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   BGH, 14.01.1998 - 1 StR 504/97   

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https://dejure.org/1998,4615
BGH, 14.01.1998 - 1 StR 504/97 (https://dejure.org/1998,4615)
BGH, Entscheidung vom 14.01.1998 - 1 StR 504/97 (https://dejure.org/1998,4615)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 1998 - 1 StR 504/97 (https://dejure.org/1998,4615)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 246
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.01.1988 - 3 StR 61/87

    Missbrauchsalternative oder Treuebruchalternative der Untreue - Fehlende Befugnis

    Auszug aus BGH, 14.01.1998 - 1 StR 504/97
    Ein Treuebruch läge dann vor, wenn der Angeklagte die eingehenden Kundengelder angesichts der fehlenden Gegenleistung der GbR ohne Vorliegen eines ernstgemeinten Vertrages an die GbR weitergeleitet hätte (vgl. BGH wistra 1988, 191 f.).

    Soweit danach die vom Angeklagten im März und Juni 1992 vorgenommenen Überweisungen auf einen wirksamen Vertrag erfolgt sein sollten, waren diese als solche nicht treuwidrig im Sinne des § 266 Abs. 1 2. Alt. StGB (BGH wistra 1988, 191 f.).

    Den Feststellungen läßt sich nicht entnehmen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Angeklagte die ihn hinsichtlich der Konkursmasse treffende Betreuungspflicht (§ 117 Abs. 1 KO; vgl. BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 8) verletzt hat.

  • BGH, 25.10.1961 - V ZR 103/60

    Hypothekenbestellung für Scheinforderung

    Auszug aus BGH, 14.01.1998 - 1 StR 504/97
    Vielmehr deutet die Tatsache, daß die Beteiligten nach erfolgreichem Ablauf von Herstellung und Verkauf der Ware die Finanztransaktionen entsprechend dem "Kaufvertrag" abgewickelt haben, darauf hin, daß die Anwendung dieses Vertrages (jedenfalls zu diesem Zeitpunkt) von ihnen gewollt war (vgl. BGHZ 36, 84, 88).
  • BGH, 22.01.1985 - VI ZR 131/83

    Beteiligung des Gemeinschuldners am Konkursverfahren; Pflichten des

    Auszug aus BGH, 14.01.1998 - 1 StR 504/97
    Er war aber verpflichtet, dabei die für ihn geltenden kaufmännischen Maßstäbe zu beachten (vgl. BGH KTS 1987, 494, 496; Kuhn/Uhlenbruck, KO 11. Aufl. § 117 Rdn. 14 e und h; ferner BGH ZIP 1985, 423, 425).
  • BGH, 20.05.1981 - 3 StR 94/81

    Tateinheit - Geschäftsführer - GmbH - Rechtsgeschäftliches Handeln -

    Auszug aus BGH, 14.01.1998 - 1 StR 504/97
    Die Annahme des Landgerichts, es habe ein "Scheingeschäft" vorgelegen, das dann nach § 117 Abs. 1 BGB nichtig wäre, wird jedoch durch die Feststellungen nicht ausreichend belegt (vgl. BGH, Urt. vom 20. Mai 1981 - insoweit in BGHSt 30, 127 nicht abgedruckt).
  • BGH, 28.01.1983 - 1 StR 820/81

    Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung - Möglichkeit des vorteilhaften

    Auszug aus BGH, 14.01.1998 - 1 StR 504/97
    War nämlich das insoweit bestehende wirtschaftliche Risiko gering, könnte er der Konkursmasse durch den Vertrag vom 3. Dezember 1991 einen sicher zu erwartenden Gewinn entzogen haben (vgl. BGHSt 31, 232, 234 f.; OLG Düsseldorf KTS 1973, 270, 272).
  • BVerfG, 26.06.2008 - 2 BvR 2067/07

    Garantiefunktion des Strafrechts; Bestimmtheitsgrundsatz; Analogieverbot;

    Auch bei anderen Strafrechtsvorschriften kann die Frage, ob ein Scheingeschäft im Sinne von § 117 BGB vorliegt, eine Voraussetzung für die Erfüllung des Tatbestandes sein (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 1998 - 1 StR 504/97 -, NStZ 1998, S. 246, zu § 266 StGB).
  • BGH, 28.07.2011 - 4 StR 156/11

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht des mit einem Zwangsverwaltungsverfahren

    Denn aus §§ 152, 154 ZVG ergibt sich, dass der Zwangsverwalter eines Grundstücks fremdes Vermögen im Interesse aller Beteiligten, also insbesondere der Gläubiger und Schuldner (§ 9 ZVG), treuhänderisch verwaltet (vgl. Böttcher/Keller in Böttcher, ZVG, 5. Aufl., § 152 Rn. 5; ebenso zur Stellung des Vergleichsverwalters: BGH, Urteil vom 26. Juli 1960 - 1 StR 248/60; zum Konkurs- und Insolvenzverwalter: BGH, Urteile vom 14. Februar 1955 - 3 StR 459/54; vom 14. Januar 1998 - 1 StR 504/97, NStZ 1998, 246, 247; zu diesen auch SSW-StGB/Saliger § 266 Rn. 13, 33, Borchardt in Schmidt, Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 2. Aufl., § 266 StGB Rn. 1, 9 ff. jeweils mwN).
  • BGH, 11.07.2000 - 1 StR 93/00

    Untreue (Treubruchstatbestand, Mißbrauchstatbestand bei Konkursverwaltung /

    Dieses Urteil hat der Senat auf die Revision des Angeklagten mit Urteil vom 14. Januar 1998 (1 StR 504/97, veröffentlicht in NStZ 1998, 246) aufgehoben, weil die Annahme des Landgerichts, der Verkauf sei ein "Scheingeschäft" zur Verschleierung der späteren Geldentnahmen gewesen, nicht ausreichend belegt war.
  • BGH, 13.07.1999 - 5 StR 64/99

    Untreue; Beihilfe; Volkseigener Außenhandelsbetrieb; Mißbrauchstatbestand

    aa) Der "Umbuchung" des Guthabens des VEB As auf Konten der As GmbH könnten im Innenverhältnis Beschränkungen entgegengestanden haben, die den Mißbrauchstatbestand begründen können (vgl. BGHR StGB § 266 Abs. 1 Treubruch 2; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 27; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 41).
  • LG Hamburg, 03.08.2017 - 327 O 61/16

    Gesellschaftsrecht: Deliktsrechtliche Haftung des Geschäftsführers einer GmbH;

    Die Hingabe von Geldbeträgen und die Eingehung von Bürgschaften, Schuldbeitritten und Garantien ohne Rechtsgrund, ohne Gegenleistung und ohne Sicherheiten stellen einen groben Verstoß gegen kaufmännische Grundsätze dar (vgl. dazu z. B. BGH, NStZ 1998, 246, 247) und zwar gleichgültig nach welcher Rechtsordnung.
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