Rechtsprechung
   BayObLG, 20.02.1997 - 5St RR 159/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5346
BayObLG, 20.02.1997 - 5St RR 159/96 (https://dejure.org/1997,5346)
BayObLG, Entscheidung vom 20.02.1997 - 5St RR 159/96 (https://dejure.org/1997,5346)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Februar 1997 - 5St RR 159/96 (https://dejure.org/1997,5346)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 84 Abs. 1 Nr. 2, § 64 Abs. 1
    Faktischer GmbH-Geschäftsführer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1936
  • NStZ 1997, 554 (Ls.)
  • BB 1997, 850
  • DB 1997, 923
  • BayObLGSt 1997, 38
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.07.1996 - 3 StR 50/96

    Treuhand - Erwerb einer GmbH - Untreue

    Auszug aus BayObLG, 20.02.1997 - 5St RR 159/96
    Geschäftsführer ist auch, wer, ohne förmlich dazu bestellt oder im Handelsregister eingetragen zu sein, im Einverständnis der Gesellschafter die Stellung eines Geschäftsführers tatsächlich einnimmt (BGHSt 3, 33, 38 f.; 6, 314, 315; 33, 21, 24; BGH bei Herlan GA 1971, 35, 36; BGHR § 64 Abs. 1 GmbHG "Antragspflicht 2"; BGH NJW 1997, 66, 67).

    Selbst nach strenger Auffassung ist die Stellung des faktischen Geschäftsführers dann überragend, wenn er von den acht klassischen Merkmalen im Kernbereich der Geschäftsführung (Bestimmung der Unternehmenspolitik, Unternehmensorganisation, Einstellung von Mitarbeitern, Gestaltung der Geschäftsbeziehungen zu Vertragspartnern, Verhandlung mit Kreditgebern, Gehaltshöhe, Entscheidung der Steuerangelegenheiten, Steuerung der Buchhaltung) mindestens sechs erfüllt (vgl. BGH NJW 1997, 66, 67 und Dierlamm NStZ 1996, 153, 156).

  • BGH, 21.03.1988 - II ZR 194/87

    Konkursantragspflicht des faktischen Geschäftsführers

    Auszug aus BayObLG, 20.02.1997 - 5St RR 159/96
    Allerdings ist es in einem solchen Fall erforderlich, daß der faktische Geschäftsführer Geschäftsführerfunktionen "in maßgeblichem Umfang" (BGH NJW 1988, 1789, 1790) übernommen hat, wobei seiner Geschäftsführung "ein Übergewicht" (BGH StV 1984, 461 f.), wenn nicht gar "eine überragende Stellung" (BGHSt 31, 118, 120; Dierlamm NStZ 1996, 153, 157) zukommen muß.
  • BGH, 05.10.1954 - 2 StR 447/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 20.02.1997 - 5St RR 159/96
    Geschäftsführer ist auch, wer, ohne förmlich dazu bestellt oder im Handelsregister eingetragen zu sein, im Einverständnis der Gesellschafter die Stellung eines Geschäftsführers tatsächlich einnimmt (BGHSt 3, 33, 38 f.; 6, 314, 315; 33, 21, 24; BGH bei Herlan GA 1971, 35, 36; BGHR § 64 Abs. 1 GmbHG "Antragspflicht 2"; BGH NJW 1997, 66, 67).
  • BGH, 28.06.1966 - 1 StR 414/65

    "Tatsächlicher Geschäftsführer" einer GmbH bzw. "tatsächlicher Vorstand" einer

    Auszug aus BayObLG, 20.02.1997 - 5St RR 159/96
    Allein die Tatsache, daß daneben formell eine andere Person als Geschäftsführerin bestellt war, ändert daran grundsätzlich nichts (BGHSt 21, 101, 103; BGHR § 35 AO "Verfügungsberechtigter 2").
  • BGH, 22.09.1982 - 3 StR 287/82

    Einordnung der tatsächlich übernommenen Tätigkeit für eine GmbH aufgrund der Art

    Auszug aus BayObLG, 20.02.1997 - 5St RR 159/96
    Allerdings ist es in einem solchen Fall erforderlich, daß der faktische Geschäftsführer Geschäftsführerfunktionen "in maßgeblichem Umfang" (BGH NJW 1988, 1789, 1790) übernommen hat, wobei seiner Geschäftsführung "ein Übergewicht" (BGH StV 1984, 461 f.), wenn nicht gar "eine überragende Stellung" (BGHSt 31, 118, 120; Dierlamm NStZ 1996, 153, 157) zukommen muß.
  • BGH, 25.07.1984 - 3 StR 192/84

    Konkursantragspflicht wegen Überschuldung

    Auszug aus BayObLG, 20.02.1997 - 5St RR 159/96
    Geschäftsführer ist auch, wer, ohne förmlich dazu bestellt oder im Handelsregister eingetragen zu sein, im Einverständnis der Gesellschafter die Stellung eines Geschäftsführers tatsächlich einnimmt (BGHSt 3, 33, 38 f.; 6, 314, 315; 33, 21, 24; BGH bei Herlan GA 1971, 35, 36; BGHR § 64 Abs. 1 GmbHG "Antragspflicht 2"; BGH NJW 1997, 66, 67).
  • BGH, 23.01.2013 - 1 StR 459/12

    Faktischer Geschäftsführer (weiterer formeller Geschäftsführer: beherrschende

    Dann muss allerdings der faktische Geschäftsführer Geschäftsführerfunktionen in maßgeblichem Umfang übernommen haben, der etwa mit "ein Übergewicht" (BGH, Urteil vom 19. April 1984 - 1 StR 736/83, StV 1984, 461 f.), "eine überragende Stellung" ( BGH, Urteil vom 22. September 1982 - 3 StR 287/82, BGHSt 31, 118, 120) oder "das deutliche Übergewicht" (BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2012 - 5 StR 407/12 mwN) in - im Wesentlichen sprachlichen - Nuancen unterschiedlich umschrieben wird (vgl. zusammenfassend schon BayObLG NJW 1997, 1936 mwN).
  • FG Münster, 27.01.2016 - 10 K 1167/13

    Einkommensteuerliche Betrachtung des GmbH-Mehrheitsgesellschafters als faktischer

    Das sei auch nach strenger Auffassung jedoch dann der Fall, wenn von den acht klassischen Merkmalen im Kernbereich der Geschäftsführung (Bestimmung der Unternehmenspolitik, Unternehmensorganisation, Einstellung von Mitarbeitern, Gestaltung der Geschäftsbeziehungen zu Vertragspartnern, Verhandlung mit Kreditgebern, Gehaltshöhe, Entscheidung der Steuerangelegenheiten, Steuerung der Buchhaltung) mindestens sechs erfüllt seien (Hinweis auf BayObLG vom 20.7.1997 5 St RR 159/96, BB 1997, 850; OLG Düsseldorf vom 16.10.1987 5 Ss 193/87 - 200/87 I, NJW 1988, 3166).

    Als diese acht Merkmale werden dort aufgeführt: Bestimmung der Unternehmenspolitik, Unternehmensorganisation, Einstellung von Mitarbeitern, Gestaltung der Geschäftsbeziehungen zu Vertragspartnern, Verhandlung mit Kreditgebern, Gehaltshöhe, Entscheidung der Steuerangelegenheiten, Steuerung der Buchhaltung (so BayObLG, Urteil vom 20.2.1997 5 St RR 159/06, BB 1997, 850).

  • LG Göttingen, 11.12.2007 - 8 KLs 1/07

    Voraussetzungen einer Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen

    Insgesamt ist daher für die Stellung eines faktischen Geschäftsführers erforderlich, dass der Täter in qualifizierter Intensität Geschäftsführungsaufgaben wahrgenommen hat (wobei in Fällen faktischer Mitgeschäftsführung eine "überragende Stellung" im Unternehmen notwendig ist), er bei Wahrnehmung dieser Aufgaben in seiner Funktion als "Geschäftsführer" nach außen aufgetreten ist und seine geschäftsführende Tätigkeit von gewisser Dauer war (vgl. hierzu BayObLG NJW 1997, 1936 f. m.w.N.).
  • FG Köln, 15.12.2017 - 13 V 2969/17

    Abgabenordnung: Haftung eines faktischen Geschäftsführers

    Auch in der einschlägigen Rechtsprechung der Finanzgerichte (vgl. z.B. FG Münster, Urteil vom 27. Januar 2016 10 K 1167/13 K, G, F, EFG 2016, 671; FG Hamburg, Urteil vom 29. März 2017 3 K 183/15, EFG 2017, 1225) besteht Einvernehmen, dass es - entgegen dem Vorbringen des Antragstellers - grundsätzlich nicht erforderlich ist, dass ein anderer als der satzungsmäßige Geschäftsführer mindestens sechs von acht klassischen Merkmalen im Kernbereich der Geschäftsführung erfüllt (vgl. zu diesen Merkmalen im Einzelnen BayObLG, Urteil vom 20. Februar 1997 5 St RR 159/96, NJW 1997, 1936 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 24.10.2001 - 1 U 125/01

    Schadensersatzanspruch der GmbH gegen den Geschäftsführer ; Verletzung der

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 16.05.1997 - 2 Ss (OWi) 358/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4121
OLG Celle, 16.05.1997 - 2 Ss (OWi) 358/96 (https://dejure.org/1997,4121)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.05.1997 - 2 Ss (OWi) 358/96 (https://dejure.org/1997,4121)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. Mai 1997 - 2 Ss (OWi) 358/96 (https://dejure.org/1997,4121)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 3 GG; Art. 103 Abs. 2 GG; §... 9 Abs. 1 Nr. 2 OWiG; § 29a Abs. 2 OWiG; § 29a Abs. 3 OWiG; § 78 Abs. 1 S. 2 OWiG; § 26 Abs. 4 RfStV 1991; § 32 Abs. 1 Nr. 10 RfStV 1991; § 44 Abs. 4 RfStV 1997; § 49 Abs. 1 Nr. 23 RfStV 1997; § 33 Abs. 7 LRG; § 69 Abs. 1 Nr. 12 LRG; § 261 StPO; § 344 Abs. 2 S. 2 StPO; Art. 11 Abs. 3 RL 89/552/EWG
    Selbstständiges Verfallverfahren im Hinblick auf die Einnahmen eines privaten Rundfunkbetreibers aus der Schaltung unzulässiger Werbeinseln; Unzulässige Unterbrechung von Kino- und Fernsehspielfilmen durch Werbung trotz Verbotsverfügung; Anwendbarkeit der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Selbstständiges Verfallverfahren im Hinblick auf die Einnahmen eines privaten Rundfunkbetreibers aus der Schaltung unzulässiger Werbeinseln; Unzulässige Unterbrechung von Kino- und Fernsehspielfilmen durch Werbung trotz Verbotsverfügung; Anwendbarkeit der ...

  • tvdiskurs.de PDF (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 554
  • ZUM 1997, 834
  • afp 1998, 226
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Auszug aus OLG Celle, 16.05.1997 - 2 Ss OWi 358/96
    Anwendungsbereich und Tragweite eines Tatbestandes müssen sich jedenfalls durch Auslegung ermitteln lassen; BVerfG NJW 1995, 1141 [BVerfG 10.01.1995 - 1 BvR 718/89] .
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.02.1994 - 2 B 10185/94
    Auszug aus OLG Celle, 16.05.1997 - 2 Ss OWi 358/96
    Die Bedenken des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Beschluß des 2. Senats vom 18.02.1994 - 2 B 10185/94. OVG -) teilt der Senat nicht.
  • EuGH, 12.12.1996 - C-320/94

    DER GERICHTSHOF LEGT DIE VORSCHRIFTEN DER RICHTLINIE 89/552/EWG ÜBER

    Auszug aus OLG Celle, 16.05.1997 - 2 Ss OWi 358/96
    Danach können die Mitgliedstaaten für Fernsehveranstalter, die ihrer Rechtshoheit unterworfen sind, strengere oder ausführlichere Bestimmungen in den von dieser Richtlinie erfaßten Bereichen vorsehen, sofern diese nicht die durch den EG-Vertrag gewährleisteten Freiheiten, insbesondere Dienstleistungsfreiheit und den freien Warenverkehr beeinträchtigen; so auch EuGH, GRUR Int. 1997, 254, 257. Danach ist zum einen nicht zu beanstanden, daß der in Art. 11 Abs. 3 der Fernsehrichtlinie enthaltene Begriff programmierte Sendezeit bzw. programmierte Sendedauer nicht in das Landesrecht übernommen worden ist.
  • BGH, 19.11.1993 - 2 StR 468/93

    Verfall - Bruttoprinzip - Kein Abzug gewinnmindernder Kosten

    Auszug aus OLG Celle, 16.05.1997 - 2 Ss OWi 358/96
    Nach dem erklärten Ziel des Gesetzgebers soll damit vom Netto- zum Bruttoprinzip übergegangen werden; d.h. es soll alles das, was der Täter oder der von ihm vertretene Dritte für die mit Geldbuße bedrohte Handlung erlangt hat, ohne Abzug gewinnmindernder Kosten abgeschöpft werden; BGH NStZ 1994, 123.
  • VG Hannover, 30.11.1993 - 6 B 7458/93
    Auszug aus OLG Celle, 16.05.1997 - 2 Ss OWi 358/96
    Derartige Filmwerke sollen vor Unterteilungen und Unterbrechungen geschützt werden, die allein an den Interessen der werbenden Wirtschaft orientiert sind; OVG Lüneburg, Beschluß vom 04.07.1994 - 6 B 7458/93 - Hartstein/Ring/Kreile/Dörr/Stettner, Rundfunkstaatsvertrag, 2. Aufl. (1995) § 26 Rz 13. Dieser Schutzzweck für Filme der erwähnten Art würde verfehlt, wenn es möglich wäre, Spielfilme, die - neben gleicher Sendezeit - nichts miteinander verbindet als die Behandlung von eine große Zuschauerzahl interessierenden, beliebigen dramatischen oder anrührenden Geschehnissen mittels eines ausreichend umfassend gewählten Obertitels wie "Der große TV Roman", "Gefährliche Leidenschaften", "Familienschicksale" oder "Schicksalhafte Begegnungen" zu einer Reihe zu verbinden.
  • BGH, 19.01.2012 - 3 StR 343/11

    Verfall (Vorsatz; Fahrlässigkeit; "aus der Tat erlangt"; "für die Tat erlangt";

    Die Anordnung des Verfalls kommt somit auch bei der Verwirklichung eines Fahrlässigkeitstatbestands in Betracht (vgl. LK/Schmidt, StGB, 12. Aufl., § 73Rn. 15; S/S-Eser, StGB, 28. Aufl., § 73 Rn. 4; zum Ordnungswidrigkeitenrecht vgl. BayObLG, Beschluss vom 27. April 2000 - 3 ObOWi 16/2000, wistra 2000, 395, 396; OLG Celle, Beschluss vom 16. Mai 1997 - 2 Ss (OWi) 358/96, NStZ 1997, 554, 556).
  • OLG Celle, 30.08.2011 - 322 SsBs 175/11

    Verfall eines Geldbetrages bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit

    Diese stellen nach der Änderung des Wortlautes der genannten Vorschrift durch das 5. AWStGBÄndG (BGBl. 1992 I, S. 372) auf das durch oder für die Tat erlangte "Etwas" ab und legen damit für die Bestimmung der Höhe des Erlangten das sog. Bruttoprinzip zugrunde (BayObLG wistra 2000, 395, 397; BayObLG NStZ-RR 1997, 339, 340; Senat vom 16.5.1997 - 2 Ss (OWi) 385/96, NStZ 1997, 554, 556; OLG Koblenz ZfSch 2007, 108 ff.; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2010, 256 f.; Drathjer, Die Abschöpfung rechtswidrig erlangter Vorteile im Ordnungswidrigkeitenrecht, 1997, S.36 ff.; Rönnau, Vermögensabschöpfung im Strafrecht, 2003, Rn. 30; Mitsch, in: Karlsruher Kommentar zum OWiG, 3. Aufl., 2006, § 29a Rn. 27; Gürtler, in: Göhler, OWiG, 15. Aufl., 2009, § 29a Rn. 6; siehe auch Franzheim, FS für Gaul, 1992, S. 133 ff.).
  • VGH Bayern, 28.10.2009 - 7 N 09.1377

    Rechtskonformität rundfunkrechtlicher Gewinnspielregelungen

    Ob diese wesentlichen Unterschiede auch die Beschränkung der Bußgeldtatbestände des § 49 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 RStV auf private Rundfunkveranstalter rechtfertigen können (grds. bejahend OLG Celle vom 16.5.1997 ZUM 1997, 834/836; OLG Zweibrücken vom 25.6.1998 GewArch 1998, 414/416; ablehnend Hartstein/Ring/Kreile/Dörr/Stettner, Rundfunkstaatsvertrag, Stand Juli 2009, Bd. II, RdNr. 7 zu § 49 RStV m.w.N.), kann hier offen bleiben.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2010 - 11 B 35.08

    Bimmel-Bingo - Werbeentgeltabführungspflicht für beanstandete Sendungen

    Unterschiedlich ausgestaltet ist aber nicht nur das Kontroll-, sondern vor allem auch das Finanzierungsystem von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk (so auch OLG Celle, Beschluss vom 16. Mai 1997 - 2 Ss (OWi) 358/96 -, NStZ 1997, 554).
  • OLG Zweibrücken, 25.06.1998 - 1 Ss 100/98

    Verletzung der betrieblichen Aufsichtspflicht bei der Überschreitung der

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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 12.03.1997 - 1 Ws 278/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3760
OLG Oldenburg, 12.03.1997 - 1 Ws 278/96 (https://dejure.org/1997,3760)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 12.03.1997 - 1 Ws 278/96 (https://dejure.org/1997,3760)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 12. März 1997 - 1 Ws 278/96 (https://dejure.org/1997,3760)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 100a StPO; § 100b StPO; § 2 ZSEG; § 2 Abs. 2 S. 2 ZSEG; § 17a Abs. 2 ZSEG; § 16 Abs. 2 ZSEG
    Entschädigung der Deutschen Telekom AG für Zeitaufwand beim Feststellen und Ankommen der Wahlverbindungen; Erstellen einer Fernmelderechnung über die erbrachten Leistungen durch die Deutsche Telekom nach Beendigung einer Überwachungsmaßnahme

  • rechtsportal.de

    ZSEG § 17a Abs. 2, 3, § 2 Abs. 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entschädigung der Deutschen Telekom AG für Zeitaufwand beim Feststellen und Ankommen der Wahlverbindungen; Erstellen einer Fernmelderechnung über die erbrachten Leistungen durch die Deutsche Telekom nach Beendigung einer Überwachungsmaßnahme

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2693
  • NStZ 1997, 554 (Ls.)
  • afp 1997, 841
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 13.10.1998 - 2 Ws 416/98

    Auskunft, Entschädigung, Kostenfestsetzung, Mobilfunk, Telekommunikation, Zeugen,

    Dazu weist der Senat nur darauf hin, dass zu dieser Frage in der obergerichtlichen Rechtsprechung unterschiedliche Auffassungen vertreten werden (siehe einerseits den erwähnten Beschluss des 1. Strafsenats sowie andererseits die o.a. Entscheidung des OLG Zweibrücken und die des OLG Oldenburg NJW 1997, 2693) und ihm die vom 1. Strafsenat vertretene, sich auf die aus Art. 14 GG ergebende Sozialpflichtigkeit des Eigentums stutzende Auffassung nicht unbedingt zwingend erscheint.
  • OLG Hamm, 13.11.1998 - 2 Ws 436/98

    Kostenfestsetzungsverfahren, Berechnung des Beschwerdegegenstandes bei mehreren

    Dazu weist der Senat nur darauf hin, dass zu dieser Frage in der obergerichtlichen Rechtsprechung unterschiedliche Auffassungen vertreten werden (siehe einerseits den erwähnten Beschluss des 1. Strafsenats sowie andererseits die o.a. Entscheidung des OLG Zweibrücken und die des OLG Oldenburg NJW 1997, 2693) und ihm die vom 1. Strafsenat vertretene, sich auf die aus Art. 14 GG ergebende Sozialpflichtigkeit des Eigentums stützende Auffassung nicht unbedingt zwingend erscheint.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 24.06.1997 - 1 Ws 313/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2995
OLG Zweibrücken, 24.06.1997 - 1 Ws 313/97 (https://dejure.org/1997,2995)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24.06.1997 - 1 Ws 313/97 (https://dejure.org/1997,2995)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24. Juni 1997 - 1 Ws 313/97 (https://dejure.org/1997,2995)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2692
  • MDR 1997, 980
  • NStZ 1997, 554 (Ls.)
  • K&R 1998, 38
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.06.1997 - 1 Ws 313/97
    Allerdings muß sich der Tatrichter einer solchen Möglichkeit, daß er nicht gebunden ist, bewußt sein und dies auch in seiner Entscheidung zu erkennen geben (BGHSt 38, 125 ff, 136).
  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 616/91

    Kammerentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von Fahrverboten:

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.06.1997 - 1 Ws 313/97
    Die verfassungsrechtlich unbedenkliche Regelbeispielstechnik nach dem Bußgeldkatalog (vgl. BVerfG DAR 1996, 196 ff) entfaltet nur Indizwirkung, ohne daß der Richter daran gebunden ist.
  • BGH, 25.08.2004 - 2 ARs 280/04

    Zuständigkeitsbestimmung; Festsetzung einer Sachverständigenentschädigung

    Die Polizeibeamten wurden im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft (§§ 161 StPO, 152 GVG) tätig, so daß ihr Verhalten der Staatsanwaltschaft als Herrin des Ermittlungsverfahrens (§ 152 StPO) zuzurechnen ist (OLG Düsseldorf JurBüro 1989, 1459; OLG Düsseldorf JurBüro 1993, 494; OLG Nürnberg JurBüro 1979, 1336, 1337; OLG Zweibrücken NJW 1997, 2692).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2003 - 4 Ws 411/02

    Beschlagnahme von Kontenblättern wegen des Verdachts der Unterschlagung und

    Sie wird in den Verfahren vor dem Amts- oder Landgericht und bei der Anfechtung einer Entscheidung dieser Gerichte auch vor dem Oberlandesgericht jedoch ausschließlich durch den Bezirksrevisor der zuständigen Justizverwaltung vertreten (vgl. OLG Zweibrücken NJW 1997, 2692).
  • OLG Hamm, 13.10.1998 - 2 Ws 416/98

    Auskunft, Entschädigung, Kostenfestsetzung, Mobilfunk, Telekommunikation, Zeugen,

    Da das Rechtsmittel schon aus diesem Grund keinen Erfolg haben konnte, kam es auf die Frage, ob der Beschwerdeführer in dem vorliegenden, die Festsetzung kostenrechtlicher Entschädigungen betreffenden Verfahren Oberhaupt vertretungsberechtigt war, nicht (mehr) an (vgl. dazu für das Land Rheinland-Pfalz OLG Zweibrücken JurBüro 1997, 656 MDR 1997, 980 = NJW 1997, 2692).
  • OLG Hamm, 13.11.1998 - 2 Ws 436/98

    Kostenfestsetzungsverfahren, Berechnung des Beschwerdegegenstandes bei mehreren

    Da das Rechtsmittel schon aus diesem Grund keinen Erfolg haben konnte, kam es auf die Frage, ob der Beschwerdeführer in dem vorliegenden, die Festsetzung kostenrechtlicher Entschädigungen betreffenden Verfahren überhaupt vertretungsberechtigt war, nicht (mehr) an (vgl. dazu für das Land Rheinland-Pfalz OLG Zweibrücken JurBüro 1997, 656 = MDR 1997, 980 = NJW 1997, 2692).
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