Rechtsprechung
BGH, 13.03.1997 - 1 StR 800/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen einer waffenrechtlichen Dauerstraftat - Abkoppelung des prozessualen Tatbegriffs von sachlich-rechtlicher Tateinheit bei kurzer Dauer des Waffenbesitzes sowie seperater Aufbewahrung einzelner Waffen und Munition - Strafklageverbrauch bei selbstständigem ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1997, 446
- StV 1999, 643
Wird zitiert von ... (18)
- BGH, 11.02.2014 - 1 StR 485/13
Freispruch des "Freiburger Nacktläufers" wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern …
Dies gilt schon deswegen, weil der hiesige Tatzeitraum für den erst ab 5. November 2008 strafbaren Besitz jugendpornographischer Schriften (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 19. November 1993 - 2 StR 468/93, NStZ 1994, 123) nach dem Eintritt der Rechtskraft jenes Strafbefehls liegt, mithin eine Tat aufgrund eines neuen, qualitativ verschiedenen Tatentschlusses der jetzigen Verurteilung zugrunde liegt (BVerfG, Beschluss vom 27. Dezember 2006 - 2 BvR 1895/05; BGH, Beschluss vom 13. März 1997 - 1 StR 800/96, NStZ 1997, 446 f.). - BGH, 19.10.2022 - 3 StR 310/21
Verständigung (Verbot verfahrensübergreifender Gesamtlösungen; …
Zudem liegt, wie ausgeführt, diesbezüglich keine tatbestandliche Handlungseinheit vor, die zu einer einheitlichen Tat im Sinne des § 264 StPO und damit der Erstreckung der tatrichterlichen Kognitionspflicht hätte führen können (vgl. - zur prozessualen Tatidentität bei Bildung materiellrechtlicher Einheiten - BGH, Beschlüsse vom 13. März 1997 - 1 StR 800/96, BGHR StPO § 206a Abs. 1 Verfahrenshindernis 6;… vom 5. März 2009 - 3 StR 566/08, NStZ 2009, 705 Rn. 6; vom 24. Juli 2018 - 3 StR 88/17, NStZ-RR 2018, 351 mwN;… LR/Stuckenberg, StPO, 27. Aufl., § 264 Rn. 58 ff.). - BGH, 30.11.2010 - 1 StR 574/10
Vorsätzliches unerlaubtes Überlassen einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe an …
In diesem Fall kann der Besitz und Erwerb sämtlicher vom Angeklagten seit der Errichtung und Bestückung des Waffendepots angesammelter Schusswaffen und Munition, losgelöst von deren waffenrechtlicher Einordnung, zu einer tateinheitlichen waffenrechtlichen Dauerstraftat verbunden sein, deren Bindeglied der zeitgleiche Besitz der vielen Waffen bildet (BGH, Beschluss vom 13. März 1997 - 1 StR 800/96, NStZ 1997, 446 mwN; BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1998 - 2 StR 536/98).Weder die kurze Dauer des Besitzes (Fall II. 4.) noch die Aufbewahrung der Waffen an unterschiedlichen Orten lässt dabei den sachlichrechtlichen Zusammenhang entfallen (vgl. oben 2.; BGH, Beschluss vom 13. März 1997 - 1 StR 800/96, NStZ 1997, 446 mwN; BGH…, Beschluss vom 28. März 1990 - 2 StR 22/90, BGHR WaffG § 53 Abs. 3a Konkurrenzen 1; BGH…, Beschluss vom 10. März 1993 - 2 StR 4/93, BGHR WaffG § 53 Abs. 3a Konkurrenzen 2).
- BGH, 17.08.2001 - 2 StR 159/01
Urteil gegen "Radar-Schützen" aufgehoben
Der Erwerb und gleichzeitige Besitz mehrerer Schußwaffen, zu denen hier auch die Tatwaffe gehörte, kann zwar zu einer tateinheitlichen waffenrechtlichen Dauerstraftat verbunden sein (vgl. BGH NStZ 1997, 446; 1984, 171; Beschl. v.- 16. Dezember 1998 - 2 StR 536/98). - OLG Celle, 13.04.2010 - 32 Ss 7/10
Verbrauch der Strafklage: Prozessuale Tateinheit bei Zusammentreffen des …
Dabei ist er stets zu der Auffassung gelangt, dass es an einem einheitlichen geschichtlichen Lebensvorgang und damit an einer einheitlichen prozessualen Tat im Sinne von § 264 StGB fehlt (BGHSt 36, 151, 153 ff.; BGH StV 1999, 643, 644, siehe auch BGHSt 43, 252, 257).Zusätzlich hat er darauf hingewiesen, gegen die für einen einheitlichen Lebenssachverhalt erforderliche innere Verknüpfung spreche auch der Umstand, dass der Begehung des Zustandsdelikts regelmäßig ein neuer Tatentschluss des Täters zugrunde liege (BGHSt 35, 151, 153 f.; BGH StV 1999, 643, 644; ebenso bereits BGH v. 30.6.1982 - 3 StR 44/82 und BGH v. 8.3.1983 - 5 StR 27/83).
- LG Schwerin, 19.12.2019 - 34 KLs 15/19
Nordkreuz
Besitz und Erwerb auch übereinen längeren Zeitraum angesammelter Waffen und Munition waren vorliegend losgelöst von deren waffenrechtlicher Einordnung zu einer tateinheitlichen waffenrechtlichen Dauerstraftat verbunden (vgl. BGH NStZ 1997, 446, 446).Hieran ändert auch die zwischenzeitliche Entdeckung eines erheblichen Teils der Waffen und Munition anlässlich der Durchsuchung 2017 nichts (vgl. BGH NStZ 1997, 446, 446).
- BGH, 14.01.2003 - 1 StR 457/02
Tateinheit und Tatmehrheit bei Waffendelikten (Dauerstraftat); Strafzumessung …
Weder die kurze Dauer des Waffenbesitzes noch der Umstand, daß die Waffe auch nicht kurzfristig der Waffensammlung beigefügt wurde, lassen den sachlich-rechtlichen Zusammenhang zum Besitz der übrigen Waffen entfallen (vgl. BGH NStZ 1997, 446 m. w. Nachw.).Der Erwerb und Besitz sämtlicher vom Angeklagten seit dem Jahre 1989 angesammelter Schußwaffen war, losgelöst von deren waffenrechtlicher Einordnung, zu einer tateinheitlichen waffenrechtlichen Dauerstraftat verbunden, deren Bindeglied der zeitgleiche Besitz der vielen Waffen bildet (vgl. Senat NStZ 1997, 446 m. w. Nachw.).
- BGH, 26.09.2002 - 1 StR 233/02
Tat im prozessualen Sinne (Anklageumfang; Tateinheit; Tatmehrheit; zeitliches …
Somit umfaßt der Lebensvorgang, aus dem die zugelassene Anklage einen strafrechtlichen Vorwurf herleitet, alle damit zusammenhängenden und darauf bezüglichen Vorkommnisse, auch wenn diese Umstände in der Anklageschrift nicht ausdrücklich erwähnt sind (BGH NStZ 1992, 451; NStZ 1995, 46; NStZ-RR 1996, 98; NStZ 1997, 127; NStZ 1997, 446; NStZ 2000, 208; NStZ 2001, 440). - BGH, 12.10.2004 - 4 StR 358/04
Tateinheit bei gleichzeitigem Besitz unerlaubter Betäubungsmittel an …
Dieser Zusammenhang entfällt auch dann nicht, wenn die nur zum Eigenverbrauch bestimmten verschiedenen Betäubungsmittelmengen an unterschiedlichen Orten aufbewahrt werden (…zum vergleichbaren Fall im Waffengesetz: BGHR WaffG § 53 Abs. 3 a (a.F.) Konkurrenzen 2; BGH NStZ 1997, 446;… vgl. auch Weber BtMG 2. Aufl. § 29 Rdn. 894). - OLG Frankfurt, 14.08.2008 - 1 Ss 138/08
Verbot der Doppelbestrafung: Anklage wegen bewaffneten Handeltreibens mit …
Ist ein Geschehen materiell-rechtlich zur Tateinheit verbunden, so liegt grundsätzlich auch nur eine Tat im prozessualen Sinn vor, denn der dem Gericht unterbreitete Sachverhalt muss alle Tatsachen umfassen, für die nach sachlichem Recht eine einheitliche Rechtsfolge zu verhängen ist (vgl. BGH StV 1999, 643).Dem steht nicht entgegen, dass der abgeurteilte Verstoß gegen das Waffengesetz - falls von dem Urteil ein Tatzeitraum wie angeklagt vor dem 7.2.2007 erfasst sein sollte, was nicht festzustellen ist - eine Dauerstraftat darstellen würde und die Rechtsprechung unter Umständen bei einer Dauerstraftat verfahrensrechtlich von zwei Taten ausgeht, wenn die aus anderen Motiven erworbene Waffe aufgrund neugefassten Entschlusses bei der Begehung eines Verbrechens eingesetzt wird, da die Dauerstraftat des Waffenbesitzes dann durch die auf einem neuen Willensentschluss beruhende schwerere Tat unterbrochen werde (vgl. BGH StV 1999, 643/644;… Meyer-Goßner, a. a. O. Einleitung Rdnr. 175).
- BGH, 12.12.1997 - 3 StR 383/97
Überlassen einer vollautomatischen Selbstladewaffe - Erwerb und Ausübung der …
- BGH, 16.12.1998 - 2 StR 536/98
Konkurrenzen (Tateinheit) bei gleichzeitigem Besitz mehrerer Waffen
- OLG München, 29.04.2020 - 7 St 9/19
Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland - Konkurrenz …
- BGH, 14.01.2003 - 1 StR 457/02
- OLG Karlsruhe, 09.10.1997 - 2 Ss 175/97
Einstellung eines Verfahrens wegen Strafklageverbrauchs; Freiheitsstrafe wegen …
- BGH, 12.01.2010 - 5 StR 516/09
Strafklageverbrauch (prozessuale Tat; Zusammentreffen zweier Tatzeiträume; …
- BGH, 07.05.1997 - 1 ARs 8/97
Prozessuales Vorliegen nur einer Tat bei materiellrechtlicher Verbundenheit eines …
- BayObLG, 07.11.2001 - 4St RR 114/01
Unwirksame Berufungsbeschränkung bei unerlaubtem Besitz von Schusswaffen - …