Weitere Entscheidung unten: BGH, 02.09.1997

Rechtsprechung
   BGH, 07.05.1996 - 4 StR 182/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1916
BGH, 07.05.1996 - 4 StR 182/96 (https://dejure.org/1996,1916)
BGH, Entscheidung vom 07.05.1996 - 4 StR 182/96 (https://dejure.org/1996,1916)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 1996 - 4 StR 182/96 (https://dejure.org/1996,1916)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,1916) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Jugendstrafe von mehr als 5 Jahren - Erzieherische Einwirkung - Bewertung der Schuld - Zumessung einer Jugendstrafe - Charakterliche Haltung - Persönlichkeitsbild - Äußerer Unrechtsgehalt der Tat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 18

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 478
  • NStZ 1996, 496
  • NStZ 1998, 39 (Ls.)
  • StV 1998, 336
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)

  • BGH, 06.05.2013 - 1 StR 178/13

    Vergewaltigung (Täterschaft: eigenhändige Verwirklichung); Anordnung der

    Dem Gedanken des Schuldausgleichs ist insbesondere bei fünf Jahre übersteigenden Jugendstrafen Bedeutung zugemessen worden, weil bei derartigen Verbüßungszeiträumen eine (weitere) erzieherische Wirkung bezweifelt wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. November 1995 - 1 StR 634/95, NStZ 1996, 232 f. und vom 20. März 1996 - 3 StR 10/96, StV 1998, 344; siehe aber auch BGH, Beschluss vom 7. Mai 1996 - 4 StR 182/96, NStZ 1996, 496 f.).
  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98

    Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der

    Die Jugendkammer hat zur Höhe der erkannten Jugendstrafe nach eingehender Erörterung der Schwere der Tatschuld dargelegt, daß es von der Verhängung einer höheren Strafe abgesehen hat, weil "der Angeklagte bereits seit 8 Monaten sich in Untersuchungshaft befindet und eine Jugendstrafe von über 5 Jahren unter erzieherischem Gesichtspunkt für den erst 18jährigen Angeklagten zu lang bemessen erscheint" (vgl. hierzu BGHR JGG § 18 Abs. 2 Strafzwecke 4 und 5).
  • BGH, 16.04.2007 - 5 StR 335/06

    Urteil wegen Mordes gegen Jugendlichen aus Berlin bestätigt

    So ist die Verhängung einer Strafe im oberen Bereich des gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 JGG eröffneten Strafrahmens - wovon die Jugendkammer hier selbst ausgegangen ist - in aller Regel allein mit dem Erziehungsgedanken nicht mehr zu begründen (BGHR JGG § 18 Abs. 2 Strafzwecke 1, 4, 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 02.09.1997 - 1 StR 475/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6870
BGH, 02.09.1997 - 1 StR 475/97 (https://dejure.org/1997,6870)
BGH, Entscheidung vom 02.09.1997 - 1 StR 475/97 (https://dejure.org/1997,6870)
BGH, Entscheidung vom 02. September 1997 - 1 StR 475/97 (https://dejure.org/1997,6870)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,6870) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 39
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht