Weitere Entscheidung unten: BGH, 29.10.1997

Rechtsprechung
   BVerfG, 07.04.1998 - 2 BvR 2560/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,915
BVerfG, 07.04.1998 - 2 BvR 2560/95 (https://dejure.org/1998,915)
BVerfG, Entscheidung vom 07.04.1998 - 2 BvR 2560/95 (https://dejure.org/1998,915)
BVerfG, Entscheidung vom 07. April 1998 - 2 BvR 2560/95 (https://dejure.org/1998,915)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung des Rückwirkungsverbots und des Grundsatzes nulla poena sine lege durch die Verurteilung einer DDR-Richterin wegen Rechtsbeugung

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit von Richtern der ehemaligen DDR wegen Rechtsbeugung nach dem Rechtsbeugungstatbestand des § 244 des Strafgesetzbuchs der DDR (StGB/DDR); Inhalt und Umfang des Rückwirkungsverbots aus Art. 103 Abs. 2 GG; Vereinbarkeit der Strafbarkeit von ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Rechtsbeugung; DDR-Richter; Rückwirkungsverbot

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 103 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Überprüfung der Verurteilung einer in der ehemaligen DDR tätigen Richterin wegen Rechtsbeugung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erste Entscheidung zur "Strafbarkeit von DDR-Richtern wegen Rechtsbeugung", hier: Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer DDR-Richterin gegen strafgerichtliche Verurteilung

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erste Entscheidung zur "Strafbarkeit von DDR-Richtern wegen Rechtsbeugung"

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2585
  • NStZ 1998, 347 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1998 - 2 BvR 2560/95
    Die durch die Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 95, 96 ff.; zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG: BVerfGE 13, 132 ff.; 17, 99 ff.; 76, 93 ff.).

    Der Verfassungssatz steht einer Anwendung von Strafgesetzen, durch die die Bewertung des Unrechtsgehalts der Tat nachträglich zum Nachteil des Täters geändert wird, entgegen (vgl. BVerfGE 95, 96 ).

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht für die Inanspruchnahme eines - teils normierten, teils auf staatlicher Praxis beruhenden - Rechtfertigungsgrundes im Zusammenhang mit vorsätzlichen Tötungshandlungen von Grenzsoldaten der DDR entschieden (vgl. BVerfGE 95, 96 ).

    Diese Einschränkung der Prüfungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts gilt auch, wenn es um die Feststellung, Auslegung und Anwendung von Normen einer fremden Rechtsordnung durch die Strafgerichte geht, von denen nach den Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland die strafrechtliche Beurteilung abhängt (vgl. BVerfGE 95, 96 ).

    Eine solche strafrechtliche Reaktion wäre ohne Feststellung der individuellen Vorwerfbarkeit mit dem Rechtsstaatsprinzip unvereinbar (vgl. BVerfGE 95, 96 m.w.N.).

    Dann sei es nicht selbstverständlich, daß sich dem durchschnittlichen Soldaten die richtige Grenze strafbaren Verhaltens zweifelsfrei erschließe, und es wäre unter dem Schuldgrundsatz unhaltbar, die Offensichtlichkeit des Strafrechtsverstoßes für den Soldaten allein mit dem - objektiven - Vorliegen eines schweren Menschenrechtsverstoßes zu begründen; es müsse näher dargelegt werden, warum der einzelne Soldat angesichts seiner Erziehung, der Indoktrination und der sonstigen Umstände in der Lage war, den Strafrechtsverstoß zweifelsfrei zu erkennen (vgl. BVerfGE 95, 96 ).

  • BGH, 16.11.1995 - 5 StR 747/94

    Rechtsbeugung durch DDR-Richter wegen Verhängung von Todesstrafen

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1998 - 2 BvR 2560/95
    Danach ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, daß der Bundesgerichtshof angesichts der besonders hohen Anforderungen an den objektiven Rechtsbeugungstatbestand davon ausgeht, es erscheine von vornherein kaum vorstellbar, daß einem Berufsrichter die evidente Rechtswidrigkeit seiner Entscheidung in diesen Fällen verborgen geblieben sein könne (vgl. BGH, NJW 1996, S. 857 ).

    Gleiches gilt für die Erwägung, daß ein möglicherweise vorliegender Verbotsirrtum nicht unvermeidbar sei und sich deshalb nicht der Strafrahmen verschiebt (vgl. BGH, NJW 1996, S. 857 ).

  • BGH, 07.12.1956 - 1 StR 56/56

    Standgerichtliches Todesurteil gegen einen Volkssturmmann (wegen Fahnenflucht und

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1998 - 2 BvR 2560/95
    Der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Rechtsbeugungshandlungen aus den Jahren 1933 bis 1945 (vgl. BGHSt 10, 294 ) folgend wird davon ausgegangen, daß der Rechtsbeugungsvorsatz auch Vorstellungen nach der Richtung umfassen muß, daß das Urteil mit der wahren Rechtslage im Widerspruch stehe.

    Die Strafgerichte haben dabei - auch insoweit der genannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 10, 294 ) folgend - den Blickpunkt der Beschwerdeführerin als damals urteilende Richterin als maßgeblich angesehen.

  • BVerfG, 25.07.1963 - 1 BvR 79/57

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Namensübertragung bei Adoption

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1998 - 2 BvR 2560/95
    Die durch die Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 95, 96 ff.; zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG: BVerfGE 13, 132 ff.; 17, 99 ff.; 76, 93 ff.).

    Zwar kann jemand seinem Richter auch dadurch entzogen werden, daß ein Gericht die Verpflichtung zur Vorlage an ein anderes Gericht außer acht läßt (vgl. BVerfGE 13, 132 ); Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG schützt insoweit aber nur vor einem willkürlichen Absehen von der Vorlage, nicht dagegen vor der irrtümlichen Verletzung der Vorlagepflicht durch das Gericht (vgl. BVerfGE 17, 99 ; 76, 93 ).

  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86

    Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1998 - 2 BvR 2560/95
    Die durch die Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 95, 96 ff.; zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG: BVerfGE 13, 132 ff.; 17, 99 ff.; 76, 93 ff.).

    Zwar kann jemand seinem Richter auch dadurch entzogen werden, daß ein Gericht die Verpflichtung zur Vorlage an ein anderes Gericht außer acht läßt (vgl. BVerfGE 13, 132 ); Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG schützt insoweit aber nur vor einem willkürlichen Absehen von der Vorlage, nicht dagegen vor der irrtümlichen Verletzung der Vorlagepflicht durch das Gericht (vgl. BVerfGE 17, 99 ; 76, 93 ).

  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1998 - 2 BvR 2560/95
    Die durch die Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 95, 96 ff.; zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG: BVerfGE 13, 132 ff.; 17, 99 ff.; 76, 93 ff.).

    Zwar kann jemand seinem Richter auch dadurch entzogen werden, daß ein Gericht die Verpflichtung zur Vorlage an ein anderes Gericht außer acht läßt (vgl. BVerfGE 13, 132 ); Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG schützt insoweit aber nur vor einem willkürlichen Absehen von der Vorlage, nicht dagegen vor der irrtümlichen Verletzung der Vorlagepflicht durch das Gericht (vgl. BVerfGE 17, 99 ; 76, 93 ).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1998 - 2 BvR 2560/95
    Diese ist nur gegeben, wenn die Verfassungsbeschwerde eine verfassungsrechtliche Frage aufwirft, die sich nicht ohne weiteres aus dem Grundgesetz beantworten läßt und noch nicht durch die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung geklärt oder durch veränderte Verhältnisse erneut klärungsbedürftig geworden ist (vgl. BVerfGE 90, 22 ).

    Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist auch zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte der Beschwerdeführerin nicht angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ).

  • BGH, 24.10.1957 - 4 StR 320/57

    Inhalt eines Schriftstücks - Verlesung - Feststellung durch Gericht - Angeklagter

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1998 - 2 BvR 2560/95
    Nur dann kommt eine Vorlagepflicht überhaupt in Betracht (vgl. BGHSt 11, 159 ).
  • BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 200/81

    Auslegung des Waffenrechts vor dem Hintergrund des Grundsatzes "nulla poena sine

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1998 - 2 BvR 2560/95
    b) Eine Verletzung des Art. 103 Abs. 2 GG in seiner Ausgestaltung als spezielles Willkürverbot des Grundgesetzes für die Strafgerichtsbarkeit (vgl. BVerfGE 64, 389 ; 71, 108 ) durch die den angegriffenen Entscheidungen zugrundeliegende Auslegung und Anwendung des § 244 StGB/DDR hat die Beschwerdeführerin nicht substantiiert dargetan.
  • BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82

    Anti-Atomkraftplakette

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1998 - 2 BvR 2560/95
    b) Eine Verletzung des Art. 103 Abs. 2 GG in seiner Ausgestaltung als spezielles Willkürverbot des Grundgesetzes für die Strafgerichtsbarkeit (vgl. BVerfGE 64, 389 ; 71, 108 ) durch die den angegriffenen Entscheidungen zugrundeliegende Auslegung und Anwendung des § 244 StGB/DDR hat die Beschwerdeführerin nicht substantiiert dargetan.
  • BGH, 06.10.1994 - 4 StR 23/94

    Rechtsbeugung von Richtern und Staatsanwälten der ehemaligen DDR (Straftaten der

  • BGH, 11.04.1997 - 3 StR 576/96

    Freispruch von DDR-Richtern und DDR-Staatsanwalt aufgehoben

  • LG Berlin, 21.04.1994 - 76 Js 681/92
  • BGH, 15.09.1995 - 5 StR 642/94

    Rechtsbeugung in politischen Strafsachen der DDR

  • BGH, 21.08.2002 - 1 StR 115/02

    Abschöpfung des Taterlöses bei Embargoverstößen

    Mit der Strafe wird dem Täter ein rechtswidriges sozialethisches Fehlverhalten vorgeworfen; das setzt die Feststellung der individuellen Vorwerfbarkeit voraus (BVerfGE 95, 96, 140 und - Kammer - NJW 1998, 2585).
  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1533/94

    Fahnenflucht

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit der Strafbarkeit von Angehörigen der DDR-Grenztruppen wegen der Tötung von Flüchtlingen an der innerdeutschen Grenze entschieden (vgl. BVerfGE 95, 96 ; ebenso zur Rechtsbeugung BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 7. April 1998 - 2 BvR 2560/95 -, NJW 1998, S. 2585).
  • BVerfG, 12.01.2000 - 2 BvQ 60/99

    Keine Verletzung von GG Art 103 Abs 2 durch strafgerichtliche Verurteilung des

    Das Vertrauen in den Fortbestand einer bestimmten Interpretation von Strafgesetzen ist durch Art. 103 Abs. 2 GG nicht geschützt, wenn die zugrunde liegende Staatspraxis durch Aufforderung zu schwerstem kriminellen Unrecht und seiner Begünstigung die in der Völkergemeinschaft allgemein anerkannten Menschenrechte in schwerwiegender Weise mißachtet hat; denn hierdurch setzt der Träger der Staatsmacht extremes staatliches Unrecht, das sich nur solange behaupten kann, wie die dafür verantwortliche Staatsmacht faktisch besteht (vgl. BVerfGE 95, 96 [132 ff.]; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 1997 - 2 BvR 1084/97 u. a. -, EuGRZ 1997, S. 413 ff.; vom 7. April 1998 - 2 BvR 2560/95 -, NJW 1998, S. 2585 ff., und vom 12. Mai 1998 - 2 BvR 61/96 -, NJW 1998, S. 417 ff.).
  • BVerfG, 08.03.2006 - 2 BvR 486/05

    Todesurteile von 1944 gegen zwei Jugendliche kraft Gesetzes aufgehoben - daher

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit der Strafbarkeit von Angehörigen der DDR-Grenztruppen entschieden und hierbei das nationalsozialistische Unrecht in seine Betrachtung miteinbezogen (vgl. BVerfGE 95, 96 ; s.a. zur Rechtsbeugung, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 1998 - 2 BvR 2560/95 -, NJW 1998, S. 2585).
  • BVerfG, 12.05.1998 - 2 BvR 61/96

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 und Art 103 Abs 2 durch Verneinung der

    Das Vertrauen in den Fortbestand einer bestimmten Interpretation von Strafgesetzen ist nicht mehr durch Art. 103 Abs. 2 GG geschützt, wenn die ihr zugrundeliegende Staatspraxis durch Aufforderung zu schwerstem kriminellen Unrecht und seiner Begünstigung die in der Völkergemeinschaft allgemein anerkannten Menschenrechte in schwerwiegender Weise mißachtet hat; denn hierdurch setzt der Träger der Staatsmacht extremes staatliches Unrecht, das sich nur solange behaupten kann, wie die dafür verantwortliche Staatsmacht faktisch besteht (vgl. BVerfGE 95, 96 ; Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 1998 - 2 BvR 2560/95 - Umdruck S. 12 f.).
  • BGH, 05.10.1998 - AnwZ (B) 30/98

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen unwürdigen Verhaltens -

    Wurden dagegen längere Freiheitsstrafen verhängt, obwohl dem geahndeten Verhalten selbst bei denkbar großzügiger Würdigung der staatlichen Interessen der DDR und der damals herrschenden Rechtsvorstellungen allenfalls geringe Bedeutung zukam, lag darin ein unerträglicher und offensichtlicher Verstoß gegen die auch in der DDR gültigen Elementargebote der Gerechtigkeit und des völkerrechtlich anerkannten Menschenrechtsschutzes (BGH, Urt. v. 15. September 1995 - 5 StR 642/94, Verfassungsbeschwerde nicht angenommen durch BVerfG, Beschl. v. 7. April 1998 - 2 BvR 2560/95, NJW 1998, 2585; v. 15. November 1995 - 3 StR 527/94, BGHR StGB § 336 DDR-Recht 14).
  • BVerfG, 13.04.1999 - 2 BvR 562/99

    Keine Verletzung des Rückwirkungsverbots und des Schuldgrundsatzes durch die

    Der Schuldgrundsatz (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG) ist nicht verletzt, wenn die Strafgerichte bei rechtskundigen Personen die Feststellung des Rechtsbeugungsvorsatzes auf die Evidenz des Rechtsverstoßes stützen (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 1998 - 2 BvR 2560/95 - und vom 9. Juni 1998 - 2 BvR 1880/97 -).
  • AG Kerpen, 08.11.2005 - 22 C 480/04

    Nachhilfeunterrichtsvertrag, Schlüsselgewalt und unwirksame Erschwerung des

    Ohne Erfolg beruft sich die Klägerin weiter auf eine Entscheidung des BGH, NJW 1998, 2585 [2587] - gemeint wohl: BGH, NJW 19 85, 2585 [2587]).
  • BGH, 08.03.2000 - 5 StR 555/99

    Rechtsbeugung durch DDR-Staatsanwältin; Freiheitsberaubung; Teilfreispruch durch

    Auch dies entspricht der grundlegenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Fällen der hier vorliegenden Art (vgl. nur BGHSt 41, 247, 276; 41, 317, 336 ff.), die auch das Bundesverfassungsgericht nicht beanstandet hat (vgl. nur Beschlüsse der 2. Kammer des 2. Senats des BVerfG vom 7. April 1998 - 2 BvR 2560/95 -, NJW 1998, 2585; vom 12. Mai 1998 - 2 BvR 61/96 -, NJW 1998, 2587; und vom 9. Juni 1998 - 2 BvR 1727 und 1861/97 -).
  • BVerfG, 21.10.1999 - 2 BvR 1940/99

    Wegen nicht fristgemäßer Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde - keine

    Die Verfassungsbeschwerde hat keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung (§ 93a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG); denn die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind vom Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 95, 96 [130 ff.]; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. April 1998 - 2 BvR 2569/95 -, NJW 1998, S. 2585 ff. und vom 12. Mai 1998 - 2 BvR 61/96 -, NJW 1998, S. 2587 ff.).
  • BGH, 22.04.1998 - 3 StR 644/97

    Rechtsbeugung eines DDR-Richters

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Rechtsprechung
   BGH, 29.10.1997 - 2 StR 239/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3375
BGH, 29.10.1997 - 2 StR 239/97 (https://dejure.org/1997,3375)
BGH, Entscheidung vom 29.10.1997 - 2 StR 239/97 (https://dejure.org/1997,3375)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1997 - 2 StR 239/97 (https://dejure.org/1997,3375)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Konkretisierungsgrad und Vorbehaltlosigkeit beim Anstiftervorsatz

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 347
  • NStZ 1998, 401 (Ls.)
  • JR 1999, 248
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.07.1951 - 1 StR 3/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.10.1997 - 2 StR 239/97
    Wer einen anderen zur Begehung eines Verbrechens auffordert, setzt damit in jedem Fall Kräfte in Richtung auf das angegriffene Rechtsgut in Bewegung, über die er nicht mehr die volle Herrschaft behält (vgl. BGHSt 1, 305, 309 [BGH 27.07.1951 - 1 StR 3/51] zu § 49 a StGB a.F.).
  • BGH, 07.07.1993 - 3 StR 275/93

    Anforderungen an ein Sich-Bereiterklären oder Verabredung zu einem Verbrechen -

    Auszug aus BGH, 29.10.1997 - 2 StR 239/97
    Er hat sich auch nicht die endgültige Entscheidung über die Tatausführung vorbehalten wollen (vgl. hierzu BGHR StGB § 30 Beteiligung 1).
  • BGH, 04.12.1962 - 5 StR 529/62
    Auszug aus BGH, 29.10.1997 - 2 StR 239/97
    Die Tat muß vom Anstifter so bestimmt sein, daß der andere sie begehen könnte, wenn er wollte (BGH, Urt. vom 2. September 1969 - 1 StR 280/69; BGHSt 10, 388, 389 [BGH 04.10.1957 - 2 StR 366/57]; 18, 160, 161).
  • BGH, 04.10.1957 - 2 StR 366/57
    Auszug aus BGH, 29.10.1997 - 2 StR 239/97
    Die Tat muß vom Anstifter so bestimmt sein, daß der andere sie begehen könnte, wenn er wollte (BGH, Urt. vom 2. September 1969 - 1 StR 280/69; BGHSt 10, 388, 389 [BGH 04.10.1957 - 2 StR 366/57]; 18, 160, 161).
  • BGH, 02.09.1969 - 1 StR 280/69

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 29.10.1997 - 2 StR 239/97
    Die Tat muß vom Anstifter so bestimmt sein, daß der andere sie begehen könnte, wenn er wollte (BGH, Urt. vom 2. September 1969 - 1 StR 280/69; BGHSt 10, 388, 389 [BGH 04.10.1957 - 2 StR 366/57]; 18, 160, 161).
  • BGH, 26.01.2021 - 1 StR 289/20

    Unerlaubte Einreise ins Bundesgebiet (Vorliegen eines Aufenthaltstitels eines

    (1) Der Versuch des Einschleusens von Ausländern in der Tatbestandsalternative des Hilfeleistens erfordert in subjektiver Hinsicht, dass der Vorsatz des Schleusers auf die Förderung einer in ihren wesentlichen Merkmalen oder Grundzügen konkretisierten Bezugstat im Sinne des § 96 Abs. 1 AufenthG gerichtet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2015 - 4 StR 378/14 Rn. 10 und Urteil vom 29. Oktober 1997 - 2 StR 239/97 Rn. 7).
  • BGH, 23.03.2017 - 3 StR 260/16

    Vorstufen der Beteiligung (Verabredung eines Verbrechens bei innerem Vorbehalt;

    Durch seine Aufforderung zur Mitwirkung an dem von ihm geplanten Vorhaben nahm er objektiv eine Bestimmungshandlung vor, die bei H. und S. einen Tatentschluss hervorrufen sollte (vgl. auch BGH, Urteile vom 29. Oktober 1997 - 2 StR 239/97, NStZ 1998, 347, 348; vom 10. Juni 1998 - 3 StR 113/98, BGHSt 44, 99, 101; vom 14. Juni 2005 - 1 StR 503/04, BGHSt 50, 142, 145).
  • LG Kiel, 06.09.2010 - 8 KLs 2/10

    Verurteilung wegen der Verabredung zur Begehung von sexuellen Handlungen an

    Dass die Tat nicht noch näher konkretisiert war, ist ebenso unschädlich (vgl. BGH, NStZ 2007, 697; OLG Jena, NStZ-RR 2009, 236) wie der Umstand, dass eine konkrete Rechtsgutsgefährdung noch nicht eingetreten war (vgl. BGH, NStZ 1998, 347 f.).
  • BGH, 19.04.2018 - 3 StR 286/17

    Urteil im Fall des Anschlags auf einen Polizeibeamten im Auftrag des "IS"

    Strafgrund für § 30 StGB ist, dass die (angestrebte) Willensübereinkunft Mehrerer im Vorfeld der Deliktsbegehung deren Wahrscheinlichkeit erhöht (vgl. BGH, Urteile vom 4. Oktober 1957 - 2 StR 366/57, BGHSt 10, 388, 389 f.; vom 29. Oktober 1997 - 2 StR 239/97, NStZ 1998, 347, 348; vom 10. Juni 1998 - 3 StR 113/98, BGHSt 44, 99, 102 f.).
  • BGH, 08.05.2019 - 1 StR 76/19

    Versuchte Anstiftung zu einem Verbrechen (Versuchsbeginn: Konkretisierung der

    a) Bei der misslungenen Anstiftung ist zwischen der straflosen bloßen Versicherung der allgemeinen Tatbereitschaft und der strafbaren vorbehaltlosen Veranlassung zur Tatbegehung zu unterscheiden (BGH, Beschlüsse vom 16. August 2018 - 4 StR 200/18 Rn. 23 und vom 7. Juli 1993 - 3 StR 275/93, BGHR StGB § 30 Beteiligung 1; Urteil vom 29. Oktober 1997 - 2 StR 239/97 Rn. 9, BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Bestimmen 3).

    Die Schwelle zum Versuchsbeginn ist überschritten, wenn sich die Bestimmungshandlung auf eine ausreichend bestimmte Tat konkretisiert und der Angestiftete die Tat begehen könnte, wenn dieser es wollte (BGH, Urteile vom 14. Juni 2005 - 1 StR 503/04, BGHSt 50, 142, 145; vom 4. Dezember 1962 - 5 StR 529/62, BGHSt 18, 160, 161; vom 2. September 1969 - 1 StR 280/69 Rn. 5 und vom 29. Oktober 1997 - 2 StR 239/97 Rn. 9, BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Bestimmen 3; Beschluss vom 7. September 2017 - AK 42/17 Rn. 34).

    Dabei ist bei Prüfung der Frage, ob der Anzustiftende den Einflussbereich des Anstifters verlassen hat und jederzeit die Tat eigenmächtig zu der von ihm selbst bestimmten Zeit begehen kann (vgl. Kühl, NStZ 2006, 94, 95), die "Vorstellung' des Anstifters maßgeblich (vgl. § 22 StGB; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 30 Rn. 9a; Bloy, JR 1992, 493, 496; Kretschmer, NStZ 1998, 401; Graul JR 1999, 249, 250 f.).

    Grund für diese Anforderung an die Bestimmungshandlung ist die von § 30 Abs. 1 Satz 1 Alternative 1 StGB vorausgesetzte Rechtsgutsgefährdung, die entsteht, wenn der Initiator das von ihm angestoßene kriminelle Unrecht derart aus der Hand gibt, dass es sich ohne sein weiteres Zutun gegebenenfalls bis zur Vollendung der Straftat fortentwickeln kann (BGH, Urteile vom 10. Juni 1998 - 3 StR 113/98, BGHSt 44, 99, 102 f. und vom 29. Oktober 1997 - 2 StR 239/97 Rn. 7, BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Bestimmen 3; Beschluss vom 7. September 2017 - AK 42/17 Rn. 34; Bloy, JR 1992, 493, 496).

    Erst ein solcher vom Angeklagten in zeitlicher Hinsicht nicht näher bestimmter Anruf war das vereinbarte "Startzeichen' zur Tatbegehung und in diesem Sinne ein stillschweigender "Entscheidungsvorbehalt' (vgl. zu einem "endgültigen' oder "ausdrücklichen' Entscheidungsvorbehalt BGH, Beschluss vom 7. Juli 1993 - 3 StR 275/93, BGHR StGB § 30 Beteiligung 1 und Urteil vom 29. Oktober 1997 - 2 StR 239/97 Rn. 9, BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Bestimmen 3).

  • BGH, 14.06.2005 - 1 StR 503/04

    Rücktritt des Anstifters bei objektiv fehlgeschlagenem aber vermeintlich

    Die Tat war so weit konkretisiert, daß sie der Angestiftete hätte begehen können, wenn er dies gewollt hätte (vgl. BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Bestimmen 3 und 4).
  • BGH, 13.01.2015 - 4 StR 378/14

    Einschleusen von Ausländern (Voraussetzungen: Vorsätzliche und rechtswidrige

    Der Versuch des Einschleusens von Ausländern in der Tatbestandsalternative des Hilfeleistens erfordert danach in subjektiver Hinsicht, dass der Vorsatz des Schleusers auf die Förderung einer in ihren wesentlichen Merkmalen oder Grundzügen konkretisierten Bezugstat im Sinne des § 96 Abs. 1 AufenthG gerichtet ist (vgl. BGH, Urteile vom 29. Oktober 1997 - 2 StR 239/97, NStZ 1998, 347, 348; vom 21. April 1986 - 2 StR 661/85, BGHSt 34, 63, 66; vgl. Schünemann in LK-StPO, 12. Aufl., § 30 Rn. 24 ff.).
  • BGH, 10.06.1998 - 3 StR 113/98

    Versuchte Anstiftung eines Hooligans zum Mord und zur besonders schweren

    Wer einen anderen zur Begehung eines Verbrechens auffordert, setzt damit Kräfte in Richtung auf das angegriffene Rechtsgut in Bewegung, über die er nicht mehr die volle Herrschaft behält (BGHSt 1, 305, 309 zu § 49 a StGB a.F.; BGH, Urt. vom 29. Oktober 1997 - 2 StR 239/97; Roxin in LK 11. Aufl. § 30 Rdn. 3).
  • BGH, 16.08.2018 - 4 StR 200/18

    Inhalt der Anklageschrift (hinreichende Abgrenzung der zur Last gelegten Tat);

    a) Sollte die Tat unter II. 1. der Urteilsgründe erneut angeklagt und zum Gegenstand einer Hauptverhandlung werden, wird sich das neue Tatgericht eingehender als bislang geschehen mit der Abgrenzung zwischen einer vorbehaltlosen Veranlassung zur Tatbegehung im Sinne des § 30 Abs. 1 StGB und einer bloßen Versicherung der allgemeinen Tatbereitschaft auseinanderzusetzen haben (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 10. Juni 1998 - 3 StR 113/98, BGHSt 44, 99 ff.; vom 29. Oktober 1997 - 2 StR 239/97, NStZ 1998, 347 f.; Beschluss vom 7. Juli 1993 - 3 StR 275/93, BGHR StGB § 30 Beteiligung 1).
  • BGH, 05.02.2013 - 1 StR 405/12

    Freispruch aus tatsächlichen Gründen (Anforderungen an die Begründung); versuchte

    Der Tatbestand der versuchten Anstiftung nach § 30 Abs. 1 StGB knüpft allein an die abstrakte Gefährlichkeit des Tatverhaltens an, die darin liegt, dass derjenige, der einen anderen zur Begehung eines Verbrechens auffordert, Kräfte in Richtung auf das angegriffene Rechtsgut in Bewegung setzt, über die er nicht mehr die volle Herrschaft behält (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juli 1951 - 1 StR 3/51, BGHSt 1, 305, 309 zu § 49a StGB aF; BGH, Urteil vom 29. Oktober 1997 - 2 StR 239/97, BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Bestimmen 3).
  • LG Kiel, 13.05.2011 - 10 KLs 11/11
  • BGH, 07.09.2017 - AK 42/17

    Haftprüfung (Fristberechnung bei neu hinzutretendem Tatvorwurf); dringender

  • LG Oldenburg, 01.09.2022 - 5 Ks 8/22

    Angebliche "Todesurteile" 55-Jähriger nach Mordaufrufen über Telegram-Kanal in

  • BGH, 23.02.2021 - 1 StR 497/20

    Einschleusen von Ausländern (unmittelbares Ansetzen zum Hilfeleisten)

  • BGH, 23.02.2021 - 1 StR 507/20

    Einschleusen von Ausländern (unmittelbares Ansetzen zum Hilfeleisten)

  • OLG Hamm, 14.05.2013 - 1 Vollz (Ws) 139/13

    Besitz eines Computers im Maßregelvollzug

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