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   OLG Düsseldorf, 07.02.1996 - 1 Ws 62/96   

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OLG Düsseldorf, 07.02.1996 - 1 Ws 62/96 (https://dejure.org/1996,7076)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.02.1996 - 1 Ws 62/96 (https://dejure.org/1996,7076)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Februar 1996 - 1 Ws 62/96 (https://dejure.org/1996,7076)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 52
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 06.07.2016 - 4 StR 149/16

    Rücknahme des Rechtsmittels durch den Verteidiger (ausdrückliche Ermächtigung:

    Die Vorschrift des § 297 StPO begründet die gesetzliche Vermutung, wonach die Rechtsmitteleinlegung im Auftrag und mit Willen des Beschuldigten erfolgt (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1997, 52, 53; RGSt 66, 209, 211; Radtke in Radtke/Hohmann, StPO, § 297 Rn. 1; Jesse aaO § 297 Rn. 1; Meyer-Goßner aaO § 297 Rn. 2; Frisch aaO § 297 Rn. 2).
  • OLG Karlsruhe, 10.11.2004 - 1 Ss 94/04

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Beschränkung der

    Allerdings vermag nicht jeder Hilferuf eines Verletzten oder Erkrankten eine solche Beurteilung zu rechtfertigen, vielmehr ist dies nur dann der Fall, wenn eine sofortige medizinische Behandlung zwingend erforderlich gewesen war und/oder der Arzt vom Vorliegen einer solchen Gefahrsituation ausgehen durfte (ähnlich BayObLG NJW 2000, 888 f.; OLG Düsseldorf NStZ 1997, 52 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 214 f.; KG Beschluss vom 20.01.1997, 2 Ss 128/96; Hentschel, a.a.O., StVO, § 3 Rn. 56; siehe auch die amtliche Begründung zum 2. Straßenverkehrssicherungsgesetz, BT-Drucks. IV, 651, S.17).
  • OLG Rostock, 05.06.2018 - 20 Ws 99/18

    Pflichtverteidigung: Eigenes Beschwerderecht des Verteidigers gegen die Ablehnung

    Nachdem § 297 StPO ausdrücklich eine eigene Rechtsmittelbefugnis des Verteidigers vorsieht, von der lediglich nicht gegen oder abweichend vom Willen des Beschuldigten Gebrauch gemacht werden darf (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07. Februar 1996 - 1 Ws 62/96 -, juris), bedarf es gerade in Fällen wie dem vorliegenden, wo die Zulässigkeit der Beschwerde von der Person des Rechtsmittelführers abhängt, der eindeutigen Erklärung, ob der Verteidiger von dem Rechtsmittel aus eigenem Recht und im eigenen Namen oder im Auftrag des Angeklagten und als dessen Vertreter Gebrauch macht.
  • OLG Nürnberg, 23.07.2001 - Ws 760/01

    Strafverteidiger; Wahlverteidigung; Beigeordneter Verteidiger; Vertrauensanwalt;

    Wenn ein Beschuldigter erreichen will, daß ihm ein auswärtiger Pflichtverteidiger beigeordnet wird, muß er, wenn ein solches besonderes Vertrauensverhältnis nicht auf der Hand liegt, substantiiert darlegen wieso ihn gerade mit diesem Verteidiger das erforderliche Vertrauensverhältnis verbindet (Nürnberg, NStZ 1997, 52).
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