Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 23.04.1997

Rechtsprechung
   BGH, 13.03.1997 - 1 StR 772/96   

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https://dejure.org/1997,3657
BGH, 13.03.1997 - 1 StR 772/96 (https://dejure.org/1997,3657)
BGH, Entscheidung vom 13.03.1997 - 1 StR 772/96 (https://dejure.org/1997,3657)
BGH, Entscheidung vom 13. März 1997 - 1 StR 772/96 (https://dejure.org/1997,3657)
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Doktorandin

§ 261 StPO, Beweiswürdigung bei 'Aussage gegen Aussage', § 240 StGB, Drohung "keine Doktorarbeit" bei Fernbleiben vom Arbeitsplatz als empfindliches Übel, (Anm.: unterbliebene Erörterung der Verwerflichkeit, § 240 Abs. 2 StGB, unter dem Gesichtspunkt, daß die Ausnutzung der Nähe der Genötigten lediglich ein "Fernziel" des Täters war);

§ 178 StGB aF (§ 177 StGB nF), Annahme von "Gewalt" bei fehlendem Einverständnis des Betroffenen

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erkennenlassen der Berücksichtigung aller naheliegenden Möglichkeiten in der Beweiswürdigung durch den Tatrichter bei Aussage gegen Aussage - Sofortiger Kontaktabbruch gegenüber einer sexuell nötigenden Person in Abhängigkeitsverhältnissen - Beanstandungsfreies ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 240; StPO § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung eines Hochschullehrers wegen sexueller Nötigung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 494
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.12.1995 - 1 StR 580/95

    Beweiswürdigung - Aussage gegen Aussage - Beweismöglichkeiten -

    Auszug aus BGH, 13.03.1997 - 1 StR 772/96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß in Fällen, in denen "Aussage gegen Aussage" steht, der Tatrichter alle naheliegenden Möglichkeiten in Betracht ziehen, die geeignet sind, seine Beweiswürdigung zu beeinflussen, und er muß erkennen lassen, daß er sie berücksichtigt hat (BGH StV 1995, 398, 399; 1996, 249 f.; NStZ 1996, 98; weitere Nachw. bei Eisenberg, Beweisrecht der StPO 2. Aufl. Rdn. 1480).
  • BGH, 02.03.1995 - 4 StR 764/94

    Beweiswürdigung - Aussage gegen Aussage - Entscheidungsfindung - Beweis

    Auszug aus BGH, 13.03.1997 - 1 StR 772/96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß in Fällen, in denen "Aussage gegen Aussage" steht, der Tatrichter alle naheliegenden Möglichkeiten in Betracht ziehen, die geeignet sind, seine Beweiswürdigung zu beeinflussen, und er muß erkennen lassen, daß er sie berücksichtigt hat (BGH StV 1995, 398, 399; 1996, 249 f.; NStZ 1996, 98; weitere Nachw. bei Eisenberg, Beweisrecht der StPO 2. Aufl. Rdn. 1480).
  • BGH, 05.10.1995 - 4 StR 330/95

    Tatrichter - Beweisanzeichen - Aussage gegen Aussage - Getrennte Prüfung der

    Auszug aus BGH, 13.03.1997 - 1 StR 772/96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß in Fällen, in denen "Aussage gegen Aussage" steht, der Tatrichter alle naheliegenden Möglichkeiten in Betracht ziehen, die geeignet sind, seine Beweiswürdigung zu beeinflussen, und er muß erkennen lassen, daß er sie berücksichtigt hat (BGH StV 1995, 398, 399; 1996, 249 f.; NStZ 1996, 98; weitere Nachw. bei Eisenberg, Beweisrecht der StPO 2. Aufl. Rdn. 1480).
  • BGH, 15.10.1987 - 4 StR 420/87

    Beleidigung durch sexualbezogene Handlung; Schwere andere seelische Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 13.03.1997 - 1 StR 772/96
    Das Packen an der Hand, das Stoßen auf das Bett des Labors, das sich Legen auf die Zeugin und das Drücken ihres Kopfes sind Gewalt im Sinne dieser Vorschrift, wenn die Betroffene damit nicht einverstanden ist (vgl. BGHSt 35, 76, 78) [BGH 15.10.1987 - 4 StR 420/87].
  • BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 2045/02

    Freiheit der Person; strafrichterliche Aufklärungspflicht (vollständige Erhebung

    Dies gilt insbesondere für Beweissituationen, die - auch von Verfassungs wegen - erhöhte Anforderungen an die Beweiswürdigung stellen, wie u.a. die Beurteilung der Aussage eines Zeugen vom Hörensagen (vgl. BGH StV 1985, S. 45 ; StV 1985, S. 268 ; BVerfGE 57, 250 ; StV 1995, S. 561 ), Fälle, in denen Aussage gegen Aussage steht und in denen die Entscheidung davon abhängt, welcher der einander widersprechenden Aussagen das Gericht folgt (vgl. BGH StV 1995, S. 115 f.; 1996, S. 249 f.; NStZ 1997, S. 494; 2000, S. 496 f.; 2001, S. 161 ; StV 2002, S. 466 ; S. 468 f.; S. 469; S. 470 und S. 470 ; NStZ 2003, S. 164 und S. 165 ; BGHSt 44, 153 ; 44, 256 ), sowie Fälle des Wiedererkennens (vgl. BGH StV 1993, S. 234 und S. 627 f. ; 1994, S. 282; BGHR § 261 StPO Identifizierung 1 und 3).
  • BGH, 08.03.2023 - 6 StR 378/22

    Urteil gegen Göttinger Hochschullehrer teilweise aufgehoben

    Zwar hat die Strafkammer rechtlich zutreffend angenommen, dass sich die in den acht vorangegangenen Fällen jeweils vom Angeklagten ausdrücklich geäußerte Absicht, bei Widerspruch der Nebenklägerin die Betreuung ihres Promotionsvorhabens einzustellen, als ein Inaussichtstellen eines empfindlichen Übels erweist (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 1997 - 1 StR 772/96, NStZ 1997, 494; LK-StGB/Altvater/Coen, 13. Aufl., § 240 Rn. 99 mwN).
  • BGH, 02.10.2002 - 2 StR 153/02

    Vergewaltigung (Einsperren und Festhalten als Nötigungsmittel, frühere

    Darüber hinaus ist im Einzelfall das - mit nicht ganz unerheblicher Krafteinwirkung verbundene - Festhalten des Opfers ebenso wie die Überwindung von geringfügiger Gegenwehr als Gewalt zu qualifizieren (vgl. BGH, Beschl. vom 21. Januar 1987 - 2 StR 656/86; Urt. vom 6. September 1995 - 2 StR 363/95; Urt. vom 26. August 1997 - 1 StR 431/97; Beschl. vom 20. April 1999 - 4 StR 102/99); ausreichend sein kann je nach den Umständen des Falles auch das Packen an der Hand, das auf das Bett Stoßen oder das sich auf das Opfer Legen bzw. der Einsatz überlegener Körperkraft (BGH, Urt. vom 23. März 1997 - 1 StR 772/96 - insofern in NStZ 1997, 494 nicht abgedruckt; Beschl. vom 13. Juni 2002 - 5 StR 203/02).
  • BGH, 12.03.2002 - 1 StR 557/01

    Befangenheit eines Schöffen (Ablehnungsantrag; Presseberichte über angebliche

    Es liegt schließlich auch nicht die Fallgestaltung "Aussage gegen Aussage" vor, so daß die dort geltenden strengeren Kriterien - die Erörterung sämtlicher Umstände (vgl. BGH NStZ 1997, 494; Sander StV 2000, 45, 47) - nicht eingreifen.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.04.1997 - 5 Ss 92/97 - 21/97 I   

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https://dejure.org/1997,2491
OLG Düsseldorf, 23.04.1997 - 5 Ss 92/97 - 21/97 I (https://dejure.org/1997,2491)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.04.1997 - 5 Ss 92/97 - 21/97 I (https://dejure.org/1997,2491)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. April 1997 - 5 Ss 92/97 - 21/97 I (https://dejure.org/1997,2491)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2765
  • NStZ 1997, 494
  • NZV 1997, 364
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 12.11.1991 - 3 Ws 614/91
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.1997 - 5 Ss 92/97
    Der mißbräuchliche Einsatz eines Kraftfahrzeuges zur Begehung von Straftaten, die sich nicht gegen den eigentlichen Verkehrssicherungszweck richten, sondern andere Rechtsgüter verletzen, kann das Fehlen der für die Benutzung von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr vom Gesetzgeber vorausgesetzten besonderen Zuverlässigkeit offenbaren und gemäß § 69 Abs. 1 StGB zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen (vgl. BGHSt 5, 179; 7, 165, 167; 10, 333, 334; Senatsbeschluß vom 30. Mai 1984 in VRS 67, 255 ; OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, DAR 1992, 187 m.w.N.).
  • BGH, 14.09.1993 - 1 StR 553/93

    Besorgnis der künftigen Verletzung von Kraftfahrerpflichten als Voraussetzung für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.1997 - 5 Ss 92/97
    Entscheidend ist nämlich nicht die Absicht, aus der Straftat Gewinn zu erzielen, sondern die Befürchtung, aus der Belassung der Fahrerlaubnis könnten, etwa durch wiederholte Tatbegehung, weitere Gefahren für die Allgemeinheit erwachsen (vgl. BGH StV 1994, 314, 315 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 06.05.1996 - 5 Ss 459/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.1997 - 5 Ss 92/97
    Dies schließt nicht aus, daß das Fehlen der charakterlichen Eignung bei einem einmaligen Versagen aufgrund eigener Wertung der Gesamtumstände durch den Tatrichter im Einzelfall rechtsfehlerfrei verneint wird (vgl. OLG Düsseldorf, 4. Strafsenat, NJW 1997, 535).
  • BGH, 30.07.1991 - 1 StR 404/91

    Betäubungsmittelgeschäft - Kraftfahrzeug - Benutzung des Kraftfahrzeuges -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.1997 - 5 Ss 92/97
    Hiernach kann eine Entziehung der Fahrerlaubnis nicht nur dann geboten sein, wenn die Einfuhr des Betäubungsmittels zum Zwecke des Handels erfolgt ist (vgl. dazu BGH NStZ 1992, 587 sowie BGHR StGB § 69 Abs. 1 , Entziehung 3, charakterliche Ungeeignetheit = VRS 81, 369 ), sondern im Einzelfall auch dann, wenn mit der Einfuhr ein langfristiger Eigenkonsum sichergestellt werden soll.
  • BGH, 14.12.1954 - 3 StR 330/54
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.1997 - 5 Ss 92/97
    Der mißbräuchliche Einsatz eines Kraftfahrzeuges zur Begehung von Straftaten, die sich nicht gegen den eigentlichen Verkehrssicherungszweck richten, sondern andere Rechtsgüter verletzen, kann das Fehlen der für die Benutzung von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr vom Gesetzgeber vorausgesetzten besonderen Zuverlässigkeit offenbaren und gemäß § 69 Abs. 1 StGB zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen (vgl. BGHSt 5, 179; 7, 165, 167; 10, 333, 334; Senatsbeschluß vom 30. Mai 1984 in VRS 67, 255 ; OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, DAR 1992, 187 m.w.N.).
  • BGH, 29.05.1957 - 2 StR 195/57
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.1997 - 5 Ss 92/97
    Der mißbräuchliche Einsatz eines Kraftfahrzeuges zur Begehung von Straftaten, die sich nicht gegen den eigentlichen Verkehrssicherungszweck richten, sondern andere Rechtsgüter verletzen, kann das Fehlen der für die Benutzung von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr vom Gesetzgeber vorausgesetzten besonderen Zuverlässigkeit offenbaren und gemäß § 69 Abs. 1 StGB zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen (vgl. BGHSt 5, 179; 7, 165, 167; 10, 333, 334; Senatsbeschluß vom 30. Mai 1984 in VRS 67, 255 ; OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, DAR 1992, 187 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 30.05.1984 - 1 Ws 519/84

    Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnisentzug; Verhinderung von Straftaten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.1997 - 5 Ss 92/97
    Der mißbräuchliche Einsatz eines Kraftfahrzeuges zur Begehung von Straftaten, die sich nicht gegen den eigentlichen Verkehrssicherungszweck richten, sondern andere Rechtsgüter verletzen, kann das Fehlen der für die Benutzung von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr vom Gesetzgeber vorausgesetzten besonderen Zuverlässigkeit offenbaren und gemäß § 69 Abs. 1 StGB zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen (vgl. BGHSt 5, 179; 7, 165, 167; 10, 333, 334; Senatsbeschluß vom 30. Mai 1984 in VRS 67, 255 ; OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, DAR 1992, 187 m.w.N.).
  • BGH, 05.11.1953 - 3 StR 542/53
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.1997 - 5 Ss 92/97
    Der mißbräuchliche Einsatz eines Kraftfahrzeuges zur Begehung von Straftaten, die sich nicht gegen den eigentlichen Verkehrssicherungszweck richten, sondern andere Rechtsgüter verletzen, kann das Fehlen der für die Benutzung von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr vom Gesetzgeber vorausgesetzten besonderen Zuverlässigkeit offenbaren und gemäß § 69 Abs. 1 StGB zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen (vgl. BGHSt 5, 179; 7, 165, 167; 10, 333, 334; Senatsbeschluß vom 30. Mai 1984 in VRS 67, 255 ; OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, DAR 1992, 187 m.w.N.).
  • BGH, 11.12.1996 - 3 StR 383/96

    Revisionsrechtliche Überprüfbarkeit der tatrichterlichen Feststellungen -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.1997 - 5 Ss 92/97
    Diese Indizwirkung in Fällen von "Betäubungsmittelschmuggelfahrten" (so BGH, Urteil vom 11. Dezember 1996 - 3 StR 383/96 -) ist jedoch nicht einem gesetzlichen Regelbeispiel gemäß § 69 Abs. 2 StGB gleichzusetzen.
  • BGH, 06.09.1990 - 1 StR 455/90

    Voraussetzungen für die Entziehung einer Fahrerlaubnis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.1997 - 5 Ss 92/97
    Vielmehr bedarf es einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit, soweit sie in der Tat zum Ausdruck gekommen ist (vgl. BGH a.a.O.; BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 2).
  • OLG Düsseldorf, 13.12.2000 - 2a Ss 338/00

    Unabhängigkeit der Strafmilderung von Motivation des Täters

    Zwar kommt die Anordnung einer Maßregel nach § 69 StGB grundsätzlich nicht nur bei Verkehrsverstößen im engeren Sinne, sondern auch bei einer strafbaren Verletzung anderer Rechtsgüter unter mißbräuchlichem Einsatz eines Kraftfahrzeugs in Betracht (BGHSt 5, 179ff.; BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 3; BGH NStZ 92, 586 und NStZ 97, 494, 495).

    Deren Feststellung erfordert vielmehr bei Delikten außerhalb des in § 69 Absatz 2 StGB beschriebenen Katalogs eine Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit, soweit sie in der Tat zum Ausdruck gekommen ist (BGH NStZ 97, 494, 495 und NStZ-RR 97, 197, 198; Tröndle/Fischer, StGB, 49. Auflage, § 69 Rn. 9b-d).

  • OLG Braunschweig, 20.05.2003 - Ws 105/03

    Zuständigkeit für die Entziehung der Fahrerlaubnis; Voraussetzungen für die

    Es ist auch anerkannt, dass ein einmaliges situationsbedingtes Fehlverhalten gewöhnlich nicht die Annahme der Ungeeignetheit i.S.d. § 69 StGB rechtfertigt ( BGH, NStZ 1997, 494, 495; OLG Düsseldorf, OLGSt. BtmG § 31 Nr. 3); in diesem Zusammenhang ist bisher allein eine dem Angeklagten günstige, nämlich diejenige Feststellung getroffen worden, dass er in verkehrsrechtlicher Hinsicht noch nicht aufgefallen ist; ohne ergänzende Ermittlungen ist hier eine abschließende Beurteilung nicht möglich.
  • OLG Köln, 29.06.1999 - Ss 273/99

    Entziehung der Fahrerlaubnis: Betäubungsmittelhandel - Fortdauer der

    Die gilt insbesondere für die Entziehung der Fahrerlaubnis bei Rauschgifthandel (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 197 und 232; BGH VRS 92, 204; 96, 103, OLG Düsseldorf VRS 92, 203 = NStZ 1997, 83 = NZV 1997, 47 und VRS 93, 422 = NStZ 1997, 494 = NZV 1997, 364).
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