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Rechtsprechung
   BGH, 06.11.1996 - 2 StR 391/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1324
BGH, 06.11.1996 - 2 StR 391/96 (https://dejure.org/1996,1324)
BGH, Entscheidung vom 06.11.1996 - 2 StR 391/96 (https://dejure.org/1996,1324)
BGH, Entscheidung vom 06. November 1996 - 2 StR 391/96 (https://dejure.org/1996,1324)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 109 Abs. 1 S. 4 JGG
    Ausschluss der Öffentlichkeit im Jugendstrafverfahren umfasst auch die Verkündung des Urteils

  • Wolters Kluwer

    Öffentlichkeitsausschluß - Urteilsverkündung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 173; JGG § 109; StPO § 338 Nr. 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 42, 294
  • NJW 1997, 471
  • MDR 1997, 185
  • NStZ 1997, 95 (Ls.)
  • NStZ 1998, 53
  • NJ 1997, 111
  • StV 1998, 323
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.12.1987 - 2 StR 533/87

    Festgestellung der Schuldfähigkeit des Angeklagte bei der Tatbegehung - Bewertung

    Auszug aus BGH, 06.11.1996 - 2 StR 391/96
    Ab solchen Werten liegt aber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Regel Schuldunfähigkeit nahe (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 2, 6, 7, 8 und 139; die indizielle Bedeutung derartiger Werte ist desto größer, je weniger sich aussagekräftige Beweisanzeichen aus dem Tatgeschehen, der Persönlichkeitsverfassung des Täters und seinem gesamten Verhalten vor, während und nach der Tat gewinnen lassen.
  • BGH, 27.01.1987 - 1 StR 725/86

    Berechnung der Blutalkoholkonzentration mittels der Widmark-Formel - Regelmäßige

    Auszug aus BGH, 06.11.1996 - 2 StR 391/96
    Ab solchen Werten liegt aber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Regel Schuldunfähigkeit nahe (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 2, 6, 7, 8 und 139; die indizielle Bedeutung derartiger Werte ist desto größer, je weniger sich aussagekräftige Beweisanzeichen aus dem Tatgeschehen, der Persönlichkeitsverfassung des Täters und seinem gesamten Verhalten vor, während und nach der Tat gewinnen lassen.
  • BGH, 24.11.1988 - 4 StR 484/88

    Erfüllung des Tatbestands des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer -

    Auszug aus BGH, 06.11.1996 - 2 StR 391/96
    Ab solchen Werten liegt aber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Regel Schuldunfähigkeit nahe (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 2, 6, 7, 8 und 139; die indizielle Bedeutung derartiger Werte ist desto größer, je weniger sich aussagekräftige Beweisanzeichen aus dem Tatgeschehen, der Persönlichkeitsverfassung des Täters und seinem gesamten Verhalten vor, während und nach der Tat gewinnen lassen.
  • BGH, 22.05.1953 - 2 StR 539/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.11.1996 - 2 StR 391/96
    Zur Verhandlung gehört nach dem gesetzlichen Sprachgebrauch aber auch die Urteilsverkündung (§ 260 Abs. 1 StPO; BGHSt 4, 279f.; KK-Hürxthal, StPO 3. Aufl. § 260 Rdn. 1).
  • BGH, 08.06.1984 - 2 StR 293/84

    Verbrechen - Androhung eines Verbrechens - Begonnenes Verbrechen -

    Auszug aus BGH, 06.11.1996 - 2 StR 391/96
    Wollte der Angeklagte den Kellner H. töten, dann lag darin, daß er die Waffe auf ihn richtete, um ihn sogleich zu erschießen, bereits der Anfang der Ausführung eines Tötungsverbrechens (Versuch, § 22 StGB), dagegen nicht, wie es der Tatbestand der Bedrohung (§ 241 StGB) voraussetzt, die Androhung, ein solches Verbrechen erst künftig zu begehen (BGH NStZ 1984, 454).
  • BGH, 11.11.1988 - 3 StR 478/88

    Annahme von Schuldunfähigkeit bei einer Blutalkoholkonzentration über 3 Promille

    Auszug aus BGH, 06.11.1996 - 2 StR 391/96
    Ab solchen Werten liegt aber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Regel Schuldunfähigkeit nahe (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 2, 6, 7, 8 und 139; die indizielle Bedeutung derartiger Werte ist desto größer, je weniger sich aussagekräftige Beweisanzeichen aus dem Tatgeschehen, der Persönlichkeitsverfassung des Täters und seinem gesamten Verhalten vor, während und nach der Tat gewinnen lassen.
  • OLG Frankfurt, 12.07.1961 - 1 Ss 537/61

    Verlassen des Parkplatzes; Verwertung einer Restparkzeit; Eigener Münzeinwurf

    Auszug aus BGH, 06.11.1996 - 2 StR 391/96
    Da die Vorschriften über den gerichtlichen Ausschluß der Öffentlichkeit (§§ 48 Abs. 3 Satz 2, 109 Abs. 1 Satz 4 JGG) aber den nämlichen Schutzzweck verfolgen, muß eine hierauf gestützte Ausschlußentscheidung jeweils dieselbe Wirkung entfalten können (Brunner/Dölling, aaO Rdn. 23); sie umfaßt daher, sofern nichts anderes bestimmt worden ist, auch die Urteilsverkündung (so für § 48 Abs. 3 Satz 2: OLG Düsseldorf NJW 1961, 1547; Bender, JGG § 48 Rdn. 16; Dallinger/Lackner, JGG 2. Aufl. § 48 Rdn. 29; Diemer/Schoreit/Sonnen, JGG 2. Aufl. § 48 Rdn. 25; Grethlein/Brunner, JGG 3. Aufl. § 48 Anm. 3 b; Ostendorf, JGG 2. Aufl. § 48 Rdn. 6; zweifelnd: Eisenberg, JGG 6. Aufl. § 48 Rdn. 22; für § 109 Abs. 1 Satz 4, früher Satz 2: OLG Oldenburg NJW 1959, 1506; Bender aaO Rdn. 26; Brunner/Dölling aaO; Dallinger/Lackner aaO § 109 Rdn. 4; a. A. Potrykus, JGG 4. Aufl. § 109 Bem. 2; Heinen UJ 1957, 210; 1960, 51).
  • BGH, 21.02.2024 - 3 StR 480/23
    Ausnahmen sind nach § 48 Abs. 1 und 3 Satz 2, § 104 Abs. 1 Nr. 4a, § 109 Abs. 1 Satz 5 JGG insoweit nur in Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende vorgesehen (BGH, Urteil vom 6. November 1996 - 2 StR 391/96, BGHSt 42, 294, 295 f.).
  • BVerwG, 14.01.2021 - 2 WD 7.20

    Disziplinarische Ahndung der Ausführung eines Hitlergrußes auf einer Feier in

    Ab einer BAK von 3 âEUR° liegt eine Schuldunfähigkeit im Sinne des § 20 StGB nahe (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 1996 - 2 StR 391/96 - BGHSt 42, 294 Rn. 15).
  • BGH, 25.02.1998 - 3 StR 362/97

    Ausschluss der Öffentlichkeit in der Hauptverhandlung gegen einen

    Dem jungen Angeklagten soll die bei öffentlicher Verhandlung und Verurteilung drohende Bloßstellung mit den daraus erwachsenden Nachteilen für seine persönliche, soziale und berufliche Entwicklung erspart bleiben (vgl. BGHSt 42, 294, 296).
  • BGH, 20.05.1999 - 4 StR 188/99

    Vorsätzlicher Vollrausch; Vorhersehbarkeit; Sich Berauschen

    Im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung (vgl. Tröndle/Fischer aa0 § 20 Rdn. 9 c m.w.N.) kommt auch der Tat als solcher Bedeutung zu (vgl. BGH NJW 1997, 471, 472; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 5; Bewußtseinsstörung 2): Der Angeklagte versetzte seinem langjährigen Bekannten und Freund einen lebensgefährlichen Messerstich, dessen tödliche Wirkung er für möglich hielt; einen verständlichen Anlaß für diese sinnlose Tat hatte er nicht.
  • BGH, 24.01.2008 - 4 StR 542/07

    Prüfung der Schuldfähigkeit bei Alkoholkonsum (Indizwert der BAK-Berechnung und

    Den vom Landgericht herangezogenen Umständen kommt jedoch eine solche Aussagekraft weder einzeln noch in ihrer Gesamtheit zu (vgl. hierzu BGHSt 43, 66, 70 ff.; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 10, 16, 19; § 21 Blutalkoholkonzentration 37, 38).
  • BGH, 23.11.2000 - 3 StR 413/00

    Schuldunfähigkeit nach Alkoholgenuß; Anordnung der Unterbringung in einer

    Das Leistungsverhalten des alkoholgewöhnten Angeklagten, der sich selbst als nicht volltrunken bezeichnet hat, zeigt bei und nach der Tat in sich logische und schlüssige Handlungskonsequenzen mit motorischen Kombinationsleistungen, die deutlich gegen einen alkoholbedingten Ausschluß der Schuldfähigkeit sprechen (vgl. BGHSt 43, 66 ff.; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 6, 9, 12, 16), zumal bei schwerwiegenden Straftaten gegen Leib und Leben - wie hier - wegen der höheren Hemmschwelle ein strenger Maßstab für die Annahme des Ausschlusses der Steuerungsfähigkeit anzulegen ist (vgl. Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 20 Rdn. 9 m.w.Nachw.).
  • KG, 27.09.2005 - 4 Ws 128/05

    Strafprozessrecht: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nichterscheinen des

    Diese Vorschrift soll dem Schutz des jugendlichen Angeklagten vor Bloßstellung und damit verbundener stigmatisierender Wirkung sowie der Vermeidung von Verletzungen seines Schamgefühls dienen (vgl. BGHSt 42, 294, 295; Brunner/Dölling, JGG 11. Aufl., § 48 Rdnr. 3; Dallinger/Lackner, JGG 2. Aufl., § 48 Rdnr. 2; Eisenberg, JGG 10. Aufl., § 48 Rdnr. 8; Albrecht, Jugendstrafrecht 3. Aufl., S. 368 f; Meier in Meier/ Rössner/Schöch, Jugendstrafrecht, S. 276; Nothacker, "Erziehungsvorrang" und Gesetzesauslegung im Jugendgerichtsgesetz, S. 276).
  • BGH, 08.03.2000 - 3 StR 64/00

    Annahme von Schuldunfähigkeit

    Aus dem Leistungsverhalten des Angeklagten ergibt sich, daß seine Steuerungsfähigkeit trotz der nicht ausschließbaren Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit von 3, 26 o/oo erhalten geblieben war (vgl. BGHSt 43, 66 ff ; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 6, 9, 12, 16).
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Rechtsprechung
   BGH, 29.05.1996 - 3 StR 157/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2907
BGH, 29.05.1996 - 3 StR 157/96 (https://dejure.org/1996,2907)
BGH, Entscheidung vom 29.05.1996 - 3 StR 157/96 (https://dejure.org/1996,2907)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 1996 - 3 StR 157/96 (https://dejure.org/1996,2907)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Richterliche Vernehmungsniederschrift - Angehöriger - Hauptverhandlung - Zeugnisverweigerungsrecht - Beweisverbot - Einverständnis der Verfahrensbeteiligten - Sachverständiger - Zusatztatsachen - Glaubwürdigkeit - Richterliche Überzeugungsbildung

  • rechtsportal.de

    StPO § 52, § 252

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 95
  • StV 1996, 522
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.03.1996 - 3 StR 518/95

    Beweiswürdigung: Anforderungen an die tatbestandlichen Feststellungen bei der

    Auszug aus BGH, 29.05.1996 - 3 StR 157/96
    Im übrigen lassen sich anhand der Mitteilungen im Urteil den vom Landgericht für glaubhaft beurteilten Angaben der beiden Mädchen Belege für weitere, von der Anklage allerdings nicht erfaßte Taten entnehmen, die wegen geschilderter bestimmter Einzelheiten der Tatausführung (so etwa nach den Angaben von N.: Verwendung von Schokolade, um das Kind dazu zu bringen, den Angeklagten oral zu befriedigen, UA S. 7; Mißbrauch von C. im Kinderzimmer in Anwesenheit der sich schlafend stellenden N., UA S. 7; von N. beschriebene "anale Praktiken", UA S. 9) unter Umständen Grundlage einer sogar für eine Anklageerhebung und entsprechende Aburteilung ausreichende Tatkonkretisierung sein können (vgl. dazu BGHSt 40, 44 - Anklage - BGHR StGB § 176 I Mindestfeststellungen 4 und Serienstraftaten 3; BGHR StPO § 267 I 1 Mindestfeststellungen 6 und Sachdarstellung 9; BGH NStZ 1995, 78 und 245; BGH, Beschluß vom 27. März 1996 - 3 StR 518/95 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus BGH, 29.05.1996 - 3 StR 157/96
    Im übrigen lassen sich anhand der Mitteilungen im Urteil den vom Landgericht für glaubhaft beurteilten Angaben der beiden Mädchen Belege für weitere, von der Anklage allerdings nicht erfaßte Taten entnehmen, die wegen geschilderter bestimmter Einzelheiten der Tatausführung (so etwa nach den Angaben von N.: Verwendung von Schokolade, um das Kind dazu zu bringen, den Angeklagten oral zu befriedigen, UA S. 7; Mißbrauch von C. im Kinderzimmer in Anwesenheit der sich schlafend stellenden N., UA S. 7; von N. beschriebene "anale Praktiken", UA S. 9) unter Umständen Grundlage einer sogar für eine Anklageerhebung und entsprechende Aburteilung ausreichende Tatkonkretisierung sein können (vgl. dazu BGHSt 40, 44 - Anklage - BGHR StGB § 176 I Mindestfeststellungen 4 und Serienstraftaten 3; BGHR StPO § 267 I 1 Mindestfeststellungen 6 und Sachdarstellung 9; BGH NStZ 1995, 78 und 245; BGH, Beschluß vom 27. März 1996 - 3 StR 518/95 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 12.07.1956 - 4 StR 236/56

    Zulässigkeit der Verlesung der Niederschrift eines in der Hauptverhandlung nach §

    Auszug aus BGH, 29.05.1996 - 3 StR 157/96
    Da das Beweisverbot des § 252 StPO nicht der Verfügung der Verfahrensbeteiligten unterliegt (vgl. BGHSt 10, 77), war die Verlesung nicht etwa deswegen gestattet, weil sie im Einverständnis der Verfahrensbeteiligten geschah.
  • BGH, 25.03.1994 - 3 StR 18/94

    Anforderungen - Feststellungen - Serienstraftat

    Auszug aus BGH, 29.05.1996 - 3 StR 157/96
    Im übrigen lassen sich anhand der Mitteilungen im Urteil den vom Landgericht für glaubhaft beurteilten Angaben der beiden Mädchen Belege für weitere, von der Anklage allerdings nicht erfaßte Taten entnehmen, die wegen geschilderter bestimmter Einzelheiten der Tatausführung (so etwa nach den Angaben von N.: Verwendung von Schokolade, um das Kind dazu zu bringen, den Angeklagten oral zu befriedigen, UA S. 7; Mißbrauch von C. im Kinderzimmer in Anwesenheit der sich schlafend stellenden N., UA S. 7; von N. beschriebene "anale Praktiken", UA S. 9) unter Umständen Grundlage einer sogar für eine Anklageerhebung und entsprechende Aburteilung ausreichende Tatkonkretisierung sein können (vgl. dazu BGHSt 40, 44 - Anklage - BGHR StGB § 176 I Mindestfeststellungen 4 und Serienstraftaten 3; BGHR StPO § 267 I 1 Mindestfeststellungen 6 und Sachdarstellung 9; BGH NStZ 1995, 78 und 245; BGH, Beschluß vom 27. März 1996 - 3 StR 518/95 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 09.04.1991 - 4 StR 138/91

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung eines Angeklagten wegen zweifachen sexuellen

    Auszug aus BGH, 29.05.1996 - 3 StR 157/96
    Zureichende Anhaltspunkte dafür, daß das Landgericht bei der Strafzumessung in unzulässiger Weise den bloßen Verdacht nicht konkretisierbarer weiterer Straftaten des Angeklagten an seinen beiden Stieftöchtern strafschärfend berücksichtigt hätte (vgl. dazu BGH NStZ 1995, 439; BGHR StGB § 46 II Vorleben 14 m.w.Nachw.), bestehen nicht.
  • BGH, 20.02.1987 - 2 StR 40/87

    Verurteilung wegen des sexuellen Missbrauchs eines Kindes -

    Auszug aus BGH, 29.05.1996 - 3 StR 157/96
    Sie dürfen wegen der späteren Zeugnisverweigerung weder durch das Sachverständigengutachten noch durch die Vernehmung des Sachverständigen als Zeugen in die Hauptverhandlung eingeführt und bei der richterlichen Überzeugungsbildung verwertet werden (vgl. BGHR StPO § 252 Verwertungsverbot 1 und 2 m.w.Nachw.).
  • BGH, 23.07.1986 - 2 StR 370/86

    Zulässigkeit der Vernehmung eines Gutachters über die ihm von dem jetzt seine

    Auszug aus BGH, 29.05.1996 - 3 StR 157/96
    Sie dürfen wegen der späteren Zeugnisverweigerung weder durch das Sachverständigengutachten noch durch die Vernehmung des Sachverständigen als Zeugen in die Hauptverhandlung eingeführt und bei der richterlichen Überzeugungsbildung verwertet werden (vgl. BGHR StPO § 252 Verwertungsverbot 1 und 2 m.w.Nachw.).
  • BGH, 12.05.1995 - 3 StR 179/95

    Strafverschärfung - Strafzumessung - Strafverschärfende Gründe - Früheres

    Auszug aus BGH, 29.05.1996 - 3 StR 157/96
    Zureichende Anhaltspunkte dafür, daß das Landgericht bei der Strafzumessung in unzulässiger Weise den bloßen Verdacht nicht konkretisierbarer weiterer Straftaten des Angeklagten an seinen beiden Stieftöchtern strafschärfend berücksichtigt hätte (vgl. dazu BGH NStZ 1995, 439; BGHR StGB § 46 II Vorleben 14 m.w.Nachw.), bestehen nicht.
  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 189/99

    Verzicht auf Verwertungsverbot nach § 252 StPO

    Mitteilungen eines gemäß § 52 StPO zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigten Zeugen gegenüber einem Sachverständigen über Zusatztatsachen (vgl. BGHSt 18, 107, 108), zu denen regelmäßig auch die Tatschilderung eines auf seine Glaubwürdigkeit zu begutachtenden Zeugen gehört (BGH NStZ 1997, 95), stehen einer Aussage im Sinne des § 252 StPO gleich.

    Macht der Zeuge später sein Zeugnisverweigerungsrecht geltend, dürfen seine Mitteilungen über Zusatztatsachen daher weder durch das Sachverständigengutachten noch durch die Vernehmung des Sachverständigen in die Hauptverhandlung eingeführt und bei der richterlichen Überzeugungsbildung verwertet werden (BGHSt 13, 1, 3; 36, 217, 219; BGH NStZ 1997, 95; vgl. Diemer in KK-StPO 4. Aufl. § 252 Rdn. 18; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 252 Rdn. 10, jew. m w. N.).

  • BGH, 03.11.2000 - 2 StR 354/00

    Umfang des Verwertungsverbots bei Zeugenaussagen

    1997, 95 = StV 1996, 522), stehen einer Aussage im Sinn des § 252 StPO gleich.

    Macht der Zeuge später sein Zeugnisverweigerungsrecht geltend, dürfen seine Mitteilungen über Zusatztatsachen daher weder durch das Sachverständigengutachten noch durch die Vernehmung des Sachverständigen als Zeugen in die Hauptverhandlung eingeführt und bei der richterlichen Überzeugungsbildung verwertet werden (BGHSt 13, 1, 3; 250; 18, 107, 109; 36, 217, 219; 36, 384, 385 f.; 45, 203, 206; StV 1984, 453; 1996, = NStZ 1997, 95; BGHR StPO § 252 Verwertungsverbot 1 (= StV 1987, 328) und 2 (= MDR 1987, 625 = NStZ 1988, 19); Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 252 Rdn. 10; Diemer in KK § 252 Rdn. 18; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 252 Rdn. 32 jeweils m.w.N.).

  • BGH, 14.01.2015 - 1 ARs 21/14

    Anfrageverfahren: Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten

    Auch die Verlesung der Niederschrift über die richterliche Vernehmung eines solchen Zeugen ist unzulässig (BGH, Beschluss vom 29. Mai 1996 - 3 StR 157/96, NStZ 1997, 95 f.).
  • OLG Hamm, 05.08.2002 - 2 Ss 348/02

    Widerspruch, Widerspruchslösung, Beweisverwertungsverbot, Zeugnisverweigerung,

    § 252 StPO ordnet ein Beweisverbot an, welches von den Verfahrensbeteiligten nicht abbedungen werden kann (vgl. BGHSt 10, 77, 79; BGH StV 1998, 470; NStZ 1997, 95 96 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 252 Rn. 12).

    Die Vorschrift verbietet nach allgemeiner Meinung - über ihren Wortlaut hinaus - nicht allein die Verlesung der früheren Aussage eines Zeugen, der in der Hauptverhandlung von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht, sondern enthält ein umfassendes Beweisverwertungsverbot des Inhalts, dass es bei berechtigter Zeugnisverweigerung schlechterdings unzulässig ist, eine frühere Aussage in irgendeiner Weise zum Gegenstand der Beweisaufnahme zu machen (so schon BGHSt 2, 99 104 f.; vgl. zuletzt BGHSt 45, 203, 205; BGH StraFo 2001, 86, 87; StV 2000, 236; JR 1998, 165, 167 f.; StV 1996, 522, 523; NStZ 1994, 593, 594; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O.).

  • BGH, 11.04.2012 - 3 StR 108/12

    Unzulässige Verlesung der Niederschrift einer richterlichen Vernehmung bei

    Zulässiges Beweismittel ist aber immer nur die auf die Erinnerung gegründete Aussage des richterlichen Zeugen, nicht dagegen das Protokoll (vgl. BGHSt 10, 77; BGH StV 1996, 522; NJW 2008, 1010).
  • BGH, 05.09.1996 - 5 StR 430/96

    Einstellung eines Verfahrens wegen Nötigung

    Die erschwerende Berücksichtigung des hierfür hinreichend konkret festgestellten Gesamtverhaltens des Angeklagten gegenüber seiner Stieftochter ist sachlichrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Beschluß vom 29. Mai 1996 - 3 StR 157/96).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.09.1996 - 2 StR 426/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4510
BGH, 11.09.1996 - 2 StR 426/96 (https://dejure.org/1996,4510)
BGH, Entscheidung vom 11.09.1996 - 2 StR 426/96 (https://dejure.org/1996,4510)
BGH, Entscheidung vom 11. September 1996 - 2 StR 426/96 (https://dejure.org/1996,4510)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 95
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Frankfurt, 12.03.2003 - 1 Ss 337/02

    Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision; Kanzleiverschulden bzw.

    Hat er einen Verteidiger mit der Rechtsmitteleinlegung beauftragt, muss er dafür Sorge tragen, dass er für den Verteidiger für von diesem möglicherweise für notwendig erachtete Rücksprachen erreichbar ist (BGH NStZ 1997, 95).

    Darüber hat, wenn wie hier noch kein Beschluss des Landgerichts ergangen ist und das Revisionsgericht über den Wiedereinsetzungsantrag zu befinden hatte, dieses zu entscheiden (vgl. Meyer-Goßner, aaO § 346 Rn. 17; BayObLG MDR 1975, 71; vgl. auch BGH NStZ 1997, 95).

  • BGH, 23.09.2015 - 4 StR 364/15

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Verschulden der Fristversäumnis:

    Gerade weil die Frage der Revisionseinlegung noch offen war, war es Sache der Angeklagten, dafür Sorge zu tragen, dass ihr Verteidiger sie für eine Rücksprache erreichen konnte (vgl. BGH, Beschluss vom 11. September 1996 - 2 StR 426/96, NStZ 1997, 95).
  • BGH, 17.12.2009 - 1 StR 436/09

    Verletzung rechtlichen Gehörs; unbegründete und verfristete Anhörungsrüge;

    Für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist in einem solchen Fall kein Raum (vgl. BGH NStZ 1997, 95).
  • BGH, 16.09.1999 - 1 StR 453/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Versäumung der Frist; Eigenes Verschulden

    Ein Angeklagter, der seinen Verteidiger mit der Einlegung der Revision beauftragt hat und auf Grund der erteilten Rechtsmittelbelehrung weiß, daß eine Rechtsmittelbegründungsfrist zu beachten ist, hat dafür Sorge zu tragen, daß er für seinen Verteidiger erreichbar ist (vgl. BGH NStZ 1997, 95; BGH, Beschl. vom 7. Mai 1999 - 2 StR 108/99).
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Rechtsprechung
   BGH, 03.09.1996 - 1 StR 426/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5469
BGH, 03.09.1996 - 1 StR 426/96 (https://dejure.org/1996,5469)
BGH, Entscheidung vom 03.09.1996 - 1 StR 426/96 (https://dejure.org/1996,5469)
BGH, Entscheidung vom 03. September 1996 - 1 StR 426/96 (https://dejure.org/1996,5469)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 95
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.02.1994 - 4 StR 317/93

    Wiedererkennen einer Stimme

    Auszug aus BGH, 03.09.1996 - 1 StR 426/96
    Das Landgericht war sich der Mängel des Stimmververgleichstests und des besonderen Risikos einer Falschidentifizierung - wie es die Rechtsprechung verlangt (BGH NStZ 1994, 295 f. [BGH 24.02.1994 - 4 StR 317/93]) - bewußt.
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