Weitere Entscheidung unten: BGH, 04.03.1998

Rechtsprechung
   BGH, 07.04.1998 - 1 StR 120/98   

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https://dejure.org/1998,4248
BGH, 07.04.1998 - 1 StR 120/98 (https://dejure.org/1998,4248)
BGH, Entscheidung vom 07.04.1998 - 1 StR 120/98 (https://dejure.org/1998,4248)
BGH, Entscheidung vom 07. April 1998 - 1 StR 120/98 (https://dejure.org/1998,4248)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 354
  • StV 1998, 382
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 17.01.2024 - 2 StR 459/22

    Keine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - trotz positivem

    aa) Der Zulässigkeit der Rüge steht hier allerdings nicht entgegen, dass die Revision Verfahrensvorgänge in eigenen Worten wiedergegeben (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 7. April 1998 - 1 StR 120/98, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Beweisantragsrecht 4, und vom 19. April 2000 - 3 StR 122/00, juris Rn. 2 mwN) und den Sitzungskalender der Strafkammer (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 18. November 1999 - 4 StR 351/99, juris Rn. 1) nicht vorgelegt hat.
  • BGH, 18.08.1999 - 1 StR 186/99

    Totschlag; Schuldunfähigkeit; Verminderte Schuldfähigkeit; Zulässigkeit der

    Das kann der Revisionsführer mit eigenen Worten tun; wesentlich ist dabei aber die Vollständigkeit des Vortrags (BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Beweisantragsrecht 4).
  • BGH, 01.06.2006 - 4 StR 75/06

    Darlegungsanforderungen an die Beweisantragsrüge; Sicherungsverwahrung

    Einer darüber hinausgehenden wörtlichen Wiedergabe des Beschlusses, der in seinem Kern auf die von der Revision mitgeteilte Entscheidung der Strafkammer vom 12. Juli 2005 verweist, bedurfte es nicht (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Beweisantragsrecht 4).
  • BGH, 28.07.1998 - 4 StR 240/98

    Verwenden einer Schreckschusspistole beim Überfall - Verwenden einer

    In den Fällen 3 und 4 hat er die Waffe aber zusätzlich als Schlagwerkzeug eingesetzt und damit auch ein gefährliches Werkzeug verwendet im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB n.F., so daß derselbe Strafrahmen wie nach § 250 Abs. 1 StGB a.F. eröffnet ist (vgl. BGH StV 1998, 382).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.03.1998 - 2 StR 7/98   

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https://dejure.org/1998,4855
BGH, 04.03.1998 - 2 StR 7/98 (https://dejure.org/1998,4855)
BGH, Entscheidung vom 04.03.1998 - 2 StR 7/98 (https://dejure.org/1998,4855)
BGH, Entscheidung vom 04. März 1998 - 2 StR 7/98 (https://dejure.org/1998,4855)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 354
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.04.1965 - 1 StR 73/65

    Bauernkeller - §§ 249, 250 StGB, Gewalt, Vollendung, Beendigung, Waffe

    Auszug aus BGH, 04.03.1998 - 2 StR 7/98
    Unter Tathergang ist dabei nicht nur die Verwirklichung der Tatbestandsmerkmale selbst bis zur Vollendung des Raubes zu verstehen, sondern das gesamte Geschehen bis zu dessen tatsächlicher Beendigung (vgl. BGHSt 20, 194, 197; BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 - Beisichführen 1; BGH, Urt. v. 22. Juni 1995 - 5 StR 249/95).
  • BGH, 22.06.1995 - 5 StR 249/95

    Verurteilung eines Angeklagten wegen versuchten Mordes, schwerer räuberischer

    Auszug aus BGH, 04.03.1998 - 2 StR 7/98
    Unter Tathergang ist dabei nicht nur die Verwirklichung der Tatbestandsmerkmale selbst bis zur Vollendung des Raubes zu verstehen, sondern das gesamte Geschehen bis zu dessen tatsächlicher Beendigung (vgl. BGHSt 20, 194, 197; BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 - Beisichführen 1; BGH, Urt. v. 22. Juni 1995 - 5 StR 249/95).
  • BGH, 10.03.1988 - 4 StR 85/88

    Schußwaffen - Entwendung von Schußwaffen

    Auszug aus BGH, 04.03.1998 - 2 StR 7/98
    Unter Tathergang ist dabei nicht nur die Verwirklichung der Tatbestandsmerkmale selbst bis zur Vollendung des Raubes zu verstehen, sondern das gesamte Geschehen bis zu dessen tatsächlicher Beendigung (vgl. BGHSt 20, 194, 197; BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 - Beisichführen 1; BGH, Urt. v. 22. Juni 1995 - 5 StR 249/95).
  • BGH, 20.09.1989 - 2 StR 232/89

    Versuch der Beteiligung an einer schweren räuberischen Erpressung - Bemessung der

    Auszug aus BGH, 04.03.1998 - 2 StR 7/98
    Zum anderen ist das Ausmaß zu beachten, in dem die Verabredung schon ins Werk gesetzt wurde, insbesondere die Nähe zur Tatausführung (vgl. BGH, Urt. v. 20. September 1989 - 2 StR 232/89 = NStZ 1989, 571).
  • BGH, 18.01.2007 - 4 StR 394/06

    Schwerer Raub (Scheinwaffen als Werkzeuge im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB:

    Dass dies erst nach den eigentlichen Wegnahmehandlungen der Fall war, ist unschädlich (st. Rspr., vgl. nur BGHSt 20, 194, 197; BGH NStZ 1998, 354 m.w.N.).
  • BayObLG, 12.04.2000 - 5St RR 206/99

    Diebstahl mit Waffen bei Mitführen eines Taschenmessers

    Zum Begriff des "Beisichführens eines gefährlichen Werkzeugs" reicht es aus, daß das gefährliche Werkzeug derart in der Nähe des Täters sich befindet, daß er sich dessen jederzeit, also ohne nennenswerten Zeitaufwand und ohne besondere Schwierigkeiten (vgl. zu dieser Ausnahme BayObLGSt 1999, 46/48) bedienen kann, es ihm also zu jedem von ihm gewünschten Zeitpunkt einsatzbereit zur Verfügung steht; das ist bei einem am Körper des Täters getragenen gefährlichen Werkzeug der Fall (vgl. BGH NStZ 1999, 618; 1998, 354).
  • BGH, 29.08.2001 - 2 StR 266/01

    Verlesung eines richterlichen Vernehmungsprotokolls; Auskunftsverweigerungsrecht

    Zwar mag bei einer in einem anderen Raum gelagerten Waffe je nach den tatsächlichen Verhältnissen das Merkmal des Beisichführens unter Umständen zu bejahen sein (vgl. auch BGH NStZ 1998, 354; siehe auch BGH, Urt. vom 21. März 2000 - 1 StR 441/99).
  • OLG Hamm, 07.09.2000 - 2 Ss 638/00

    Diebstahl mit Waffen, gefährliches Werkzeug, Beisichführen

    Das ist bei einem am Körper des Täters getragenen gefährlichen Werkzeug der Fall (vgl. BGH NStZ 1999, 618; 1998, 354).
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