Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.01.1998 - 2 Ss 1526/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7273
OLG Hamm, 08.01.1998 - 2 Ss 1526/97 (https://dejure.org/1998,7273)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.01.1998 - 2 Ss 1526/97 (https://dejure.org/1998,7273)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Januar 1998 - 2 Ss 1526/97 (https://dejure.org/1998,7273)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,7273) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Vermeintliche Ladendiebin

§ 127 StPO, 'Schluß auf rechtswidrige Tat ohne vernünftige Zweifel';

§ 32 StGB, Notwehreinschränkung bei schuldlos irrendem Angreifer

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 370
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Zweibrücken, 13.03.1981 - 1 Ss 35/80
    Auszug aus OLG Hamm, 08.01.1998 - 2 Ss 1526/97
    Während zum einen die Auffassung vertreten wird, nur wenn wirklich eine Straftat begangen worden sei, sei die Festnahme nach § 127 Abs. 1 StPO zulässig (vgl. KG VRS 45, 35; OLG Hamm NJW 1972, 1826 und NJW 1977, 590; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl., § 127 Rdnr. 4 m. w. N.), geht die wohl überwiegend vertretene Meinung davon aus, daß ein dringender Tatverdacht bzw. ein anderer hoher Verdachtsgrad genügen (vgl. BGH NJW 1981, 745; BayObLG MDR 1986, 956; OLG Zweibrücken NJW 1981, 2016; KK-Boujong § 127 StPO Rdnr. 9; LR-Wendisch § 127 StPO Rdnr. 10).
  • OLG Hamm, 01.08.1972 - 3 Ss 224/72
    Auszug aus OLG Hamm, 08.01.1998 - 2 Ss 1526/97
    Während zum einen die Auffassung vertreten wird, nur wenn wirklich eine Straftat begangen worden sei, sei die Festnahme nach § 127 Abs. 1 StPO zulässig (vgl. KG VRS 45, 35; OLG Hamm NJW 1972, 1826 und NJW 1977, 590; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl., § 127 Rdnr. 4 m. w. N.), geht die wohl überwiegend vertretene Meinung davon aus, daß ein dringender Tatverdacht bzw. ein anderer hoher Verdachtsgrad genügen (vgl. BGH NJW 1981, 745; BayObLG MDR 1986, 956; OLG Zweibrücken NJW 1981, 2016; KK-Boujong § 127 StPO Rdnr. 9; LR-Wendisch § 127 StPO Rdnr. 10).
  • OLG Hamm, 24.11.1976 - 4 Ss 263/76

    Beurteilung einer eingeschränkten Notwehrlage; Notwehrlage durch einen

    Auszug aus OLG Hamm, 08.01.1998 - 2 Ss 1526/97
    Während zum einen die Auffassung vertreten wird, nur wenn wirklich eine Straftat begangen worden sei, sei die Festnahme nach § 127 Abs. 1 StPO zulässig (vgl. KG VRS 45, 35; OLG Hamm NJW 1972, 1826 und NJW 1977, 590; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl., § 127 Rdnr. 4 m. w. N.), geht die wohl überwiegend vertretene Meinung davon aus, daß ein dringender Tatverdacht bzw. ein anderer hoher Verdachtsgrad genügen (vgl. BGH NJW 1981, 745; BayObLG MDR 1986, 956; OLG Zweibrücken NJW 1981, 2016; KK-Boujong § 127 StPO Rdnr. 9; LR-Wendisch § 127 StPO Rdnr. 10).
  • BayObLG, 30.05.1986 - RReg. 5 St 43/86

    Auf frischer Tat betroffen

    Auszug aus OLG Hamm, 08.01.1998 - 2 Ss 1526/97
    Während zum einen die Auffassung vertreten wird, nur wenn wirklich eine Straftat begangen worden sei, sei die Festnahme nach § 127 Abs. 1 StPO zulässig (vgl. KG VRS 45, 35; OLG Hamm NJW 1972, 1826 und NJW 1977, 590; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl., § 127 Rdnr. 4 m. w. N.), geht die wohl überwiegend vertretene Meinung davon aus, daß ein dringender Tatverdacht bzw. ein anderer hoher Verdachtsgrad genügen (vgl. BGH NJW 1981, 745; BayObLG MDR 1986, 956; OLG Zweibrücken NJW 1981, 2016; KK-Boujong § 127 StPO Rdnr. 9; LR-Wendisch § 127 StPO Rdnr. 10).
  • BGH, 18.11.1980 - VI ZR 151/78

    Darlegungs- und Beweislast bei Berufung auf Notwehr

    Auszug aus OLG Hamm, 08.01.1998 - 2 Ss 1526/97
    Während zum einen die Auffassung vertreten wird, nur wenn wirklich eine Straftat begangen worden sei, sei die Festnahme nach § 127 Abs. 1 StPO zulässig (vgl. KG VRS 45, 35; OLG Hamm NJW 1972, 1826 und NJW 1977, 590; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl., § 127 Rdnr. 4 m. w. N.), geht die wohl überwiegend vertretene Meinung davon aus, daß ein dringender Tatverdacht bzw. ein anderer hoher Verdachtsgrad genügen (vgl. BGH NJW 1981, 745; BayObLG MDR 1986, 956; OLG Zweibrücken NJW 1981, 2016; KK-Boujong § 127 StPO Rdnr. 9; LR-Wendisch § 127 StPO Rdnr. 10).
  • BGH, 24.09.1980 - 3 StR 255/80

    Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem

    Auszug aus OLG Hamm, 08.01.1998 - 2 Ss 1526/97
    Während besonders gefährliche bzw. intensive Gewalthandlungen die billigende Inkaufnahme einer Verletzung ohne weiteres nahelegen (vgl. BGH NStZ 1981, 23), bedarf es bei einer Tathandlung wie im vorliegenden Fall, die als bloßes Beiseite drücken geschildert wird, weiterer konkreter Angaben, beispielsweise zu der von der Angeklagten entfalteten Kraft sowie zu den Gewichts- und Kräfteverhältnissen der beteiligten Personen, damit, auch für das Revisionsgericht, die Annahme eines bedingten Vorsatzes, und nicht nur bewußter Fahrlässigkeit, nachvollziehbar erscheint.
  • OLG Celle, 26.11.2014 - 32 Ss 176/14

    Ausübung des Festnahmerechts bei nur leichtem Tatverdacht nicht gerechtfertigt

    5 St 43/86">MDR 1986, 956 f.; OLG Stuttgart Justiz 1990, 372; OLG Koblenz VR 2009, 32; OLG Zweibrücken NJW 1981, 2016; OLG Hamm, NStZ 1998, 370; KK-Schultheis, § 127 Rn. 9).
  • BGH, 10.02.2000 - 4 StR 558/99

    Festnahmerecht nach § 127 StPO

    Die hiermit verbundene Freiheitsberaubung und Nötigung war gerechtfertigt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 1983 - 1 StR 742/82; BayObLGSt 1959, 38, 41; 1986, 52, 55; OLG Hamm NStZ 1998, 370).

    e) Dagegen wäre der Angeklagte (nur) wegen fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB) zu bestrafen, wenn sich D. gegen seine rechtmäßige "Fixierung" am Boden - gegen die ihm kein Notwehrrecht zustand (vgl. BGH StV 1993, 241, 242; BGH, Beschluß vom 25. Mai 1998 - 5 StR 52/98; OLG Düsseldorf NStZ 1991, 599; OLG Hamm NStZ 1998, 370) - tätlich zur Wehr gesetzt hat oder wenn dies nicht ausgeschlossen werden kann.

  • OLG Hamm, 08.05.2015 - 9 U 103/14

    Notwehr nach Irrtum über Festnahmerecht

    Denn in Bezug auf die von dem Kläger und dem Zeugen X mitgeführten Werkzeuge und Behältnisse bestand ein hoher Verdachtsgrad dafür, dass der Kläger und der Zeuge X tatsächlich eine Straftat - nämlich einen Diebstahl von Dieselkraftstoff - begangen hatten (vgl. OLG Hamm, NStZ 1998, 370; BayObLG, MDR 1986, 956).

    In dieser Situation wäre es dem Kläger ohne Preisgabe wesentlicher berechtigter eigener Interessen möglich gewesen, einen eventuellen Irrtum der Beklagten im Wege einer nur kurzfristig andauernden und damit wenig belastenden Wartezeit aufzuklären (vgl. OLG Hamm NStZ 1998, 370; BayOblG MDR 1986, 956).

  • OLG Koblenz, 05.05.2008 - 1 Ss 31/08

    Rechtmäßigkeit körperlicher Gewalt durch Polizeibeamte aus Anlass einer Festnahme

    Für das Merkmal "auf frischer Tat betroffen" reicht es aus, wenn die Gesamtschau aller erkennbaren äußeren Umstände im Tatzeitpunkt nach der Lebenserfahrung im Urteil des Festnehmenden ohne vernünftige Zweifel den Schluss auf eine rechtswidrige Tat zulässt (BGH NJW 1981, 745 ; BayObLGSt 1986, 52; OLG Düsseldorf NStZ 1991, 599 ; OLG Hamm NStZ 1998, 370 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.04.1997 - 2 Ss 56/97 - 22/97 II   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3580
OLG Düsseldorf, 10.04.1997 - 2 Ss 56/97 - 22/97 II (https://dejure.org/1997,3580)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.04.1997 - 2 Ss 56/97 - 22/97 II (https://dejure.org/1997,3580)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. April 1997 - 2 Ss 56/97 - 22/97 II (https://dejure.org/1997,3580)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,3580) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfolgsaussichten einer Revision bei Geltendmachung eines Verfahrensfehlers in Form des Fehlens des Eröffnungsbeschlusses nach § 203 Strafprozessordnung (StPO)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 613
  • NStZ 1998, 370 (Ls.)
  • StV 1997, 516
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Stuttgart, 11.08.1998 - 1 Ws 123/98

    Vorliegen eines Verfahrenshindernisses ; Aburteilung in einem beschleunigten

    Der Mangel des amtsgerichtlichen Verfahrens führt indes nicht zu einem Verfahrenshindernis, wie es das LG unter Berufung auf eine Revisionsentscheidung des OLG Düsseldorf (NStZ 1997, 613) angenommen hat.

    Das AG hat sich hier auch nicht - wie im Fall des OLG Düsseldorf (NStZ 1997, 613) - stillschweigend vom beschleunigten Verfahren verabschiedet", indem es die Sache mit einem Normalverfahren verbunden und gemeinsam mit diesem unter Überschreitung der Höchstfrist für das beschleunigte Verfahren verhandelt hat.

    Die - allerdings für einen nicht genau gleichgelagerten Fall - vom OLG Düsseldorf (NStZ 1997, 613) vertretene Auffassung, es liege ein Verfahrenshindernis vor, hat für das gesamte Verfahren so weitreichende Konsequenzen, dass der Gesetzeszweck der Beschleunigung des Verfahrens in sein Gegenteil verkehrt wird.

  • OLG Düsseldorf, 03.12.2002 - 2a Ss 299/02

    Verhandlung unter Verkennung der kurzen Frist des § 419 Strafprozessordnung

    Einen solchen Mangel hat das Revisionsgericht nur auf eine ordnungsgemäß erhobene Verfahrensrüge zu berücksichtigen (Aufgabe der früheren Senatsrechtsprechung, NStZ 1997, 613).

    Ob zur Wahrung der Frist die Durchführung der Hauptverhandlung in erheblich kürzerer Zeit als im Normalverfahren ausreicht (so Senatsbeschluss NStZ 1997, 613; ähnlich auch OLG Düsseldorf (3. Strafsenat) StV 1999, 202 "Beurteilungsspielraum") oder ob die Terminierung binnen einer Zeitspanne von höchstens zwei Wochen zwingend erforderlich ist und um keinen Tag überschritten werden darf (so Gössel in Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 418 Rn 18), ist bislang nicht eindeutig geklärt.

    An seiner abweichenden Ansicht im Beschluss vom 10. April 1997 (NStZ 1997, 613) hält der Senat nicht mehr fest.

  • OLG Hamburg, 23.02.2000 - 2 Ss 161/98

    Unterlassen eines Ablehnungsbeschlusses und Eröffnungsbeschlusses in einer für

    Wie in dem Vorlagebeschluß, auf welchen verwiesen wird, ausführlich dargelegt ist, hatte sich der Senat, der den genannten Verfahrensfehler allein auf eine insoweit erhobene Verfahrensrüge hin überprüfen wollte, an der seinerzeit beabsichtigten Verwerfung der Revision (jedenfalls zum Schuldspruch) durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 10. April 1997 (2 Ss 56/97 = NStZ 1997, 613 [OLG Düsseldorf 10.04.1997 - 2 Ss 56/97 - 22/97 II] ) gehindert gesehen, derzufolge der fehlende Eröffnungsbeschluß auch bei einem verzögerten "beschleunigten Verfahren" zur Verfahrenseinstellung von Amts wegen zwingen sollte.

    Sie und auch die Staatsanwaltschaft bei dem Hanseatischen Oberlandesgericht sind nunmehr der Aufassung, durch die genannte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17. Dezember 1999 sei auch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 10. April 1997 (a.a.O.) einer tragenden Grundlage beraubt, da auch dort die fehlerhafte Annahme eines fehlenden Eröffnungsbeschlusses zugrundegelegen habe, obwohl in Wahrheit ein Eröffnungsbeschluß entbehrlich gewesen sei.

    An die Entscheidung des Oberlandesgericht Düsseldorf vom 10. April 1997 (NStZ 1997, 613 ff. [OLG Düsseldorf 10.04.1997 - 2 Ss 56/97 - 22/97 II] ) sieht sich der Senat nicht mehr gebunden im Sinne von § 121 GVG .

  • BGH, 17.12.1999 - 2 StR 376/99

    Vorlage nach § 121 Abs. 2 GVG; Anforderungen an den Eröffnungsbeschluß bei

    Das Oberlandesgericht Köln möchte die Revision des Angeklagten als unbegründet verwerfen, sieht sich daran aber durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 10. April 1997 (NStZ 1997, 613 f.) gehindert.
  • OLG Köln, 21.01.2003 - Ss 456/02

    Einstellung des Verfahrens wegen fehlenden Eröffnungsbeschlusses

    Dieser Auffassung (OLG Stuttgart NJW 1999, 511 = StV 1998, 585 = VRS 95, 415; OLG Hamburg NStZ 1999, 266; StV 2000, 299 = NStZ-RR 2001, 206; vgl. zum Meinungsstand auch Radtke JR 2001, 133, 135 ff.) hat sich der Senat in einer früheren Entscheidung angeschlossen (Vorlagebeschluss gemäß § 121 Abs. 2 GVG v. 29.6.1999 - Ss 195/99 - , Vorlage gegen OLG Düsseldorf NStZ 1997, 613; Verneinung der Vorlagevoraussetzungen durch den BGH: BGHR StPO § 203 Beschluss 5 = NStZ 2000, 442 = wistra 2000, 151 = DAR 2000, 198).
  • OLG Stuttgart, 10.07.2002 - 4 Ss 172/02

    Revisionsrüge im Strafverfahren: Anforderungen an die Rüge fehlerhafter

    Dies dürfte der derzeit herrschenden Meinung entsprechen (vgl. OLG Stuttgart - 1. Strafsenat -, Beschluss vom 28. Januar 1998 - 1 Ss 9/98; Beschluss vom 19. Juni 1998 - 1 Ss 331/98 = NJW 1998, 3134; Beschluss vom 11. August 1998 - 1 Ws 123/98 = NJW 1999, 511 mit Anm. Scheffler NStZ 1999, 268; BayObLGSt 2000, 22; OLG Hamburg NStZ 1999, 266 - Vorlagebeschluss gemäß § 121 Abs. 2 GVG, der später zurückgenommen wurde, vgl. OLG Hamburg OLGSt StPO § 419 Nr. 3; OLG Köln, Beschluss vom 29. Juni 1999 - Ss 125/99; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 419 Rdnr. 12; Scheffler a.a.O.; a.A. - von Amts wegen zu berücksichtigendes Verfahrenshindernis - OLG Düsseldorf, NStZ 1997, 613 und in OLGSt StPO § 417 Nr. 3; Müller NStZ 2000, 108).
  • BayObLG, 13.03.2000 - 4St RR 172/99

    Umfang der Revisionsbegründung bei Verurteilung im beschleunigten Verfahren

    An dieser Auffassung ist der Senat auch nicht durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf in NStZ 1997, 613 gehindert, die von der Erforderlichkeit eines Eröffnungsbeschlusses und damit einer fehlenden Verfahrensvoraussetzung ausgeht.
  • OLG Karlsruhe, 25.03.1999 - 3 Ss 244/98
    Der Beschluss des OLG Düsseldorf vom 10.04.1997 (OLGSt StPO § 418 Nr. 1) betrifft insoweit eine andere Fallgestaltung, denn dort wurde der ursprünglich in einem beschleunigten Verfahren geführte Vorgang nach Aussetzung der Hauptverhandlung zu einem Normalverfahren hinzuverbunden, was auf einen entsprechenden Willen des Gerichts, auch den ursprünglichen Vorgang nicht mehr im beschleunigten Verfahren verhandeln zu wollen, schließen lässt (vgl. hierzu auch OLG Stuttgart, NJW 1999, 511; Tolksdorf; in: KK, § 419 Rdnr. 11; a. A. Radtke, NStZ 1998, 370).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 12.03.1998 - 1 Ws 120/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5779
OLG Oldenburg, 12.03.1998 - 1 Ws 120/98 (https://dejure.org/1998,5779)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 12.03.1998 - 1 Ws 120/98 (https://dejure.org/1998,5779)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 12. März 1998 - 1 Ws 120/98 (https://dejure.org/1998,5779)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,5779) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 370 (Ls.)
  • NStZ-RR 1998, 309
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG Stuttgart, 27.01.2006 - 4 Ws 18/06

    Berufung: Zulässigkeit der Berufung bei Absehen von einer Bestrafung

    Der Beschluss des OLG Oldenburg vom 12. März 1998 (NStZ-RR 1998, 309) steht dem nicht entgegen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.11.1997 - 3 Ws 921/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7725
OLG Frankfurt, 14.11.1997 - 3 Ws 921/97 (https://dejure.org/1997,7725)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.11.1997 - 3 Ws 921/97 (https://dejure.org/1997,7725)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. November 1997 - 3 Ws 921/97 (https://dejure.org/1997,7725)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,7725) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1238
  • NStZ 1998, 370 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • LAG Düsseldorf, 17.01.2023 - 4 Sa 388/22

    Voraussetzungen für Entkräftung des Beweiswertes einer Zustellungsurkunde;

    Der Vorsitzende unterliegt bereits mit Eingang eines Ablehnungsgesuchs und unabhängig von seiner persönlichen Kenntnis einem Handlungsverbot nach Maßgabe des § 47 ZPO (vgl. BGH 08.02.2001 - III ZR 45/00; OLG Frankfurt am Main 14.11.1997 - 3 WS 921/97).

    Zwar unterliegt der Vorsitzende bereits mit Eingang des Ablehnungsgesuchs und unabhängig von seiner persönlichen Kenntnis einem Handlungsverbot nach Maßgabe des § 47 ZPO (vgl. BGH 08.02.2001 - III ZR 45/00; OLG Frankfurt am Main 14.11.1997 - 3 WS 921/97).

  • BSG, 30.06.2008 - B 2 U 1/08 RH

    Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässige Revision - LSG - Beifügung einer

    Auf die Kenntniserlangung des abgelehnten Richters kommt es nicht an (Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, aaO; Vollkommer, aaO; OLG Frankfurt, NJW 1998, 1238).
  • LG Karlsruhe, 28.01.2008 - 2 O 96/01

    Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis auf Grund Verstoßes gegen die

    Auf die Kenntniserlangung des abgelehnten Richters kommt es für seine Geltung nicht an (Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 47 RN. 2; OLG Frankfurt, NJW 1998, 1238, 1239).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2018 - 9 A 3150/17

    Anforderungen an die Geltendmachung eines vorschriftswidrig besetzten Gerichts

    vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 74. Aufl. 2016, § 47 Rn. 4, unter Hinweis auf OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. November 1997 - 3 Ws 921/97 -, NJW 1998, 1238.
  • VG Frankfurt/Main, 17.06.2014 - 5 K 3102/12

    Endurteil trotz Ablehnungsantrags

    Auf deren Kenntnis vom Ablehnungsgesuch kommt es dabei nicht an (vgl. Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 30. Aufl. - 2014, § 47 Rn. 2; Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 14. November 1997 - 3 Ws 921/97 -, NJW 1998, 1238).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht