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Rechtsprechung
   BayObLG, 23.04.1997 - 3St RR 33/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2970
BayObLG, 23.04.1997 - 3St RR 33/97 (https://dejure.org/1997,2970)
BayObLG, Entscheidung vom 23.04.1997 - 3St RR 33/97 (https://dejure.org/1997,2970)
BayObLG, Entscheidung vom 23. April 1997 - 3St RR 33/97 (https://dejure.org/1997,2970)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 266b
    Kein Scheckkartenmißbrauch bei mißbräuchlicher Verwendung an Geldautomaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 3039
  • MDR 1998, 114
  • NStZ 1997, 551 (Ls.)
  • StV 1997, 596
  • BB 1997, 2347
  • BayObLGSt 1997, 75
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.05.1992 - 1 StR 133/92

    Missbrauch von Kreditkarten (Zweipartnersystem; Kundenkarten); Betrug

    Auszug aus BayObLG, 23.04.1997 - 3St RR 33/97
    Sie hat hierzu in ihrer Stellungnahme vom 27.3.1997 u. a. folgendes ausgeführt: "Der Tatbestand des § 266 b StGB ist nicht gegeben.Diese Norm dient dem Schutz des sogenannten Drei-Partner-Systems, in dem der Aussteller der Karte dem Dritten, dessen Leistungen der Inhaber der Karte in Anspruch nimmt, Erfüllung garantiert (BGHSt 38, 281 zur Kundenkarte).

    Eine Pflicht gegenüber der Bank, den Defekt des Automaten zu offenbaren, ist nicht gegeben."Der Senat schließt sich dieser Rechtsauffassung an.Soweit der BGH in seinem Urteil vom 12.5.1992 (BGHSt 38, 281 ) die Unanwendbarkeit des § 266 b StGB durch mißbräuchliche Benutzung der im Gesetzestext genannten Scheck- oder Kreditkarten im sog. Zwei-Partner-System allerdings auf den Wortlaut der Vorschrift stützt, leuchtet diese Begründung in Ansehung der Andersartigkeit des vorliegenden Falles nicht ohne weiteres ein.Dem Landgericht ist zuzugeben, daß nach dem schlichten Wortsinn auch derjenige Karteninhaber "den Aussteller zu einer Zahlung veranlaßt", der - wie hier - (unter Mißachtung der dem Aussteller gegenüber bestehenden Beschränkungen und unter Ausnutzung des zeitweisen Ausfalls der zu diesem Zweck eingerichteten technischen Kontrollmechanismen) von diesem über einen Geldautomaten unter Verwendung der Scheckkarte als Codekarte "Auszahlungen" bewirkt (vgl. hierzu Mitsch JZ 1994, 885).In einem solchen Fall ist § 266 b StGB jedoch schon deshalb nicht anwendbar, weil der in dieser Vorschrift normierte, durch die Ausnutzung des dem berechtigten Karteninhaber vom Kartenaussteller entgegengebrachten Vertrauens gekennzeichnete Mißbrauchstatbestand nicht erfüllt ist.

  • OLG Stuttgart, 23.11.1987 - 3 Ss 389/87

    Scheckkartenmissbrauch durch Beschaffung von Bargeld an Geldautomaten fremder

    Auszug aus BayObLG, 23.04.1997 - 3St RR 33/97
    Es fehlt somit an der erforderlichen Fallgestaltung im Grenzbereich zwischen Betrug und Untreue, die von § 266 b StGB erfaßt werden soll (Lackner StGB 21. Aufl. § 266 b Rn. 1 m. w. N.).Die mißbräuchliche Benutzung einer "Scheckkarte" als Codekarte in Verbindung mit der Codenummer zur Bargeldabhebung aus Bankomaten durch den berechtigten Inhaber wird zwar auch in dieser Verwendungsart der "Scheckkarte" noch vom Tatbestand des § 266 b StGB erfaßt, jedoch nur wenn zusätzlich die vorstehend gekennzeichnete, für das Drei-Partner-System typische Vertrauensbruchssituation gegeben ist (so OLG Stuttgart NJW 1988, 981 zum Fall der Bargeldentnahme aus dem Bankomaten eines anderen als des die Karte ausgebenden Kreditinstituts).Wegen des aufgezeigten sachlich-rechtlichen Fehlers (§ 337 StPO ) ist das angefochtene Urteil aufzuheben.
  • BGH, 13.06.1985 - 4 StR 213/85

    Kreditkarte - § 263 StGB, konkrete Vermögensgefährdung, zur Annahme eines

    Auszug aus BayObLG, 23.04.1997 - 3St RR 33/97
    Dagegen ist die mißbräuchliche Benutzung des Karteninhabers im Verhältnis zum Aussteller nicht erfaßt (Schönke/Schröder/Lenckner, 25. Aufl. Rn. 8; Dreher/Tröndle, 47. Aufl. Rn. 1).Das Oberlandesgericht Stuttgart (NJW 1988, 982) läßt die Frage offen, stellt jedoch in den Entscheidungsgründen den Mißbrauch ausdrücklich in Zusammenhang mit der Garantiefunktion.""Auch der Mißbrauchstatbestand des § 266 StGB scheidet aus und zwar schon deshalb, weil der Scheckkartenvertrag den Inhaber nicht zur Betreuung von Vermögensinteressen des Ausgebers verpflichtet (BGHSt 33, 244 ).Betrug kommt mangels einer Täuschungshandlung nicht in Betracht.
  • BGH, 03.12.1991 - 4 StR 538/91

    Kein Kreditkartenmißbrauch bei unberechtigter Weitergabe an Dritten

    Auszug aus BayObLG, 23.04.1997 - 3St RR 33/97
    Schon die Zufälligkeit dieser außergewöhnlichen Konstellation zeigt, daß der Angeklagte als berechtigter Karteninhaber zwar im Innenverhältnis die Grenzen des rechtlichen Dürfens überschritten, dabei jedoch nicht nach außen im Rahmen eines rechtlichen Könnens gehandelt hat (BGH NStZ 1992, 278 ).
  • BGH, 21.11.2001 - 2 StR 260/01

    Abhebung am Geldautomaten

    b) Der mißbräuchliche Einsatz der Scheckkarte zur Barabhebung an Geldautomaten ist bei Benutzung eines Automaten eines dritten Kreditinstituts nach § 266 b StGB strafbar (OLG Stuttgart NJW 1988, 981, 982, BayObLGSt 1997, 75, 77; Lenckner/Perron aaO § 266 b Rdn. 8, Maurach/Schroeder/ Maiwald, Strafrecht BT 8. Aufl. § 45 IV Rdn. 74; Kindhäuser in NK-StGB § 263 a Rdn. 46; aA Gribbohm in LK 11. Aufl. § 266 b Rdn. 10, 11).

    c) Hingegen werden von § 266 b StGB vertragswidrige Bargeldabhebungen des Berechtigten an einem Geldautomaten des Kreditinstituts, das die Karte selbst ausgegeben hat, nicht erfaßt (BayObLGSt 1997, 75, 77; Lenckner/Perron aaO Rdn. 8; Zielinski aaO S. 227).

    Denn der Tatbestand des § 266 b StGB setzt ein Drei-Partner-System voraus, in dem der Aussteller der Karte dem Dritten, dessen Leistungen der Inhaber der Karte in Anspruch nimmt, Erfüllung (jedenfalls im weiteren Sinne) garantiert (BGHSt 38, 281, 282 ff. zur Kundenkarte; BayObLGSt 1997, 75, 77).

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.06.1997 - 1 Ws 56/97   

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https://dejure.org/1997,11096
OLG Frankfurt, 18.06.1997 - 1 Ws 56/97 (https://dejure.org/1997,11096)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.06.1997 - 1 Ws 56/97 (https://dejure.org/1997,11096)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Juni 1997 - 1 Ws 56/97 (https://dejure.org/1997,11096)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 551
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 12.05.2016 - 1 StR 114/16

    Bankrott (Begriff des Verheimlichens von Vermögensbestandteilen; Begriff des

    a) Verheimlichen ist jedes Verhalten, durch das ein Vermögensbestandteil oder dessen Zugehörigkeit zur Insolvenzmasse der Kenntnis des Insolvenzverwalters oder der Gläubiger entzogen wird (vgl. Senat, Beschluss vom 14. März 2016 - 1 StR 337/15, NJW 2016, 1525; RG, Urteil vom 2. Mai 1930 - I 296/30, RGSt 64, 138, 140; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 18. Juni 1997 - 1 Ws 56/97, NStZ 1997, 551; Radtke/Petermann in: MüKo-StGB, 2. Aufl., § 283 Rn. 17).
  • LG Nürnberg-Fürth, 28.10.2021 - 12 Ns 511 Js 2080/19

    Pflichtwidriges Verschweigen eines Vermögensgegenstandes im Insolvenzverfahren

    Denn zum einen hatte der Angeklagte das geerbte Grundstück gegenüber dem Insolvenzgericht und der Zeugin H verheimlicht (dazu sogleich), weshalb es bei der Feststellung der Zahlungsunfähigkeit nicht zu berücksichtigen war (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 1 StR 234/12, juris Rn. 5; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. Juni 1997 - 1 Ws 56/97, NStZ 1997, 551 f.).

    Verheimlichen erfasst jedes Verhalten, durch das ein Vermögensbestandteil der Kenntnis der Gläubiger oder des Insolvenzverwalters entzogen wird (RG, Urteil vom 2. Mai 1930 - I 296/30, RGSt 65, 138, 140; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. Juni 1997 - 1 Ws 56/97, NStZ 1997, 551).

  • LG Nürnberg-Fürth, 15.12.2021 - 12 Ns 502 Js 1046/19

    Verurteilung wegen Bankrotts - Beiseiteschaffen durch Forderungseinzug über das

    Die Rechtsprechung hat zwar Fälle als Beiseiteschaffen angesehen, in denen der Schuldner eine ihm zustehende Forderung von einer anderen Person über deren Konto, über das er selbst nicht verfügungsberechtigt war, einziehen ließ (BGH, Urteil vom 17. März 1987 - 1 StR 693/86, juris Rn. 9) oder in denen der Schuldner Geld auf Konten von ihm beherrschter, aber rechtlich selbständiger Gesellschaften übertrug (OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. Juni 1997 - 1 Ws 56/97, NStZ 1997, 551).
  • LG Hildesheim, 22.01.2018 - 22 KLs 5433 Js 80623/15

    Anstiftung zum Bankrott; Strafbare Verschärfung einer Liquiditätskrise; Untreue

    Mithin ist auch insoweit der Zugriff der Gläubiger auf das Vermögen der D.-Gesellschaften (vgl. zur Maßgeblichkeit dieses Kriteriums BGH-Urteil v. 29. April 2010, 3 StR 314/09, BGHSt 55, 107, 114ff.; OLG Frankfurt, Beschl. v. 18. Juni 1997, 1 Ws 56/97, NStZ 1997, 551; v. g. Kammerurteil v. 9. November 2015, 22 KLs 5544 Js 49003/07; Fischer, StGB, 65. Aufl., Rn. 4 zu § 283), insbesondere die Prüfung und Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen (§§ 130, 131 InsO) durch den Insolvenzverwalter, deutlich erschwert, vermutlich gänzlich vereitelt, worden.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.06.1977 - 1 Ws 56/97   

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https://dejure.org/1977,2218
OLG Frankfurt, 18.06.1977 - 1 Ws 56/97 (https://dejure.org/1977,2218)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.06.1977 - 1 Ws 56/97 (https://dejure.org/1977,2218)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Juni 1977 - 1 Ws 56/97 (https://dejure.org/1977,2218)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 551
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 29.04.2010 - 3 StR 314/09

    Verurteilung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der MobilCom AG aufgehoben

    Dies kann entweder durch eine Änderung der rechtlichen Zuordnung des Vermögensgegenstands oder eine Zugriffserschwerung aufgrund tatsächlicher Umstände geschehen (BGHSt 34, 309, 310; RGSt 66, 130, 131; OLG Frankfurt NStZ 1997, 551; Tiedemann in LK 12. Aufl. § 283 Rdn. 25; Hoyer in SKStGB § 283 Rdn. 30 f.; Stree/Heine in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 283 Rdn. 49; Fischer, StGB 57. Aufl. § 283 Rdn. 4).

    Die Rechtsprechung hat daher Fälle, in denen der Schuldner eine ihm zustehende Forderung von einer anderen Person über deren Konto, über das er nicht verfügungsberechtigt war, einziehen ließ (BGHSt 34, 309, 310 f.) oder Geld auf Konten von ihm beherrschter, aber rechtlich selbständiger Gesellschaften übertrug (OLG Frankfurt NStZ 1997, 551), als ein Beiseiteschaffen eines Vermögensbestandteils aus rechtlichen Gründen angesehen.

  • BGH, 22.02.2001 - 4 StR 421/00

    Täterschaftsvoraussetzungen beim Bankrott (Reduktion auf Unternehmer"); Vereiteln

    ob dies bei der Feststellung der Zahlungsunfähigkeit im Falle des § 283 Abs. 2 StGB auch dann gilt, wenn der Zugriff der Gläubiger durch Beiseiteschaffen oder Verheimlichen von Vermögenswerten lediglich erschwert ist (OLG Frankfurt NStZ 1997, 551; Bieneck in Müller-Gugenberger/Bieneck Wirtschaftsstrafrecht 3. Aufl. § 76 Rdn. 43; a.A Krause NStZ 1999, 161).
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