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   BGH, 17.07.1997 - 1 StR 791/96   

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BGH, 17.07.1997 - 1 StR 791/96 (https://dejure.org/1997,391)
BGH, Entscheidung vom 17.07.1997 - 1 StR 791/96 (https://dejure.org/1997,391)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 1997 - 1 StR 791/96 (https://dejure.org/1997,391)
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Wechselstuben-Mitgesellschafter

§ 261 StGB, fahrlässige Geldwäsche, Verfassungsmäßigkeit der weiten Strafbarkeit nach § 261 StGB

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 261 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 StGB; § 261 Abs. 5 StGB; Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG
    Geldwäschehandlungen als Form des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; Verfassungsmäßigkeit des Straftatbestandes der leichtfertigen Geldwäsche (Schuldprinzip; Bestimmtheitsgrundsatz; Auslegung der Leichtfertigkeit)

  • Wolters Kluwer

    Handlungen zur Förderung des Geldkreislaufs als Formen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; Verfassungsmäßigkeit des Tatbestands der leichtfertigen Geldwäsche

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Entscheidungen zur Geldwäsche

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verfassungsmäßigkeit und Voraussetzungen der leichtfertigen Geldwäsche

  • uni-leipzig.de PDF, S. 29 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Pflichten der Kreditwirtschaft bei der Bekämpfung der Geldwäsche - Das Geldwäschegesetz und seine Umsetzung (Volker Lang)

Papierfundstellen

  • BGHSt 43, 158
  • NJW 1997, 3323
  • NStZ 1998, 42
  • StV 1997, 589
  • JR 1999, 76
 
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Wird zitiert von ... (82)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 11.07.1995 - 1 StR 189/95

    Betäubungsmittel - Betäubungsmittelhandel - Rauschgift - Rauschgifthandel -

    Auszug aus BGH, 17.07.1997 - 1 StR 791/96
    Für die Zahlung und Beitreibung des Kaufpreises ist dies anerkannt (BGH StV 1983, 108, 109; 1995, 641 f.).

    Eine derartige Beteiligung am unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch Finanzgeschäfte kommt in Betracht, bis der Lieferant den Kaufpreis erhalten hat und auch der Geldfluß als Entgelt der Drogenlieferung "zur Ruhe gekommen" ist (BGH StV 1983, 108, 109; 1995, 641, 642; Körner aaO § 29 Rdn. 203).

    Für diese Konstellation gilt die Aussage der Rechtsprechung, daß offene Kaufpreisforderungen von Hintermännern der Beendigung der Tat nicht entgegenstehen (BGH NStZ 1992, 495 f. = StV 1992, 161; StV 1995, 641, 642; s. a. Senat, Urt. vom 17. Juli 1997 - 1 StR 230/97).

  • BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82

    Verfall - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Kaufpreis - Übereignung

    Auszug aus BGH, 17.07.1997 - 1 StR 791/96
    Für die Zahlung und Beitreibung des Kaufpreises ist dies anerkannt (BGH StV 1983, 108, 109; 1995, 641 f.).

    Eine derartige Beteiligung am unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch Finanzgeschäfte kommt in Betracht, bis der Lieferant den Kaufpreis erhalten hat und auch der Geldfluß als Entgelt der Drogenlieferung "zur Ruhe gekommen" ist (BGH StV 1983, 108, 109; 1995, 641, 642; Körner aaO § 29 Rdn. 203).

  • BGH, 10.12.1965 - 1 StR 327/65

    Fahrlässige Tötung beim Übungsschießen der Bundeswehr - Verletzung der

    Auszug aus BGH, 17.07.1997 - 1 StR 791/96
    1. In Anlehnung an die bei Erfolgsqualifikationen entwickelten Definitionen liegt Leichtfertigkeit bei der Geldwäsche im Sinne des § 261 Abs. 5 StGB nur dann vor, wenn sich die Herkunft des Gegenstands aus einer Katalogtat nach der Sachlage geradezu aufdrängt und der Täter gleichwohl handelt, weil er dies aus besonderer Gleichgültigkeit oder grober Unachtsamkeit außer acht läßt (vgl. für Erfolgsqualifikationen BGHSt 14, 241, 255; 20, 315, 324; 33, 66, 67; allg. zur Leichtfertigkeit Wegscheider ZStW 98 , 627 ff.; für die Geldwäsche Burr aaO S. 83; Fülbier/Aepfelbach, Das Geldwäschegesetz 3. Aufl. § 261 StGB Rdn. 66; Körner NStZ 1996, 66; Lackner/Kühl aaO § 261 Rdn. 13; Leip aaO S. 150; Otto wistra 1995, 326; Ruß in LK aaO § 261 Rdn. 18; Stree in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 261 Rdn. 19; Tröndle, StGB 48. Aufl. § 261 Rdn. 17; vgl. auch BT-Drucks. 12/989 S. 28).
  • BGH, 02.04.1996 - GSSt 2/95

    Deutsche Einheit und die Strafbarkeit wegen Zuwiderhandlungen gegen die

    Auszug aus BGH, 17.07.1997 - 1 StR 791/96
    Soweit im Bagatellbereich Fälle geringster Strafwürdigkeit auftreten, kann der Richter ihnen - wie auch sonst - mit den dafür zur Verfügung stehenden Mitteln des Straf- und Strafverfahrensrechts gerecht werden (BGHSt 35, 137, 140; 42, 113, 123).
  • BGH, 09.11.1984 - 2 StR 257/84

    Leichtfertige Verursachung des Todes; Ermessung bei Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 17.07.1997 - 1 StR 791/96
    1. In Anlehnung an die bei Erfolgsqualifikationen entwickelten Definitionen liegt Leichtfertigkeit bei der Geldwäsche im Sinne des § 261 Abs. 5 StGB nur dann vor, wenn sich die Herkunft des Gegenstands aus einer Katalogtat nach der Sachlage geradezu aufdrängt und der Täter gleichwohl handelt, weil er dies aus besonderer Gleichgültigkeit oder grober Unachtsamkeit außer acht läßt (vgl. für Erfolgsqualifikationen BGHSt 14, 241, 255; 20, 315, 324; 33, 66, 67; allg. zur Leichtfertigkeit Wegscheider ZStW 98 , 627 ff.; für die Geldwäsche Burr aaO S. 83; Fülbier/Aepfelbach, Das Geldwäschegesetz 3. Aufl. § 261 StGB Rdn. 66; Körner NStZ 1996, 66; Lackner/Kühl aaO § 261 Rdn. 13; Leip aaO S. 150; Otto wistra 1995, 326; Ruß in LK aaO § 261 Rdn. 18; Stree in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 261 Rdn. 19; Tröndle, StGB 48. Aufl. § 261 Rdn. 17; vgl. auch BT-Drucks. 12/989 S. 28).
  • BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87

    5 Jahre verzögerte Zuleitung an den BGH - § 347 StPO, willkürliche und

    Auszug aus BGH, 17.07.1997 - 1 StR 791/96
    Soweit im Bagatellbereich Fälle geringster Strafwürdigkeit auftreten, kann der Richter ihnen - wie auch sonst - mit den dafür zur Verfügung stehenden Mitteln des Straf- und Strafverfahrensrechts gerecht werden (BGHSt 35, 137, 140; 42, 113, 123).
  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 17.07.1997 - 1 StR 791/96
    Der Begriff des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln umfaßt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs alle eigennützigen Bemühungen, die darauf gerichtet sind, den Umsatz mit Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern (BGHSt 6, 246, 247; 25, 290, 291; 28, 308, 309; 30, 28, 31; 30, 277, 278; 30, 359, 360; 34, 124, 125; Körner, BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 140 m. w. Nachw.).
  • BGH, 08.02.1995 - 5 StR 663/94

    Vermögensstrafe I

    Auszug aus BGH, 17.07.1997 - 1 StR 791/96
    Zu den Sanktionsnormen der §§ 73 d, 43 a StGB, deren Anwendung hier in Betracht kommt, weist der Senat auf die dazu ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hin (zu § 73 d StGB BGHSt 40, 372; zu § 43 a StGB BGHSt 41, 20; 41, 279).
  • BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86

    Begriff des unerlaubten Handeltreibens

    Auszug aus BGH, 17.07.1997 - 1 StR 791/96
    Der Begriff des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln umfaßt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs alle eigennützigen Bemühungen, die darauf gerichtet sind, den Umsatz mit Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern (BGHSt 6, 246, 247; 25, 290, 291; 28, 308, 309; 30, 28, 31; 30, 277, 278; 30, 359, 360; 34, 124, 125; Körner, BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 140 m. w. Nachw.).
  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei

    Auszug aus BGH, 17.07.1997 - 1 StR 791/96
    Der Begriff des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln umfaßt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs alle eigennützigen Bemühungen, die darauf gerichtet sind, den Umsatz mit Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern (BGHSt 6, 246, 247; 25, 290, 291; 28, 308, 309; 30, 28, 31; 30, 277, 278; 30, 359, 360; 34, 124, 125; Körner, BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 140 m. w. Nachw.).
  • BGH, 05.11.1991 - 1 StR 361/91

    Transport von Geld als Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Gehilfenvorsatz -

  • BGH, 20.01.1982 - 2 StR 593/81

    Anforderungen an Abgabe von Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz -

  • BGH, 09.10.1996 - 3 StR 220/96

    Grenzwert für das Vorliegen einer "nicht geringen Menge" beim Wirkstoff MDE/MDEA,

  • BGH, 21.02.1979 - 2 StR 663/78

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit

  • BGH, 04.12.1981 - 3 StR 408/81

    Verurteilung wegen Einfuhr von Cannabisharz in Tateinheit mit Handeltreiben mit

  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 208/97

    Geldwäsche; Konkurrenzen (Annahme von Tatmehrheit, wenn sich der Täter bei

  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 230/97

    Betäubungsmittel - Irrtümlicher Glauben - Anbieten zum Kauf - Handel

  • BGH, 01.07.1954 - 3 StR 657/53
  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01

    Geldwäsche

    Der 1. Strafsenat hat auf seine Entscheidung vom 17. Juli 1997 (BGHSt 43, 158 ff.) hingewiesen, in der er die Verfassungsmäßigkeit der leichtfertig begangenen Geldwäsche (§ 261 Abs. 5 StGB) unter den Gesichtspunkten des Schuldprinzips und des Bestimmtheitsgebots geprüft und bejaht habe.

    Ungeachtet der Frage aber, ob die Schutzrichtung der Strafvorschrift auf die inländische Rechtspflege (vgl. BTDrucks 12/989, S. 27; Hetzer, wistra 2000, S. 281, 283), das Ermittlungsinteresse der Strafverfolgungsbehörden (vgl. Leip, a.a.O., S. 52 f.), den "legalen Wirtschafts- und Finanzkreislauf" (vgl. Lampe, JZ 1994, S. 123, 125), die durch die Vortaten geschützten Rechtsgüter (vgl. Salditt, StraFO 1992, S. 122), die "Innere Sicherheit" ausgerichtet ist (vgl. Barton, StV 1993, S. 156, 160) oder ob sie den Schutz eines nicht näher konkretisierten Rechtsguts eigener Art bezweckt (vgl. BGHSt 43, 158 ), muss eine Widerlegung des durch die herkömmlichen Methoden gefundenen Auslegungsergebnisses schon an der Weite und Vagheit der durch die Strafvorschrift möglicherweise geschützten Rechtsgüter scheitern; keine der bisher vertretenen Annahmen über das Rechtsgut des Verbots der Geldwäsche zielt auf ein Herausnehmen des Strafverteidigers aus dem Täterkreis.

  • BGH, 01.06.2016 - 2 StR 335/15

    Anfrageverfahren; räuberische Erpressung (Begriff des Vermögensnachteils:

    Auch Geld, das zur Bezahlung von Betäubungsmitteln verwendet wird, ist Tatmittel des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, solange der Austausch von Leistung und Gegenleistung nicht zur Ruhe gekommen ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 1997 - 1 StR 791/96, BGHSt 43, 158, 162); anschließend ist es Objekt der Geldwäsche (§ 261 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2 Buchst. b StGB).
  • BGH, 02.11.2016 - 2 StR 495/12

    Zweiter Strafsenat legt die Frage der Zulässigkeit wahldeutiger Verurteilung

    Zur Feststellung des Herrührens von Gegenständen aus einer Katalogvortat reicht es nach der Rechtsprechung aus, wenn sich aus den erwiesenen Umständen zumindest in groben Zügen eine Katalogtat im Sinne des § 261 Abs. 1 Satz 2 StGB ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 1997 - 1 StR 791/96, BGHSt 43, 158, 165; Urteil vom 28. Januar 2003 - 1 StR 393/02, BGHR StGB § 261 Vortat 1; Beschluss vom 21. Januar 2016 - 4 StR 384/15, NStZ 2016, 538 f.).
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