 249 ; Lackner, StGB , 21. Aufl., Rdnr. 4 zu § 249 - jeweils mit weiteren Nachweisen -).
  • OLG Koblenz, 22.03.1988 - 1 Ss 135/88
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.07.1996 - Ss 126/94
    Allerdings hat sich die Rechtsprechung in Fällen, in denen die Frage der Schuldfähigkeit nicht geprüft wurde, obwohl dazu Anlaß bestand oder eine neue Entscheidung über die Schuldfrage aufgrund der für die Strafbemessung festgestellten Tatsachen zur Verneinung der Schuld führen könnte, die Unwirksamkeit der Beschränkung angenommen (vgl. u.a. OLG Koblenz VRS 75, 46; OLG Zweibrücken MDR 1986, 75; OLG Düsseldorf MDR 1984, 164, 165; OLG Köln NStZ 1984, 379 ; so auch der Senat in mehreren Entscheidungen; LR-Gollwitzer wie vor; Kleinknecht/Meyer-Goßner; StPO , 42. Aufl., Rdnr. 17 zu § 318 jeweils m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 07.03.1985 - 1 Ss 112/84
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.07.1996 - Ss 126/94
    Allerdings hat sich die Rechtsprechung in Fällen, in denen die Frage der Schuldfähigkeit nicht geprüft wurde, obwohl dazu Anlaß bestand oder eine neue Entscheidung über die Schuldfrage aufgrund der für die Strafbemessung festgestellten Tatsachen zur Verneinung der Schuld führen könnte, die Unwirksamkeit der Beschränkung angenommen (vgl. u.a. OLG Koblenz VRS 75, 46; OLG Zweibrücken MDR 1986, 75; OLG Düsseldorf MDR 1984, 164, 165; OLG Köln NStZ 1984, 379 ; so auch der Senat in mehreren Entscheidungen; LR-Gollwitzer wie vor; Kleinknecht/Meyer-Goßner; StPO , 42. Aufl., Rdnr. 17 zu § 318 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 06.10.1992 - 1 StR 554/92

    Voraussetzungen für das Vorliegen des Raubtatbestands - Gewalt gegen eine Person

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.07.1996 - Ss 126/94
    Daß er damit zugleich ein weiteres Ziel verfolgt, steht dem nicht entgegen (BGH NStZ 1993, 79 ; Lackner, wie vor).
  • OLG Düsseldorf, 31.08.1983 - 2 Ss 439/83
  • RG, 13.11.1925 - I 512/25

    Kann das Revisionsgericht einen von ihm außerhalb einer Hauptverhandlung

  • BGH, 10.03.2016 - 3 StR 347/15

    Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck ohne Genehmigung

    Denn anders als das Berufungsgericht, das durch die Bindung an einen fehlerhaften Schuldspruch gegebenenfalls gezwungen wäre, sehenden Auges einen der materiellen Rechtslage widersprechenden Strafrahmen zur Anwendung zu bringen (vgl. hierzu OLG Saarbrücken, Beschluss vom 2. Juli 1996 - Ss 126/94, NStZ 1997, 149), ist das Revisionsgericht nicht zu einer eigenständigen Strafzumessungsentscheidung berufen.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2010 - DL 16 S 2597/09

    Disziplinarrechtliche Bewertung von Verstößen eines Beamten gegen das

    Auch in diesen Fällen ist eine Durchbrechung der durch die beschränkte Einlegung der Berufung bewirkten Teilrechtskraft des erstinstanzlichen Urteils zu Lasten des Beamten nicht möglich (vgl. Köhler/Ratz, a.a.O., § 82 BDO RdNr. 7, die annehmen, dass selbst für den Fall, dass Feststellungen im Urteil des Disziplinargerichts, die ohne Lösungsbeschluss trotz Bindung Abweichendes zum Strafurteil annehmen, ihrerseits bindend sind, wenn die Berufung auf die Disziplinarmaßnahme beschränkt wird; für das Strafverfahrensrecht: BGH, Urteil vom 22.02.1996 - 1 StR 721/94 -, NStZ 1996, 352; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 318 RdNr. 17a m.w.N.; vgl. auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 02.07.1996 - Ss 126/94 -, NStZ 1997, 149; OLG Köln, Beschluss vom 22.01.1999 - Ss 616/98 -, NStZ-RR 2000, 49, die allerdings bei einem fehlerhaften Schuldspruch zu Lasten des Angeklagten die Berufungsbeschränkung auf das Strafmaß für unwirksam halten).
  • OLG Karlsruhe, 18.07.2017 - 2 Rv 8 Ss 348/17

    Berufung in Strafsachen: Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf den

    Die Frage, ob eine weitere Einschränkung der Wirksamkeit einer Berufungs beschränkung dann geboten ist, wenn der Angeklagte nach den Feststellungen zu Unrecht wegen eines Verbrechens statt eines Vergehens verurteilt worden oder zu Unrecht ein mit einer höheren Strafandrohung versehener Straftatbestand angenommen worden ist, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstritten (bejahend: OLG Saarbrücken NStZ 1997, 149; OLG Köln NStZ-RR 2000, 49, StraFo 2010, 300; verneinend: KG StV 2014, 78; OLG Oldenburg, Beschluss vom 08.01.2015 - 1 Ss 226/14 - juris; offengelassen: OLG München, Beschluss vom 23.01.2007 - 4 St RR 3/07 - juris).
  • OLG Hamburg, 29.07.2019 - 2 Rev 26/19

    Berufung in Strafsachen: Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf den

    Der zu einer Unwirksamkeit der Berufungsbeschränkung gelangenden Gegenansicht (vgl. OLG Saarbrücken NStZ 1997, 149; OLG Köln, Beschlüsse vom 19. März 2010 - Az.: III-1 RVs 48/10 -, Rn. 16, juris, vom 22. Januar 1999, Az.: Ss 616/98, NStZ-RR 2000, 49; OLG Rostock, Beschluss vom 29. Oktober 2001 - Az.: 1 Ss 253/01 I 81/01 -, Rn. 15 ff. juris; LR-Gössel, § 318 Rdnr. 47), nach der es mit dem Gebot der materiellen Gerechtigkeit nicht vereinbar sei, das Berufungsgericht zu zwingen, seine Entscheidung über die Strafzumessung zu Lasten des Angeklagten auf einer falschen Grundlage aufzubauen, schließt sich der Senat nicht an.
  • OLG Köln, 12.08.2022 - 1 RVs 101/22

    Unzulässige Beschränkung der Berufung auf Rechtsfolge bei fehlerhafter

    Bei einer solchen Sachlage muss nach Auffassung des Senats dem Grundsatz Geltung verschafft werden, dass die Berufungsstrafkammer nicht an einen als falsch erkannten Schuldspruch gebunden sein soll (Senat NStZ 2000, 49; im Ergebnis ebenso OLG Saarbrücken NStZ 1997, 149).
  • OLG Köln, 17.01.2017 - 1 RVs 285/16

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch bei

    Etwas anderes ergibt sich insbesondere nicht aus der von der Generalstaatsanwaltschaft zitierten Entscheidung des Senats vom 22.01.1999 (Az. Ss 616/98, NStZ-RR 2000, 49), mit der der Senat im Kern den Fall fehlerhafter Subsumtion bei unterschiedlichen Strafrahmen dem Fall der fehlenden tragfähigen Grundlage für die Strafbemessung gleichgestellt hat (in diese Richtung auch OLG Saarbrücken, NStZ 1997, 149, 150).
  • OLG Köln, 08.08.2023 - 1 ORs 97/23

    Täterschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Keine Relevanz von

    Dies gilt namentlich dann, wenn der fehlerhafte Schuldspruch im Rahmen der Strafbemessung zu Lasten des Angeklagten einen höheren Strafrahmen vorgibt, als er nach der festgestellten Tat bei zutreffender rechtlicher Wertung zur Anwendung kommt (vgl. SenE v. 22.1.1999 - Ss 616/98 - = NStZ-RR 2000, 49; SenE v. 19.03.2010 - III - 1 RVs 48/10 - OLG Saarbrücken, Beschl. v. 02.07.1996 - Ss 126/94 - = NStZ 1997, 149; OLG Rostock, Beschl. v. 29.10.2001 - 1 Ss 253/01 I 81/01 - juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 318 Rn. 17; Gössel in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 318 Rn. 47; Eschelbach in BeckOK, StPO, 47. Ed., § 318 Rn. 19; a. A., dagegen OLG Hamburg, Beschl. v. 29.07.2019 - 2 Rev 26/19 - juris; KG Beschl. v. 26.08.2013 - (4) 161 Ss 129/13 (158/13) - = StV 2014, 78; Quentin in Münchener Kommentar, StPO, 1. Aufl. § 318 Rn. 53; zweifelnd Paul in Karlsruher Kommentar, StPO, 9. Aufl., § 318 Rn. 7a).
  • OLG Oldenburg, 08.01.2015 - 1 Ss 226/14

    Wirksame Beschränkung des Rechtsmittels trotz fehlerhafter rechtlicher Würdigung

    Das OLG Saarbrücken (Beschluss v. 02.07.1996, Ss 126/94, NStZ 1997, 149) hält die Beschränkung eines Rechtsmittels auf den Strafausspruch auch in solchen Fällen für unwirksam, in denen das Erstgericht offensichtlich fehlerhaft gültiges Recht falsch angewendet hat, indem es einen festgestellten Sachverhalt unrichtig unter einen gültigen Straftatbestand subsumiert hat und dieser Fehler sich hinsichtlich unterschiedlicher Strafrahmen gravierend zuungunsten des Angeklagten auswirkt.
  • OLG München, 23.01.2007 - 4St RR 3/07

    Berufungsbeschränkung auf Rechtsfolgen bei fehlerhafter Rechtsanwendung durch

    Auf die Frage, ob der in der neueren Rechtsprechung (OLG Saarbrücken NStZ 1997, 149/150; OLG Köln NStZ-RR 2000, 49) vertretenen Ansicht, die Beschränkung der Berufung auf das Strafmaß sei auch in den Fällen unwirksam, in denen das Erstgericht offensichtlich fehlerhaft gültiges Recht dadurch falsch angewandt hat, dass es einen festgestellten Sachverhalt unrichtig unter einen gültigen Straftatbestand subsumiert hat, der für die Strafzumessung einen höheren Strafrahmen vorgibt, als derjenige, der nach der festgestellten Tat bei zutreffender rechtlicher Wertung zur Anwendung kommende Straftatbestand, beizutreten ist, kommt es vorliegend somit nicht an, da ein solcher Fall gerade nicht gegeben ist.
  • OLG Brandenburg, 24.05.2018 - 53 Ss 50/18

    Unwirksame Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch wegen

    Die Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung wird im Fall einer fehlerhaften Subsumtion aber nur dann angenommen werden können, soweit der Rechtsfehler den Angeklagten im Ergebnis nicht belastet, etwa, wenn der Erstrichter einen Straftatbestand angenommen hat, der im Strafrahmen dem tatsächlich verwirklichten Delikt entspricht (OLG Rostock a. a. O., Rn. 17; OLG Zweibrücken NStZ 1997, 149, 150; LR-Gössel, StPO, 26. Auflage, zu § 318, Rn. 47).
  • OLG Düsseldorf, 08.01.2002 - 2a Ss 300/01

    Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch; Erpressung; Betrug

  • OLG Brandenburg, 24.05.2018 - 1 Ss 31/18

    Unwirksame Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch wegen

  • OLG Hamm, 21.06.1999 - 2 Ss 574/99

    Sachverständigengutachten, Bezugnahme auf Protokoll der Hauptverhandlung,

  • OLG Hamm, 03.03.1998 - 3 Ss OWi 43/98

    Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts, Vorsatz,

  • OLG Hamm, 09.12.1997 - 3 Ss OWi 1374/97

    Absehen von Fahrverbot, Aufhebung, Beschränkung, doppeltrelevante Tatsachen,

  • OLG Hamm, 24.09.1998 - 3 Ss 882/98

    Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung, Grundlage für Rechtsfolgenentscheidung,

  • OLG Hamm, 10.03.1998 - 3 Ss OWi 149/98

    Vorsatz bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung in einer Baustelle,

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