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   BGH, 01.07.1997 - 1 StR 244/97   

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https://dejure.org/1997,3407
BGH, 01.07.1997 - 1 StR 244/97 (https://dejure.org/1997,3407)
BGH, Entscheidung vom 01.07.1997 - 1 StR 244/97 (https://dejure.org/1997,3407)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 1997 - 1 StR 244/97 (https://dejure.org/1997,3407)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Begründung einer Garantenstellung durch die Bestellung des Angeklagten als Geschäftsführer - Folgen der Aufteilung der Geschäftsbereiche unter mehreren Geschäftsführern einer GmbH für die Verantwortung jedes einzelnen für die Geschäftsführung insgesamt - Möglichkeit zur ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 13, § 326, § 327

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 545
  • StV 1998, 126
  • StV 1998, 127
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.07.1991 - 4 StR 179/91

    Garantenstellung eines technischen Betriebsleiters

    Auszug aus BGH, 01.07.1997 - 1 StR 244/97
    Insoweit kann nicht allein an die formale Stellung als Geschäftsführer angeknüpft werden (BGH NJW 1992, 122 [BGH 04.07.1991 - 4 StR 179/91]).
  • BGH, 06.07.1990 - 2 StR 549/89

    Strafrechtliche Produkthaftung: Lederspray

    Auszug aus BGH, 01.07.1997 - 1 StR 244/97
    Ob dieser gesellschaftsrechtliche Grundsatz auch über den Umfang der strafrechtlichen Pflichtenstellung entscheidet und in welchem Umfang die strafrechtliche Haftung des Geschäftsführers im allgemeinen an den von ihm betreuten Geschäfts- und Verantwortungsbereich anknüpft (vgl. BGHSt 37, 106, 123 f.), kann hier dahinstehen.
  • BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00

    Holocaust-Leugnung im Internet

    Dabei setzt § 13 StGB gleichfalls einen Erfolg voraus, "der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört" (vgl. BGH NStZ 1997, 545: Tatbestandsverwirklichung des § 326 Abs. 1 StGB durch Unterlassung, die lediglich nicht fahrlässig war, BGHSt 38, 325, 338: die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 326 Abs. 1 Nr. 3 StGB waren durch Unterlassen erfüllt, dieser Tatbestand wurde allerdings von § 324 StGB verdrängt).
  • OLG Koblenz, 02.02.2005 - 1 Ss 301/04

    Strafvereitelung: Annahme der Strafverteilung durch einen Rechtspfleger bei der

    Das Unterlassen ist dem Täter nur dann vorwerfbar, wenn die verlangte Handlung ihm nach den tatsächlichen Umständen des Einzelfalls möglich und zumutbar gewesen ist (BGHSt a.a.O.; BGH StV 1998, 126, 127; Tröndle/Fischer § 13 Rdn. 14; ebenso LK-Jescheck vor § 13 Rdn. 93 und S/S-Stree Vorbem. §§ 13 ff Rdn. 141, nach denen bei einer Unmöglichkeit des Handelns schon der Unterlassungstatbestand entfällt).
  • OLG Karlsruhe, 30.04.2007 - 1 Ws 475/04

    Klageerzwingungsverfahren zur Feststellung der Strafbarkeit eines

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  • OLG Hamm, 19.03.1998 - 3 Ss 966/97

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt, Arbeitgeberbegriff, Beitragsvorenthaltung,

    Insoweit kann nicht allein an die formale Stellung des Angeklagten als Geschäftsführer der GmbH angeknüpft werden (vgl. BGH NStZ 1997, 545).
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