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Rechtsprechung
   BGH, 20.03.1997 - 5 StR 234/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4127
BGH, 20.03.1997 - 5 StR 234/96 (https://dejure.org/1997,4127)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1997 - 5 StR 234/96 (https://dejure.org/1997,4127)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1997 - 5 StR 234/96 (https://dejure.org/1997,4127)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verwertbarkeit von früheren Zeugenaussagen durch die Vernehmung der Verhörpersonen trotz späterer berechtigter Aussageverweigerung des Zeugen, bezogen auch auf die vorher gemachten Aussagen - Differenzierung nach dem Zeitpunkt der Geltendmachung des Rechts aus § ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 55

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verwertbarkeit bisheriger Angaben bei Auskunftsverweigerung während der Vernehmung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 46
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 05.07.1910 - II 420/10

    Welche Wirkung hat die Erklärung eines unter Aussetzung der Beeidigung

    Auszug aus BGH, 20.03.1997 - 5 StR 234/96
    Im übrigen wird unter Berufung auf BGH NStZ 1982, 431 und RGSt 44, 44; RG GA 62, 319 die Ansicht vertreten, wahrheitswidrige Angaben bei einer Vernehmung könne der Zeuge bis zum Abschluß der Vernehmung widerrufen und durch die nachträgliche Weigerungserklärung ungeschehen machen.

    Soweit der 1. Strafsenat zur Begründung seiner Entscheidung auf die beiden Entscheidungen des Reichsgerichts (RGSt 44, 44, 45 und RG GA 62, 319) verweist, vermag auch dies nicht zu überzeugen.

    Die Erklärung eines Zeugen, der im Laufe der Vernehmung von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch macht (etwa auch den Eid verweigert und gleichzeitig erklärt, die bereits gemachte Aussage "zurückzuziehen") kann zwar, wie das Reichsgericht in RGSt 44, 44 ausführt, den Erklärungswert haben, das, was der Zeuge bislang ausgesagt habe, sei falsch.

  • BGH, 18.06.1982 - 2 StR 234/82

    Bewertung von zwei getätigten falscher Aussagen in einem Strafverfahren -

    Auszug aus BGH, 20.03.1997 - 5 StR 234/96
    Im übrigen wird unter Berufung auf BGH NStZ 1982, 431 und RGSt 44, 44; RG GA 62, 319 die Ansicht vertreten, wahrheitswidrige Angaben bei einer Vernehmung könne der Zeuge bis zum Abschluß der Vernehmung widerrufen und durch die nachträgliche Weigerungserklärung ungeschehen machen.

    In diesem Sinne ist auch die Entscheidung des 2. Strafsents vom 18. Juni 1982 (NStZ 1982, 431) zu verstehen, in der es allerdings um die Strafbarkeit des Zeugen wegen Falschaussage geht.

  • BGH, 21.01.1958 - GSSt 4/57

    Fehlerhafte Zeugenbelehrung

    Auszug aus BGH, 20.03.1997 - 5 StR 234/96
    § 55 StPO diene nicht dem Schutz der Wahrheitsfindung (Rechtskreistheorie; BGHSt 11, 213, 215, 216 f.).
  • BGH, 24.01.1956 - 1 StR 568/55

    Verhängung eines Zuchtmittels - Jugendgerichtliches Verfahren - Strafgerichtliche

    Auszug aus BGH, 20.03.1997 - 5 StR 234/96
    Der 1. Strafsenat hat in seinem Urteil vom 24. Januar 1956 - 1 StR 568/55 - entschieden, daß der Tatrichter die Aussage einer Zeugin, die vor Abschluß der Vernehmung in der Hauptverhandlung vor dem erkennenden Gericht von ihrem Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO Gebrauch gemacht habe, im Verfahren gegen den Angeklagten nicht habe verwerten dürfen.
  • BGH, 15.01.1952 - 1 StR 341/51
    Auszug aus BGH, 20.03.1997 - 5 StR 234/96
    Der Fall liege wesentlich anders als der, den der 1. Senat in der Sache BGHSt 2, 99 entschieden habe: Dort handele es sich um die Frage, ob und in welchem Umfang dann, wenn ein Angehöriger des Angeklagten erst in der Hauptverhandlung von seinem Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 Abs. 1 StPO Gebrauch mache, über den Inhalt einer von ihm bei einer früheren Vernehmung in dem Strafverfahren erstatteten Aussage die Vernehmung der richterlichen oder nichtrichterlichen Verhörsperson zulässig sei.
  • BGH, 13.04.1962 - 3 StR 6/62

    Gesamtdeutscher Arbeitskreis - Bei nachträglicher Aussageverweigerung nach § 55

    Auszug aus BGH, 20.03.1997 - 5 StR 234/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können die im Ermittlungsverfahren gemachten Angaben eines Zeugen auch dann im Verfahren gegen den Angeklagten verwertet werden, wenn der Zeuge sich auf sein Auskunftsverweigerungsrecht erst in der Hauptverhandlung beruft (BGHSt 17, 245).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 14.10.1997 - 2 BvQ 32/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2674
BVerfG, 14.10.1997 - 2 BvQ 32/97 (https://dejure.org/1997,2674)
BVerfG, Entscheidung vom 14.10.1997 - 2 BvQ 32/97 (https://dejure.org/1997,2674)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Oktober 1997 - 2 BvQ 32/97 (https://dejure.org/1997,2674)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BRAK-Mitteilungen

    Rücknahme der Pflichtverteidigerbestellung wegen Interessenkollision innerhalb einer Sozietät

  • rechtsportal.de

    Verfassungsrechtliche Kontrolle der Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 444
  • NStZ 1998, 46
  • StV 1998, 356
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1997 - 2 BvQ 32/97
    Es verleiht dem Rechtsanwalt keinen Anspruch, eine ihm übertragene Pflichtverteidigung weiterzuführen und seiner Abberufung entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 39, 238 [241 f.]).

    Als wichtiger Grund für den Widerruf der Pflichtverteidigerbestellung kommt jeder Umstand in Frage, der den Zweck der Pflichtverteidigung, dem Beschuldigten einen geeigneten Beistand zu sichern und den ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu gewährleisten, ernsthaft gefährdet (vgl. BVerfGE 39, 238 [245]).

  • BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94

    Rasterfahndung

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1997 - 2 BvQ 32/97
    Die beantragte einstweilige Anordnung nach § 32 BVerfGG kann nicht ergehen, weil die beabsichtigte Verfassungsbeschwerde gegen die im Rubrum genannte Verfügung des Strafkammervorsitzenden offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfGE 93, 181 [186]; stRspr).
  • BGH, 25.02.1992 - 5 StR 483/91

    Revisibilität der Verteidigerbestellung - Fürsorgepflicht des Vorsitzenden

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1997 - 2 BvQ 32/97
    Die Fürsorgepflicht gegenüber dem Beschuldigten wird es dem Vorsitzenden regelmäßig verbieten, einen Pflichtverteidiger zu bestellen, der die Verteidigung wegen eines Interessenkonflikts möglicherweise nicht mit vollem Einsatz führen kann (vgl. BGH, StV 1992, 406 f.).
  • BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00

    Holocaust-Leugnung im Internet

    der die Verteidigung wegen eines Interessenkonflikts möglicherweise nicht mit vollem Einsatz führen kann (BVerfG Kammer - NJW 1998, 444).
  • BGH, 13.12.2018 - IX ZR 216/17

    Rechtsanwaltshaftung: Hinweispflichten des zum Pflichtverteidiger bestellten

    Im Übrigen liegen die Voraussetzungen für einen Widerruf der Pflichtverteidigerbestellung aus wichtigem Grund im Sinne des gemäß § 49 BRAO anwendbaren § 48 Abs. 2 BRAO oder im Sinne der in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze (vgl. BVerfG NStZ 1998, 46; NJW 1975, 1015; KK-StPO/Laufhütte/Willnow, aaO § 143 Rn. 4 f; BeckOK-StPO/Krawczyk, 2018, § 143 Rn. 6 ff) nicht schon dann vor, wenn eine Verteidigung zu den für Pflichtverteidiger vorgesehen Gebühren nicht dessen wirtschaftlichen Interessen entspricht.
  • LG Regensburg, 24.07.2013 - 7 KLs 151 Js 4111/13

    Gustl Mollath - Wiederaufnahmeanträge abgelehnt

    Als wichtiger Grund für den Widerruf der Pflichtverteidigerbestellung kommt jeder Umstand in Betracht, der den Zweck der Pflichtverteidigung, dem Beschuldigten einen geeigneten Beistand zu sichern und den ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu gewährleisten, ernsthaft gefährdet (BVerfG NJW 1998, 444, in juris, dort Rz. 3).
  • BGH, 18.08.2020 - StB 25/20

    BGH verwirft Beschwerde gegen die Aufhebung einer Pflichtverteidigerbestellung im

    Anders als die Ablehnung der von ihm nach § 49 Abs. 2 i.V.m. § 48 Abs. 2 BRAO beantragten Aufhebung seiner Beiordnung, die ihn mit Blick auf die ihm aus § 49 Abs. 1 BRAO erwachsende Berufspflicht in seinem Recht auf Berufsausübungsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG beeinträchtigen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 2020 - StB 6/20, NJW 6 2020, 1534 Rn. 3 ff.; s. auch BVerfG, Beschluss vom 8. April 1975 - 2 BvR 207/75, BVerfGE 39, 238, 241 f.), ist die Rücknahme der Bestellung kein ihn beschwerender Eingriff in sein Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. April 1975 - 2 BvR 207/75, BVerfGE 39, 238, 241 f.; so auch BVerfG, Beschlüsse vom 14. Oktober 1997 - 2 BvQ 32/97, NJW 1998, 444; vom 11. März 1997 - 2 BvR 325/97, NStZ-RR 1997, 202, 203).
  • BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01

    Fragen der Pflichtverteidigung im Strafverfahren - Recht auf faires Verfahren

    Die Entpflichtung eines Verteidigers ist - von den in § 143 StPO genannten Gründen abgesehen - dann zulässig, wenn der Zweck der Pflichtverteidigung, dem Beschuldigten einen geeigneten Beistand zu sichern und den ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu gewährleisten, ernsthaft gefährdet ist (vgl. BVerfGE 39, 238 ; BVerfG, NStZ 1998, S. 46; BGH, MDR 1990, S. 455 f.).
  • BGH, 15.01.2003 - 5 StR 251/02

    Ablehnung der Bestellung eines vom Beschuldigten bezeichneten Rechtsanwalts zum

    b) Ein absehbarer Interessenkonflikt in der Person eines als Pflichtverteidiger in Betracht gezogenen Rechtsanwalts kann, sofern deshalb eine mindere Effektivität seines Verteidigungseinsatzes zu befürchten ist, seiner Bestellung entgegenstehen (vgl. BVerfG - Kammer - NStZ 1998, 46; BGH NStZ 1992, 292; OLG Frankfurt NJW 1999, 1414, 1415).
  • BGH, 11.06.2014 - 2 StR 489/13

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung mit der

    Die Folge eines derartigen Interessenwiderstreits sind berufsrechtliche Hindernisse für die Wahrnehmung der Verteidigermandate durch Mitglieder einer Sozietät oder Bürogemeinschaft im Sinne von § 43a Abs. 4 BRAO, § 3 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 BORA n.F. Das berufsrechtliche Vertretungsverbot ist zwar nicht mit der strafprozessrechtlichen Bewertung aufgrund von § 143 und § 146 StPO identisch; jedoch kommt der - mit Wirkung vom 1. Juni 2006 neugefassten und verfassungskonformen (BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2006 - 1 BvR 594/06, NJW 2006, 2469) - Regelung des § 3 Abs. 2 Satz 1 BORA eine Orientierungswirkung zu (so zur früheren Fassung BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 1997 - 2 BvQ 32/97, StV 1998, 356, 357).
  • OLG Bremen, 02.03.2018 - 1 Ws 12/18

    Anforderungen der Begründung der Ablehnung der Bestellung zum Pflichtverteidiger

    Nach der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts wie auch des Bundesgerichtshofs kommt diesen berufsrechtlichen Vertretungsverboten eine Orientierungswirkung auch für die strafprozessrechtliche Bewertung im Rahmen der §§ 143, 146 StPO zu (siehe BVerfG, Beschluss vom 14.10.1997 - 2 BvQ 32/97, juris Rn. 3, StV 1998, 356; BGH, a.a.O.) und es ist daher auch für das Gericht bei der Verteidigerbestellung ein Mandat für Rechtsanwälte aus einer Bürogemeinschaft zu vermeiden, wenn ein konkreter Interessenkonflikt besteht oder abzusehen ist (siehe BGH, a.a.O.).
  • OLG Stuttgart, 28.06.2000 - 1 Ws 125/00

    Interessenkonflikt bei Verteidigung mehrerer Angeklagter durch Mitglieder einer

    Diese Erfahrung darf bei der Ausübung des dem Vorsitzenden bei der Verteidigerbestellung zustehenden Auswahlermessens nicht unberücksichtigt bleiben, weil sonst das Ziel der Verteidigerbestellung, dem Beschuldigten einen geeigneten Rechtsbeistand zu sichern und einen prozessordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens zu gewährleisten (vgl. BVerfG NStZ 1998, 46 = StV 1998, 356; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Auflage, § 142 Rdnr. 14) verfehlt würde.

    Allein das Vorliegen eines solchen strukturellen Interessenkonflikts, der je nach Verfahrenslage einen konkreten Interessenkonflikt bewirken kann, reicht nach Auffassung des Senats (vgl. Beschluss vom 31. März 2000 - 1 Ws 41/2000) aus, um das Auswahlermessen des Vorsitzenden bei der Bestellung eines - vom Beschuldigten bezeichneten - Verteidigers dahin einzuengen, dass er aus Gründen der prozessualen Fürsorgepflicht einen solchen Verteidiger nicht beiordnet (ebenso BVerfG NStZ 1998, 46 = StV 1998, 356).

  • LG Köln, 14.09.2023 - 321 Ks 1/23

    Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung, grob prozessordnungswidriges

    Es ist nämlich anerkannt, dass für einen Widerruf der Pflichtverteidigerbestellung jeder Umstand in Betracht kommt, der den Zweck der Bestellung, dem Angeklagten einen geeigneten Beistand und den ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens zu sichern, ernsthaft gefährdet (BGH NJW 2001, 625; BVerfG NJW 1998, 444.).
  • OLG Celle, 02.05.2023 - 5 StS 2/22

    Verteidigung; Pflichtverteidiger; Zweck; Beiordnung; funktionstüchtige

  • OLG Hamm, 01.06.2004 - 2 Ws 156/04

    Pflichtverteidiger; Entpflichtung; widerstreitende Interessen; Vertretung durch

  • OLG Karlsruhe, 30.04.2003 - 3 Ss 95/02

    Revision in Strafsachen: Gebotene Entpflichtung des bisherigen

  • OLG Karlsruhe, 22.10.1998 - 2 Ws 243/98

    Antrag der Staatsanwaltschaft auf Zurückweisung eines Verteidigers

  • OLG Hamm, 25.11.2004 - 2 Ws 302/04

    Pflichtverteidiger; Entpflichtung; Rechtsmittel; Zulässigkeit; Wahlanwalt

  • VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 24-IV-17
  • LG Stuttgart, 10.09.2010 - 3 Qs 37/10

    Beschwerderecht eines entpflichteten Pflichtverteidigers gegen die Rücknahme

  • OLG Köln, 04.04.2002 - 2 Ws 146/02
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Rechtsprechung
   BVerfG, 11.08.1997 - 2 BvR 1676/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,18507
BVerfG, 11.08.1997 - 2 BvR 1676/97 (https://dejure.org/1997,18507)
BVerfG, Entscheidung vom 11.08.1997 - 2 BvR 1676/97 (https://dejure.org/1997,18507)
BVerfG, Entscheidung vom 11. August 1997 - 2 BvR 1676/97 (https://dejure.org/1997,18507)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 46 (Ls.)
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