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   BGH, 12.02.1998 - 4 StR 617/97   

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BGH, 12.02.1998 - 4 StR 617/97 (https://dejure.org/1998,2288)
BGH, Entscheidung vom 12.02.1998 - 4 StR 617/97 (https://dejure.org/1998,2288)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 1998 - 4 StR 617/97 (https://dejure.org/1998,2288)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versagung der Nachprüfung der tatrichterlichen Wertung durch ein Revisionsgericht - Gesamtstrafe als Anknüpfungspunkt für die Prüfung der besonderen Schuldschwere bei Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe - Tötung zur Ermöglichung einer anderen Straftat - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Niedriger Beweggrund bei Motivbündel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 352
  • StV 2000, 21
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 02.03.1995 - 1 StR 595/94

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der besonderen Schwere

    Auszug aus BGH, 12.02.1998 - 4 StR 617/97
    Diese Beschränkung ist zulässig, auch wenn die Bejahung weiterer Mordmerkmale in Betracht kommt (vgl. BGHSt 41, 57, 61).

    Die Entscheidung der Frage, ob die besondere Schwere der Schuld im Sinne des § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB zu bejahen ist, hat der Tatrichter unter Abwägung der im Einzelfall für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände zu treffen (vgl. BGHSt 40, 360 ff.; 41, 57, 62; 42, 226, 227) [BGH 20.08.1996 - 4 StR 361/96].

  • BGH, 20.11.1996 - 3 StR 469/96

    Beweiswürdigung - Besondere Schwere der Schuld - Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 12.02.1998 - 4 StR 617/97
    Bei der Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe - wie hier bei beiden Angeklagten - ist nach § 57 b StGB Anknüpfungspunkt für die Prüfung der besonderen Schuldschwere regelmäßig die Gesamtstrafe (vgl. BGH NStZ 1997, 277 [BGH 20.11.1996 - 3 StR 469/96] mit Anm. Stree; Lackner StGB 22. Aufl. § 57 b Rdn. 2).
  • BGH, 21.01.1993 - 4 StR 560/92

    Aussetzung des Strafarrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe; Feststellung der

    Auszug aus BGH, 12.02.1998 - 4 StR 617/97
    Zwar ist mit den weiteren Straftaten nicht stets eine ins Gewicht fallende Schuldsteigerung verbunden (vgl. BGHSt 39, 121, 126/127); da die Strafkammer aber bereits die Schuld für die Tat vom 5. September 1994 als "Grenzfall zur besonderen Schuldschwere" bezeichnet hat, kann der Senat nicht ausschließen, daß die Verneinung der besonderen Schwere der Schuld auf dem aufgezeigten Rechtsfehler beruht.
  • BGH, 02.05.1989 - 1 StR 213/89

    Nachholung einer unter Verletzung des § 55 Strafgesetzbuch (StGB) unterbliebenen

    Auszug aus BGH, 12.02.1998 - 4 StR 617/97
    Zwei Gesamtstrafen sind auch zu bilden, falls die Strafe aus der Verurteilung vom 13. November 1995 inzwischen vollstreckt sein sollte (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 1; Tröndle aaO § 55 Rdn. 3, 7 c m.w.N.).
  • BGH, 21.08.1996 - 2 StR 212/96

    Anforderungen an den Totschlag - Erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 12.02.1998 - 4 StR 617/97
    Beweggründe sind niedrig, wenn sie nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb besonders verwerflich, ja verächtlich sind (st. Rspr., vgl. nur BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 35).
  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr.

    Auszug aus BGH, 12.02.1998 - 4 StR 617/97
    Die Entscheidung der Frage, ob die besondere Schwere der Schuld im Sinne des § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB zu bejahen ist, hat der Tatrichter unter Abwägung der im Einzelfall für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände zu treffen (vgl. BGHSt 40, 360 ff.; 41, 57, 62; 42, 226, 227) [BGH 20.08.1996 - 4 StR 361/96].
  • BGH, 03.01.1996 - 3 StR 588/95

    Abtreibung - Totschlag - Tötungsdelikt - Konkurrenz

    Auszug aus BGH, 12.02.1998 - 4 StR 617/97
    Im Hinblick auf diese vom Landgericht festgestellte - nicht ausschließbare - subjektive "Zwangslage" ist es kein durchgreifender Rechtsfehler, daß das Landgericht die Verurteilung nicht auch auf das Mordmerkmal der Tötung aus sonst "niedrigen Beweggründen" gestützt hat (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 32), wenn auch - was der Revision zuzugeben ist - eine andere tatrichterliche Wertung möglich gewesen wäre.
  • BGH, 15.10.1991 - 1 StR 442/91

    Tötung zu dem Zweck, sich der Verantwortung für strafbares Verhalten zu entziehen

    Auszug aus BGH, 12.02.1998 - 4 StR 617/97
    Die Frage, ob eine Tötung aus "niedrigen Beweggründen" erfolgte, ist im Rahmen einer Gesamtwürdigung zu entscheiden, bei der die Tatmotive insgesamt zu berücksichtigen sind (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 21).
  • BGH, 20.11.1997 - 4 StR 475/97

    Aufhebung einer Gesamtfreiheitsstrafe - Annahme einer Zäsurwirkung durch ein

    Auszug aus BGH, 12.02.1998 - 4 StR 617/97
    Nach den in dem angefochtenen Urteil mitgeteilten Daten entfaltete die Verurteilung vom 13. November 1995 Zäsurwirkung (vgl. BGHSt 32, 190, 193 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83]/194; BGH NStZ 1998, 35; Senatsbeschluß vom 20. November 1997 - 4 StR 475/97; auch zu Geldstrafe: BGHR StGB § 55 I 1 Zäsurwirkung 9).
  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83

    Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu

    Auszug aus BGH, 12.02.1998 - 4 StR 617/97
    Nach den in dem angefochtenen Urteil mitgeteilten Daten entfaltete die Verurteilung vom 13. November 1995 Zäsurwirkung (vgl. BGHSt 32, 190, 193 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83]/194; BGH NStZ 1998, 35; Senatsbeschluß vom 20. November 1997 - 4 StR 475/97; auch zu Geldstrafe: BGHR StGB § 55 I 1 Zäsurwirkung 9).
  • BGH, 22.04.1993 - 4 StR 153/93

    Beschränkung des Rechtsmittels auf den Urteilsauspruch über die besondere Schwere

  • BGH, 09.03.1993 - 1 StR 870/92

    Mordmerkmal der Ermöglichung einer anderen Straftat; bedingter Tötungsvorsatz;

  • BGH, 27.06.1996 - 4 StR 11/96

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer besonderen Schuldschwere

  • BGH, 24.03.1988 - 1 StR 83/88

    Hinderung der Auflösung einer fehlerhaft gebildeten Gesamtstrafe durch die

  • BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88

    Anzeigepflicht bei Selbstverdächtigung; Verwertung einer Tonbandaufnahme

  • BGH, 20.08.1996 - 4 StR 361/96

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld bei Mord aus niedrigen

  • BGH, 13.09.1995 - 3 StR 360/95

    Mordmerkmale - Ermöglichungsabsicht - Dolus Directus - Subjektives Mordmerkmal

  • BGH, 12.12.1991 - 4 StR 488/91

    Verurteilung wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr -

  • BGH, 25.05.1994 - 4 StR 90/94

    Einverständliche Beschädigung - Versicherungsbetrug - Parkende Fahrzeuge

  • BGH, 22.07.1997 - 1 StR 340/97

    Sexueller Mißbrauch von Kindern - Strafzumessungserwägungen und

  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98

    Brandstiftung und Versicherungsbetrug

    Vielmehr erfordert die Bestimmung nur, daß der Täter bei seiner - in § 306 a StGB näher umschriebenen - Tathandlung das Ziel verfolgt, die Begehung der anderen Straftat, für die ihm die Brandstiftung nicht als notwendiges Mittel erscheinen muß, zumindest zu erleichtern (vgl. zu § 307 Nr, 2 StGB a.F. BGHSt 40, 106 und zu § 211 StGB BGHSt 39, 159, 161; BGH NStZ 1996, 81; 1998, 352, 353 zum beabsichtigten Betrug z.N. der Lebensversicherung, Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn. 9).
  • BGH, 14.12.2000 - 4 StR 375/00

    Mord aus niedrigen Beweggründen ("Sippenhaft", Tötung des Intimpartners);

    Das Landgericht hat im Ergebnis auch berücksichtigt, daß bei der Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe - wie hier - als Gesamtstrafe § 57 b StGB eine zusammenfassende Würdigung aller die Gesamtstrafe begründenden Straftaten vorschreibt (vgl. BGHR StGB § 57 b Schuldschwere 2; Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 57 b Rdn. 2 m.w.N.).
  • BGH, 09.10.2008 - 4 StR 354/08

    Besondere Schuldschwere im Sinne von § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB

    Die Revision der Staatsanwaltschaft, die, auch wenn die Bejahung eines weiteren Mordmerkmals in Betracht kommt, zulässig auf die Frage der Schuldschwere beschränkt ist (vgl. BGHSt 41, 57, 61; BGH, Urteil vom 12. Februar 1998 - 4 StR 617/97 = NStZ 1998, 352 f.), hat dagegen Erfolg.

    Bei der Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe sind nach § 57 b StGB Anknüpfungspunkt für die Prüfung der besonderen Schuldschwere regelmäßig sämtliche der Gesamtstrafe zu Grunde liegenden Taten (vgl. BGH NStZ 1997, 277 mit Anm. Stree; NStZ 1998, 352 f.; BGH, Urteil vom 8. August 2001 - 3 StR 162/01).

  • BGH, 03.09.2002 - 5 StR 139/02

    Mord (Heimtücke, Arglosigkeit, Wehrlosigkeit, niedrige Beweggründe, Hass, Wut,

    Es hat nur zu prüfen, ob der Tatrichter alle maßgeblichen Umstände bedacht und rechtsfehlerfrei abgewogen hat; es ist aber gehindert, seine eigene Wertung an die Stelle derjenigen des Tatrichters zu setzen (BGH NStZ 1998, 352, 353).
  • BGH, 18.05.2000 - 4 StR 647/99

    Videovernehmung eines Auslandszeugen

    Für diese Auslegung, der der Senat bereits im Urteil vom 12. Februar 1998 (NStZ 1998, 352, 353) zuneigte, spricht der Wortlaut des Gesetzes, der - anders als etwa in §§ 239 a, 239 b, 316 a StGB - keine Beschränkung auf bestimmte, schwere Straftaten enthält.
  • LG Limburg, 22.03.2022 - 2 Ks 3 Js 9407/12

    Sadist soll Frauen zum Suizid getrieben haben

    Bei der Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe ist nach § 57b StGB Anknüpfungspunkt für die Prüfung der besonderen Schuldschwere regelmäßig die Gesamtstrafe (BGH, NStZ 1998, 352, 353).
  • BGH, 09.12.2009 - 5 StR 403/09

    Mord (besondere Schwere der Schuld; Abwägung der im Einzelfall für und gegen den

    Es hat nur zu prüfen, ob das Tatgericht alle maßgeblichen Umstände bedacht und rechtsfehlerfrei abgewogen hat; es ist aber gehindert, seine eigene Wertung an die Stelle derjenigen des Tatgerichts zu setzten (BGH NStZ 1998, 352, 353).
  • BGH, 08.08.2001 - 3 StR 162/01

    Besondere Schuldschwere (Gesamtwürdigung; Besonderes Gewicht von zwei

    Es hat nur zu prüfen, ob der Tatrichter alle maßgeblichen Umstände bedacht und rechtsfehlerfrei abgewogen hat; es ist aber gehindert, seine eigene Wertung an die Stelle derjenigen des Tatrichters zu setzen (BGH NStZ 1998, 352, 353).

    Das Landgericht, das zutreffend die besondere Schuldschwere bereits bei der Einzelstrafe wegen Mordes geprüft hat (vgl. BGH NStZ 1997, 277 m. Anm. Stree), hat zwar nicht verkannt, daß bei der Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe nach § 57 b StGB Anknüpfungspunkt für die Prüfung der besonderen Schuldschwere auch die Gesamtstrafe ist (vgl. BGH NStZ 1998, 352 f. m.w.Nachw.).

  • LG Aschaffenburg, 12.05.2016 - Ks 104 Js 5210/15

    Hochschwangere getötet: Rebeccas Mörder muss lebenslang in Haft

    Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe zur Tat "niedrig" sind und - in deutlich weiterreichendem Maße als bei einem Totschlag - als verachtenswert erscheinen, erstreckt sich auf die Motivation im Ganzen (BGH, Urteil vom 12.02.1998 - 4 StR 617/97 -, NStZ 1998, 352 [353]).
  • BGH, 01.07.2004 - 3 StR 494/03

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil wegen Sexualmordes an Jennifer

    Zwar ist dem Revisionsgericht bei der Nachprüfung der tatrichterlichen Wertung eine ins einzelne gehende Richtigkeitskontrolle versagt; insbesondere ist es gehindert, seine eigene Wertung an die Stelle derjenigen des Tatrichters zu setzen (BGH NStZ 1998, 352, 353).
  • BGH, 27.06.2001 - 2 StR 174/01

    Besondere Schuldschwere (Anknüpfung bei Gesamtstrafe; Erforderliche

  • KG, 13.12.2006 - 1 Ss 305/06

    Strafaussetzung zur Bewährung: Begründungsanforderungen bei erneuter Gewährung

  • LG Kiel, 07.07.2005 - VIII Ks 1/05

    Strafrahmenverschiebung wegen verminderter Schuldfähigkeit: Auswirkungen eines

  • BGH, 18.10.2018 - 3 StR 408/18

    Voraussetzungen der Bejahung der besonderen Schuldschwere bei der Verurteilung

  • LG Limburg, 22.03.2022 - 2 Ks
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