Rechtsprechung
   BGH, 07.10.1997 - 1 StR 635/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3333
BGH, 07.10.1997 - 1 StR 635/96 (https://dejure.org/1997,3333)
BGH, Entscheidung vom 07.10.1997 - 1 StR 635/96 (https://dejure.org/1997,3333)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 1997 - 1 StR 635/96 (https://dejure.org/1997,3333)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,3333) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Sprengfalle

§§ 211, 22, 16 StGB, Abgrenzung aberratio ictus - error in persona bei Distanztat, 'mittelbare optische Wahrnehmung';

Versuchsbeginn bei Distanztat;

Anstifterhaftung bei error in personam

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unwesentliche Abweichung des Geschehensablaufs vom Vorstellungsbild des Täters - Beachtlicher Irrtum über den Kausalverlauf - "error in persona" - Konkretisierung des Tötungsvorsatzes - Unmittelbares Ansetzen durch Installation der Autobombe - Strafbarkeit des Anstifters ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 16, § 212, § 211

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Personenverwechslung bei einem Sprengstoffanschlag

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strafrechtsklassiker: Die Sprengfalle

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 294
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.10.1990 - 4 StR 371/90

    Irrtum des Täters über Person des Tatopfers bei Anstiftung

    Auszug aus BGH, 07.10.1997 - 1 StR 635/96
    Die Unbeachtlichkeit der Personenverwechslung für den Vorsatz des Täters hatte der Bundesgerichtshof bisher zwar nur für Fälle zu beurteilen, bei denen der Täter sein Opfer unmittelbar gesehen und angegriffen, sich jedoch über dessen Identität geirrt hatte (BGHSt 11, 268, 270; 37, 214, 216) [BGH 25.10.1990 - 4 StR 371/90].

    Der beiläufigen Bemerkung des 4. Strafsenats in BGHSt 37, 214, 216 [BGH 25.10.1990 - 4 StR 371/90] ist nichts anderes zu entnehmen (krit. dazu Küpper JR 1992, 294, 295; Roxin in LK 11. Aufl. § 26 Rdn. 94); soweit dort von der Wahrnehmung des Opfers durch den Täter gesprochen wird, ist damit auch der Fall der mittelbaren optischen Wahrnehmung gemeint.

    Diese Rechtsfolge für einen Anstifter hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden (BGHSt 37, 214, 218 f. [BGH 25.10.1990 - 4 StR 371/90]; hierzu Geppert Jura 1992, 163 ff.; Küpper JR 1992, 294 ff.; J. Müller MDR 1991, 830 f.; Puppe NStZ 1991, 124 ff. [BGH 25.10.1990 - 4 StR 371/90]; Schlehofer GA 1992, 307 ff.; Stratenwerth in FS für Baumann, 1992, 57 ff.; Streng JuS 1991, 910 f.; Weßlau ZStW 104 [1992], 105 ff.; abl.

    Bemmann in FS für Stree/Wessels, 1993, 397 ff.; Roxin JZ 1991, 680 f. [BGH 25.10.1990 - 4 StR 371/90] und in FS für Spendel, 1992, 289 ff.).

  • BGH, 12.08.1997 - 1 StR 234/97

    Beginn des Versuchs (unmittelbares Ansetzen, wenn nach der Vorstellung des Täters

    Auszug aus BGH, 07.10.1997 - 1 StR 635/96
    Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Täter eine Falle stellt, aber unklar ist, ob und wann sich das Opfer ihr nähern wird (vgl. Senat, Urt. vom 12. August 1997 - 1 StR 234/97 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 23.01.1958 - 4 StR 613/57

    Falscher Verfolger - § 25 Abs. 2, § 15 StGB, error in persona bei Mittätern, § 22

    Auszug aus BGH, 07.10.1997 - 1 StR 635/96
    Die Unbeachtlichkeit der Personenverwechslung für den Vorsatz des Täters hatte der Bundesgerichtshof bisher zwar nur für Fälle zu beurteilen, bei denen der Täter sein Opfer unmittelbar gesehen und angegriffen, sich jedoch über dessen Identität geirrt hatte (BGHSt 11, 268, 270; 37, 214, 216) [BGH 25.10.1990 - 4 StR 371/90].
  • BGH, 12.08.2021 - 3 StR 441/20

    NSU-Urteil gegen Zschäpe und zwei Mitangeklagte rechtskräftig

    Soweit sich die Beschwerdeführerin für ihre gegenteilige Auffassung auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 12. August 1997 - 1 StR 234/97, BGHSt 43, 177; vom 7. Oktober 1997 - 1 StR 635/96, BGHR StGB § 16 Abs. 1 error in persona 1) beruft, nimmt sie nicht Bedacht darauf, dass diese Rechtsprechung die - hier nicht vorliegende - Fallkonstellation betrifft, in der das Tatopfer gleichsam zum Tatmittler gegen sich selbst wird (vgl. MüKoStGB/Joecks/Scheinfeld, 4. Aufl., § 25 Rn. 179 mwN; zu untauglichem Versuch und Eventualvorsatz s. etwa BGH, Beschluss vom 14. April 2020 - 5 StR 93/20, juris Rn. 1, 14; Urteil vom 24. Juni 2020 - 5 StR 671/19, NJW 2020, 2816 Rn. 15).
  • BGH, 08.05.2001 - 1 StR 137/01

    Sachrüge; Lückenhafte Beweiswürdigung; Tötungsvorsatz ("Stromschlagfall");

    Vielmehr liegt die Sache ähnlich wie beim Anbringen einer Handgranate an einem vor dem Hause geparkten Pkw (dazu Senat, NStZ 1998, 294, 295 - Sprengfalle).
  • BGH, 02.08.2023 - 4 StR 98/23

    Versuchter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr wegen Durchtrennung der

    Die Tat des § 315b Abs. 1 Nr. 1 StGB war danach zwar bereits in das Versuchsstadium gelangt (vgl. zum unmittelbaren Ansetzen bei tatplangemäß erforderlicher Opfermitwirkung BGH, Beschluss vom 8. Mai 2001 - 1 StR 137/01, BGHR StGB § 22 Ansetzen 28; Urteil vom 7. Oktober 1997 - 1 StR 635/96, NStZ 1998, 294, 295; Urteil vom 12. August 1997 - 1 StR 234/97, BGHSt 43, 177, 180 ff.).
  • LG Bonn, 11.09.2020 - 50 KLs 13/20
    Die fehlerhafte Vorstellung des Beschuldigten, bei dem angegriffenen Gebäude der KL handele es sich um ein Gebäude der Vereinten Nationen, deren Menschenrechtsverletzungen er in seinem Wahn "rächen" wollte, ist des Weiteren als typischer Fall des sogenannten " error in objecto " (Irrtum über das Tatobjekt) als Motiv-irrtum unbeachtlich (vgl. hierzu BGH NStZ 1998, 294/295; Vogel/Bülte in StGB Leipziger Kommentar, 13. Aufl. 2020, § 16 Rn. 74 ff. m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht