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Rechtsprechung
   BGH, 29.04.1997 - 5 StR 168/97   

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BGH, 29.04.1997 - 5 StR 168/97 (https://dejure.org/1997,630)
BGH, Entscheidung vom 29.04.1997 - 5 StR 168/97 (https://dejure.org/1997,630)
BGH, Entscheidung vom 29. April 1997 - 5 StR 168/97 (https://dejure.org/1997,630)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verhältnis zwischen Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärung - Berechnung hinterzogener Steuern durch das Gericht - Verfahrensverzögerungen als Verstoß gegen das Rechtsstaatsgebot und ihre Berücksichtigung bei der Strafzumessung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 370; StGB § 46

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 451
  • StV 1997, 408
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 27.04.1988 - 3 StR 55/88

    Verurteilung wegen Untreue in Tateinheit mit Steuerhinterziehung - Hinterziehung

    Auszug aus BGH, 29.04.1997 - 5 StR 168/97
    Der Rückgriff auf die Berechnungen eines als Zeugen gehörten Finanzbeamten reicht nicht aus (st. Rspr., vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 2 bis 6; BGH wistra 1992, 103).

    Bei dieser Sachlage bedarf es ausnahmsweise keiner nach Steuerart und Besteuerungszeiträumen im einzelnen dargelegten Berechnung der hinterzogenen Steuern (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 2, 4; BGH wistra 1993, 342), so daß sich der bloße Bezug auf den vom Finanzamt errechneten Hinterziehungsumfang hier jedenfalls nicht ausgewirkt haben kann.

  • BVerfG, 07.03.1997 - 2 BvR 2173/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Berücksichtigung der Verletzung des

    Auszug aus BGH, 29.04.1997 - 5 StR 168/97
    Nach ständiger Spruchpraxis der zuständigen Kammer des Bundesverfassungsgerichts ist vielmehr in Fällen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen das Ausmaß der vorgenommenen Herabsetzung der Strafe durch Vergleich mit der ohne Berücksichtigung der Verletzung des Beschleunigungsgebotes angemessenen Strafe exakt zu bestimmen (BVerfG, Beschl. v. 7. März 1997 - 2 BvR 2173/96 - unter Hinweis auf BVerfG NJW 1984, 967 [BVerfG 24.11.1983 - 2 BvR 121/83]; NJW 1992, 2472; NJW 1993, 3254; NJW 1995, 1277 jeweils unter Bezugnahme auf EGMR EuGRZ 1983, 378); der Umfang der Kompensation muß zu überprüfen sein (BVerfG, Beschl. v. 7. März 1997 - 2 BvR 2173/96 -).
  • BGH, 23.11.1990 - 3 StR 376/90

    Vorliegen eines Betrugsvorsatzes - Anforderungen an die Feststellung einer

    Auszug aus BGH, 29.04.1997 - 5 StR 168/97
    Der Rückgriff auf die Berechnungen eines als Zeugen gehörten Finanzbeamten reicht nicht aus (st. Rspr., vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 2 bis 6; BGH wistra 1992, 103).
  • BGH, 25.08.1994 - 5 StR 156/94

    Annahme einer fortgesetzten Handlung bei Steuerhinterziehung über mehrere Jahre -

    Auszug aus BGH, 29.04.1997 - 5 StR 168/97
    Dementsprechend hat auch der Bundesgerichtshof bei sehr langer Verfahrensdauer, die auf rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerungen zurückzuführen sein kann, es grundsätzlich für erforderlich erachtet, Art und Ausmaß dieser Verzögerungen zu prüfen, im Urteil gegebenenfalls festzustellen und im einzelnen bei der Strafzumessung nachvollziehbar zu berücksichtigen (BGH StV 1994, 653; BGH wistra 1994, 345; BGH NJW 1995, 1166, 1167 [BGH 06.12.1994 - 5 StR 305/94]; BGH, Beschl. v. 5. Juni 1996 - 5 StR 275/95 - m.w.N).
  • BGH, 06.12.1994 - 5 StR 305/94

    Serienstraftat der Beihilfe zur versuchten gewerbsmäßigen Hehlerei (Schätzung des

    Auszug aus BGH, 29.04.1997 - 5 StR 168/97
    Dementsprechend hat auch der Bundesgerichtshof bei sehr langer Verfahrensdauer, die auf rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerungen zurückzuführen sein kann, es grundsätzlich für erforderlich erachtet, Art und Ausmaß dieser Verzögerungen zu prüfen, im Urteil gegebenenfalls festzustellen und im einzelnen bei der Strafzumessung nachvollziehbar zu berücksichtigen (BGH StV 1994, 653; BGH wistra 1994, 345; BGH NJW 1995, 1166, 1167 [BGH 06.12.1994 - 5 StR 305/94]; BGH, Beschl. v. 5. Juni 1996 - 5 StR 275/95 - m.w.N).
  • BVerfG, 24.11.1983 - 2 BvR 121/83

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung bei überlanger Dauer

    Auszug aus BGH, 29.04.1997 - 5 StR 168/97
    Nach ständiger Spruchpraxis der zuständigen Kammer des Bundesverfassungsgerichts ist vielmehr in Fällen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen das Ausmaß der vorgenommenen Herabsetzung der Strafe durch Vergleich mit der ohne Berücksichtigung der Verletzung des Beschleunigungsgebotes angemessenen Strafe exakt zu bestimmen (BVerfG, Beschl. v. 7. März 1997 - 2 BvR 2173/96 - unter Hinweis auf BVerfG NJW 1984, 967 [BVerfG 24.11.1983 - 2 BvR 121/83]; NJW 1992, 2472; NJW 1993, 3254; NJW 1995, 1277 jeweils unter Bezugnahme auf EGMR EuGRZ 1983, 378); der Umfang der Kompensation muß zu überprüfen sein (BVerfG, Beschl. v. 7. März 1997 - 2 BvR 2173/96 -).
  • BVerfG, 14.07.1994 - 2 BvR 1072/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens

    Auszug aus BGH, 29.04.1997 - 5 StR 168/97
    Nach ständiger Spruchpraxis der zuständigen Kammer des Bundesverfassungsgerichts ist vielmehr in Fällen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen das Ausmaß der vorgenommenen Herabsetzung der Strafe durch Vergleich mit der ohne Berücksichtigung der Verletzung des Beschleunigungsgebotes angemessenen Strafe exakt zu bestimmen (BVerfG, Beschl. v. 7. März 1997 - 2 BvR 2173/96 - unter Hinweis auf BVerfG NJW 1984, 967 [BVerfG 24.11.1983 - 2 BvR 121/83]; NJW 1992, 2472; NJW 1993, 3254; NJW 1995, 1277 jeweils unter Bezugnahme auf EGMR EuGRZ 1983, 378); der Umfang der Kompensation muß zu überprüfen sein (BVerfG, Beschl. v. 7. März 1997 - 2 BvR 2173/96 -).
  • BGH, 01.11.1995 - 5 StR 535/95

    Steuerhinterziehung, Verhältnis zwischen Umsatzsteuervoranmeldung und

    Auszug aus BGH, 29.04.1997 - 5 StR 168/97
    Dasselbe gilt, wenn nach unterlassenen oder nach unrichtigen Voranmeldungen keine Jahreserklärung abgegeben wird (vgl. dazu im einzelnen: BGH wistra 1996, 105 unter Hinweis auf BGHSt 38, 165).
  • BVerfG, 19.04.1993 - 2 BvR 1487/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens -

    Auszug aus BGH, 29.04.1997 - 5 StR 168/97
    Nach ständiger Spruchpraxis der zuständigen Kammer des Bundesverfassungsgerichts ist vielmehr in Fällen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen das Ausmaß der vorgenommenen Herabsetzung der Strafe durch Vergleich mit der ohne Berücksichtigung der Verletzung des Beschleunigungsgebotes angemessenen Strafe exakt zu bestimmen (BVerfG, Beschl. v. 7. März 1997 - 2 BvR 2173/96 - unter Hinweis auf BVerfG NJW 1984, 967 [BVerfG 24.11.1983 - 2 BvR 121/83]; NJW 1992, 2472; NJW 1993, 3254; NJW 1995, 1277 jeweils unter Bezugnahme auf EGMR EuGRZ 1983, 378); der Umfang der Kompensation muß zu überprüfen sein (BVerfG, Beschl. v. 7. März 1997 - 2 BvR 2173/96 -).
  • BGH, 05.06.1996 - 5 StR 275/95

    Kriterien für die Strafzumessung bei Verurteilung wegen Betrugs in Fällen

    Auszug aus BGH, 29.04.1997 - 5 StR 168/97
    Dementsprechend hat auch der Bundesgerichtshof bei sehr langer Verfahrensdauer, die auf rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerungen zurückzuführen sein kann, es grundsätzlich für erforderlich erachtet, Art und Ausmaß dieser Verzögerungen zu prüfen, im Urteil gegebenenfalls festzustellen und im einzelnen bei der Strafzumessung nachvollziehbar zu berücksichtigen (BGH StV 1994, 653; BGH wistra 1994, 345; BGH NJW 1995, 1166, 1167 [BGH 06.12.1994 - 5 StR 305/94]; BGH, Beschl. v. 5. Juni 1996 - 5 StR 275/95 - m.w.N).
  • BVerfG, 19.03.1992 - 2 BvR 1/91

    Verfassungsverstoß bei Nichtberücksichtigung überlanger Verfahrensdauer

  • BGH, 10.12.1991 - 5 StR 536/91

    Fortsetzungszusammenhang bei Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhinterziehung;

  • BGH, 03.01.1990 - 3 StR 399/89

    Steuerhinterziehung - Urteilsgründe

  • BGH, 22.09.1993 - 5 StR 554/93

    Berechnungsdarstellung der hinterzogenen Steuern bei Geständnis des Angeklagten -

  • BGH, 18.12.1991 - 5 StR 599/91

    Berechnungsgrundsätze verkürzter Steuern im Strafprozess - Aufhebung des gesamten

  • BGH, 06.09.1994 - 5 StR 228/94

    Anforderungen an die Strafzumessung beim Betrug

  • BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02

    Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig

    Schon angesichts des außergewöhnlichen Umfangs des Verfahrens und der erforderlichen Zeit, das tatrichterliche Urteil abzusetzen, stellt dies zwar keine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung dar (vgl. nur BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 11).
  • BGH, 17.03.2009 - 1 StR 627/08

    Hinterziehungsumfang bei der Umsatzsteuer (Steuerhinterziehung "auf Zeit";

    Soweit der Bundesgerichtshof in früheren Entscheidungen möglicherweise abweichende Aussagen getroffen hat (vgl. BGHSt 43, 270, 276; BGH wistra 1997, 262, 263; wistra 1998, 225, 226; wistra 1998, 146; freilich jeweils unter Bezugnahme auf BGHSt 38, 165 und BGH wistra 1996, 105, aus denen sich lediglich eine Differenzierung in eine Steuerverkürzung auf Zeit und eine solche auf Dauer ergeben könnte), hält der Senat an dieser Rechtsprechung nicht fest.
  • BGH, 10.11.1999 - 5 StR 221/99

    Steuerhinterziehung; Time-Sharing; Dauerwohnrechten nach § 31 WEG;

    Danach führt die Abgabe falscher Umsatzsteuervoranmeldungen lediglich zu einer Steuerverkürzung auf Zeit; erst die Abgabe einer falschen Umsatzsteuerjahreserklärung bewirkt die endgültige Steuerverkürzung auf Dauer (st. Rspr.; vgl. dazu BGHSt 38, 165, 171; 43, 270, 276; BGH wistra 1996, 105, 106; 1997, 262, 263).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.03.1997 - 5 StR 77/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5193
BGH, 11.03.1997 - 5 StR 77/97 (https://dejure.org/1997,5193)
BGH, Entscheidung vom 11.03.1997 - 5 StR 77/97 (https://dejure.org/1997,5193)
BGH, Entscheidung vom 11. März 1997 - 5 StR 77/97 (https://dejure.org/1997,5193)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit der Revision wegen Verwirkung der Verfahrensrüge

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 451
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Der andere Teil dieser "Bewältigungsstrategien" bestand in der Einrichtung hoher Hürden im Anwendungsbereich relativer Revisionsgründe für eine Ursächlichkeit des Formverstoßes (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juli 1999 - 3 StR 268/99 -, StV 1999, S. 585; Fezer, in: Festschrift für Otto, 2007, S. 901 ), in der Aufweichung der unbedingten Aufhebungswirkung absoluter Revisionsgründe (vgl. jüngst BGH, Beschluss vom 19. Juli 2007 - 3 StR 163/07 -, BeckRS, Abs.-Nr. 4 f. m.w.N.; dazu Fezer, in: Festschrift für Otto, 2007, S. 901 ; Mehle, in: Festschrift für Dahs, 2005, S. 381 ) und in der - vor allem beim absoluten Revisionsgrund des Fehlens notwendiger Verteidigung bemühten - Figur der Verwirkung von Verfahrensrügen infolge "dysfunktionalen Verteidigerverhaltens" (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 1997 - 5 StR 307/97 -, NStZ-RR 1998, S. 18; BGH, Beschluss vom 26. November 1997 - 5 StR 561/97 -, NStZ 1998, S. 209; BGH, Urteil vom 10. Dezember 1997 - 3 StR 441/97 -, NStZ 1998, S. 267 [nicht tragend]; vgl. weiter BGH, Beschluss vom 11. März 1997 - 5 StR 77/97 -, NStZ 1997, S. 451; BGH, Beschluss vom 29. August 2007 - 1 StR 387/07 -, BeckRS).
  • BGH, 15.12.2005 - 1 StR 411/05

    Rechtsmissbräuchlicher Befangenheitsantrag; gesetzlicher Richter (Ablehnung eines

    b) Der Verfahrensrüge muss jedenfalls deshalb der Erfolg versagt werden, weil sie auf ein rechtsmissbräuchliches Verhalten des Angeklagten gestützt ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2005 - 5 StR 494/05 -, BGH NStZ 2002, 217; NStZ 2000, 606; NStZ 1998, 267; NStZ 1998, 209; NStZ 1997, 451; NStZ"1993, 198 jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 10.12.1997 - 3 StR 441/97

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

    Dies könnte dazu führen, die Verfahrensrüge als verwirkt anzusehen (vgl. BGH NStZ 1997, 451; BGH, Beschl. vom 7. Juli 1997 - 5 StR 307/97; Basdorf, StV 1997, 488, 492).
  • OLG Brandenburg, 09.01.2006 - 1 Ss 109/05

    Revisionsrügen im Strafverfahren: Unbegründetheit der Verfahrensrüge einer

    Zwar ist es dem Revisionsführer nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verwehrt, sich auf die Durchführung der Hauptverhandlung in Abwesenheit eines Verteidigers zu berufen, wenn sich der Verteidiger eigenmächtig und pflichtwidrig von der Verhandlung entfernt und dadurch den bestehenden Verfahrensmangel in zurechenbarer Weise selbst verursacht hat (vgl. BGH NStZ 1997, 451; 1998, 267; 2005, 646, 647).
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