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   BGH, 02.07.1997 - 2 StR 228/97   

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https://dejure.org/1997,1563
BGH, 02.07.1997 - 2 StR 228/97 (https://dejure.org/1997,1563)
BGH, Entscheidung vom 02.07.1997 - 2 StR 228/97 (https://dejure.org/1997,1563)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 1997 - 2 StR 228/97 (https://dejure.org/1997,1563)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Begriff des Vermögensnachteils im Sinne des § 266 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) - Auswirkungen eines Vermögensnachteils mit einem gleichzeitig einhergehenden Vermögensvorteil - Anforderungen an den Vorsatz beim Tatbestand der Untreue

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 266

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verfahren gegen Bingener Ex-Oberbürgermeister eingestellt

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 543
  • StV 1999, 25
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.02.1962 - 1 StR 496/61
    Auszug aus BGH, 02.07.1997 - 2 StR 228/97
    Ein gleichzeitig mit dem Schaden vorliegender und diesen ausgleichender Vorteil ist aber dann gegeben, wenn nicht nur eine Chance auf Vermögenszuwachs, sondern eine begründete Aussicht hierfür besteht (vgl. BGHSt 17, 147, 148; BGH NJW 1975, 1234, 1235).
  • BGH, 27.02.1975 - 4 StR 571/74

    Zurückverweisung

    Auszug aus BGH, 02.07.1997 - 2 StR 228/97
    Ein gleichzeitig mit dem Schaden vorliegender und diesen ausgleichender Vorteil ist aber dann gegeben, wenn nicht nur eine Chance auf Vermögenszuwachs, sondern eine begründete Aussicht hierfür besteht (vgl. BGHSt 17, 147, 148; BGH NJW 1975, 1234, 1235).
  • BGH, 18.11.1986 - 1 StR 536/86

    Freispruch vom Vorwurf der Untreue - Eigenmächtiger Abschluß von

    Auszug aus BGH, 02.07.1997 - 2 StR 228/97
    Bei der Untreue sind an den Vorsatz strenge Anforderungen zu stellen, vor allem dann, wenn nur bedingter Vorsatz in Frage steht und der Täter, wie hier, nicht eigensüchtig gehandelt hat (st. Rspr., vgl. u.a. BGH wistra 1983, 72; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vorsatz 1).
  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    In welchem Umfang sich dabei der Konventionsverstoß auf das Verfahrensergebnis auswirken muss, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, namentlich auch nach dem - durch die Belastungen des verzögerten Verfahrens geminderten - Maß der Schuld des Angeklagten (vgl. BGHSt 46, 159, 174; s. auch BGH NStZ 1996, 506; 1997, 543, 544; StV 2002, 598).
  • BGH, 23.05.2002 - 1 StR 372/01

    Vorteilsannahme durch Drittmitteleinwerbung

    Wegen der grundsätzlichen Weite des Untreuetatbestandes in der Treubruchalternative sind an die Annahme von Vorsatz nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes strenge Anforderungen zu stellen, wenn nur bedingter Vorsatz in Frage steht und der Täter nicht eigennützig gehandelt hat (vgl. BGH NJW 1975, 1234, 1236; NJW 1983, 461; 1984, 800, 801; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 38; Schünemann in LK aaO Rdn. 151).

    Der Täter muß sich nicht nur der Pflichtwidrigkeit seines Tuns, sondern auch und gerade des dadurch bewirkten Nachteils für das zu betreuende Vermögen bewußt sein (BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 38 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

  • BGH, 25.10.2000 - 2 StR 232/00

    Verfahrensverzögerung als Verfahrenshindernis

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt die Verletzung des Beschleunigungsgebots grundsätzlich nicht zu einem solchen Verfahrenshindernis (BGHSt 21, 81; 24, 239; 27, 274; 35, 137, 140; BGH NJW 1995, 737; 1996, 2739; wistra 1993, 340; 1997, 347; NStZ 1990, 94; 1996, 21; 1996, 506; 1997, 543; Strafverteidiger 1992, 452, 453; 1994, 652, 653; NStZ-RR 1998, 103, 104; 108).
  • BGH, 04.11.1997 - 1 StR 273/97

    BGH beanstandet Verurteilung eines Theaterintendanten wegen Untreue durch

    Ob ein Vermögensnachteil eingetreten ist, muß grundsätzlich durch einen Vergleich des gesamten Vermögens vor und nach der beanstandeten Verfügung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten geprüft werden (vgl. BGH NStZ 1997, 543).
  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 750/06

    (Keine) Berücksichtigung rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung bei der

    Dies findet seinen Grund darin, dass eine unangemessene Verfahrensdauer den aus der Verwirklichung des Straftatbestandes abzuleitenden Unrechtsgehalt abmildert, der dem Beschuldigten als Tatschuld angelastet wird (Krehl, ZIS 2006, S. 168, 172; ders./Eidam, NStZ 2006, S. 1, 8 f.; BGH, NStZ 1997, S. 543, 544; StV 2002, S. 598).
  • LG Braunschweig, 22.02.2008 - 6 KLs 20/07

    VW-Prozess gegen Volkert und Gebauer "Eigenbeleg, 300 Euro, eine Prostituierte

    Ein gleichzeitig mit dem Schaden vorliegender und diesen ausgleichender Vorteil ist aber nur dann gegeben, wenn nicht nur eine Chance auf Vermögenszuwachs, sondern eine begründete Aussicht hierfür besteht ( BGH NStZ-RR 2002, 237/238; NStZ 1997, 543 [BGH 02.07.1997 - 2 StR 228/97] [BGH 02.07.1997 - 2 StR 228/97] ; NJW 1975, 1234/1235 [BGH 27.02.1975 - 4 StR 571/74] ).
  • BGH, 04.03.1999 - 5 StR 355/98

    Betrug bei Versicherungsverträgen; Schadenskompensation; Vermögensschaden;

    Dieser Gesichtspunkt der Schadenskompensation entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die vor allem zum gleichen Schadensbegriff bei der Untreue entwickelt worden ist (BGH NStE Nr. 23, 36 zu § 266 StGB; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 38).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.2016 - DL 13 S 1279/15

    Disziplinarverfahren bei Verschwendung öffentlicher Mittel

    Bei der Untreue sind an den Vorsatz und dessen Beweisbarkeit strenge Anforderungen zu stellen, vor allem dann, wenn - wie hier - der Täter nicht eigennützig gehandelt hat und nur bedingter Vorsatz in Rede steht (BGH, Beschluss vom 02.07.1997 - 2 StR 228/97 -, wistra 1997, 301 m.w.N.).
  • BGH, 17.04.2002 - 2 StR 531/01

    Untreue; Vermögensschaden (pflichtwidrige Verfügung über Haushaltsmittel;

    Bei der Beurteilung pflichtwidriger Verfügungen über Haushaltsmittel ist nicht auf das Gesamtergebnis einer Wirtschaftsperiode oder eine "letzten Endes" erreichbare Saldierung möglicher Vor- und Nachteile für das zu betreuende Vermögen abzustellen, sondern auf die einzelne Untreuehandlung (vgl. BGHSt 40, 287, 298; 43, 293, 296 f.; BGH NStZ 2001, 248, 251); es kommt für die Feststellung eines Vermögensschadens daher darauf an, ob zum Zeitpunkt des Eintritts des Vermögensnachteils dem Treugeber zugleich ein ausgleichender vermögenswerter Vorteil zufließt (BGH NStZ 1997, 543).

    Aus der Vereinbarung ergab sich daher allenfalls eine vage Chance zukünftiger Vermögensmehrung für das vom Angeklagten M. zu betreuende Vermögen; diese stellte keinen den Nachteil unmittelbar ausgleichenden Vorteil dar (vgl. BGHSt 17, 147, 148; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 38).

  • LG München I, 09.06.2022 - 5 HKO 17659/21

    Wirecard - Arrest

    Allerdings verlangt auch der Tatbestand der Untreue für seine Verwirklichung die vorsätzliche Verletzung einer Vermögensbetreuungspflicht, wobei bedingter Vorsatz auch hier genügt (vgl. BVerfG NJW 2009, 2370, 2372 = NStZ 2009, 560, 562; BGH NStZ 1997, 543, 544; Perron in: Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl. § 266 Rn. 49; Beukelmann in: Dölling/Duttge/König/Rössner, Gesamtes Strafrecht, 4. Aufl., § 266 StGB Rn. 40).
  • OLG Köln, 21.04.2016 - 2 Ws 162/15

    Verwirklichung des Tatbestandes der Untreue durch Übernahme von Mietgarantien

  • LG Braunschweig, 25.01.2007 - 6 KLs 48/06

    Zwei Jahre Haft auf Bewährung für Peter Hartz

  • OLG Rostock, 24.03.2010 - 1 Ss 8/10

    Strafverfahren: Voraussetzungen einer Verfahrenseinstellung wegen Verstoßes gegen

  • BGH, 26.08.2003 - 5 StR 188/03

    Untreue (Anforderungen an den Vorsatz bei; Pflichtwidrigkeit; Nachteilszufügung)

  • BGH, 24.08.1999 - 1 StR 232/99

    Untreue; Darlegungsvoraussetzungen; Vermögensschaden; Vorsatz

  • KG, 02.06.2005 - 3 Ws 27/05

    Eröffnungsentscheidung: Nachweisbarkeit von Vorsatz und Vermögensnachteil bei

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