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   BGH, 21.08.1996 - 2 StR 212/96   

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BGH, 21.08.1996 - 2 StR 212/96 (https://dejure.org/1996,1898)
BGH, Entscheidung vom 21.08.1996 - 2 StR 212/96 (https://dejure.org/1996,1898)
BGH, Entscheidung vom 21. August 1996 - 2 StR 212/96 (https://dejure.org/1996,1898)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Totschlag - Erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit - Starke affektive Anspannung des Angeklagten bei der Tatausführung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211, § 20, § 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 81
  • NStZ 1998, 36 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 07.09.1994 - 2 StR 285/94

    Schuldunfähigkeit infolge eines Affektes - Tiefgreifende Bewusstseinsstörung -

    Auszug aus BGH, 21.08.1996 - 2 StR 212/96
    Ob der Affekt einen solchen Grad erreicht hat, daß er zu einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung geführt hat, kann grundsätzlich nur nach einer Reihe von tat- und täterbezogenen Merkmalen beurteilt werden, die als Indizien für und gegen die Annahme eines schuldrelevanten Affekts sprechen können (z.B. BGHR StGB § 20 Affekt 3; § 21 Affekt 7).

    Dabei sind die Indizien (vgl. zusammenfassend zu den einzelnen Kriterien z.B. Saß a.a.O. S. 557 ff.; Salger in Festschrift Tröndle [1989], S. 201 ff.; Jähnke in LK, 11. Aufl., Rdn. 54 ff. zu § 20) im Rahmen einer Gesamtwürdigung zu beurteilen (vgl. z.B. Saß, a.a.O.; Foerster/Venzlaff, Psychiatrische Begutachtung, 2. Aufl. 1994 S. 247; Rasch NJW 1993, S. 757 ff.; siehe auch BGHR StGB § 20 Affekt 3).

  • BGH, 14.10.1992 - 3 StR 320/92

    Tötung aus niedrigem Beweggrund

    Auszug aus BGH, 21.08.1996 - 2 StR 212/96
    Beweggründe sind niedrig, wenn sie nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb besonders verwerflich, ja verächtlich sind (st. Rspr. BGHSt 3, 132, 133; BGH LM Nr. 25 zu § 211 StGB; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 22, 23).
  • BGH, 17.04.1991 - 2 StR 404/90

    Verurteilung wegen Mordes aus Heimtücke - Annahme verminderter Schuldfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 21.08.1996 - 2 StR 212/96
    Das Landgericht geht zwar rechtsfehlerfrei davon aus, daß in Fällen, in denen das Handeln des Täters verschiedenen Motiven entspringt, der Beweggrund zu ermitteln und zu bewerten ist, der der Tat ihr Gepräge gegeben hat (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 20, 25).
  • BGH, 17.11.1987 - 1 StR 550/87

    Verurteilung wegen Mordes und Totschlags - Zulässigkeit der Ablehnung von

    Auszug aus BGH, 21.08.1996 - 2 StR 212/96
    Er kann, soweit bei der Tat gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen eine Rolle spielen, deshalb außerstande sein, diese gedanklich zu beherrschen und willentlich zu steuern (vgl. BGHSt 28, 210, 212 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78]; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 6 und 31; BGH NStZ 1996, 384, 385).
  • BGH, 18.10.1995 - 2 StR 341/95

    lästiger Schreier - § 211 StGB, Heimtücke, Spontantat, Wut, affektive Belastung

    Auszug aus BGH, 21.08.1996 - 2 StR 212/96
    Er kann, soweit bei der Tat gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen eine Rolle spielen, deshalb außerstande sein, diese gedanklich zu beherrschen und willentlich zu steuern (vgl. BGHSt 28, 210, 212 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78]; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 6 und 31; BGH NStZ 1996, 384, 385).
  • BGH, 29.11.1978 - 2 StR 504/78

    Zum Begriff des heimtückischen Tötens

    Auszug aus BGH, 21.08.1996 - 2 StR 212/96
    Er kann, soweit bei der Tat gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen eine Rolle spielen, deshalb außerstande sein, diese gedanklich zu beherrschen und willentlich zu steuern (vgl. BGHSt 28, 210, 212 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78]; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 6 und 31; BGH NStZ 1996, 384, 385).
  • BGH, 01.10.1980 - 2 StR 426/80

    Totschlag in Tateinheit mit Freiheitsberaubung mit Todesfolge in Abgrenzung zu

    Auszug aus BGH, 21.08.1996 - 2 StR 212/96
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß ein Beweggrund als niedrig beurteilt werden kann, wenn das Opfer zur Verdeckung einer Verhaltensweise des Täters getötet wird, die er zwar nicht für strafbar, jedoch für verwerflich oder seinem Ansehen abträglich hält (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Bewegründe 21; BGH, Urteil vom 1. Oktober 1980 - 2 StR 426/80).
  • BGH, 25.07.1952 - 1 StR 272/52

    Anforderungen an einen niedrigen Beweggrund - Nach allgemeiner sittlicher Wertung

    Auszug aus BGH, 21.08.1996 - 2 StR 212/96
    Beweggründe sind niedrig, wenn sie nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb besonders verwerflich, ja verächtlich sind (st. Rspr. BGHSt 3, 132, 133; BGH LM Nr. 25 zu § 211 StGB; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 22, 23).
  • BGH, 07.02.1996 - 2 StR 571/95

    Mord - Niedrige Beweggründe - Mordmerkmal - Triebhaft bestimmte Tat -

    Auszug aus BGH, 21.08.1996 - 2 StR 212/96
    Er kann, soweit bei der Tat gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen eine Rolle spielen, deshalb außerstande sein, diese gedanklich zu beherrschen und willentlich zu steuern (vgl. BGHSt 28, 210, 212 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78]; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 6 und 31; BGH NStZ 1996, 384, 385).
  • BGH, 26.02.1993 - 3 StR 207/92

    Demonstranten - Präzisionsschleuder - Stahlkugelgeschosse - Zeugenvereidigung -

    Auszug aus BGH, 21.08.1996 - 2 StR 212/96
    Das Landgericht geht zwar rechtsfehlerfrei davon aus, daß in Fällen, in denen das Handeln des Täters verschiedenen Motiven entspringt, der Beweggrund zu ermitteln und zu bewerten ist, der der Tat ihr Gepräge gegeben hat (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 20, 25).
  • BGH, 06.03.1992 - 2 StR 551/91

    Straftaten gegen das Leben: Niedrige Beweggründe, Konkurrenz zum Raub

  • BGH, 22.01.2004 - 4 StR 319/03

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit, Wehrlosigkeit, entscheidender Zeitpunkt, kein

    Diese Indizien sind dabei im Rahmen einer Gesamtwürdigung zu beurteilen (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 21 Affekt 4, 7, 9 jew. m.w.N.; BGH StV 1993, 637).
  • BGH, 09.09.2003 - 5 StR 126/03

    Mord (niedrige Beweggründe: Verwerflichkeit, Motivbündel; Verdeckung einer

    Beim Vorliegen eines Motivbündels beruht die vorsätzliche Tötung nur dann auf niedrigen Beweggründen, wenn das Hauptmotiv oder die vorherrschenden Motive, welche der Tat ihr Gepräge geben, nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb besonders verwerflich sind (BGH NJW 1981, 1382; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 20, 25; BGH NStZ 1997, 81; BGH StV 1983, 503, 504 und 2000, 76).
  • BGH, 03.09.2002 - 5 StR 139/02

    Mord (Heimtücke, Arglosigkeit, Wehrlosigkeit, niedrige Beweggründe, Hass, Wut,

    Das die Tötung seiner Schwägerin prägende Motiv steht nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe, weil der Angeklagte die Beendigung des Lebens eines Menschen als Mittel zur Verdeckung eigenen Fehlverhaltens eingesetzt hat (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 35, 37, 39).
  • BGH, 20.01.2005 - 4 StR 491/04

    Heimtücke (Begriffe der Arglosigkeit und der Wehrlosigkeit;

    Dieser Beweggrund könnte "niedrig" im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB sein (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 35 (Tötung zur Wahrung des "sozialen Ansehens"), 37; Schneider aaO § 211 Rdn. 69, 78, 88 ff.).
  • BGH, 23.01.2020 - 3 StR 332/19

    Eingeschränkte Schuldfähigkeit (Prüfung schuldfähigkeitsrelevanter Kriterien;

    Bei der Prüfung der für und gegen einen schuldfähigkeitsrelevanten Affekt sprechenden Kriterien (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 21. August 1996 - 2 StR 212/96, BGHR StGB § 20 Affekt 9; BeckOK StGB/Eschelbach, § 20 Rn. 36 ff.; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 988 ff.; LK/Schöch, StGB, 12. Aufl., § 20 Rn. 133 ff.) hat das Landgericht der Suchterkrankung Bedeutung in zweierlei Hinsicht beigemessen.
  • KG, 10.04.1997 - 2 StE 2/93

    Mykonos-Attentat

    In der späteren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den "sonst niedrigen Beweggründen" (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2, niedrige Beweggründe 11, 22, 23; BGH NStZ 1997, 81) wird, wenn auch unter Hinweis auf die Ursprungsentscheidung, indes ohne Begründung, der dortige Leitsatz ohne das Kriterium der "hemmungslosen triebhaften Eigensucht" wiedergegeben.
  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 617/97

    Versagung der Nachprüfung der tatrichterlichen Wertung durch ein Revisionsgericht

    Beweggründe sind niedrig, wenn sie nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb besonders verwerflich, ja verächtlich sind (st. Rspr., vgl. nur BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 35).
  • BGH, 23.08.2000 - 3 StR 234/00

    Mordmerkmale der "Heimtücke" und "niedrigen Beweggründe"

    Beweggründe sind niedrig; wenn sie nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb besonders verachtenswert sind (st. Rspr. BGHSt 3, 132, 133; BGHR StGB § 211 II niedrige Beweggründe 35).
  • LG Kleve, 22.07.2004 - 140 Ks 1/04

    Niedrige Beweggründe, besonders schwerer Fall des Totschlages

    Für einen affektiven Ausnahmezustand können etwa sprechen Ansteigen chronischer Affektspannungen, psychopathologische Dispositionen der Persönlichkeit, konstellative Faktoren wie Alkoholgenuß oder Erschöpfung, abrupter Tatablauf mit elementarer Wucht, gleichsam rechtwinkliger Affektverlauf, schwere Erschütterung nach der Tat, hochgradige Einengung des Wahrnehmungsfeldes und der seelischen Abläufe, starke Erinnerungsstörungen, Persönlichkeitsfremdheit, Störung der T2- und Erlebniskontinuität, während gegen eine tiefe Bewußtseinsstörung etwa sprechen können aggressive Vorgestalten der Tat J der Phantasie, Ankündigungen der Tat, aggressive Handlungen J der Tatanlaufzeit, Tatvorbereitungen, Herbeiführen der Tatsituation durch den Täter, Gestaltung des Tatablaufs durch den Täter, lang hingezogenes Tatgeschehen, komplexer Handlungsablauf J Etappen, erhaltene Introspektionsfähigkeit bei der Tat, exakte, detailreiche Erinnerung, zustimmende Kommentierungen des Tatgeschehens, Fehlen von vegetativen, psychomotorischen und psychischen Begleiterscheinungen heftiger Affekterregungen (BGH, Beschluß vom 19.06.1990, Az: 1 StR 278/90, StV 1990, S. 493 und Urteil vom 12.08.1996, Az: 2 StR 212/96, NStZ 1997, S. 81).
  • BGH, 04.01.2000 - 3 StR 567/99

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Feststellung von verminderter

    Ob eine affektive Anspannung eines Angeklagten einen solchen Grad erreicht hat, daß sie zu einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung geführt hat, ist vom Gericht mit sachverständiger Hilfe, aber in eigener Gesamtwürdigung aller für und gegen die Annahme eines schuldrelevanten Affektes sprechenden Indizien zu beurteilen (vgl. BGHR StGB § 21 Affekt 9 m.w.Nachw.; zu den Merkmalen im einzelnen Theune, NStZ 1999, 273, 274 m.w.Nachw.).
  • LG Kleve, 08.03.2017 - 150 Ks 1/15
  • LG Kleve, 23.01.2004 - 140 Ks 5/03
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