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   OLG Stuttgart, 03.03.1997 - 2 Ss 59/97   

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OLG Stuttgart, 03.03.1997 - 2 Ss 59/97 (https://dejure.org/1997,6320)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03.03.1997 - 2 Ss 59/97 (https://dejure.org/1997,6320)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03. März 1997 - 2 Ss 59/97 (https://dejure.org/1997,6320)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 342
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.03.1982 - 2 StR 649/81

    Maschinenpistole als öffentliche Einrichtung - Sondereinheit der Polizei als

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.03.1997 - 2 Ss 59/97
    Sie stellt in dieser Funktion keine eigenständige, der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit dienende Anlage im Sinne des § 316 b Abs. 1 Nr. 3 StGB , sondern eine dem Betrieb der Bußgeldbehörde dienende Sache dar (vgl. BGHSt 31, 1 - Maschinenpistole einer Einsatzhundertschaft - BGHSt 31, 185 - Streifenwagen einer Polizeieinheit - OLG Koblenz VRS 46, 33 - Einsatzfahrzeug der Feuerwehr - Frank H. Bernstein, § 316 b StGB - Störung öffentlicher Betriebe -, Frankfurt am Main 1989, Seite 106 f, 110).

    Im vorliegenden Fall ist dies die beim Landratsamt als unterer Verwaltungsbehörde angesiedelte Bußgeldbehörde, die aufgrund ihres Organisationsaufbaus - zweckgerichteter Verbund von Personen und Sachen - als Einrichtung im Sinne des § 316 b Abs. 1 Nr. 3 StGB einzustufen ist (BGHSt 31, 1 f; Stree Jus 1983, 839; Loos, JR 1984, 169).

  • BGH, 22.12.1982 - 1 StR 707/82

    Definition von Gegenständen, die dem öffentlichen Nutzen dienen - Rechtsfolgen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.03.1997 - 2 Ss 59/97
    Sie stellt in dieser Funktion keine eigenständige, der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit dienende Anlage im Sinne des § 316 b Abs. 1 Nr. 3 StGB , sondern eine dem Betrieb der Bußgeldbehörde dienende Sache dar (vgl. BGHSt 31, 1 - Maschinenpistole einer Einsatzhundertschaft - BGHSt 31, 185 - Streifenwagen einer Polizeieinheit - OLG Koblenz VRS 46, 33 - Einsatzfahrzeug der Feuerwehr - Frank H. Bernstein, § 316 b StGB - Störung öffentlicher Betriebe -, Frankfurt am Main 1989, Seite 106 f, 110).
  • BGH, 15.05.2013 - 1 StR 469/12

    Vorlegungspflicht der Oberlandesgerichte (Vorlegungspflicht bei Sprungrevision;

    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht Karlsruhe durch den Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 3. März 1997 - 2 Ss 59/97 (NStZ 1997, 342) gehindert.

    Dabei wirkte er jedoch, anders als bei dem vom Oberlandesgericht Stuttgart (NStZ 1997, 342 f.) entschiedenen Fall, nicht einmal äußerlich durch Beschmieren oder bspw. Bekleben auf die Substanz der Sache ein.

    Insoweit unterscheidet sich der Sachverhalt auch von den Fallgestaltungen der Oberlandesgerichte Stuttgart (NStZ 1997, 342 f. - Beschmieren des Fotoobjektivs) und München (NJW 2006, 2132 f. - Überbelichtung des Fotofilms durch Blitzlichtreflexion), bei denen eine bloße Veränderung des Standorts - auch wenn dies praktisch nicht möglich gewesen wäre - nichts an der allerdings nur vorübergehenden Beeinträchtigung der Anlage selbst geändert hätte.

  • OLG München, 15.05.2006 - 4St RR 53/06

    Behinderung einer Geschwindigkeitsmessung durch Reflektoren ist keine Fälschung

    Das Oberlandesgericht Stuttgart (NStZ 1997, 342) hat das Vorliegen von Sachbeschädigung in einem Fall bejaht, in dem der Angeklagte die Scheiben vor dem Fotoobjektiv und dem Blitzlicht einer Geschwindigkeitsmessanlage mit Senf bzw. einer cremeartigen weißen Substanz beschmiert hatte mit der Folge, dass die Anlage bis zur Reinigung durch die Polizei funktionsunfähig war.
  • OLG Braunschweig, 18.10.2013 - 1 Ss 6/13

    Anforderungen an die Strafbarkeit des Inbrandsetzens einer

    Dem ist indes bereits entgegenzuhalten, dass § 316 b StGB zwischen der Anlage, die die öffentliche Ordnung oder Sicherheit verfolgt, und der dem Betrieb der Anlage dienenden Sache unterscheidet (OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.03.1997, 2 Ss 59/97, juris, Rn. 12).

    Geschwindigkeitsmessanlagen sind als bloße Hilfsmittel der Bußgeldbehörde anzusehen und deshalb selbst weder Einrichtung noch Anlage i. S. d. § 316 b StGB (Sternberg-Lieben/Hecker in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 316 b Rn. 5; Wieck-Noodt in Münchner Kommentar, StGB, § 316 b Rn. 21; differenzierend: OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.03.1997, 2 Ss 59/97, juris, Rn. 12 ff.).

    Weil die Bußgeldbehörde jedenfalls primär das Ziel verfolgt, in repressiver Weise Ordnungswidrigkeiten zu ermitteln und zu ahnden, dient sie nicht der Abwehr von Gefahren für bedeutende Rechtsgüter und ist deshalb keine Einrichtung i. S. d. § 316 b Abs. 1 Nr. 3 StGB (OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.03.1997, 2 Ss 59/97, juris, Rn. 12 ff.; Sternberg-Lieben/Hecker, a. a. O.; Wieck-Noodt, a. a. O.; Bernstein, Zur Rechtsnatur von Geschwindigkeitskontrollen, NZV 1999, 316, 321).

    Soweit das Oberlandesgericht Stuttgart der in jenem Fall zu beurteilenden Geschwindigkeitsmessanlage wegen eines vorgeschalteten Hinweis - und Warnschildes, das die Messanlage angekündigt hat, auch eine eigenständige Gefahrabwendungsfunktion beigemessen hat (OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.03.1997, 2 Ss 59/97, juris, Rn. 18 f.), hat dies vorliegend schon deshalb keine Bedeutung, weil nach den Feststellungen der Kammer nicht von einer angekündigten sondern von einer verdeckten Verkehrskontrolle auszugehen ist.

  • BGH, 25.02.2021 - 3 StR 365/20

    Störung öffentlicher Betriebe (Begriff der Anlage;

    Dass eine Sachgesamtheit ihrerseits einer übergeordneten Einrichtung dient, nimmt ihr nicht die Eigenschaft als Anlage (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17. August 2012 - 2 (7) Ss 107/12, DAR 2012, 647, 648; LK/König, StGB, 12. Aufl., § 316b Rn. 9 f.; aA OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. März 1997 - 2 Ss 59/97, NStZ 1997, 342 f.).

    Daher bedarf keiner weiteren Ausführungen, inwieweit ein mittelbares Dienen (vgl. zu § 317 StGB BGH, Urteil vom 10. August 1993 - 1 StR 168/93, BGHSt 39, 288, 290) oder rein repressiv eingesetzte Anlagen (ablehnend OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. März 1997 - 2 Ss 59/97, NStZ 1997, 342, 343; dagegen Bachmann, ZIS 2014, 473, 476) zur Verwirklichung des § 316b Abs. 1 Nr. 3 StGB ausreichen können.

  • OLG Karlsruhe, 17.08.2012 - 2 (7) Ss 107/12

    BGH-Vorlage; Geschwindigkeitsmessanlage als eigenständige, der öffentlichen

    Hieran sieht er sich jedoch durch den entgegenstehenden Beschluss des OLG Stuttgart vom 03.03.1997, NStZ 1997, 342f., gehindert und legt das Verfahren daher zur Entscheidung der zugrundeliegenden Rechtsfrage dem Bundesgerichtshof vor.
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