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   BGH, 12.12.1996 - 4 StR 499/96   

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https://dejure.org/1996,1830
BGH, 12.12.1996 - 4 StR 499/96 (https://dejure.org/1996,1830)
BGH, Entscheidung vom 12.12.1996 - 4 StR 499/96 (https://dejure.org/1996,1830)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 1996 - 4 StR 499/96 (https://dejure.org/1996,1830)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Verstoß gegen die obliegende Aufklärungspflicht - Unvollständige oder falsche Verlesung von Gutachten - Unzulässige Rüge der Aktenwidrigkeit der Urteilsgründe - Notwendigkeit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261, § 344, § 110b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 294
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 31.05.1994 - 5 StR 557/93

    Steuerbehörde - Vergnügungssteuer - Pauschalbesteuerung - Unerlaubte

    Auszug aus BGH, 12.12.1996 - 4 StR 499/96
    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, ist ein solcher Widerspruch, wenn er sich nicht aus den Urteilsgründen selbst ergibt, für sich allein regelmäßig revisionsrechtlich unerheblich; ist der Widerspruch nämlich nicht aus dem Urteil selbst zu entnehmen, läuft die Rüge, der Tatrichter habe es unterlassen, den Widerspruch aufzuklären (§ 244 Abs. 2 StPO) oder in den Urteilsgründen zu erörtern (§ 261 StPO), im Ergebnis auf die unzulässige Rüge der Aktenwidrigkeit der Urteilsgründe hinaus (BGH NStZ 1992, 506; StV 1995, 175; BGH, Urteil vom 3. November 1994 - 1 StR 470/94).

    Einer Auseinandersetzung damit in den Urteilsgründen bedurfte es dann nicht (BGH StV 1995, 175).

  • BGH, 20.06.1994 - 5 StR 283/94

    Zeuge vom Hörensagen - Urteilsbegründung - Beweisanzeichen

    Auszug aus BGH, 12.12.1996 - 4 StR 499/96
    Die Strafkammer hat auch nicht verkannt, daß an die Würdigung der Aussage eines "Zeugen vom Hörensagen" besondere Anforderungen zu stellen sind (vgl. BVerfG StV 1995, 561; BGHR StPO § 261 Zeuge 16 und 17).
  • BGH, 20.06.1994 - 5 StR 289/94

    Zeuge vom Hörensagen - Urteilsbegründung - Beweisanzeichen

    Auszug aus BGH, 12.12.1996 - 4 StR 499/96
    Die Strafkammer hat auch nicht verkannt, daß an die Würdigung der Aussage eines "Zeugen vom Hörensagen" besondere Anforderungen zu stellen sind (vgl. BVerfG StV 1995, 561; BGHR StPO § 261 Zeuge 16 und 17).
  • BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 1142/93

    Strafrechtliche Beweiswürdigung bei gesperrten Zeugen

    Auszug aus BGH, 12.12.1996 - 4 StR 499/96
    Die Strafkammer hat auch nicht verkannt, daß an die Würdigung der Aussage eines "Zeugen vom Hörensagen" besondere Anforderungen zu stellen sind (vgl. BVerfG StV 1995, 561; BGHR StPO § 261 Zeuge 16 und 17).
  • BGH, 31.10.1995 - 5 StR 479/95

    Zuverlässigkeit der Angaben gesperrter V-Leute

    Auszug aus BGH, 12.12.1996 - 4 StR 499/96
    Bei dieser sehr weit gehenden Bestätigung mußte die Kammer keinen Anlaß sehen, deren Bekundungen zur Initiative beim Anbahnungsgespräch in Zweifel zu ziehen (BGHR StPO § 261 Zeuge 19).
  • BGH, 23.03.1996 - 1 StR 685/95

    Inhaltliche Anforderungen an die Begründung einer Zustimmung zum Einsatz eines

    Auszug aus BGH, 12.12.1996 - 4 StR 499/96
    Gegen die Verwendung von Formularen ist entgegen den Bedenken der Revision grundsätzlich nichts einzuwenden (vgl. BGH NJW 1996, 2518, 2519, zum Abdruck bestimmt in BGHSt 42, 103).
  • BGH, 02.06.1992 - 1 StR 182/92

    Widersprüche zwischen Urteilsinhalt und und Verfahrensakten

    Auszug aus BGH, 12.12.1996 - 4 StR 499/96
    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, ist ein solcher Widerspruch, wenn er sich nicht aus den Urteilsgründen selbst ergibt, für sich allein regelmäßig revisionsrechtlich unerheblich; ist der Widerspruch nämlich nicht aus dem Urteil selbst zu entnehmen, läuft die Rüge, der Tatrichter habe es unterlassen, den Widerspruch aufzuklären (§ 244 Abs. 2 StPO) oder in den Urteilsgründen zu erörtern (§ 261 StPO), im Ergebnis auf die unzulässige Rüge der Aktenwidrigkeit der Urteilsgründe hinaus (BGH NStZ 1992, 506; StV 1995, 175; BGH, Urteil vom 3. November 1994 - 1 StR 470/94).
  • BGH, 17.05.1995 - 3 StR 69/95

    Verdeckter Ermittler - Verdeckte Ermittlung - Scheinaufkäufer - Gelegentlicher

    Auszug aus BGH, 12.12.1996 - 4 StR 499/96
    Wie der Bundesgerichtshof bereits ausgesprochen hat, scheidet hiernach ein Einsatz als Verdeckter Ermittler aus, wenn ein Polizeibeamter - sei es auch unter einem Decknamen - lediglich als Scheinaufkäufer auftritt, ohne darüber hinaus in die Ermittlungen eingeschaltet zu sein (BGHSt 41, 64; BGH NStZ 1996, 450 [BGH 06.02.1996 - 1 StR 544/95]; BGHR StPO § 110 a Ermittler 3).
  • BGH, 11.12.1990 - 1 StR 571/90

    Definition der Abgabe - Abgabe von Betäubungsmitteln - Verfügungsgewalt -

    Auszug aus BGH, 12.12.1996 - 4 StR 499/96
    Ist die Maßnahme gegen einen Beschuldigten rechtmäßig, so führt dies zur Verwertbarkeit der in unmittelbarem Zusammenhang gewonnenen Erkenntnisse über einen weiteren Beschuldigten jedenfalls dann, wenn - unter dem Gesichtspunkt eines "hypothetischen Ersatzeingriffs" (vgl. dazu BGHSt 31, 304, 306; Jähnke Festschrift für Odersky, 1996, S. 433) - auch gegen den anderen die Voraussetzungen für eine richterliche Zustimmung nach § 110 b Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StPO vorlagen (vgl. zu den Fällen der Überwachung des Fernmeldeverkehrs BGHR StPO § 100 a Verwertungsverbot 5 und 8; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. § 100 a Rdn. 20 m.w.N.).
  • BGH, 17.03.1983 - 4 StR 640/82

    Unbefugte Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes durch die Polizei -

    Auszug aus BGH, 12.12.1996 - 4 StR 499/96
    Ist die Maßnahme gegen einen Beschuldigten rechtmäßig, so führt dies zur Verwertbarkeit der in unmittelbarem Zusammenhang gewonnenen Erkenntnisse über einen weiteren Beschuldigten jedenfalls dann, wenn - unter dem Gesichtspunkt eines "hypothetischen Ersatzeingriffs" (vgl. dazu BGHSt 31, 304, 306; Jähnke Festschrift für Odersky, 1996, S. 433) - auch gegen den anderen die Voraussetzungen für eine richterliche Zustimmung nach § 110 b Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StPO vorlagen (vgl. zu den Fällen der Überwachung des Fernmeldeverkehrs BGHR StPO § 100 a Verwertungsverbot 5 und 8; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. § 100 a Rdn. 20 m.w.N.).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

  • BGH, 15.08.1991 - 4 StR 383/91

    Bestand eines Strafausspruchs - Fehler bei Feststellungen - Entscheidungsgründe -

  • BGH, 16.02.1995 - 4 StR 733/94

    Zuständigkeit für die Entscheidung über eine Sperrerklärung bei verdeckten

  • BGH, Ermittlungsrichter, 08.02.1994 - 1 BGs 88/94

    Zufallserkenntnisse - Katalogtat - Ermittlungsverfahren - Telefonüberwachung -

  • BGH, 03.11.1994 - 1 StR 470/94

    Grundsatz der Öffentlichkeit - Fortsetzung des Verfahrens - Terminverkündung -

  • BGH, 22.02.1995 - 3 StR 552/94

    Einsatz von Vertrauenspersonen bei der Bekämpfung der

  • BGH, 06.02.1996 - 1 StR 544/95

    Verdeckte Ermittler - Deckname - V-Mann - Richterliche Zustimmung - Einzelaktion

  • BGH, 07.03.1995 - 1 StR 685/94

    Einsatz von verdeckten Ermittlern bei Betäubungsmittelstraftaten

  • BGH, 16.03.1993 - 1 StR 829/92

    Einführen eines Behördengutachtens als Urkundenbeweis in die Hauptverhandlung -

  • BGH, 18.05.2010 - 5 StR 51/10

    Verurteilung wegen Mordkomplott aufgehoben

    d) Auch unter der Voraussetzung fehlender Rechtsgrundlage wäre indes zweifelhaft, ob das verdeckte Verhör verwertbar gewesen wäre (vgl. BGH NStZ 1997, 294, 295; allgemein BGHSt 51, 285, 295 f. Tz. 29 m.w.N.).
  • BGH, 14.03.2003 - 2 StR 341/02

    BGH bestätigt Verwertbarkeit eines Hintergrundgespräches

    Selbst wenn dies der Fall wäre, so sei eine Verwertung hier jedenfalls nach den zum sogenannten hypothetischen Ersatzeingriff entwickelten Grundsätzen (vgl. BGHSt 34, 39, 53; BGH NStZ 1997, 294, 295; Gössel, LR 25. Aufl. Einleitung Abschnitt K Rdn. 101; Jähnke, Odersky-FS 1996 S. 427, 433) zulässig gewesen.
  • LG Oldenburg, 20.05.2009 - 5 Ks 8/08

    Anforderungen an die Vernehmung einer drogenabhängigen Person als Zeuge und als

    Hierfür genügt es, dass der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst, dass er sich dessen bewusst ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 1; BGH NStZ 1997, 294, 295 [BGH 12.12.1996 - 4 StR 499/96] ).
  • BGH, 24.10.2002 - 5 StR 600/01

    Entziehen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus einem

    Der Erörterung bedarf lediglich folgendes: Mit Recht rügt die Revision, daß das Landgericht den Inhalt einer verlesenen Urkunde im Urteil unrichtig gewürdigt und damit gegen die Vorschrift des § 261 StPO verstoßen hat (vgl. BGH NStZ 1997, 294).
  • OLG Zweibrücken, 26.05.2010 - 1 Ws 241/09

    Ermittlungsmaßnahmen im Kandeler Brandstiftungsfall ('cold case') waren

    Es könne aber - auch konkludent - auf dem Richter vorgelegte Unterlagen wie Anträge und Berichte Bezug genommen werden (s. insoweit auch BGH NStZ 1997, 294, 295).
  • BGH, 23.08.2012 - 1 StR 389/12

    Beurteilung der Schuldfähigkeit und Rekonstruktionsverbot (Schizophrenie;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind behauptete Widersprüche zwischen dem Inhalt des Urteils und den Akten oder dem Verlauf der Hauptverhandlung, wenn sie sich nicht aus den Urteilsgründen selbst ergeben, für sich allein regelmäßig revisionsrechtlich unerheblich (vgl. BGHSt 17, 351; BGH NStZ 1992, 506 f.; 1995, 27, 29; 1997, 294; 2008, 55).
  • BGH, 07.08.2007 - 4 StR 142/07

    Verspätetes Ablehnungsgesuch gegen Richter des BGH; rechtliches Gehör;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Widersprüche zwischen dem Inhalt des Urteils und den Akten, wenn sie sich - wie hier - nicht aus den Urteilsgründen selbst ergeben, für sich allein regelmäßig revisionsrechtlich unerheblich (vgl. BGHSt 17, 351; BGH NStZ 1992, 506 f.; 1995, 27, 29; 1997, 294; BGH, Beschluss vom 24. November 2000 - 2 StR 361/00 und Urteil vom 13. September 2006 - 2 StR 268/06).
  • OLG Karlsruhe, 07.03.2006 - 3 Ss 190/05

    Strafrechtliche Verantwortlichkeit des faktischen GmbH-Geschäftsführers

    Ob der Inhalt einer Urkunde oder Aussage zu diesem Zeitpunkt beweiserheblich war, lässt sich aber nur aus dem Inbegriff der gesamten Hauptverhandlung auf Grund des persönlichen Eindrucks vom Beweiswert der Beweismittel beurteilen, zumal ein (vermeintlicher) Widerspruch zwischen dem Inhalt einer Urkunde oder früherer Bekundungen eines Zeugen und den Feststellungen in der Hauptverhandlung sich durch das Ergebnis der durchgeführten Beweisaufnahme für alle Verfahrensbeteiligte so zweifelsfrei gelöst haben kann, dass kein Anlass für eine Darlegung in den Urteilsgründen mehr bestand (Senat aaO; vgl. BGH NStZ 1992, 506; NStZ 1997, 294; NStZ 2000, 156).
  • BGH, 27.07.2005 - 2 StR 203/05

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage: Glaubwürdigkeit, ausnahmsweise

    Die Rüge läuft, auch wenn eine ausdrückliche Verknüpfung im Sinne einer Alternativität zwischen einer Verletzung der Aufklärungspflicht oder einem Verstoß gegen § 261 StPO nicht vorgenommen worden ist, deshalb im Ergebnis auf die Rüge der "Aktenwidrigkeit" der Urteilsgründe hinaus, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich unzulässig ist (BGH NJW 1992, 2840; BGH NStZ 1997, 294; BGH NStZ 1999, 423; BGH NStZ 2000, 156; Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl. § 337 Rdn. 15 a m.w.N.).
  • BGH, 13.09.2006 - 2 StR 268/06

    Alternativrüge (Aufklärungspflicht; Erörterungsmangel; hilfsweise erhobene

    Die Rüge kann nicht alternativ darauf gestützt werden, entweder habe der Tatrichter den Widerspruch unter Verletzung seiner Aufklärungspflicht nicht in die Hauptverhandlung eingeführt, oder aber er habe es unterlassen, ihn in den Urteilsgründen zu erörtern (seit BGH NStZ 1992, 506 st. Rspr.; vgl. auch u.a. BGH, Beschluss vom 9. März 1995 - 4 StR 60/95 und BGH, Urteil vom 12. Dezember 1996 - 4 StR 499/96).
  • BGH, 15.06.1999 - 1 StR 203/99

    Verdeckte Ermittlung; Zustimmung der Staatsanwaltschaft; Zustimmung des Richters

  • BGH, 05.05.2009 - 3 StR 57/09

    Alternative Aufklärungs- und Erörterungsrüge (Zulässigkeit; Sonderfall der

  • OLG Hamm, 21.02.2022 - 5 RBs 38/22

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde bei mangelnder Begründung; Einwände zur

  • BGH, 26.10.1999 - 4 StR 319/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einer Verfahrensrüge

  • BayObLG, 28.05.2020 - 205 StRR 9/20

    Alternativrüge bei Widerspruch zwischen Urteilsgründen und Akteninhalt

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